GradG
    DE - Landesrecht Hessen

    INHALT

    Gesetz über die nachträgliche Graduierung von Absolventen der deutschen Ingenieurschulen, Bergschulen, Höheren Landbau-, Gartenbau- und Weinbauschulen, Höheren Fachschulen für Sozialarbeit, Höheren Fachschulen für Sozialpädagogik, Werkkunstschulen und gleichrangigen Bildungseinrichtungen sowie der Pädagogischen Fachinstitute (Graduierungsgesetz - GradG -) Vom 9. Juli 1973

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