Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit ... (814.812.33)
Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln
- Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln
- 1. Abschnitt: Geltungsbereich
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Fachbewilligung
- Art. 2 Fachbewilligung
- Art. 3 Gültigkeitsdauer und Verlängerung
- 3. Abschnitt: Fachprüfung und Weiterbildung
- Art. 4 Fachprüfung
- Art. 5 Weiterbildung
- 4. Abschnitt: Gleichgestellte und gleichwertige Qualifikationen
- Art. 6 Bewilligungen aus EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten
- Art. 7 Ausbildungsabschlüsse
- Art. 8 Berufserfahrung
- Art. 9 Verweigerung der Anerkennung
- Art. 10 Eingeschränkte Anerkennung
- 5. Abschnitt: Aufgaben der zuständigen Stellen
- Art. 11 BAG
- Art. 12 Aufsicht
- Art. 13 Prüfungsstellen
- Art. 14 Weiterbildungseinrichtungen
- Art. 15 Fachbewilligungsausschuss
- 6. Abschnitt: Gebühren
- A rt. 16
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 17 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 18 Übergangsbestimmungen
- Art. 19 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse
- 1 Grundlagen der Toxikologie und Ökologie
- 2 Gesetzgebung über Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz
- 3 Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit
- 4 Sachgerechte Verwendung und Entsorgung
- 5 Geräte und deren sachgerechte Handhabung
- Anhang 2
- Reglement über die Fachprüfungen
- 1 Gegenstand
- 2 Periodizität und Sprache
- 3 Ausschreibung
- 4 Anmeldung
- 5 Gebühr
- 6 Form und Dauer
- 7 Abnahme mündlicher Prüfungen
- 8 Bewertung
- 9 Ausschluss
- 10 Ausstellen der Fachbewilligung
- 11 Recht auf Einsicht
- Anhang 3
- Reglement über die Weiterbildungen
- 1 Gegenstand
- 2 Periodizität und Sprache
- 3 Ausschreibung
- 4 Durchführung
- 5 Inhalt
- 6 Prüfung
- 7 Methode
- 8 Qualitätssicherung
- 9 Dauer
- 10 Gebühr
- 11 Ausstellen der Fachbewilligung
- 12 Recht auf Einsicht
- Anhang 4
- Gleichwertige Berufserfahrung
- 1 Gleichwertigkeit
- 2 Zeitraum