Vorherige Seite
    Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012
    2 - 31 - 2
    Nächste Seite
    DE - Landesrecht Bremen

    Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

    Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

    Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

    Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2012 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

    A.

    Freiwillige Mitglieder

    1. Selbstständige150,00 €
    2. Angestellte, Beamte90,00 €

    B.

    Pflichtmitglieder

    1. Angestellte, Beamte odera)205,00€
    b)260,00€,
    wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen oder
    wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen
    2. Sonstige Pflichtmitglieder
    a) und zusätzlich490,00 €
    b)nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung
    bei 1 bei 10 Beschäftigten50,00 € je Beschäftigten
    sowie
    für jeden weiteren Beschäftigten15,00 € bis maximal
    30 Beschäftigte
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren