BBl 2024 2776
CH - Bundesblatt

Botschaft über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration in Genf

Botschaft über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration in Genf
vom 6. November 2024
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses ¹ über die Gewährung eines zinslosen, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbaren Darlehens von 44,7 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration in Genf.
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
6. November 2024 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi
Übersicht
Der Bundesrat ersucht die eidgenössischen Räte, der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) ein zinsloses Darlehen von 44,7 Millio nen Franken in Form eines Verpflichtungskredits zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Genf zu gewähren.
Ausgangslage
Der Bundesrat will seine Politik zur Festigung und zum Ausbau der Position der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen und wichtigstes Zentrum für globale Gouvernanz fortsetzen. Die Schweiz beherbergt seit über 160 Jahren internationale Organisationen und Konferenzen auf ihrem Staatsgebiet. Diese Gaststaatrolle ist in der Tradition der Schweiz tief verankert. Sie ist Teil ihrer Identität und verschafft ihr eine erhöhte Visibilität auf der internationalen Bühne. Das internationale Genf prägt weltweit das Bild der Schweiz
. Dieser Erfolg ist zu einem wesentlichen Teil der aktiven Gaststaatpolitik des Bundes und der engen Zusammen
arbeit mit den betroffenen Kantonen, Städten und Gemeinden zu verdanken.
Diese Sonderstellung ist jedoch nicht auf Dauer gesichert.
Angesichts der anstehenden Herausforderungen, darunter eines hohen Konkurrenzdrucks durch andere Gaststädte und Gaststaaten sowie hoher Lebenskosten, muss die Schweiz sicherstellen, dass sie attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt.
Zu den Herausforderungen zählt auch, dass ein Teil des Immobilienparks, dessen Eigentümer die in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen sind, sich in einem schlechten Zustand befindet und umfangreiche Renovations- oder Bauarbeiten erfordert.
Inhalt der Vorlage
Nach den Planungsarbeiten beantragte die IOM am 19. Dezember 2023 ein Darlehen in der Höhe von 66,3 Millionen Franken. Dieser Betrag setzt sich aus dem mit der vorliegenden Botschaft beantragten Bundesdarlehen von 44,7 Millionen Franken und einem Darlehen des Kantons Genf in Höhe von 21,6 Millionen Franken zusammen. Dazu kommt das Darlehen in Höhe von 5,7 Millionen Franken, das der Bund 2022 für die Planungsarbeiten gewährte, so dass sich das Gesamtdarlehen der Schweiz auf 72 Millionen Franken beläuft. Die Gesamtkosten für das Projekt wurden mit 106 Millionen Franken veranschlagt, wovon die IOM 34 Millionen Franken aus ihrem Budget beisteuern wird. Der Darlehensbetrag bleibt trotz der Erhöhung des Kostenvoranschlags infolge der Planungsarbeiten gleich wie in der ersten Phase vorgesehen.
Diese Botschaft betrifft die Gewährung eines Darlehens von 44,7 Millionen Franken an die FIPOI in Genf, das der IOM zugutekommen soll. Mit dem Darlehen sollen die Abbrucharbeiten und der Neubau des Sitzgebäudes der IOM finanziert werden.
Dieses zinslose, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbare Darlehen wird den Bund mit einem finanziellen Aufwand in der Höhe von 44,7 Millionen Franken belasten. Dieser Betrag ist auf vier Jahre verteilt (2026-2029).
Botschaft
¹ BBl 2024 2777

1 Ausgangslage

1.1 Rolle der Schweiz als Gaststaat

Die Schweiz ist seit über 160 Jahren Gaststaat internationaler Organisationen. Sie zählt heute 45 internationale Organisationen, davon 39 in Genf, drei im Kanton Waadt, zwei in Bern und eine in Basel. Die Gaststaatrolle verleiht der Schweiz ein Gewicht, das deutlich über ihre geografische und bevölkerungsmässige Grösse hinausgeht, und ermöglicht ihr einen einfacheren Zugang zu diesen Organisationen. Abgesehen von ihrer politischen Bedeutung stellt die Präsenz der zahlreichen internationalen Akteure zudem einen signifikanten wirtschaftlichen Mehrwert für das ganze Land dar. Die erfolgreiche Gaststaatpolitik ist zu einem wesentlichen Teil auch der engen Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen, Städten und Gemeinden zu verdanken.
Im Übrigen tragen die Aktivitäten der in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen zur Umsetzung der in Artikel 54 der Bundesverfassung (BV) ² verankerten aussenpolitischen Ziele der Schweiz bei. Indem die Schweiz den internationalen Organisationen optimale Bedingungen bietet, trägt sie wesentlich zu reibungslosen internationalen Beziehungen und zur Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit bei. Die Rolle der Schweiz als Gaststaat und ihre Position als Mitgliedstaat internationaler Organisationen stärken sich gegenseitig.
Die Schweiz als Gaststaat ist mit diversen Herausforderungen konfrontiert, darunter einer wachsenden internationalen Konkurrenz um die Ansiedlung neuer Organisationen und die Durchführung internationaler Konferenzen. Die Konkurrenz durch andere Gaststaaten, insbesondere europäische Länder, hat sich in den letzten Jahren verstärkt. Mehrere Staaten, so Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich, haben Gesetze verabschiedet, die mit dem Schweizer Gaststaatgesetz vom 22. Juni 2007 ³ (GSG) vergleichbar sind, und machen grosszügige Angebote, um neue Organisationen oder internationale Konferenzen auf ihrem Gebiet anzuziehen. Daher ist es für die Schweiz von entscheidender Bedeutung, ihre Attraktivität zu steigern, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Darüber hinaus ist die Fragmentierung der globalen Gouvernanz stärker als zuvor.
Um den aktuellen Herausforderungen für die Schweiz als Gaststaat zu begegnen, verabschiedete der Bundesrat am 20. Februar 2019 die Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2020-2023 ⁴ . Darin hob er die Notwendigkeit hervor, die in der Schweiz angesiedelten internationalen Organisationen bei ihren Immobilienprojekten zu unterstützen. Tatsächlich befindet sich ein Teil des Immobilienparks der hier ansässigen internationalen Organisationen in einem schlechten Zustand und erfordert umfangreiche Renovationsarbeiten oder einen Neubau.
² SR 101
³ SR 192.12
⁴ BBl 2019 2313

1.2 Immobilienpolitik und die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen

Durch die Instandhaltung der Immobilien der in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen wird sichergestellt, dass hier weiter hochwertige multilaterale Aktivitäten durchgeführt werden können und das Ansehen gewahrt wird, das die Schweiz über diese Gebäude vermittelt. Investitionen in moderne und funktionale Gebäude tragen zudem dazu bei, internationale Organisationen an die Schweiz zu binden, und stärken damit die Position der Schweiz im zunehmenden Wettbewerb mit anderen Gaststaaten in Europa und im Rest der Welt.
Nach Artikel 20 Buchstabe b GSG kann der Bund zinslose, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbare Baudarlehen gewähren. Um diese Achse der Gaststaatpolitik zu stärken, beschloss der Bundesrat am 26. Juni 2013, dass der Bund den internationalen Organisationen über die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zinsgünstige, innerhalb von 30 Jahren rückzahlbare Darlehen für Renovationsprojekte bereitstellen kann.
Als Bedingung wurde im Beschluss vom 26. Juni 2013 eine substanzielle Beteiligung am Darlehen durch den Gastkanton oder die Gaststadt, wo die betreffende internationale Organisation ihren Sitz hat, vorgesehen. Diese Bedingung wurde damit begründet, dass die Präsenz von internationalen Organisationen den Kantonen und den Städten einen wirtschaftlichen Nutzen bringt. Die Aufteilung zwischen Bund und Lokalbehörden könnte in Zukunft überprüft werden.
Infolge des Entscheids des Bundesrates haben die eidgenössischen Räte seit 2013 acht Unterstützungsgesuche von internationalen Organisationen mit Sitz in Genf oder Bern in der Höhe von insgesamt rund 680 Millionen Franken genehmigt. Es handelt sich dabei um die Projekte der Internationalen Arbeitsorganisation, des Büros der Vereinten Nationen in Genf und der Weltgesundheitsorganisation ⁵ , des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz ⁶ , der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ⁷ und der Internationalen Fernmeldeunion ⁸ sowie das Darlehen für die Machbarkeitsstudien der Internationalen Organisation für Migration und das Darlehen zur Renovation des Sitzgebäudes der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr ⁹ . Die Kantone und die Städte Genf und Bern haben weitere 280 Millionen Franken beigetragen.
Die Immobilienpolitik der Schweiz als Gaststaat hat sich bewährt. Das Interesse seitens der internationalen Organisationen an Projekten zur Renovation ihres Hauptsitzes oder zum Bau neuer Gebäude zeigt, dass diese Massnahme einem tatsächlichen Bedarf entspricht. Investitionen in moderne und praktische Gebäude tragen dazu bei, diese internationalen Organisationen und ihre Mitarbeitenden in der Schweiz zu halten, und stärken damit die Position der Schweiz gegenüber konkurrierenden Gaststaaten in Europa und der ganzen Welt. Schliesslich verbessern diese Projekte auch die Energieeffizienz der Gebäude, wirken sich positiv auf die Umwelt aus und entsprechen den Erwartungen der betreffenden internationalen Organisationen in Bezug auf den Umweltschutz.
Das Instrument der Gaststaatdarlehen ist für die Schweiz sehr vorteilhaft, da die internationalen Organisationen damit Eigentümer ihrer Immobilien bleiben und somit die volle Verantwortung für ihre Bau- und Renovationsprojekte tragen. Die Rückzahlung der Darlehen erfolgt via Beiträge der Mitgliedstaaten der internationalen Organisationen. Dieses Modell unterscheidet sich von anderen Gaststaaten, die den internationalen Organisationen jeweils schlüsselfertige Gebäude zur Nutzung überlassen, dann aber auch für Unterhalt und Renovation zuständig bleiben. Das Darlehensmodell der Schweiz ist umso vorteilhafter, als ein Grossteil der damit finanzierten Arbeiten von Schweizer Unternehmen ausgeführt wird, was sich positiv auf die nationale und lokale Wirtschaft auswirkt.
Ohnehin sind die internationalen Organisationen ausgesprochen zuverlässige Darlehensnehmer. Seit der Gründung der FIPOI im Jahr 1964 und der Vergabe der ersten Darlehen haben sie alle Darlehensrückzahlungen und Zinszahlungen an die Schweiz immer vollumfänglich und fristgerecht geleistet, selbst in Zeiten erhöhter Inflation und von Finanzkrisen. Es gab bislang keinen Fall, bei dem eine internationale Organisation ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Mit der FIPOI verfügt die Schweiz
zudem über ein wirksames Instrument der Gast
staatpolitik.
Die FIPOI wurde 1964 vom Bund und vom Kanton Genf gemeinsam als privatrechtliche Stiftung gegründet, um die Rolle Genfs als Standort internationaler Organisationen zu festigen. 1⁰ Die FIPOI sucht aktiv Räumlichkeiten und Standorte für internationale Organisationen und betreut institutionelle Begünstigte im Sinne des GSG.
Sie unterhält auch zwei Konferenzzentren, das Internationale Konferenz
zentrum Genf (CICG) und das Konferenzzentrum Varembé (CCV). Diese sind Bestandteil der Infrastruktur im Dienst der Gaststaatpolitik der Schweiz. Die FIPOI stellt den
internationalen Organisationen
zudem Liegenschaften zur Miete zur Verfügung. Schliesslich ist die FIPOI eines von mehreren Instrumenten, das dem Bund einen guten Überblick über die Entwicklung der Immobilienprojekte und die ordnungsgemässe Verwendung der Darlehen ermöglicht.
Die FIPOI untersteht der eidgenössischen Stiftungsaufsicht sowie der eidgenössischen und kantonalen Finanzaufsicht.
Der Bund und der Kanton Genf als Gründungs
mitglieder sind mit je drei Personen im Stiftungsrat vertreten und nehmen alternierend den Vorsitz wahr. Der Kanton Genf hat einen seiner Sitze im Stiftungsrat der Stadt Genf überlassen.
⁵ BBl 2016 1507
⁶ BBl 2016 4037
⁷ BBl 2015 3793
⁸ BBl 2020 4269
⁹ BBl 2023 586
1⁰ Bundesbeschluss vom 11. Dezember 1964 über die Gewährung von Darlehen an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen in Genf ( BBl 1964 II 1490 ).

1.3 Die Internationale Organisation für Migration

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) wurde 1951 gegründet und ist die wichtigste zwischenstaatliche Organisation im Bereich Migration. Mit 175 Mitgliedstaaten, 8 Staaten mit Beobachterstatus und Büros in über 171 Ländern engagiert sich die IOM für eine geordnete und humane Migration zum Wohle aller. Zu diesem Zweck unterstützt sie Migrantinnen und Migranten in der ganzen Welt, erarbeitet wirksame Lösungen für die sich verändernde Migrationsdynamik und nimmt in Fragen der Migrationspolitik und -praxis eine beratende Funktion war. Die IOM arbeitet eng mit staatlichen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Partnern zusammen, um die Widerstandsfähigkeit von Menschen auf der Flucht und insbesondere von besonders schutzbedürftigen Personen zu fördern. Ausserdem arbeitet sie eng mit Regierungen zusammen, um alle Formen der Mobilität und ihre Auswirkungen zu bewältigen. Zu ihrem Engagement gehören auch Einsätze in einigen der komplexesten Notsituationen der Welt. Seit 2016 gehört die IOM offiziell zum System der Vereinten Nationen.
Der Sitz der IOM in Genf spielt eine zentrale Rolle bei der Arbeit der Organisation. Er steuert die Anstrengungen zur Festlegung der Politik, der Richtlinien und der Strategie der IOM und überwacht die Ausarbeitung von Standards, Verfahren zur Qualitätskontrolle und Kontrolltätigkeiten.
Die IOM wird von Generaldirektorin Amy Pope (USA) geleitet. Eine stellvertretende Generaldirektorin ist für den Bereich Operationen und eine zweite stellvertretende Generaldirektorin für den Bereich Management und Reformen zuständig. Zur Führungsstruktur gehören zudem das Büro des Stabschefs (Office of the chief of staff), das Büro für Partnerschaften, Anwaltschaft und Kommunikation (Office of Partnerships, Advocacy and Communications) und das Büro für Strategie und institutionelle Leistung (Office of Strategy and Organizational Performance).
Neben dem Hauptsitz in Genf verfügt die IOM über 436 regionale und nationale Büros, darunter eines in Bern, sowie zwei Verwaltungszentren, eines auf den Philippinen und eines in Panama. Sie zählt etwa 590 Mitarbeitende am Hauptsitz und 21 500 Mitarbeitende weltweit. Das Budget der IOM für das Jahr 2024 beträgt 3,5 Milliarden US-Dollar. Der Beitrag der Schweiz als Mitgliedstaat beläuft sich 2024 auf 912 095 Franken, was 1,18 Prozent des Jahresbudgets entspricht. Die IOM ist eine wichtige Ansprechpartnerin der Schweiz und dient als Plattform für den Informationsaustausch. Die Schweiz unterstützt zudem zahlreiche Projekte der IOM in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern der Migrantinnen und Migranten und leistet seit mehreren Jahren einen freiwilligen jährlichen Beitrag an die Organisation. Die IOM ist auch eine wichtige Partnerin der Schweiz im Rückkehrbereich.
Das Sitzabkommen vom 3. Mai 1954 1¹ regelt das rechtliche Statut der IOM in der Schweiz. Die IOM gilt als «zwischenstaatliche Organisation» im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a GSG.
1¹ SR 0.192.122.935

2 Abbruch und Neubau des Sitzgebäudes der IOM

2.1 Ausgangslage

Die IOM ist seit 1984 Eigentümerin ihres Sitzgebäudes an der Route des Morillons 17 in Genf. Das Hauptgebäude wurde 1983 errichtet und noch nie renoviert. Es umfasst 4500 m² Nutzfläche und rund 300 Arbeitsplätze. Zur Nutzfläche gehören die Büroräumlichkeiten, die Konferenz- und Sitzungsräume, die Sanitäranlagen und die offenen Bereiche. Zudem hat die IOM drei Stockwerke mit 160 Arbeitsplätzen und einer Nutzfläche von 2100 m² im Centre administratif des Morillons und weitere Büroräumlichkeiten mit 100 Arbeitsplätzen und einer Fläche von 940 m² im Gebäude des Ökumenischen Rates der Kirchen gemietet. Damit beläuft sich die derzeitige Nutzfläche auf 7500 m². Die Verteilung der Mitarbeitenden auf drei Standorte erschwert die Koordination.
Das Sitzgebäude ist immer weniger zeitgemäss, und es gibt zunehmend Bedenken in Sachen Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden. Zudem ist das Gebäude inzwischen viel zu klein, um alle Programme und Mitarbeitenden unterzubringen, die für die Weiterführung der Arbeit notwendig sind. Fachingenieurinnen und -ingenieure sind zum Schluss gekommen, dass das bestehende Gebäude nicht mehr den aktuellen Standards entspricht und dass ein Umbau oder grössere bauliche Veränderungen sehr teure zusätzliche Arbeiten zur Anpassung des Gebäudes an die strukturellen und sicherheitstechnischen Vorschriften nach sich ziehen würden. Die IOM hat deshalb beschlossen, das bestehende Gebäude abzureissen, und plant einen Neubau, der den heutigen Bedürfnissen und Normen entspricht. Der Abbruch des bestehenden Gebädes und der Ersatzneubau haben viele Vorteile und sind langfristig kostengünstiger. Ein Neubau ermöglicht den Einsatz neuester Bautechnologie und intelligente Sicherheitsmassnahmen, wodurch die Qualität der Dienstleistungen erheblich verbessert und eine sichere Arbeitsumgebung gewährleistet werden können. Ausserdem hatte auch die Subkommission 2 der Finanzkommission des Nationalrates einen Abbruch und einen Ersatzneubau empfohlen, nachdem sie den IOM-Sitz im Januar 2017 besucht hatte. Die beschlossene Strategie sieht den Abbruch und den Neubau des IOM-Sitzgebäudes vor, wobei das benachbarte Centre Administratif des Morillons, mit dem ein gemeinsames Untergeschoss besteht, in Betrieb bleibt. Aufgrund dieser Strategie muss ein vorübergehender Umzug aller im derzeitigen Sitzgebäude tätigen Mitarbeitenden -der Auszug aus dem Abbruchgebäude, der Einzug in die temporären Räumlichkeiten und der Bezug des Neubaus - geplant und umgesetzt werden.
Die IOM ersuchte die Schweiz am 30. November 2020 um ein zinsloses, über 50 Jahre rückzahlbares Darlehen in der Höhe von 72 Millionen Franken für den Abbruch und den Neubau ihres Sitzgebäudes. Dieses Gesuch war vom Rat der IOM zuvor durch die Resolution Nr. 1391 ¹2 gutgeheissen worden. In einer ersten Phase beantragte die IOM ein Darlehen von 5,7 Millionen Franken, das heisst rund 8 Prozent des Gesamtbetrags, zur Finanzierung der Planungsarbeiten (Architekturwettbewerb, Vorprojekt, Projektstudie und detaillierter Kostenvoranschlag). Dieser Betrag sollte gestaffelt über die Jahre 2022-2025 ausbezahlt werden. Das Planungsdarlehen wurde am 5. März 2021 vom Bundesrat und im Juni 2022 von den eidgenössischen Räten genehmigt (im Rahmen der Genehmigung des Bundesbeschlusses, der Gegenstand der Botschaft über den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2022 war ¹3 ). Der Vertrag über ein Planungsdarlehen zwischen der IOM und der FIPOI wurde am 7. März 2022 unterzeichnet.
Nach den Planungsarbeiten beantragte die IOM am 19. Dezember 2023 ein Darlehen in der Höhe von 66,3 Millionen Franken für den Abbruch und den Neubau des Sitzgebäudes (72 Mio. abzüglich 5,7 Mio. für die Planungsarbeiten). Davon werden 44,7 Millionen Franken vom Bund übernommen. Das Darlehen wird ab 2026 ausbezahlt. Es gilt zu beachten, dass die Gesamtkosten des Projekts nach den Planungsarbeiten mit 106 Millionen Franken veranschlagt wurden. Ursprünglich waren es 92 Millionen Franken gewesen. 34 Millionen Franken werden also direkt aus dem IOM-Budget finanziert.
Die Unterstützung des Projekts für den Abbruch und den Neubau des Sitzgebäudes liegt im Interesse der Schweiz. Die IOM verfügt damit über optimale Rahmenbedingungen für die Weiterführung ihrer Aktivitäten in einem zweckmässigen und sicheren Gebäude, das den geltenden Normen entspricht. Diese Unterstützung ist ausserdem zentral für das Image der Schweiz als Gaststaat und des internationalen Genf als wichtigstes Zentrum für globale Gouvernanz. Da es sich um einen Abbruch und einen Ersatzneubau handelt, wird wie bereits beim -Projekt der Internationalen Fernmeldeunion im Jahr 2020 ein zinsloses, innert 50 Jahren rückzahlbares Darlehen gewährt. Die Gaststaatpolitik der Schweiz ist heute mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund ermöglicht es die Unterstützung des Bauprojekts der IOM, Eigentümerin ihrer Gebäude zu bleiben, was ihre Verankerung in der Schweiz festigt und die Aufrechterhaltung ihres Sitzes in Genf fördert. Nach den uns bislang vorliegenden Informationen ist das IOM-Immobilienprojekt das letzte Projekt dieser Grössenordnung, das in Genf in den nächsten Jahren ein Darlehen erhalten wird.
¹2 https://governingbodies.iom.int/system/files/en/council/111/C-111-RES-1391%
20-%20New%20Headquarters%20building.pdf
¹3 BBl 2022 820

2.2 Abbruch- und Neubauprojekt

Die IOM hat eine Ad-hoc-Struktur für das Bauprojekt geschaffen. Fachleute ihrer Verwaltung (Finanzen, Personalwesen, IT, Gebäudemanagement) bilden einen Projektausschuss, der von einem Projektleiter koordiniert wird. Das Projekt wird von einem Lenkungsausschuss beaufsichtigt, der von der Generaldirektorin eingesetzt wurde.
Im Bereich Risiko- und Projektmanagement werden die IOM-Mitarbeitenden von der in Lausanne ansässigen Firma Drees and Sommer unterstützt, die die Bauherrenvertretung übernimmt.
Im Rahmen eines Architekturwettbewerbs nach SIA 142 im Jahr 2022 wurde ein Team von Auftragnehmern gewählt, das sich aus den Firmen G8A Architects in Hanoi/Genf und Localarchitecture in Lausanne zusammensetzt. Sie übernehmen die Generalplanung unter dem Namen Groupement Junon.
Ziele:
-
nachhaltige Sicherung und Stärkung des Hauptsitzes;
-
Zusammenführung aller in Genf tätigen Mitarbeitenden in einem Gebäude;
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Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen in einer angemessenen, sicheren und flexiblen Umgebung für Mitarbeitenden sowie für Besucherinnen und Besucher;
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Empfang der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten und anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Konferenzen;
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Teilhabe an der ökologischen Umgestaltung des Quartiers;
-
Senkung der Betriebskosten.
Das künftige Sitzgebäude der IOM umfasst:
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zwei Untergeschosse mit einem modularen Konferenzzentrum für 300 Personen sowie Technik- und Archivräumen;
-
zwei in das natürliche Gelände eingebettete Stockwerke mit zwei Eingängen und einem Eingang, der als Lieferanteneingang und als Zugang zu den angrenzenden Räumen und den Diensträumen für das Personal dient;
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acht Stockwerke mit Büros, die als vier «Dörfer» gruppiert sind;
-
ein Restaurant und Technikräume im obersten Stock.
Die neue Nettofläche beträgt 13 850 m². Im Neubau arbeiten die rund 600 Mitarbeitenden im Desksharing. Es sind 457 Arbeitsplätze vorgesehen (ausgehend von einem Arbeitspensum von 70 Prozent), während der Rest unterwegs ist oder von zu Hause aus arbeitet. Die Arbeitsbereiche sind im Zentrum des Gebäudes um einen Kern herum in einem Mezzaninkomplex aus Holz angeordnet, so dass die Luft in den Büroräumlichkeiten durch mechanische und natürliche Zirkulation sowie durch die Bepflanzung entlang der Fassade gefiltert werden kann.
Der Neubau wird nach dem Standard «Très Haute Performance Énergétique» zertifiziert. Dieses Label entspricht mindestens der Bewertung «Gold» gemäss Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz. Solarpanels auf dem Dach werden vor Ort erneuerbaren Strom erzeugen, und das Regenwasser wird aufgefangen und zur Reinigung der Böden sowie zur Bewässerung der Innenbepflanzung und der Grünflächen im Aussenbereich verwendet. Die Tragkonstruktion besteht aus einem Stahlbetonskelett, wofür der Beton des abgerissenen Gebäudes recycelt wird, und einem Unterbau aus umweltfreundlichem Holz. Laut den Architektinnen und Architekten ist diese Konstruktion sehr langlebig und erfordert nur wenig Unterhalt.
Das neue Sitzgebäude der IOM wird am gleichen Standort errichtet. Infolgedessen muss der vorübergehende Umzug aller im derzeitigen Sitzgebäude tätigen Mitarbeitenden geplant und umgesetzt werden (vgl. Ziff. 2.1).
Die Abbruch- und Neubauarbeiten beginnen 2026 und dauern bis 2029. Der Neubau wird 2029 bezogen.
Der Neubau fügt sich in das Konzept des Kantons und der Stadt Genf für den Langsamverkehr rund um den Jardin des Nations ein.

2.3 Kosten des Projekts

Die Kosten für den Neubau des IOM-Sitzgebäudes werden mit 106 Millionen Franken veranschlagt. Die von der IOM als Bauherrin beantragten Arbeiten unterliegen nicht der Mehrwertsteuer (MWST). Das Darlehen der Schweiz (Bund und Kanton Genf) beläuft sich auf 72 Millionen Franken. Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Kosten.
Kostenaufstellung nach Baukostenplan (BKP)
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BKP Kategorien Hauptgruppen Kosten (in Franken) %
1 Vorbereitungsarbeiten und Bau 4 389 900 4,1
2 Gebäude 44 402 800 41,9
3 Betriebseinrichtungen 1 831 700 1,7
4 Umgebungsarbeiten 1 955 200 1,8
5 Baunebenkosten 1 174 300 1,2
6 Honorare 11 231 900 10,6
7 Nicht unter das Darlehen fallende Honorare 5 534 600 5,2
8 Reserve 14 314 200 13,5
9 Nicht unter das Darlehen fallende mobile Einrichtungen 21 192 000 20,0
Gesamtsumme (ohne MWST) 106 026 600 100,0
Darlehen der Schweiz 72 Millionen Franken
Von der IOM übernommener Betrag 34 026 600 Franken
Die aufgeführten Rubriken des BKP umfassen insbesondere folgende Positionen:
Vorbereitungsarbeiten (BKP 1)
Arbeiten, die vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten durchzuführen sind, einschliesslich der Baustelleneinrichtung und der Asbestsanierung.
Gebäude (BKP 2)
Bauarbeiten, die das Gebäude nach Abschluss der Bauarbeiten für seine Benutzerinnen und Benutzer dauerhaft nutzbar machen (inkl. Baumeisterarbeiten, Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen sowie Innenausbau).
Betriebseinrichtungen (BKP 3)
Feste Einrichtungen, die einen bestimmten Zweck im Gebäude erfüllen, Nebeneinrichtungen und betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Konferenzanlagen, Grossküchen, Zutrittskontrollsysteme).
Umgebungsarbeiten (BKP 4)
Aussengestaltung und Aussenanlagen innerhalb der Grundstücksgrenzen (z. B. Terraingestaltung und Gärtnerarbeiten).
Baunebenkosten (BKP 5)
Bewilligungen und Gebühren, Vervielfältigungen und Modelle, Versicherungen und übrige Auslagen.
Honorare der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer (BKP 6)
10,6 Prozent der Gesamtkosten des Projekts entfallen auf Honorare, was für ein Projekt von dieser Komplexität vertretbar ist.
Nicht unter das Darlehen fallende Honorare (BKP 7)
Dabei handelt es sich insbesondere um die Honorare der Bauherrenvertretung.
Reserve für Unvorhergesehenes (BKP 8)
Reserve für Auslagen, die nach Baubeginn unerwartet anfallen können, sowie für die Teuerung. In diesem Zusammenhang übernimmt die IOM einen Betrag von 7,3 Millionen Franken zur Abdeckung der Risiken, die mit diesem komplexen und langwierigen Projekt verbunden sind. Der Rest der Reserve ist Teil des Darlehensantrags.
Nicht unter das Darlehen fallende mobile Einrichtungen (BKP 9)
Einrichtungen, die in keinem Zusammenhang mit dem Gebäude stehen. wie Mobiliar, Beleuchtungskörper, Textilien, Geräte, Maschinen, IT-Ausrüstung. In diesem Betrag sind die Umzugskosten und die Miete temporärer Büroräumlichkeiten während drei Jahren im Wert von 12 Millionen Franken enthalten. Die 21,1 Millionen Franken umfassen auch die geplanten Trennelemente, die zum Bau gehören, z. B. Kabinen für vertrauliche Anrufe.

3 Finanzierung des Abbruch- und Bauvorhabens

3.1 Finanzieller Beitrag des Bundes

Auf Antrag des Bundesrates gewährten die eidgenössischen Räte der FIPOI im Rahmen des Nachtrags Ib zum Voranschlag 2022 eine erste Darlehenstranche von 5,7 Millionen Franken. Der Bund überwies am 31. März 2023 einen Betrag von 3,8 Millionen Franken. Damit verbleiben noch 1,9 Millionen Franken zugunsten der IOM. Diese erste Tranche 5,7 Millionen Franken war zur Finanzierung des Architekturwettbewerbs, des Vorprojekts, einer Projektstudie und eines Kostenvoranschlags bestimmt. Die vorliegende Botschaft stützt sich auf diese Dokumente, die inzwischen erstellt wurden.
Gestützt darauf beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Genehmigung eines Verpflichtungskredits von 44,7 Millionen Franken, um die Realisierung des beschriebenen Abbruch- und Neubauvorhabens zu finanzieren. Einschliesslich der ersten Tranche von 5,7 Millionen Franken für die Planungsarbeiten gewährt der Bund der IOM ein Darlehen von insgesamt 50,4 Millionen Franken.
Die Bauzeit wird auf vier Jahre veranschlagt. Der Baubeginn ist für Januar 2026 geplant, so dass die Arbeiten voraussichtlich im Laufe des Jahres 2029 abgeschlossen werden.

3.2 Beitrag des Kantons Genf

Wie unter Ziffer 1.2 ausgeführt, wurde der Gastkanton aufgerufen, einen substanziellen Beitrag zusätzlich zur Unterstützung des Bundes zu leisten, da er wirtschaftlich und politisch ebenfalls profitiert, wenn sich internationale Organisationen auf seinem Gebiet niederlassen.
Im vorliegenden Fall wird der Kanton Genf 21,6 Millionen Franken zum Bauprojekt beitragen, sofern der Grosse Rat dem Gesetz über das entsprechende Darlehen zustimmt.

3.3 Teuerungsprognose

Für eine allfällige Teuerung infolge steigender Materialkosten oder Inflation wurden 7,3 Millionen Franken vorgesehen, was 6,8 Prozent der Gesamtkosten des Projekts der IOM entspricht. Da es sich um ein festes Darlehen handelt, wird der Betrag des Verpflichtungskredits nicht an die Inflation angepasst.

4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen für den Bund

4.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Die Gewährung eines mit der vorliegenden Botschaft beantragten Darlehens an die FIPOI für den Abbruch und den Neubau des Sitzgebäudes der IOM in Genf wird den Bund mit einem finanziellen Aufwand von insgesamt 44 699 500 Franken belasten. Dieser Betrag wird über die Jahre 2026-2029 gestaffelt ausgezahlt.
Im Rahmen seiner Politik zur Unterstützung von Immobilienprojekten internationaler Organisationen möchte der Bundesrat das Projekt durch die Gewährung eines zinslosen, über 50 Jahre rückzahlbaren Darlehens für den Abbruch und den Neubau des Sitzgebäudes unterstützen. Er beantragt den eidgenössischen Räten daher, einen Verpflichtungskredit von 44 699 500 Franken zu bewilligen, der zur Finanzierung dieses Projekts beitragen soll. Die FIPOI gewährte der IOM bereits 1984 ein Darlehen für den Kauf ihres derzeitigen Sitzgebäudes. Die Rückzahlung ist bis 2033 fällig; der Restbetrag belief sich per 1. Januar 2024 auf 3,7 Millionen Franken.
Die notwendigen Mittel werden im Kredit A235.0108 «Darlehen Immobilienstiftung FIPOI» eingestellt und wie folgt gestaffelt: 12 607 500 Franken im Jahr 2026, 14 697 600 Franken im Jahr 2027, 14 360 500 Franken im Jahr 2028 und 3 033 900 Franken im Jahr 2029.
Der Bundesrat entscheidet über die Gewährung des Darlehens.
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2026 2027 2028 2029 Total %
Bund 12 607 500 14 697 600 14 360 500 3 033 900 44 699 500 67,4
Kanton 6 092 500 7 102 400 6 939 500 1 466 100 21 600 500 32,6
Total 18 700 000 21 800 000 21 300 000 4 500 000 66 300 000 100 %
Der Zeitpunkt für Anträge für Darlehen für Bau- oder Renovationsprojekte hängt von den internationalen Organisationen ab, die Eigentümer ihrer Gebäude sind. Derzeit plant die IOM nicht, das Projekt für den Abbruch und den Neubau ihres Sitzes in Genf zu verschieben. Eine Verschiebung des Projekts würde jedoch wahrscheinlich zu zusätzlichen Kosten führen, insbesondere aufgrund einer Verlängerung der Vertragsdauer mit dem Projektteam und den Auftragnehmern, der Inflation sowie der Entwicklung der Bauvorschriften, die eine Anpassung bestimmter Aspekte des aktuellen Projekts erforderlich machen würde.

4.1.2 Personelle Auswirkungen

Die Realisierung des Projekts hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.

4.2 Finanzielle Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Dem Kanton Genf entstehen durch den Darlehensantrag Kosten von insgesamt 21 600 450 Franken. Die Zahlungen werden wie folgt gestaffelt: 6 092 460 Franken im Jahr 2026, 7 102 350 Franken im Jahr 2027, 6 939 540 Franken im Jahr 2028 und 1 466 100 Franken im Jahr 2029.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Das Projekt hat keine direkten Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Die Instandhaltung der Gebäude der internationalen Organisationen mit Sitz in Genf trägt jedoch wie erwähnt zur Stärkung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf bei. Die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf Genf, die Genferseeregion und die ganze Schweiz wurden in der Botschaft des Bundesrates vom 19. November 2014 ¹4 und in der Botschaft vom 20. Februar 2019 ¹5 zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2016-2019 und 2020-2023 eingehender dargestellt. Schweizer Unternehmen können sich zudem an den Ausschreibungen der Organisation beteiligen, was einen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen generieren kann.
¹4 BBl 2014 9229
¹5 BBl 2019 2313

5 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu den Strategien des Bundesrates

Die Steigerung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Gaststaat gehört zu den Schwerpunkten der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 des Bundesrates. ¹6
¹6 Abrufbar unter: www.eda.admin.ch > Aussenpolitik > Strategien und Grundlagen > Aussenpolitische Strategie.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Nach Artikel 18 Buchstabe a GSG kann der Bund finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen gewähren, um die Voraussetzungen für die Aufnahme, Arbeit, Integration und Sicherheit von Begünstigten nach Artikel 19 GSG in der Schweiz zu verbessern. Dazu gehören Organisationen wie die IOM, die eine zwischenstaatliche Organisation im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a GSG ist. Artikel 20 Buchstabe b GSG sieht vor, dass der Bund der FIPOI zinslose, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbare Baudarlehen gewähren kann. Artikel 22 GSG sieht weiter vor, dass bei Verpflichtungen, deren Finanzierung über ein Voranschlagsjahr hinausgeht, was hier der Fall ist, Verpflichtungskredite beantragt werden müssen.
Nach Artikel 27 Absatz 1 der Gaststaatverordnung vom 7. Dezember 2007 ¹7 ist der Bundesrat befugt, unter Vorbehalt der Zustimmung der Bundesversammlung nach Artikel 22 GSG über die Gewährung des Darlehens zu entscheiden.
¹7 SR 192.121

6.2 Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 ¹8 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form eines einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden, Bundesbeschlusses vorgesehen.
¹8 SR 171.10

6.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Der beiliegende Entwurf für einen Bundesbeschluss sieht in Artikel 1 die Gewährung eines Verpflichtungskredits nach Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 ¹9 im Umfang von 44,7 Millionen Franken zugunsten der IOM vor. Es handelt sich um eine neue einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken. Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV muss Artikel 1 des beiliegenden Beschlussentwurfs deshalb der Ausgabenbremse unterstellt werden.
¹9 SR 611.0

6.4 Einhaltung der Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen und Rolle der FIPOI

Das vorliegende Projekt unterliegt nicht dem Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 2⁰ über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Bauherrschaft und Auftragsvergabe sind Sache der IOM. Als zwischenstaatliche Organisation im Sinne des GSG ist die IOM nicht Auftraggeberin nach Artikel 4 BöB. Sie ist jedoch an die einschlägigen internen Bestimmungen und Verfahren gebunden, die auf den gleichen Grundsätzen wie das BöB beruhen, das heisst Stärkung des Wettbewerbs unter den Anbietern, Transparenz der Vergabeverfahren und wirtschaftlicher Mitteleinsatz. Diese Bestimmungen und Verfahren in ihrer Finanz- und Buchführungsordnung, die vom Rat der Organisation verabschiedet wurde, festgelegt. Als Gaststaat hat die Schweiz ausserdem die Möglichkeit, die Leitung und die Entwicklung des Projekts durch ihre Beteiligung am «Koordinationsausschuss IOM-Gaststaat» genau zu verfolgen. Ausserdem hat die Schweiz als Mitgliedstaat Zugang zu den Berichten und Schlussfolgerungen der internen und externen Prüfungen der IOM. Schliesslich sehen die Darlehensverträge zwischen der FIPOI und den internationalen Organisationen seit 2016 ein Informationsrecht vor, das es der FIPOI erlaubt, im Nachhinein Einsicht in die Beschaffungsunterlagen und die Vergabe der mit dem Darlehen finanzierten Verträge zu nehmen.
2⁰ SR 172.056.1

6.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Für den im Rahmen der vorliegenden Botschaft eingereichten Finanzierungsbeschluss gelten die Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 2¹ (SuG), das nach Artikel 2 auf alle im Bundesrecht vorgesehenen Finanzhilfen anwendbar ist. Nach Artikel 3 SuG können Finanzhilfen unter anderem in Form eines Darlehens zu Vorzugsbedingungen gewährt werden. Dies gilt nicht nur für zinslose, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbare Baudarlehen, sondern auch für Darlehen im Hinblick auf einen Abbruch und einen Neubau.
Nach Artikel 5 SuG muss der Bundesrat die vom Bund gewährten Finanzhilfen und Abgeltungen periodisch prüfen. In seinem Subventionsbericht vom 30. Mai 2008 2² hat der Bundesrat den Grundsatz aufgestellt, dass er Subventionen systematisch überprüfen wird, deren Finanzierungsbeschlüsse dem Parlament im Rahmen von Sonderbotschaften vorgelegt werden, wie dies auch bei der vorliegenden Botschaft der Fall ist.

6.5.1 Bedeutung der Finanzhilfen für die Realisierung der angestrebten Ziele

Die Gaststaatpolitik bildet einen wichtigen Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik. Im Rahmen ihrer langjährigen Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen, ausländischer Vertretungen und internationaler Konferenzen gewährt die Schweiz diesen - wie andere Länder und gemäss internationalen Gepflogenheiten - Vorrechte und Immunitäten. Ein weiteres Element der Gaststaatpolitik besteht darin, diese internationalen Einrichtungen mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen und so die Gaststaatrolle der Schweiz zu fördern. In Anbetracht der verschiedenen Herausforderungen strategischer und materieller Art, die unsere Position gegenüber anderen Standorten schwächen, ist die Unterstützung des Gaststaats zur Instandhaltung der Immobilien der in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen wie in Ziffer 1 bereits dargelegt umso notwendiger. Durch die Finanzbeiträge, die im Rahmen des GSG gewährt werden, kann die Schweiz ihre Position als Gaststaat gegenüber der internationalen Konkurrenz behaupten und stärken. Finanzhilfen sind subsidiär geleistete Beiträge in Form von Subventionen und Beiträgen, die von Fall zu Fall geprüft werden. Sie werden gewährt, wenn sie die Kriterien des GSG erfüllen und für die Förderung der Gaststaatpolitik der Schweiz relevant sind. Nach Artikel 18 GSG sollen finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen insbesondere die Voraussetzungen für die Aufnahme, die Arbeit, die Integration und die Sicherheit der Begünstigten nach Artikel 19 GSG in der Schweiz verbessern, zu denen Organisationen wie die IOM als zwischenstaatliche Organisation im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b GSG zählen. Als Mitglied der IOM erinnert die Schweiz die Organisation zudem daran, wie wichtig es ist, gemäss einem Unterhaltsplan in den Erneuerungsfonds einzuzahlen.
Internationale Organisationen, die in den Genuss eines Darlehens für ein Abbruch-, ein Bau- oder ein Renovationsprojekts kommen, müssen entsprechend ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten Eigenleistungen erbringen (Art. 7 Bst. c SuG). Die IOM wird einen Teil der Gesamtkosten des Projekts, nämlich 34 Millionen Franken, übernehmen.

6.5.2 Materielle und finanzielle Verwaltung des Darlehens

Das Darlehen für den Abbruch und den Neubau des Sitzgebäudes der IOM wird über die FIPOI gewährt. Gemäss einer bewährten Praxis für die Vergabe solcher Darlehen werden die Bedingungen für die Bereitstellung und die Rückzahlung des Darlehens in einem Darlehensvertrag zwischen der IOM und der FIPOI festgelegt, um einen wirksamen Verwaltungs- und Kontrollmechanismus für die Verwendung des Darlehens zu gewährleisten. Gemäss dem Vertrag wird die Darlehenssumme von der FIPOI in mehreren aufeinanderfolgenden Tranchen und entsprechend dem Bedarf der IOM zur Deckung der Kosten der Bauarbeiten ausgezahlt. Die IOM legt dazu einen Zeitplan für die Zahlungen und die bereits geleisteten Ausgaben vor. Während der Ausführung der Arbeiten legt sie der FIPOI regelmässig einen Bericht über ihren Fortschritt der Arbeiten sowie einen vierteljährlichen Bericht über die geleisteten Zahlungen und die für das folgende Quartal geplanten Zahlungen vor. Die Rückzahlung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Bau vollständig abgenommen wurde, spätestens jedoch ein Jahr nach dem vordefinierten Zieldatum für die Beendigung der Arbeiten. Der Beitrag wird von der IOM in Form von 50 gleichen Jahresraten per Ende Jahr, spätestens am 31. Dezember, an die FIPOI zurückbezahlt.
Beschliesst die IOM, das Abbruch- und Neubauvorhaben aus allein ihr zuzuschreibenden Gründen nicht zu realisieren, so sieht der Darlehensvertrag die Rückzahlung des bereits ausgezahlten Teils des Darlehens innerhalb von höchstens fünf Jahren vor. Sollte die IOM das betreffende Gebäude vor der Rückzahlung des Darlehens verkaufen, ihre Selbstauflösung erklären oder ihren Sitz an einen Standort ausserhalb der Schweiz verlegen, so ist die Darlehenssumme sofort fällig.

6.5.3 Verfahren für die Gewährung eines Darlehens für ein Bau- oder ein Renovationsprojekt

Internationale Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein Bau- oder ein Renovationsprojekt beantragen möchten, kontaktieren prozessgemäss als erstes das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Nachdem die internationale Organisation das EDA über ihren Wunsch, ihr Gebäude zu renovieren oder es abzureissen und neu zu bauen, informiert hat, prüft das Staatssekretariat des EDA das Gesuch und konsultiert dann die FIPOI und ihre technischen Expertinnen und Experten, die ihre Leistungen nicht in Rechnung stellen. Wenn die erste Einschätzung des Bedarfs positiv ausfällt, führt das Staatssekretariat des EDA Gespräche mit der FIPOI und der internationalen Organisation über die Situation, die Bedürfnisse, die verschiedenen Optionen und die Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes, bevor die internationale Organisation ein offizielles Unterstützungsgesuch einreicht. Der Antrag wird geprüft, und es werden verschiedene betroffene Stellen konsultiert (EDA Finanzen, Eidgenössische Finanzverwaltung, FIPOI und Gastkanton). Bei der Prüfung des Antrags stützt sich das Staatssekretariat des EDA auf die geltenden gesetzlichen Grundlagen. Jeder Darlehensantrag wird individuell geprüft. Dabei wird insbesondere der Plausibilität des Darlehensantrags und somit des Bedarfs, ein Gebäude zu renovieren oder es abzureissen und neu aufzubauen, der strategischen Bedeutung der internationalen Organisation für die Schweizer Gaststaatpolitik und der Situation des Bundeshaushalts Rechnung getragen.
Falls sich die involvierten Stellen im Grundsatz über die Unterstützungswürdigkeit des Projekts einig sind, verhandeln der Bund und der Kanton über mögliche Beteiligungshöhen. Dabei erwartet der Bundesrat laut Bundesratsbeschluss vom 26. Juni 2013 eine substanzielle Beteiligung des Gastkantons. Ausserdem werden gemeinsam mit der internationalen Organisation Wege gesucht, um die Gesamtkosten oder den gewünschten Darlehensbeitrag zu reduzieren, z. B. durch den Verkauf von Land, das ihr gehört. Parallel dazu wird eine Projektgruppe gegründet. Diese setzt sich im Normalfall aus Vertreterinnen und Vertretern des EDA, des Gastkantons, der FIPOI und der betreffenden internationalen Organisation zusammen. Die Projektgruppe trifft sich in regelmässigen Abständen und informiert sich gegenseitig über den Projektverlauf.
Falls die internationale Organisation dies nicht bereits getan hat, werden Planungsarbeiten lanciert, um den Umfang des Projekts, seine Kosten und weitere Eckpunkte zu spezifizieren. Diese Planungsarbeiten können durch ein Darlehen des Gaststaates oder durch die internationale Organisation selbst finanziert werden. Der für die Planungsarbeiten gewährte Kredit ist anschliessend Teil des Gesamtdarlehens, das der Bund für das Bau- oder Renovationsprojekt gewährt.
Sind sich alle Akteure in der Finanzierungsfrage des Darlehens einig, erarbeitet das EDA eine Botschaft mitsamt einem Entwurf eines Bundesbeschlusses zuhanden des Parlaments und legt diese zunächst dem Bundesrat zur Genehmigung vor. Das Parlament hat die Möglichkeit, sich gegen ein Projekt auszusprechen. In diesem Fall müssen die Mitgliedstaaten entscheiden, wie sie ohne Schweizer Darlehen vorgehen möchten.
Die Vergabe von Darlehen für Bau- oder Renovationsprojekte ist im Vergleich zu anderen Gaststaaten eine Besonderheit der Schweizer Gaststaatpolitik. Während andere Staaten mit grossem finanziellem Aufwand auf eigene Kosten Gebäude errichten, mit denen sie internationalen Organisationen anziehen wollen, verfolgt die Schweiz bei der Beherbergung von internationalen Organisationen eine völlig andere Immobilienpolitik. Sie nimmt die internationalen Organisationen als Bauherrinnen der Projekte in die Verantwortung. Die internationalen Organisationen sollen realistische Bauprojekte umsetzen und mit den öffentlichen Mitteln der Mitgliedstaaten sorgfältig umgehen, denn im Endeffekt müssen letztere die Schweizer Darlehen zurückzahlen. Dank dieses Modells wird das Risiko der Verschwendung öffentlicher Gelder vermieden. Ausserdem soll der Prozess die langfristige Präsenz der internationalen Organisationen in der Schweiz sichern, indem ein regelmässiger Kontakt zu den Schweizer Behörden entsteht (Gemeinde, Kanton, Bund).
2¹ SR 616.1
2² BBl 2008 6229

Anhang 1

Lageplan des künftigen Sitzgebäudes der IOM; rot eingezeichnet das bestehende Sitzgebäude, das abgerissen wird

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Anhang 2

Stockwerkplan

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Anhang 3

Ansicht der Arbeitsbereiche

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Anhang 4

Aussenansicht des Neubaus

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Bundesrecht
Botschaft über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration in Genf
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