Ausführungsvorschrift zu § 5 der Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet in ein Beamtenverhältnis (Bewährungsanforderungsverordnung) ...
    DE - Landesrecht Brandenburg

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    Ausführungsvorschrift zu § 5 der Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet in ein Beamtenverhältnis (Bewährungsanforderungsverordnung) vom 20. August 1991 des feuerwehrtechnischen Dienstes an der Landesfeuerwehrschule Brandenburg

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