Beschluss über die Zuordnung der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereiche Oesophagus-, Pankreas- und Leberresektion bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin (HSM)
Beschluss über die Zuordnung der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereiche Oesophagus-, Pankreas- und Leberresektion bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin (HSM)
vom 28. November 2024
Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSM-Fachorgans an seiner Sitzung vom 28. November 2024 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10 ) sowie Artikel 3 Absätze 3-5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen:
Zuordnung zur HSM
Folgende drei Teilbereiche der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie werden der hochspezialisierten Medizin zugeordnet ¹ :
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Oesophagusresektion bei Erwachsenen
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Pankreasresektion bei Erwachsenen
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Leberresektion bei Erwachsenen
Die Zuordnung der beiden weiteren Teilbereiche der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, die tiefe Rektumresektion bei Erwachsenen und die komplexe bariatrische Chirurgie, bleibt weiterhin gemäss Beschluss vom 21. Januar 2016 ² bestehen.
Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM und bildet die Grundlage für die Planungs- und Zuteilungsentscheide im ausgeschiedenen Bereich.
Mitteilung und Publikation
Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die Zuordnung der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereiche Oesophagus-, Pankreas- und Leberresektion bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin vom 28. November 2024 und der Schlussbericht zur Zuordnung der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereiche Oesophagus-, Pankreas- und Leberresektion bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin vom 28. November 2024 können auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eingesehen werden (
www.gdk-cds.ch
).
Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.
| 10. Dezember 2024 | Für das HSM-Beschlussorgan Die Präsidentin: Natalie Rickli |
¹ Die Zuordnung der medizinischen Leistungen zum HSM-Bereich erfolgt anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP). Das Klassifizierungssystem wird jährlich angepasst und demzufolge muss auch die Abbildung der HSM-Leistungen jedes Jahr aktualisiert werden. Die Abbildung der medizinischen Leistungen anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP) ist auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (www.gdk-cds.ch) publiziert.
² Publiziert am 9. Februar 2016 im Bundesblatt (BBI 2016 813).
Bundesrecht
Beschluss über die Zuordnung der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereiche Oesophagus-, Pankreas- und Leberresektion bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin (HSM)
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