KroppTetenhNatSchGV SH
    DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

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    Verordnung zum Schutze eines Landschaftsteiles in den Gemarkungen Kropp und Tetenhusen im Kreise Schleswig, Owschlag im Kreise Eckernförde und Fockbek im Kreise Rendsburg Vom 17. November 1952

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