Anerkennung von Abschlusszeugnissen der Hauptschule und der Realschule, die von den durch die Kultusministerkonferenz anerkannten Deutschen Auslandschulen erteilt werden
    DE - Landesrecht Bayern

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    Anerkennung von Abschlusszeugnissen der Hauptschule und der Realschule, die von den durch die Kultusministerkonferenz anerkannten Deutschen Auslandschulen erteilt werden

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