Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Vom 19. Dezember 2019 (§§ 1–2)
    DE - Landesrecht Bayern

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    Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Vom 19. Dezember 2019 (§§ 1–2)

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