BAföGZustVO
    DE - Landesrecht Berlin

    INHALT

    Verordnung über die regionalisierte Wahrnehmung der Aufgaben der nach § 45 Abs. 1 und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung durch einzelne Bezirke (Ausbildungsförderungs-Zuständigkeitsverordnung - BAföGZustVO) Vom 11. Februar 1997

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