BBl 2025 3017
INHALT
Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes
- Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes
- 1 Ausgangslage
- 1.1 Handlungsbedarf und Ziele
- 1.1.1 Arzneimittel für neuartige Therapien
- 1.1.2 Schrittweise Digitalisierung im Bereich Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Heilmitteln
- 1.1.3 Tierarzneimittel: Weitgehende Äquivalenz zum EU-Recht
- 1.1.4 Notwendigkeit der Revision anderer Gesetze
- 1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
- 1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
- 1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
- 2 Vorverfahren, insbesondere Vernehmlassungsverfahren
- 2.1 Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
- 2.1.1 Arzneimittel für neuartige Therapien und einzelne punktuelle Anpassungen im Zusammenhang mit der Zulassung
- 2.1.2 Digitalisierung im Bereich der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Heilmitteln
- 2.1.3 Tierarzneimittel
- 2.2 Würdigung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
- 2.2.1 Arzneimittel für neuartige Therapien und einzelne punktuelle Anpassungen im Zusammenhang mit der Zulassung
- 2.2.2 Digitalisierung im Bereich der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Heilmitteln
- 2.2.3 Tierarzneimittel
- 2.3 Notifikationsverfahren
- 3 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
- 3.1 Arzneimittel für neuartige Therapien
- 3.2 Elektronische Verschreibung / Medikationsplan / CDSS
- 3.3 Tierarzneimittel
- 4 Grundzüge der Vorlage
- 4.1 Die beantragte Neuregelung
- 4.1.1 Arzneimittel für neuartige Therapien
- 4.1.2 Digitalisierung im Bereich der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Heilmitteln
- 4.1.3 Tierarzneimittel: Weitgehende Äquivalenz zum EU-Recht
- 4.1.4 Weitere punktuelle Anpassungen
- 4.1.5 Koordinationsbedarf mit der Änderung des Transplantationsgesetzes vom 1. Oktober 2021 und der Änderung vom 29. September 2023 sowie der Zollrechtsrevision
- 4.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
- 4.3 Umsetzungsfragen
- 5 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
- 5.1 Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 2000
- 6 a . Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Arzneimittel für neuartige Therapien, die aus vitalen menschlichen Organen, Geweben oder Zellen hergestellt werden
- Art. 41a
- Entnahme bei verstorbenen Personen
- 6 b . Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Arzneimittel für neuartige Therapien, die aus embryonalen oder fötalen Geweben oder Zellen oder aus Stammzellen aus überzähligen Embryonen hergestellt werden, sowie für den Umgang mit überzähligen Embryonen
- 6 c . Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Arzneimittel für neuartige Therapien, die aus vitalen tierischen Organen, Geweben oder Zellen hergestellt werden.
- 5.2 Änderung anderer Erlasse
- 5.2.1 Fortpflanzungsmedizingesetz vom 18. Dezember 1998
- 5.2.2 Transplantationsgesetz vom 8. Oktober 2004
- 5.2.3 Stammzellenforschungsgesetz vom 19. Dezember 2003
- 6 Auswirkungen
- 6.1 Auswirkungen auf den Bund
- 6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
- 6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
- 6.3.1 Allgemeines
- 6.3.2 Pharmaindustrie
- 6.3.3 Anbieter von Informationssystemen
- 6.3.4 Anbieter von CDSS zur Berechnung von Arzneimitteldosierungen sowie Dosierungsdatenbanken
- 6.3.5 Handel und (berufsmässige) Anwenderinnen und Anwender
- 6.3.6 Patientinnen und Patienten sowie Konsumentinnen und Konsumenten
- 6.3.7 Krankenversicherer
- 6.3.8 Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
- 6.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
- 6.5 Auswirkungen auf die Umwelt
- 6.6 Auswirkungen auf das Fürstentum Liechtenstein
- 7 Rechtliche Aspekte
- 7.1 Verfassungsmässigkeit
- 7.2 Vereinbarkeit mit Grundrechten
- 7.3 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
- 7.4 Erlassform
- 7.5 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
- 7.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
- 7.7 Datenschutz