Bundebeschluss über die Genehmigung des Abkommens über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit
Bundebeschluss über die Genehmigung des Abkommens über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 2025 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2025 1057
Art. 1
¹ Das Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit vom 15. November 2024 ³ wird genehmigt.
² Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
³ SR … ; BBl 2025 1059
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (Entwurf)
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