Bundesbeschluss über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung
Bundesbeschluss über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung
(KBFHG)
vom 11. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , gestützt auf Artikel 9 b und 10 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002 ² über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats vom 22. Januar 2024 ³ , und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 24. April 2024 ⁴ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 861
³ BBl 2024 560
⁴ BBl 2024 1109
Art. 1
Für die Verlängerung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung werden für die Dauer ab Inkrafttreten der Verlängerung des KBFHG die beiden aktuellen Verpflichtungskredite für die Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen und für die Finanzhilfen für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden sowie von Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Der Verpflichtungskredit für die Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen wird um höchstens 40 Millionen Franken erhöht. Zudem wird ein Transfer von 10 Millionen Franken vom Verpflichtungskredit für Finanzhilfen zur Erhöhung der kantonalen und kommunalen Subventionen und für Finanzhilfen für Projekte, die eine bessere Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern zum Ziel haben, zugunsten des Verpflichtungskredits für Finanzhilfen zur Schaffung von Betreuungsplätzen vorgenommen.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
| Ständerat, 4. Juni 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 11. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG)
Kurzer Titel
KBFHG
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