BBl 2025 893
CH - Bundesblatt

Beschluss über die Zuordnung der Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin (HSM)

Beschluss über die Zuordnung der Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin (HSM)
vom 6. März 2025
Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSM-Fachorgans an seiner Sitzung vom 6. März 2025 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10 ) sowie Artikel 3 Absätze 3-5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen:
Zuordnung zur HSM
Die Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen wird der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. ¹
Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM und bildet die Grundlage für die Planungs- und Zuteilungsentscheide im ausgeschiedenen Bereich.
Mitteilung und Publikation
Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die Zuordnung der Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin vom 6. März 2025 und der Schlussbericht zur Zuordnung der Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin vom 6. März 2025 können auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eingesehen werden (
www.gdk-cds.ch ).
Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.
18. März 2025 Für das HSM-Beschlussorgan Die Präsidentin: Natalie Rickli
¹ Die Zuordnung der medizinischen Leistungen zum HSM-Bereich erfolgt anhand des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD). Das Klassifizierungssystem wird periodisch angepasst und demzufolge wird jeweils auch die Abbildung der HSM-Leistungen aktualisiert. Die Abbildung der medizinischen Leistungen anhand des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD) ist auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (
www.gdk-cds.ch ) publiziert. Die Zuordnungsdefinition des HSM-Bereichs ist im Schlussbericht vom 6. März 2025 abgebildet.
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Beschluss über die Zuordnung der Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin (HSM)
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