Art89bVerfCovidVbg RP
    DE - Landesrecht RLP

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    Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie Vom 8. Dezember 2020

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