Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren (916.443.14)
Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren
- Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- 2. Kapitel: Bestimmungen für die Einfuhr
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 3 ¹⁴
- Art. 4 ¹⁵ Einfuhr von Heimtieren aus Drittstaaten über die Landesflughäfen
- Art. 5 ¹⁶ Vorbehalt der Massnahmen zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung
- 2. Abschnitt: Hunde, Katzen und Frettchen
- Art. 6 Einteilung der Staaten und Gebiete ¹⁷
- Art. 6 a ²⁰ Höchstzahl Tiere für die Einfuhr
- Art. 6 b ²³ Höchstzahl Tiere für die Einfuhr bei der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen
- Art. 7 ²⁴ Einfuhr durch eine ermächtigte Person
- Art. 8 Kennzeichnung
- Art. 9 Heimtierausweis
- Art. 10 Veterinärbescheinigung
- Art. 11 Tollwutimpfung
- Art. 12 Tiere aus der EU und aus weiteren europäischen Staaten oder Gebieten mit einem von der EU anerkannten Heimtierausweis ²⁸
- Art. 13 Tiere aus Staaten und Gebieten mit günstiger Seuchenlage bezüglich Tollwut
- Art. 14 Tiere aus Staaten und Gebieten, in denen urbane Tollwut nicht ausgeschlossen werden kann
- Art. 15 Titrierung für Tiere aus Staaten und Gebieten, in denen urbane Tollwut nicht ausgeschlossen werden kann
- 3. Abschnitt: Vögel
- Art. 16 ³⁹
- 3. Kapitel: Bestimmungen für die Durch- und die Ausfuhr
- Art. 17 Durchfuhr
- Art. 18 Ausfuhr
- 4. Kapitel: Pflichten beim Grenzübertritt
- Art. 19 ⁴⁰ Vorweispflicht
- Art. 20 Übersetzung der Dokumente
- 5. Kapitel: Kontrollen und Massnahmen
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 21 Kontrolle der Höchstzahl bei der Ein- und Durchfuhr
- Art. 22 Zollausschlussgebiete
- Art. 23 Beizug des grenztierärztlichen Dienstes
- Art. 23 a ⁴² Datenbekanntgabe
- 2. Abschnitt: Zusätzliche Bestimmungen für Kontrollen bei der Ein- und Durchfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen
- Art. 24 Kontrolle der Einhaltung der Ein- und Durchfuhrbestimmungen
- Art. 25 Vermerk der Kontrolle
- Art. 26 Meldungen
- 3. Abschnitt: Zusätzliche Bestimmungen für Kontrollen bei der Ein- und Durchfuhr von Vögeln
- Art. 27 ⁴³
- 4. Abschnitt: Massnahmen
- Art. 28 Massnahmen des BAZG
- Art. 29 Massnahmen der kantonalen Veterinärbehörde
- Art. 30 Massnahmen des grenztierärztlichen Dienstes
- 6. Kapitel: Strafverfolgung
- Art. 31
- 7. Kapitel: Gebühren und Übernahme von Kosten
- Art. 32
- 8. Kapitel: Schweizerischer Heimtierausweis
- Art. 33 Herstellung und Vertrieb
- Art. 34 ⁴⁷ Ausstellung
- Art. 34 a ⁴⁸ Datenerfassung
- 9. Kapitel: Information und Ausbildung
- Art. 35
- 10. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 36 Nachführung einzelner Anhänge
- Art. 37 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 37 a ⁴⁹ Übergangsbestimmungen
- Art. 38 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁵⁰
- Liste der Heimtiere
- Anhang 2 ⁵²
- Anhang 3 ⁵³
- Einteilung der Staaten und Gebiete
- Anhang 4 ⁵⁴
- Besondere Bestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen
- 1. Kennzeichnung
- 2. Heimtierausweis für Tiere aus Staaten und Gebieten nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a
- 3. Veterinärbescheinigung für Tiere aus Staaten und Gebieten nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und c
- 4. Tollwutimpfung
- 5. Erklärungen
- Anhang 5 ⁶¹
- Massnahmen, Veterinärbescheinigung und Erklärung bei der Einfuhr von Vögeln aus Drittstaaten
- Anhang 6
- Aufhebung und Änderung anderer Erlasse