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Gesetz über die Bestimmung der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung als Dienstbehörde und Personalstelle für den Berliner Notdienst Kinderschutz und die Zentrale Jugendgerichtshilfe Vom 6. Dezember 2017
- Gesetz über die Bestimmung der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung als Dienstbehörde und Personalstelle für den Berliner Notdienst Kinderschutz und die Zentrale Jugendgerichtshilfe Vom 6. Dezember 2017
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Dienstbehörde und Personalstelle
- § 2 Personal- und Sachmittelübergang
- § 3 Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
- § 4 Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben
- § 5 Inkrafttreten