Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2025
Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2025
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Armeebotschaft 2025 des Bundesrates vom 26. Februar 2025 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2025 888
Art. 1 Immobilienprogramm
Dem Immobilienprogramm VBS 2025 wird zugestimmt.
Art. 2 Bewilligung von Verpflichtungskrediten
Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt:
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| Mio. Fr. | ||
|---|---|---|
| a. Neubau Medizinisches Zentrum der Region (MZR), Waffenplatz Monteceneri | 21 | |
| b. Neubau einer modularen Unterkunft auf dem Waffenplatz Chamblon | 24 | |
| c. Weitere Immobilienvorhaben 2025 | 140 | |
Art. 3 Verschiebungen zwischen Verpflichtungskrediten
¹ Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten nach Artikel 2 Buchstaben a und b Verschiebungen vorzunehmen.
² Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
Art. 4 Delegation der Spezifikationsbefugnis
Die Spezifikationsbefugnis für den Verpflichtungskredit nach Artikel 2 Buchstabe c wird an das VBS delegiert.
Art. 5 Indexstände und Teuerungsannahmen
¹ Den folgenden Verpflichtungskrediten liegen die nachstehenden Indexstände zugrunde:
a.
Verpflichtungskredit nach Artikel 2 Buchstabe a: Stand des Schweizerischen Baupreisindexes, Tessin, Neubau, vom Oktober 2023 (114,5 Punkte; Oktober 2020 = 100 Punkte);
b.
Verpflichtungskredit nach Artikel 2 Buchstabe b: Stand des Schweizerischen Baupreisindexes, Genferseeregion, Neubau, vom Oktober 2024 (115,0 Punkte; Oktober 2020 = 100 Punkte).
² Die Teuerungsentwicklung ist in den ausgewiesenen Projektkosten nicht berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit der Kostenbewirtschaftung innerhalb der einzelnen Verpflichtungskredite im Rahmen der budgetierten Kostenungenauigkeit und der allfälligen Kreditverschiebung zwischen Verpflichtungskrediten nach Artikel 3 aufgefangen.
Art. 6 Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2025 (Entwurf)
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