Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035
Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035
vom 2. Dezember 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 28 Absätze 1bis Buchstabe c und 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 ¹ , nach Einsicht in die Armeebotschaft 2024 des Bundesrates vom 14. Februar 2024 ² ,
beschliesst:
¹ SR 171.10
² BBl 2024 563
Art. 1
Die Armee ist so auszurichten, dass die Verteidigungsfähigkeit unter Berücksichtigung eines hybriden Konfliktumfelds gestärkt wird.
Art. 2
In den nächsten zwölf Jahren werden folgende Eckwerte angestrebt:
a.
Die Fähigkeiten im Bereich der Führung und Vernetzung sollen gestärkt werden, indem der rasche und geschützte Datenaustausch der Führungsstufen untereinander sowie mit den zivilen Behörden verbessert wird.
b.
Die Fähigkeiten im Bereich des Nachrichtenverbunds und der Sensoren sollen gestärkt werden, indem die Mittel zur Nachrichtenbeschaffung und zur Lagedarstellung in allen Wirkungsräumen verbessert werden.
c.
Die Fähigkeiten im Bereich der Wirkung gegen Ziele in der Luft sollen vervollständigt werden, indem die Mittel zum Schutz des unteren und mittleren Luftraums erneuert werden.
d.
Die Fähigkeiten im Bereich der Wirkung gegen Ziele am Boden sollen weiterhin auf ein hybrides Konfliktumfeld ausgerichtet werden, wobei die Abwehr eines militärischen Angriffs stärker gewichtet wird als bisher.
e.
Die Fähigkeiten im Bereich der Wirkung im Cyber- und elektromagnetischen Raum sollen gestärkt werden, indem die Wirksamkeit und der Schutz von Informations- und Kommunikationssystemen stark ausgebaut werden.
f.
Die Fähigkeiten im Bereich der Logistik sollen verbessert werden, indem die Transportkapazitäten und der Schutz erhöht werden und indem die Durchhaltefähigkeit mittels Bevorratung, insbesondere von Munition und Ersatzteilen, verbessert wird.
g.
Die Fähigkeiten im Bereich der Sanität sollen auf dem heutigen Stand gehalten werden.
h.
Die Fähigkeiten im Bereich der ungeschützten Mobilität am Boden sollen auf dem heutigen Stand gehalten werden.
i.
Die Fähigkeiten im Bereich der geschützten Mobilität am Boden sollen langfristig durch eine gestaffelte Erneuerung und Vereinheitlichung der Flotte weiterentwickelt werden.
j.
Die Fähigkeiten im Bereich der Luftmobilität sollen langfristig auf dem heutigen Stand gehalten werden.
k.
Die Fähigkeiten im Bereich Weltraum sollen aufgebaut werden, insbesondere zugunsten der Führung und Vernetzung sowie des Nachrichtenverbunds.
l.
Die Fähigkeiten im Bereich des Schutzes der kognitiven Integrität (und Resilienz) von Einzelpersonen und Bevölkerung im kognitiven Raum sollen angesichts neuer und künftiger technologischer Fortschritte weiterentwickelt werden.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
| Ständerat, 2. Dezember 2024 Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 18. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035
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