Strategische Ziele des Bundesrates für die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) 2025-2028
Strategische Ziele des Bundesrates für die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) 2025-2028
vom 26. Februar 2025
1 Einleitung
Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung.
Mit der Innosuisse will der Bund die wissenschaftsbasierte Innovation fördern, d. h. die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen für Wirt-schaft und Gesellschaft durch Forschung, insbesondere anwendungsorientierte For-schung, und die Verwertung ihrer Resultate.
Der Bund ist Eigentümer der Innosuisse. Gestützt auf Artikel 24 des Innosuisse-Gesetzes vom 17. Juni 2016 ¹ legt der Bundesrat die strategischen Ziele der Innosuisse fest. Diese sind zeitlich und inhaltlich auf die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025-2028 vom 8. März 2024 (BFI-Botschaft 2025-2028) ² und den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse in den Jahren 2025-2028 vom 12. September 2024 ³ abgestimmt und berücksichtigen die vom Bundesrat gefällten Beschlüsse zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung.
¹ SR 420.2
² BBl 2024 900
³ BBl 2024 2458
2 Strategische Schwerpunkte
2.1 Programmatische Schwerpunkte
Der Bundesrat hält für die Jahre 2025 - 2028 die folgenden übergeordneten Ziele fest:
1.
Innovationsförderung: Innosuisse verfügt über ein kohärentes, ausbalanciertes und abgestimmtes Förderportfolio, um das Innovationspotenzial der Unternehmen (insbesondere der KMU und Start-ups) sowie des Standorts Schweiz bestmöglich auszuschöpfen (Kontinuität und Flexibilität).
2.
Zusammenarbeit: Innosuisse fokussiert auf ihre gesetzlichen Aufgaben innerhalb des BFI-Systems. Bei ihren laufenden und geplanten Aktivitäten stimmt sie sich mit den Akteuren auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene ab und nutzt dabei komplementäre Kompetenzen und Synergien über Kooperationen und verhindert Doppelspurigkeiten.
3.
Ziel- und Wirkungsorientierung: Im Interesse eines effizienten und effektiven Mitteleinsatzes konsolidiert Innosuisse ihr Förderportfolio evidenz- und wirkungsbasiert.
2.2 Aufgaben- und unternehmensbezogene Ziele
Ziel 1: Projektförderung
Die Förderung von Innovationsprojekten ist das Kerngeschäft der Innosuisse. Sie zielt auf den effizienten und direkten Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis. Dank der Projektförderung sollen Unternehmen (v. a. KMU und Start-ups) in Forschung und Entwicklung investieren, Innovationen erfolgreich auf den Markt bringen und wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen stiften.
Mindestens 50 Prozent der Fördermittel (ohne Sonderprogramme im Auftrag des Bundesrates wie die «Swiss Quantum Initiative», SQI) fliessen dabei in die klassische Projekt-förderung (nationale Kooperationsprojekte zwischen Umsetzungs- und Forschungspartner, Bottom up-Ansatz, Offenheit für alle Disziplinen, Eigenleistung), um die Sektor- und Technologieoffenheit sowie die Offenheit für neue Ideen in neuen Bereichen zu gewährleisten. Die weiteren Instrumente der Projektförderung werden ergänzend zur klassischen Projektförderung angeboten.
Ziel 2: Unternehmertum und Start-ups
Innosuisse trägt mit ihren Instrumenten zur Gründung und zum Wachstum von Start-ups, zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts sowie zur Schaffung von wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in der Schweiz bei.
Der Bundesrat erwartet, dass Innosuisse die bestehenden Angebote - soweit sinnvoll und im Rahmen ihrer Ressourcen möglich - weiterführt und wo nötig konsolidiert.
Ziel 3: Wissens- und Technologietransfer (WTT)
Die Instrumente des WTT zielen darauf, Innovationsakteure zu vernetzen, Innovationsprojekte anzubahnen und bei der Realisierung von Innovationsprojekten zu unterstützen.
Der Bundesrat erwartet, dass Innosuisse die bestehenden Instrumente - soweit sinnvoll und im Rahmen ihrer Ressourcen möglich - weiterführt und wo nötig konsolidiert.
Ziel 4: Swiss Quantum Initiative SQI
Innosuisse engagiert sich im Rahmen der SQI mit dem Ziel, dass Unternehmen in der Schweiz Innovationen im Bereich der Quantenwissenschaften voranbringen.
Der Bundesrat erwartet:
-
dass Innosuisse bei ihren Förderaktivitäten im Bereich Quantum die von der schweizerischen Quantenkommission identifizierten Förderprioritäten angemessen berücksichtigt;
-
dass die Umsetzung gemäss Vorgaben des Eigners (vertreten durch das SBFI; bei Bedarf Überprüfung im Rahmen eines Eignergesprächs) und im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung mit allen beteiligten Partnern (SNF, Innosuisse und SCNAT) erfolgt.
Ziel 5: Transversale Themen
Innosuisse trägt mit ihrer Fördertätigkeit zur Umsetzung der Strategien des Bundesrates im Bereich der transversalen Themen gemäss BFI-Botschaft 2025-2028 bei (ins-besondere die Strategie Digitale Schweiz, die Strategie für Nachhaltige Entwicklung 2030 sowie die internationale Strategie im Bereich Bildung, Forschung und Innovation von 2018).
Innosuisse trägt bei ihrer Fördertätigkeit den weiteren übergeordneten Themen «Knowledge Security», «Künstliche Intelligenz (KI)», «Open Research Data (ORD)» sowie «Chancengerechtigkeit» Rechnung.
Ziel 6: Systematische Wirkungsorientierung
Der Bundesrat erwartet, dass Innosuisse eine systematische Wirkungsorientierung verfolgt und dabei folgende strategische Schwerpunkte setzt:
-
Der Einsatz von Wirkungsmodellen und die Wirkungsmessung werden, wo sinnvoll, ausgebaut, um die Transparenz, Kohärenz und die Wirkung der Förderinstrumente zu erhöhen.
-
Wirkungsmessung und Monitoring (einschliesslich des Monitorings über den Beitrag zur Nachhaltigkeit) werden systematisch zur Optimierung und Konsolidierung von Fördermassnahmen und Instrumenten genutzt und dem Eigner für die Politikausgestaltung und Evaluation zur Verfügung gestellt.
-
Innosuisse optimiert gemeinsam mit dem SNF und unter Berücksichtigung der erfolgten Evaluationen das Programm BRIDGE weiter und präzisiert die Zielsetzungen sowie die Rollen und Zuständigkeiten, um die Brücke zwischen der anwendungsorientierten Forschung und der wissenschaftsbasierten Innovation weiter zu stärken (Wertschöpfungskette).
-
Innosuisse wirkt bei einer allfälligen Evaluation der Flagship-Initiative sowie der Prüfung eines missionsorientierten Pilotprojekts im Gesamtkontext des programmorientierten Förderportfolios von Innosuisse durch das SBFI mit.
3 Kooperationen und Beteiligungen
Ziel 7: Nationale Zusammenarbeit
Innosuisse arbeitet mit den nationalen, regionalen und kantonalen Akteuren der Innovationsförderung zusammen.
Der Bundesrat erwartet von Innosuisse folgende strategische Schwerpunkte:
-
Zusammen mit den Akteuren auf nationaler und regionaler Ebene wird sichergestellt, dass Unternehmen an die für ihren Bedarf geeignete Unterstützungsmöglichkeit vermittelt werden können (Beitrag zur Umsetzung des «No-wrong-door»-Grundsatzes).
-
Vor der Lancierung von thematischen Ausschreibungen im Rahmen der Flagship Initiative stimmt sich Innosuisse mit den Ämtern der Ressortforschung ab, um eine zeitlich abgestimmte und inhaltlich komplementäre Ausschreibung sowie die Nutzung von Synergien zu gewährleisten. Die Koordination wird insbesondere im Rahmen des interdepartementalen Koordinationsausschuss für die Ressortforschung des Bundes verstärkt.
Ziel 8: Internationale Zusammenarbeit
Schweizer Unternehmen wird der Zugang zu relevanten Unterstützungsinstrumenten, globalen Wertschöpfungssystemen und komplementären, in der Schweiz nicht vorhandenen Kompetenzen ermöglicht.
Der Bundesrat erwartet, dass Innosuisse folgende strategische Schwerpunkte setzt:
-
Innosuisse stimmt ihre Prioritäten bei der internationalen Zusammenarbeit mit dem Eigner (SBFI, bei Bedarf Eignergespräch) ab. Ein allfälliges Engagement seitens Innosuisse bei der Umsetzung von Memoranda of Understanding (MoU) des Eigners wird vor Abschluss des MoUs vereinbart. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Swissnex-Netzwerk oder weiteren Akteuren.
-
Innosuisse beteiligt sich am Enterprise Europe Network (EEN), um die Möglichkeiten zur Partnervermittlung und Internationalisierung zugunsten von Schweizer KMU zu gewährleisten.
-
Innosuisse vertritt die Schweiz bei EUREKA. Im Rahmen des Vorsitzes des Europäischen Rahmenprogramms EUREKA 2025-2026 werden die Interessen der Schweiz in Absprache mit dem Eigner vertreten.
-
Zudem kann sich Innosuisse an ausgewählten internationalen Partnerschaftsinitiativen beteiligen.
-
Allfällige zusätzliche Aufträge des Bundesrates (wie Übergangsmassnah-men) sind in enger Abstimmung mit dem Eigner (vertreten durch das SBFI; bei Bedarf Überprüfung im Rahmen eines Eignergesprächs) auszuführen.
4 Unternehmensbezogene Ziele
Ziel 9
Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse über ein Risiko-Management-System (ERM), das sich an der ISO-Norm 31000 orientiert, und ein Compliance-Management-System (CMS), das sich an der ISO-Norm 37301 orientiert, verfügt und weiterentwickelt und den Eigner über die wichtigsten Unternehmensrisiken sowie die Schwerpunkte im CMS informiert.
Innosuisse richtet ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf dauerhafte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gesellschaftliche Verantwortung und ökologische Nachhaltigkeit aus. Sie identifiziert insbesondere Bereiche der nachhaltigen Entwicklung, auf die sie einen wesentlichen Einfluss hat, definiert Ziele basierend auf den 17 Sustainable Development Goals und trägt so zur Verwirklichung der Agenda 2030 bei.
Zusätzlich erwartet der Bundesrat, dass Innosuisse als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes einen Beitrag dazu leistet, damit der Bund bis 2040 gemäss Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 30. September 2022 ⁴ über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit erreichen kann.
⁴ SR 814.310
5 Finanzielle Ziele
Ziel 10
Der Bundesrat erwartet, dass Innosuisse:
-
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird und sie ihre Ressourcen wirtschaftlich und wirksam einsetzt;
-
ihre Tätigkeiten aus den gesetzlich vorgesehenen Finanzierungsquellen (Bundesbeitrag, allfällige Zuwendungen Dritter, Rückforderungen) finanziert und über die Geltungsdauer der strategischen Ziele mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt;
-
im Bereich der Subventionsplanung ein laufendes Controlling betreibt und ein transparentes Informationssystem betreffend Verpflichtungsstand, Liquiditätsplanung und Reserven sicherstellt;
-
für ihre Funktionskosten in den Jahren 2025-2028 höchstens 105,6 Millionen aufwendet.
6 Personal- und vorsorgepolitische Ziele
Ziel 11: Innosuisse als Arbeitgeberin
Der Bundesrat erwartet, dass Innosuisse als attraktive und verantwortungsbewusste Arbeitgeberin:
-
eine vorausschauende, sozial verantwortliche, transparente und verlässliche Personalpolitik betreibt und für alle Altersgruppen konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsumfeld anbietet, das die persönliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit fördert;
-
bei der Anstellungs- und Personalpolitik geeignete Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials treffen wird;
-
in der Geschäftsstelle auch Lehr- und Ausbildungsangebote in der beruflichen Grundbildung anbietet;
-
als sozial verantwortungsbewusste Arbeitgeberin die berufliche Integration und Beschäftigung von Personen mit einer Behinderung fördert;
-
die Vorgaben des Bundes zu den Anteilen der Sprachen und der Geschlechter einhält.
Der Bundesrat erwartet weiter, dass Innosuisse in Bezug auf die Führung:
-
bei Vorgesetzten und Mitarbeitenden eine Arbeitshaltung fördert, die auf Integrität sowie auf Übereinstimmung mit den Vorschriften der Corporate Governance des Bundes beruht;
-
die massgebenden Teile der strategischen Ziele in die Zielvereinbarungen mit dem obersten Kader aufnimmt und diese bei der Leistungsbeurteilung berücksichtigt.
7 Anpassungen der strategischen Ziele
Der Bundesrat kann bei Bedarf die strategischen Ziele innerhalb ihrer Geltungsperiode anpassen. Er entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der Innosuisse.
8 Berichterstattung
-
Der Bundesrat erwartet, dass der Verwaltungsrat der Innosuisse dem Bundesrat zusammen mit dem Geschäftsbericht einen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr unterbreitet. Der Verwaltungsrat erhebt - unter Berücksichtigung der vom Eidgenössischen Departement für Wissenschaft, Bildung und Forschung vorgegebenen Indikatoren - die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen.
-
Über allfällige separate Aufträge des Bundesrates (z. B. betreffend «Übergangsmassnahmen Horizon Europe» oder SQI) muss Innosuisse die Berichterstattung und Mittelverwendung separat ausweisen können.
-
Im Weiteren erwartet der Bundesrat, dass Innosuisse während des Jahres einen regelmässigen Informationsaustausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes pflegt, dies
namentlich im Rahmen der in der Regel halbjährlich stattfindenden Eignergespräche und bei der Erarbeitung von Grundlagen und Evaluationen durch den Eigner (
vertreten durch das
SBFI;
bei Bedarf Überprüfung im Rahmen eines Eignergesprächs
).
| 26. Februar 2025 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
Bundesrecht
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