Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Militärflugplatz Alpnach; Umsetzung Massnahmen Felssicherung
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Militärflugplatz Alpnach; Umsetzung Massnahmen Felssicherung
vom 25. Februar 2025
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 20. Juni 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umsetzung der Massnahmen zur Felssicherung unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
| 5. März 2025 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Militärflugplatz Alpnach; Umsetzung Massnahmen Felssicherung
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