Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012
    DE - Landesrecht Bremen

    Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

    Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

    Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

    Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2012 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

    A.

    Freiwillige Mitglieder

    1. Selbstständige150,00 €
    2. Angestellte, Beamte90,00 €

    B.

    Pflichtmitglieder

    1. Angestellte, Beamte odera)205,00€
    b)260,00€,
    wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen oder
    wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen
    2. Sonstige Pflichtmitglieder
    a) und zusätzlich490,00 €
    b)nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung
    bei 1 bei 10 Beschäftigten50,00 € je Beschäftigten
    sowie
    für jeden weiteren Beschäftigten15,00 € bis maximal
    30 Beschäftigte
    Beschlossen am 14. November 2011 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der

    §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG

    .
    Ausgefertigt am 9. Dezember 2011
    Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
    Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 14. November 2011 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2012 werden nach § 17 Absatz 4 BremlngG und

    § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen

    genehmigt.
    Bremen, den 20. Dezember 2011
    Die Senatorin für Finanzen
    Bremen, den 17. Januar 2012
    Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – Aufsichtsbehörde –
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