BBl 2025 1594
CH - Bundesblatt

Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Erhöhung des Garantiekapitals der Afrikanischen Entwicklungsbank

Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Erhöhung des Garantiekapitals der Afrikanischen Entwicklungsbank
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , und auf Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 ² über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. April 2025 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 974.0
³ BBl 2025 1593
Art. 1 Verpflichtungskredit für die Beteiligung an der Erhöhung des Garantiekapitals der Afrikanischen Entwicklungsbank
¹ Für die Beteiligung des Bundes an der Erhöhung des Garantiekapitals der Afrikanischen Entwicklungsbank wird ein Verpflichtungskredit von 1561,36 Millionen Franken bewilligt.
² Darin enthalten ist eine Reserve von 141,94 Millionen Franken für Wechselkursschwankungen.
Art. 2 Verpflichtungsperiode
Die Verpflichtung im Rahmen dieses Verpflichtungskredits kann bis zum 31. Dezember 2026 eingegangen werden.
Art. 3 Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Erhöhung des Garantiekapitals der Afrikanischen Entwicklungsbank (Entwurf)
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