BBl 2025 1380
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Blauzungenkrankheit und Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD): Wichtige Informationen zur rückwirkenden Verbilligung der Impfstoffe im Jahr 2025

Blauzungenkrankheit und Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD): Wichtige Informationen zur rückwirkenden Verbilligung der Impfstoffe im Jahr 2025
vom 14. April 2025
Das Wichtigste in Kürze:
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Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit und die Epizootische hämorrhagische Krankheit.
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Tierhaltende können pro Tier nach der Grundimmunisierung für jeden Serotyp ¹ rückwirkend Verbilligungen erhalten.
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Die Rechnung für den Impfstoff muss aufbewahrt und das Behandlungsjournal ordnungsgemäss geführt werden.
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Die Tierhaltenden müssen die Impfungen der Tiere bis am 31. August 2025 auf der Tierverkehrsdatenbank erfassen.
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Die Auszahlung erfolgt im Jahr 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen.
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Die Impfungen von Neuweltkameliden müssen auf www.tierverkehr.ch/vac
erfasst werden.
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Die Auszahlungen für die Impfungen für Neuweltkameliden erfolgen ebenfalls 2026, jedoch auf der Grundlage einer einmaligen Abrechnung.
¹ Wird ein Kombinationsimpfstoff für mehrere Serotypen verwendet, erfolgt nur eine Vergünstigung.

Verbilligung der Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit und EHD

Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit und die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD). Das Parlament hat für das Jahr 2025 einen Sonderkredit in Höhe von 10 Millionen Franken bewilligt. Diese Mittel werden in erster Linie für die Beschaffung der Impfstoffe eingesetzt, damit diese in ausreichender Menge verfügbar sind. Mit dem Restbetrag können Tierhaltende rückwirkend pro grundimmunisiertem Tier und für jeden Serotyp ¹ Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten . Ein Tier gilt als grundimmunisiert, wenn die Grundimmunisierung gemäss den Herstellerangaben erfolgt ist. Die genaue Höhe der Verbilligungen wird im Herbst 2025 basierend auf der für die Impfstoffbeschaffung nicht verwendeten Mittel sowie der Gesamtzahl der grundimmunisierten Tiere festgelegt.
Damit eine Auszahlung erfolgen kann, müssen die Tierhaltenden die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens zum 31. August 2025 abschliessen . Mit der Selbstdeklaration wird bei den grundimmunisierten Tieren erfasst, gegen welche Serotypen bzw. Krankheit die Tiere geimpft wurden und wann (Datum) die Grundimmunisierung abgeschlossen wurde. Für Rinder, Schafe und Ziegen erfolgt diese Erfassung auf der TVD, für Neuweltkameliden auf der separaten Webseite
www.tierverkehr.ch/vac .
Die Rechnung für den Impfstoff muss aufbewahrt werden. Diese dient bei einer möglichen Kontrolle durch das BLV als Beleg. Unabhängig davon, ob die Impfung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt wurde oder der Impfstoff lediglich abgegeben wurde, soll die Rechnung ausweisen, für wie viele Tiere der Impfstoff verabreicht oder abgegeben wurde. Das Behandlungsjournal ist ordnungsgemäss zu führen und bei einer Kontrolle vorzuweisen.
In Absprache mit der Rinder- und Schafbranche erfolgt die Auszahlung im Jahr 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen . Für Neuweltkameliden erfolgt die Auszahlung ebenfalls 2026, jedoch auf Grundlage einer einmalig erstellten Abrechnung. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass die Auszahlungen direkt über das Abrechnungssystem von Identitas abgewickelt werden können, um einen kostenintensiven Administrationsaufwand zu vermeiden und sicherzustellen, dass mehr Mittel direkt für die Verbilligung der Impfstoffe zur Verfügung stehen.
14. April 2025 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Bundesrecht
Merkblatt des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Blauzungenkrankheit und Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD): Wichtige Informationen zur rückwirkenden Verbilligung der Impfstoffe im Jahr 2025
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