Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012
Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2012 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
A.
Freiwillige Mitglieder
1. Selbstständige | 150,00 € |
2. Angestellte, Beamte | 90,00 € |
B.
Pflichtmitglieder
1. Angestellte, Beamte oder | a) | 205,00€ | ||
b) | 260,00€, | |||
wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen oder | ||||
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen | ||||
2. Sonstige Pflichtmitglieder | ||||
a) und zusätzlich | 490,00 € | |||
b) | nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung | |||
bei 1 bei 10 Beschäftigten | 50,00 € je Beschäftigten | |||
sowie | ||||
für jeden weiteren Beschäftigten | 15,00 € bis maximal | |||
30 Beschäftigte |