Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2024
Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2024
Auszug: Kapitel I
vom 2. April 2025
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Frauen und Herren Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2024 mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Kommissionspräsidentinnen und Kommissionspräsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
| 2. April 2025 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
Bericht
Kapitel I
An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten
Schweizerische Bundeskanzlei
| 2021 P 21.3607 | Elektronisches Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden (Staatspolitische Kommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen zum Thema E-Collecting. Dabei sollen insbesondere die staatspolitischen Auswirkungen sowie die möglichen Folgen auf das politische System der Schweiz aufgezeigt werden. Dies unter anderem in Bezug auf die verfassungsmässig festgelegten Quoren und Fristen sowie die Unterschiede der Sammlung von Unterschriften im öffentlichen wie digitalen Raum.
Eine Minderheit der Kommission (Addor, Buffat, Marchesi, Rutz Gregor, Steinemann) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Der Bundesrat hat am 20. November 2024 den Bericht «Elektronische Unterschriftensammlung für eidgenössische Volksbegehren (E-Collecting)» (abrufbar unter
www.admin.ch
> Dokumentation > Medienmitteilungen > 20.11.2024) verabschiedet, der die organisatorischen, technischen, rechtlichen und staatspolitischen Chancen und Risiken von E-Collecting aufzeigt. Gestützt auf die Ergebnisse des Berichts hat der Bundesrat überdies ein Vorprojekt in Auftrag gegeben, das beschränkte, praktische Versuche mit E-Collecting vorbereiten soll.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3190 | Dark Patterns. Das Unbekannte dokumentieren (Sophie Michaud Gigon) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Nutzung der digitalen Designmuster «Dark Patterns» im Internet vorzulegen. Der Bericht soll die Nutzung von Dark Patterns auf Websites, Online-Plattformen und Apps auflisten und dokumentieren. Ausserdem soll er insbesondere auf die folgenden Fragen eingehen: Werden diese Designmuster und ihre gehäufte Nutzung auf einer einzigen Website oder Plattform von der geltenden Gesetzgebung erfasst? Unterscheiden sie sich je nach Art der Plattform? Wie wirken sie sich auf die freie Wahl der Konsumentinnen und Konsumenten aus? Wie ist die Lage bei Plattformen mit Sitz in der Schweiz? Wie kann die Nutzung solcher Muster eingeschränkt werden?
Der Bericht soll sich auf Websites und Plattformen konzentrieren, die in den Bereichen Onlinehandel, Unterhaltung und Streaming tätig sind, sowie auf kostenlos herunterladbare Videospiele, bei denen In-Game-Käufe angeboten werden.
Postulatsbericht vom 14. Juni 2024 «Dark Patterns. Das Unbekannte dokumentieren».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 M 22.3879 | Geschlechterperspektive bei der Digitalisierung berücksichtigen (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Geschlechterperspektive in seine nächste Digitalisierungsstrategie zu integrieren.
Eine Minderheit der Kommission (Huber, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Tuena, Wobmann) beantragt, die Motion abzulehnen.
Die Geschlechterperspektive ist sowohl in Ziffer 1 der Ziele als auch in Ziffer 2 der Vision der Strategie Digitale Schweiz aufgenommen worden. Im Wirkungsbereich Bildung und Kompetenzen der Strategie digitale Schweiz wurde eine Messgrösse angepasst, sodass man nun auch die Entwicklung des Anteils der IKT-Spezialistinnen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nachverfolgen kann.
Im Jahr 2025 werden der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann gemeinsam eine Studie zum Thema Geschlechterperspektive in der Digitalisierung durchführen, um den Handlungsbedarf und die Handlungsoptionen zu identifizieren. Des Weiteren hat der Bereich DTI eine Dialogreihe zum Thema Geschlechterperspektive initiiert, um Mitarbeitende zu sensibilisieren. Die Verwaltungseinheiten werden regelmässig aufgefordert, konkrete Massnahmen im Kontext der Geschlechterperspektive zu melden, die im Aktionsplan erfasst und veröffentlicht werden. Zu den Massnahmen zählen u. a. die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener, das Förderprogramm «MINT Schweiz», das Projekt «Stop Hate Speech» oder die Ergänzung von «Logib» zur Lohnsystemerstellung. Besonders hervorzuheben ist die Förderung von Frauen in MINT-Berufen, ein Thema, das vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation im Bericht zur Erfüllung des Postulats 22.3878 WBK-N «Bericht und Strategie zur Steigerung des Frauenanteils in MINT-Berufen» behandelt wird. Darüber hinaus wurde das Thema Digitalisierung und Gender im November 2024 in einer Publikation des Bundesamts für Statistik (BFS) aus statistischer Sicht beleuchtet (abrufbar unter
www.bfs.admin.ch
> Statistiken > Katalog > Artikeltyp = «Publikation», Thema = «Informationsgesellschaft 16.04»). Das BFS analysierte darin alle verfügbaren Daten zur aktuellen Situation von Frauen im digitalen Bereich in der Schweiz. Die BK steuerte ein Kapitel über den politischen Kontext dieses Themas bei.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretariat EDA
| 2017 M 16.3600 | Situation in Eritrea. Bestrebungen der Uno unterstützen (Manuel Tornare) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, auf politischer, finanzieller und personeller Ebene die verschiedenen Bestrebungen, die die Uno zur Verbesserung der Situation in Eritrea unternimmt, zu unterstützen.
Die Schweiz unterstützt die Bemühungen der UNO-Gremien und ihrer Mechanismen in Bezug auf Eritrea uneingeschränkt. Sie begrüsst das Mandat des Sonderberichterstatters, der im Auftrag des Menschenrechtsrats (MRR) über die Menschenrechtslage in Eritrea berichtet. Die Schweiz befürwortet regelmässig die Resolutionen des MRR zur Erneuerung dieses Mandats und unterstützt die Resolution konsequent als Co-Sponsorin. Seit Übermittlung der Motion versuchte die Schweiz die Anstrengungen der UNO in Eritrea auch auf Projektebene zu unterstützen: So hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit ab Januar 2018 ein Projekt des UN-Entwicklungsprogramms (UNDP) mitfinanziert. Die Projektumsetzung war jedoch von Beginn an schwierig. Bereits ab April 2018 hat UNDP keine Genehmigung seitens der eritreischen Behörden mehr erhalten, um das Projekt umzusetzen. Die Projektaktivitäten konnten daher letztlich nur während weniger Monate stattfinden und im Juni 2022 musste die Unterstützung für das Programm endgültig eingestellt werden.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2020 M 19.3991 | Kein ausuferndes «Söldnergesetz». Ursprüngliches Ziel des BPS respektieren (Hans Wicki) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) dergestalt abzuändern, dass Service-, Ausbildungs- und Wartungsdienstleistungen an einem bewilligten Export einer Schweizer Firma, wie vom Gesetzgeber ursprünglich gewollt, nicht diesem Gesetz unterstehen.
| 2020 M 19.4376 | Abwanderung sicherheitsrelevanter Schweizer Firmen verhindern (Sicherheitspolitische Kommission Ständerat) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) dergestalt abzuändern, dass in der Schweiz tätige Rüstungsbetriebe und rüstungsnahe Betriebe weiterhin über Rechtssicherheit verfügen.
Der Bundesrat verabschiedete am 11. November 2020 eine Änderung der Verordnung über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (VPS; SR 935.411 , AS 2020 5323). Sie trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Am 28. Januar 2021 beauftragte der Bundesrat das EDA und das WBF, diese Teilrevision nach drei Jahren auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und dem Bundesrat bis 31. August 2024 über das Ergebnis Bericht zu erstatten. Die Überprüfung erfolgte im Rahmen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDAG). Sie ist zum Schluss gekommen, dass die neuen Bestimmungen der VPS wirksam sind. Die präzisere Definition und die Ausnahme von der Meldepflicht führten zu einem signifikanten Rückgang der Meldungen. Die interdepartementale Zusammenarbeit wurde durch die Änderungen gestärkt, was zu einer kohärenteren Verwaltungspraxis führte. Der Bundesrat hat den Bericht der IDAG (abrufbar unter www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Publikationshinweis (28.08.2024)) am 28. August 2024 zur Kenntnis genommen und ist der Ansicht, dass alle Anliegen der Motionen 19.4376 und 19.3991 mit der Inkraftsetzung der Verordnungsanpassung umgesetzt werden konnten.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 M 21.3592 | Institutionalisierung des Austauschs und der Koordination von Schweizer Akteuren gegenüber China (Whole of Switzerland) (Aussenpolitische Kommission Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zur Stärkung der Koordination von Schweizer Akteuren im Umgang mit China und zur Stärkung des chinarelevanten Wissens, den Austausch von Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gesellschaft zu institutionalisieren.
Bericht vom 14. August 2024 «Institutionalisierung des Austauschs und der Koordination von Schweizer Akteuren gegenüber China (Whole of Switzerland)».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 P 22.3800 | Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag auf die Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz (Josef Dittli) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, über die aussen- und sicherheitspolitischen Folgen eines Beitritts der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) Bericht zu erstatten. Insbesondere soll auch auf die Veränderung der Ausgangslage durch den Krieg in der Ukraine eingegangen werden. Weiter sollen darin Überlegungen zu den Folgen des TPNW auf die Sicherheitsarchitektur Europas, der Schweiz sowie zur Beziehung der Schweiz zur NATO enthalten sein. Der Bundesrat definiert basierend auf dieser Auslegeordnung das weitere Vorgehen im Interesse des Landes.
Postulatsbericht vom 27. März 2024 «Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag auf die Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2023 P 22.3276 | Neue Eurasien-Strategie für die Schweiz (Stefan Müller-Altermatt) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, mit welchen Mitteln und Massnahmen er den Frieden und den Wohlstand in der eurasischen Region in den kommenden Jahren fördern will. Er bezieht bei dieser neuen Eurasien-Strategie die Macht- und Interessenverschiebungen aufgrund des Ukraine-Konflikts mit ein und antizipiert die Folgen insbesondere für jene Länder, welche als russische Vasallenstaaten bezeichnet werden müssen und/oder in denen Russland die Funktion der Schutzmacht inne hat.
Bericht vom 31. Januar 2024 «Aussenpolitische Strategie 2024-2027» (abrufbar unter: www.eda.admin.ch > Aussenpolitik > Strategien und Grundlagen).
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2024 P 24.3006 | Unterstützung der Schweiz für die armenische Bevölkerung angesichts des Bergkarabach-Konflikts (Aussenpolitische Kommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, was die Schweiz unternehmen kann, um die armenische Bevölkerung aufgrund des Bergkarabach-Konflikts zu unterstützen. Dabei soll er insbesondere prüfen, wie die Schweiz auf die Freilassung der armenischen Kriegsgefangenen in Aserbaidschan und auf Sicherheitsgarantien für die in Bergkarabach verbliebenen Armenierinnen und Armenier hinwirken kann. Zudem ist eine Unterstützung der über 100 000 Armenierinnen und Armenier anzustreben, welche nach Armenien haben flüchten müssen und sich nun in einer schwierigen Situation mit wenig internationaler Hilfe befinden.
Mit der Einreichung des Postulats hat die Kommission der Petition 20.2024 «Comité Suisse-Karabagh. Recht auf Leben und Selbstbestimmung für die Armenier in Bergkarabach» Folge gegeben.
Bericht vom 13. November 2024 «Unterstützung der Schweiz für die armenische Bevölkerung angesichts des Bergkarabach-Konflikts» (abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Publikationshinweis (13.11.2024).
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Direktion für Völkerrecht
| 2019 P 19.3414 | Neue Bestimmungen zur Betreuung der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (Aussenpolitische Kommission Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) oder andere Bundesgesetze mit einer bzw. mehreren neuen Bestimmungen ergänzt werden können, die den Justiz- bzw. den an der Rechtshilfe beteiligten Behörden ermöglichen, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten mit der Betreuung der Rückerstattungen zu beauftragen, die sie im Rahmen von Straf- und Rechtshilfeverfahren anordnen.
Postulatsbericht vom 26. Juni 2024 «Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2023 M 22.4260 | Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik. Einheitliche und systematische Verwaltungsverfahren (Aussenpolitische Kommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in Form eines Erlasses sicherzustellen, dass in der Bundesverwaltung departementsübergreifend einheitliche und systematische Verfahren bezüglich der Information und Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen in der Aussenpolitik gemäss Artikel 152 des Parlamentsgesetzes eingeführt und umgesetzt werden.
| 2023 M 22.4264 | Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik. Einheitliche und systematische Verwaltungsverfahren (Aussenpolitische Kommission Ständerat) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, in Form eines Erlasses sicherzustellen, dass in der Bundesverwaltung departementsübergreifend einheitliche und systematische Verfahren bezüglich der Information und Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen in der Aussenpolitik gemäss Artikel 152 des Parlamentsgesetzes eingeführt und umgesetzt werden.
Am 27. November 2024 hat der Bundesrat die «Weisungen für die Umsetzung von Artikel 152 des Parlamentsgesetzes zur Information und Konsultation des Parlaments im Bereich der Aussenpolitik» (BBl 2024 3067) verabschiedet. Die Weisungen sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der beiden Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Eidgenössisches Departement des Innern
Generalsekretariat
| 2017 P 16.4169 | Inklusives Arbeitsumfeld im Lichte der Digitalisierung (Pascale Bruderer Wyss) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen zu den Chancen und Risiken, welche die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung mit sich bringt betreffend die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung. Im Bericht soll aufgezeigt werden, mit welchen Massnahmen die Chancen besser genutzt und die Risiken besser abgesichert werden können.
Postulatsbericht vom 27. März 2024 «Inklusives Arbeitsumfeld im Lichte der Digitalisierung».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 M 21.4346 | Forschung und klinische Versuche mit nichtkommerziellen Medizinprodukten fördern und nicht behindern. Anpassung von Gebühren und Auflagen ist dringend (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Ausführungsrecht zum Heilmittelgesetz, insbesondere zu den Artikeln 4 bis 9, anzupassen, damit die nicht-kommerzielle klinische Forschung gefördert wird. Die aufwändigen Auflagen und die Tarife für die nicht-kommerziellen Versuche sind anzupassen, damit sie nicht weiter dazu führen, dass wichtige Forschungsvorhaben gar nicht erst gestartet werden können.
Seit dem 1. Juli 2024 kann für akademische klinische Versuche, die nicht durch kommerzielle Drittmittel finanziert werden, eine Gebührenreduktion gemäss Artikel 12 der Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über seine Gebühren (SR 812.214.5 ) beantragt werden. Die Gebühren für die Bearbeitung von Gesuchen und Meldungen im Rahmen von solchen nichtkommerziellen klinischen Versuchen werden um 80 Prozent reduziert (abrufbar unter: www.swissmedic.ch > News & Updates > Allgemeine Mitteilungen > Gebührenreduktion für nicht kommerziell finanzierte klinische Versuche).
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
| 2021 M 20.3588 | Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter (Eva Herzog) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechtern aufgeschlüsselt beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Geschlechter untersucht und dargestellt werden.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat 2023 ein Forschungsmandat in Auftrag gegeben, um die aktuelle Situation zu analysieren und zu erfahren, inwieweit die Auswirkungen auf Frauen und Männer in den Studien des Bundes berücksichtigt werden. Das Bundesamt für Statistik hat eine Bestandesaufnahme in Bezug auf die Statistiken durchgeführt. Beide Erhebungen haben den Handlungsbedarf bestätigt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 Richtlinien verabschiedet, in denen das Vorgehen und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes festgelegt sind (BBl 2024 410). Die Richtlinien sind am 1. März 2024 in Kraft getreten. Das EBG stellt den Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung auf seiner Website ein Hilfsmittel zur Beurteilung der Relevanz der Berücksichtigung des Geschlechts zur Verfügung.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Bundesamt für Gesundheit
| 2012 P 12.3100 | Patientenrechte stärken (Margrit Kessler) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen:
1.
Welche Instrumente Transparenz über die Patientenrechte herstellen und welche Massnahmen den einheitlichen Vollzug dieser Rechte gewährleisten.
2.
Wie Partizipationsrechte (Beschwerde, Rekurs oder Klage) von Patienten organisationen als Träger öffentlicher Aufgaben zur Geltendmachung von schutzwürdigen öffentlichen Interessen eingeführt werden können.
| 2012 P 12.3124 | Patientenrechte stärken (Yvonne Gilli) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen:
1.
Welche Instrumente Transparenz über die Patientenrechte herstellen und welche Massnahmen den einheitlichen Vollzug dieser Rechte gewährleisten;
2.
Wie Partizipationsrechte (Beschwerde, Rekurs oder Klage) von Patienten organisationen als Träger öffentlicher Aufgaben zur Geltendmachung von schutzwürdigen öffentlichen Interessen eingeführt werden können.
| 2012 P 12.3207 | Stärkung der Patientenrechte (Jean-François Steiert) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen:
1.
welche Instrumente Transparenz über die Patientenrechte herstellen, und welche Massnahmen den einheitlichen Vollzug dieser Rechte gewährleisten;
2.
wie Partizipationsrechte (Beschwerde, Rekurs oder Klage) von Patienten organisationen als Träger öffentlicher Aufgaben zur Geltendmachung von schutzwürdigen öffentlichen Interessen eingeführt werden können.
Die Rechte von Patienten sind unübersichtlich an vielen Stellen geregelt und massgeblich geprägt von der Rechtsprechung. Der daraus folgenden Intransparenz und Inkohärenz sowie den bestehenden Vollzugsdefiziten in der Praxis bezüglich Patientenrechte stehen betroffene Einzelpersonen oft ohnmächtig gegenüber. Ein verbindliches und einheitliches Beschwerdemanagement in Spitälern und Kliniken fehlt.
Patientenorganisationen sehen sich konfrontiert mit Meldungen über Gefährdungen und Schädigungen im Rahmen von medizinischen Behandlungen, bei welchen die Betroffenen oft weder über die Mittel verfügen noch die Kraft haben, ihre Ansprüche zivil- oder strafrechtlich geltend zu machen. Mangels öffentlich-rechtlichen Beschwerdemöglichkeiten bleibt es den Patientenorganisationen jedoch verwehrt, diese besonders schutzwürdigen Personen auch in Fällen, die sich wiederholen, rechtlich ausreichend zu schützen. Darüber hinaus bestehen Lücken im Schutz von weiteren Bereichen:
1.
Bei Datenschutzverletzungen im medizinischen Bereich kann der Patient nicht auf die Hilfe des Datenschutzbeauftragten hoffen, weil dieser nicht legitimiert ist, die Entscheide eines Departementes anzufechten.
2.
Schutz fehlt ebenfalls in der nicht transparenten Praxis bei Kostengutsprachen von Krankenversicherern, was zu erheblichen Ungleichbehandlungen führt.
3.
Zu klären ist, wie der Bundesrat die Rekurs- bzw. Beschwerdemöglichkeit gegenüber der staatlichen Zulassung von Medikamenten beurteilt.
In anderen Bereichen erfahren schwächere Vertragsparteien einen besonderen Schutz, beispielsweise Arbeitnehmende durch das Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Schlichtungsverfahren), Behinderte oder Frauen im Gleichstellungsgesetz sowie Pauschalreisende. Die zunehmende Komplexität im Gesundheitswesen verlangt nach der rechtlichen Regelung einer möglichen kollektiven Übernahme von Verantwortung durch Patientenorganisationen, wodurch die spezifischen Handlungsrechte der Patienten analog gestärkt werden könnten.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 24. Juni 2015 «Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz» (abrufbar unter: www.bag.admin.ch > Medizin & Forschung > Patientenrechte > Bericht Patientenrechte in der Schweiz) in Erfüllung der Postulate den Umgang mit Schäden im Rahmen einer medizinischen Behandlung geprüft. Er hat dabei unter anderem auf die Wichtigkeit der Bestrebungen zur Schadensprävention, etwa im Rahmen der Nationalen Strategie gegen Spital- und Pflegeheiminfektionen, hingewiesen. Gleichzeitig hat der Bundesrat festgehalten, dass von grundlegenden Änderungen der Medizinalhaftpflicht, z. B. der Einführung eines umfassenden No-Fault -Entschädigungssystems, zurzeit abzusehen ist. Hingegen wurde das EDI angesichts der schwierigen Stellung von Patientinnen und Patienten im Schadensfall beauftragt, die Notwendigkeit und allfällige Ausgestaltung einer subsidiären Entschädigungsregelung zu prüfen.
Angesichts der angespannten Finanz- und Personalsituation sowie der kantonalen Zuständigkeiten sind die Prüfarbeiten einzustellen.
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2015 P 15.3797 | Angleichung der Preise für Leistungen nach dem UVG und KVG (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie und mit welchen Massnahmen eine Angleichung der Preise der eidgenössischen Sozialversicherungen UV/MV/IV und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erreicht und wie die Gleichbehandlung der Versicherten im Bereich der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) sichergestellt werden kann. Es gibt keine sachlichen Gründe, weshalb für medizinische Leistungen unterschiedliche Preise vergütet werden, je nachdem, wer bezahlt.
Postulatsbericht vom 13. Dezember 2024 «Angleichung der Preise für Leistungen nach dem UVG und KVG».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2020 P 19.3910 | Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten (Laurence Fehlmann Rielle) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, welche Massnahmen bereits getroffen wurden oder anzustossen wären, damit die Wissenschaft und das Gesundheitspersonal in den Bereichen Forschung, Prävention und Pflege die spezifischen Bedürfnisse der Frauen besser berücksichtigen.
Postulatsbericht vom 15. Mai 2024 «Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2020 P 20.3721 | Alters- und Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigungen. Aufarbeitung der Corona-Krise (Barbara Gysi) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt in einem umfassenden Bericht die Herausforderungen und Situation in den Alters- und Pflegeheimen und den Wohnheimen für Menschen mit Beeinträchtigungen in der Sars-Covid2-Krise aufzuzeigen, aufzuarbeiten und wo nötig Gesetzesanpassungen einzuleiten.
Folgende Fragen stehen im Vordergrund:
1.
Wie waren die Heime auf die Corona-Pandemie vorbereitet?
2.
Wie wurden die Vorgaben zur Bewältigung umgesetzt?
3.
Wurde den besonderen Bedürfnissen von dementen Menschen, von Menschen in palliativen Situationen und Menschen mit Beeinträchtigungen sowie ihren Angehörigen genügend Rechnung getragen?
4.
Wie beurteilt der Bundesrat:
a.
die Auswirkungen des wochenlangen Besuchs- und Ausgangsverbots auf die Gesundheit (im bio-psycho-sozialen Sinne) Bewohnenden in den Heimen?
b.
die Information der Heime gegenüber Angehörigen und Beistandspersonen?
c.
die Qualität in den Heimen?
5.
Wie war die Situation des Personals? War es genügend geschult und geschützt?
6.
Welche Unterstützung gab es für die Heime zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen? (Empfehlungen/Beratung von den Kantonen oder von nationalen bzw. Kantonalverbänden, Möglichkeit zum Beizug von mobilen Palliativdiensten etc.)?
7.
Welche Lehren sind im Hinblick auf eine mögliche 2. Welle der Corona-Krise, resp. im Hinblick auf zukünftige Epidemien zu ziehen? Wie werden sie umgesetzt? Gibt es alternativen Besuchs- und Betreuungsformen?
8.
Wie hat die Aufsicht über die Alters- und Pflegeheime funktioniert?
9.
Drängen sich Gesetzesanpassungen auf?
| 2020 P 20.3724 | Covid-19. Situation für ältere Menschen (Laurent Wehrli) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen zur Situation älterer Menschen während der Covid -19-Krise. Der Bericht soll sich sowohl auf verwaltungsinterne als auch -externe Studien stützen und zusammen mit den Kantonen und den in der Sache interessierten Verbänden erarbeitet werden.
Der Bericht soll eine Synthese der Punkte (organisatorische und strukturelle Massnahmen, Liste des notwendigen Materials, vorbereitende Massnahmen) liefern, die im Hinblick auf eine mögliche zweite Welle umgesetzt werden müssen.
Dazu soll der Bericht mindestens folgende Themen behandeln:
-
gesundheitliche Situation;
-
Situation aus soziologischer Sicht, einschliesslich der generationenübergreifenden Beziehungen und der während der Coronakrise zu beobachtenden Solidarität ;
-
Situation für die Betreuungseinrichtungen;
-
Situation für die Spitex-Dienste;
-
Situation des Betreuungspersonals und der Freiwilligen, die sich um ältere Menschen kümmern, und der Schutz der betreuenden Personen;
-
notwendiges Material und damit verbundene logistische Fragen;
-
Übernahme der durch Covid-19 verursachten Zusatzkosten und Verteilung auf die betroffenen Personen, Versicherer und Behörden (Gemeinden, Kantone, Bund);
-
digitale Lösungen, einschliesslich der Problematik eines möglichen digitalen Grabens.
Ältere Menschen haben in mehrfacher Hinsicht unter der Coronakrise gelitten. Zum einen natürlich in Bezug auf die Gesundheit; einige sind daran gestorben. Zum anderen sind aber auch soziale Aspekte und die psychische Gesundheit betroffen, da ältere Personen absolut gleichgesetzt wurden mit verletzlichen Personen und Personen aus Risikogruppen und ihnen jeder Kontakt verboten wurde - auch wenn ebenfalls hervorgehoben werden muss, dass eine schöne Welle der Solidarität die Gesellschaft erfasste. Die Führung der Alterseinrichtungen und der Spitex-Dienste musste angepasst werden, teilweise mit komplexen Auswirkungen in Bezug auf die Organisation und die Finanzierung.
| 2020 P 20.4253 | Stärkerer Einbezug der Leistungserbringer und der Behindertenorganisationen im Bereich der sozialen Betreuung und der Langzeitpflege bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Pandemien (Maya Graf) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie Dienstleister und Behindertenorganisationen (BO) im Bereich der Pflege und Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Pandemien zu Branchenfragen in die nationalen und kantonalen Krisenstäbe einbezogen werden können.
Folgende Themenbereiche gilt es zu analysieren:
-
Gemeinsame Aufarbeitung der ersten COVID-19-Welle von Bund, Kantonen, Leistungsanbietern und BO für die Bereiche Langzeitpflege und soziale Betreuungsarbeit;
-
Aufrechterhaltung bestehender Angebote im Falle eines Lockdowns bzw. gemeinsame Entwicklung von Ersatzangeboten (in Bereichen Arbeit, Ausbildung, Tages- und Nachtstruktur) für Menschen, die Angebote in Anspruch nehmen, ohne aber in soz. Einrichtungen zu wohnen;
-
Einbezug der BO und Dienstleister für Pflege und Betreuung für Menschen mit Behinderung bzw. für Kinder/Jugendliche in Krisenstäbe zu branchenrelevanten Fragen;
-
gemeinsame Ausarbeitung von Pandemie-Schutzkonzepten basierend auf den Erfahrungen der ersten COVID -19-Welle durch Bund, Kantone, Dienstleister und BO;
-
Synchronisierung der Arbeiten zur Vorbereitung auf Krisen und zur Krisenbewältigung zwischen Behörden und Akteuren des Behindertenwesens auf nationaler und kantonaler Ebene.
Postulatsbericht vom 4. September 2024 «Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die ältere Bevölkerung und auf Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen».
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2021 M 20.3923 | Besseres Datenmanagement im Gesundheitsbereich (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, seine Politik im Bereich des Daten managements im Gesundheitsbereich zu ändern und dabei namentlich Folgendes vorzusehen:
-
Rasche Umsetzung der «Open Government Data»-Strategie 2019-2023;
-
Orientierung an den weltweit besten Praktiken im Bereich des Datenmanagements, namentlich vor dem Hintergrund einer Gesundheitskrise;
-
Schaffung einer zentralisierten Datenverwaltung für personelle und materielle Ressourcen für Krisenzeiten;
-
Einleitung der auf internationaler Ebene erforderlichen Schritte zum Abschluss von Abkommen über den Daten- und Informationsaustausch im Falle einer Epidemie, gestützt auf Artikel 80 des Epidemiengesetzes.
Der Bundesrat hat bereits am 12. Januar 2022 den Bericht zur Verbesserung des Datenmanagements im Gesundheitsbereich zur Kenntnis genommen (abrufbar unter: www.bag.admin.ch > Das BAG > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > DigiSanté > Dokumente > Weitere Dokumente). Darauf basierend hat er die Umsetzung von fünf Massnahmen in Auftrag gegeben (vgl. Medienmitteilung vom 12. Januar 2022, abrufbar unter: www.bag.ch > Das BAG > Medienmitteilungen > 12.1.2024). Die Bundesratsmassnahme 5: «Fachgruppe Datenmanagement im Gesundheitswesen» wurde bereits im Jahr 2022 abgeschlossen. Die Bundesratsmassnahme 3 «Gemeinsame Interaktionen zum Datenaustausch» wurde Ende 2023 mit einen Informationsanlass abgeschlossen. Die Bundesratsmassnahme 4: «Weiterentwicklung der Data-Science-Kompetenzen» wurde im November 2024 abgeschlossen. Die Bundesratsmassnahme 1 und 2 werden im Programm «Digisanté» (23.076) übernommen. Die Umsetzung des Programms startet anfangs 2025 und nimmt die noch nicht abgeschlossenen Massnahmen vollständig auf.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2021 P 21.3220 | Die Auswirkungen von Covid-19 auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Benjamin Roduit) |
Eingereichter Text: Es soll eine umfassende Studie über die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, da diese in ihrem Alltag stark von den Auswirkungen von Covid -19 betroffen sind. Der Bundesrat wird beauftragt, Kinder und Jugendliche ins nationale Human-Biomonitoring-Programm aufzunehmen. Die daraus gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse sollen die bestehenden Wissenslücken im Bereich der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schliessen und ihre gesundheitliche Situation in der Schweiz verbessern.
Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 den Zwischenbericht zum Abschluss des Pilotprojektes für eine nationale Gesundheitsstudie (abrufbar unter www.bag.admin.ch > Gesund leben > Umwelt & Gesundheit > Chemikalien > Chemikalien im Alltag > Human Biomonitoring (HBM) > Human Biomonitoring Projekte in der Schweiz > Die Pilotphase) zur Kenntnis genommen und dem EDI in Abstimmung mit dem UVEK und dem WBF den Auftrag erteilt, Abklärungen bezüglich Finanzierung, Organisation und rechtlicher Grundlagen einer Schweizer Kohorte zu treffen. Dies beinhaltet auch den Einbezug von Kindern und Jugendlichen. Auf dieser Grundlage wird der Bundesrat dann über die Lancierung einer Schweizer Kohorte entscheiden. Das Kernanliegen des Postulats ist damit mit dem Zwischenbericht aufgenommen und beantwortet worden. Ausserdem hat der Bundesrat dem Postulat im Bericht in Erfüllung des Postulats 21.3457 WBK-N, «Psychische Gesundheit unserer Jugend stärken», dadurch Rechnung getragen, dass der Aspekt Pandemie und psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen spezifisch betrachtet wurde. Siehe dazu auch den Postulatsbericht vom 4. September 2024 «Wie steht es um die psychische Gesundheit in der Schweiz und wie kann sie zur Bewältigung künftiger Krisen gestärkt werden?».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2021 P 21.3230 | Bericht zu den Auswirkungen auf die Gesellschaft der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und Möglichkeiten zu deren Heilung (Heidi Z’graggen) |
Eingereichter Text: Es ist zu befürchten, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid19 Pandemie nicht nur schwerwiegende volkswirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche, soziale und psychologische Folgen auf die Einzelnen, auf die Familien, ja das gesamte soziale Leben haben. Während die volkswirtschaftlichen Folgen breit diskutiert und erhoben werden, fehlen belastbare Daten für die Folgen auf die Gesellschaft, bzw. die unterschiedlichen Gesellschaftsgruppen.
Der Bundesrat wird beauftragt, zu erheben, welche Folgen auf die Gesellschaft und ihre unterschiedlichen Gesellschaftsgruppen die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid19 Pandemie hatten und darüber Bericht zu erstatten.
Gestützt auf diese Erhebungen soll er Schlüsse ziehen und Bericht erstatten, ob Handlungsbedarf besteht und wie die allfälligen Auswirkungen der getroffenen Massnahmen geheilt werden sollen.
Der Bundesrat hat mehrere Berichte vorgelegt, welche die im Postulat aufgeworfenen Fragen beantworten, insbesondere den Postulatsbericht vom 4. September 2024 «Wie steht es um die psychische Gesundheit in der Schweiz und wie kann sie zur Bewältigung künftiger Krisen gestärkt werden? Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie» in Beantwortung der Postulate Hurni 21.3234 «Wie steht es um den psychischen Gesundheitszustand der Schweizerinnen und Schweizer?» und WBK-N 21.3457 «Psychische Gesundheit unserer Jugend stärken» und den Postulatsbericht vom 4. September 2024 «Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die ältere Bevölkerung und auf Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen» in Beantwortung der Postulate Gysi 20.3721 «Alters- und Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigungen. Aufarbeitung der Corona-Krise» und Wehrli 20.3724 «Covid-19. Situation für ältere Menschen». Auch die Evaluation der Krisenbewältigung Covid-19 im Auftrag des BAG untersuchte die Zweckmässigkeit, Kohärenz und Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen und fokussierte auch auf das Soziale und die Gesellschaft.
Zudem hat der Bundesrat im Jahr 2022 das nationale Forschungsprogramm «Covid-19 in der Gesellschaft» (NFP 80) lanciert. Im Rahmen des NFP 80 werden die wichtigsten Faktoren und gesellschaftlichen Dynamiken identifiziert, die in der Covid-19-Pandemie eine entscheidende Rolle gespielt haben. Es werden 25 Projekte in den sieben Themenbereichen Jugend und Bildung, Familie und Recht, Governance und Wirtschaft, Arbeit, öffentlicher Diskurs, Wohlbefinden und Zusammenhalt sowie soziale Sicherheit gefördert. Die Forschungsphase dauert fünf Jahre.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2021 P 21.3234 | Wie steht es um den psychischen Gesundheitszustand der Schweizerinnen und Schweizer? (Baptiste Hurni) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht über den psychischen Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung vorzulegen, der insbesondere folgende Fragen behandelt:
1.
Welche Folgen hat die Pandemie für die psychische Gesundheit, insbesondere von Personengruppen, bei denen laut dem Schweizerischen Gesundheits observatorium (Obsan) Risikofaktoren vorliegen (geringes Bildungsniveau, Migrationshintergrund, Arbeitslosigkeit oder Invalidität, Einschränkungen wegen eines körperlichen Gesundheitsproblems, Einsamkeit), und in den verschiedenen Altersgruppen?
2.
Welche Möglichkeiten gibt es, um die psychische Gesundheit der Bevölkerung nach dem Ende der Pandemie zu stärken, und welche Veränderungen in den Versorgungs- oder Finanzierungsmodellen könnten dafür notwendig sein?
3.
Welche Massnahmen können ergriffen werden, um die Schutzfaktoren (gemäss Obsan: hohe Kontrollüberzeugung, hohe allgemeine Selbstwirksamkeit, hohes resilientes Coping, starke soziale Unterstützung) durch die öffentliche Politik des Bundes zu stärken?
| 2021 P 21.3457 | Psychische Gesundheit unserer Jugend stärken (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Nationalrat) |
Eingereichter Text:
Die Coronakrise und deren indirekten Auswirkungen stellen Familien, Bildungseinrichtungen und vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene selbst vor grosse Herausforderungen. Dies bestätigen die zunehmenden Aufrufe der Fachgremien und Fachkräfte, welche sich höchst besorgt über die psychische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen an die Öffentlichkeit wenden. Zudem ist davon auszugehen, dass die psychologischen Effekte der Coronakrise längerfristig spürbar sein werden. Es ist offensichtlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Was jedoch fehlt ist ein Gesamtüberblick über die aktuelle Lage in der Schweiz. Deshalb wird der Bundesrat aufgefordert, in einem dringlichen Bericht die Situation darzulegen und aufzuzeigen, welche Auswirkungen die Coronakrise auf die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen hat. Zudem wird der Bundesrat gebeten, konkrete Massnahmen zur Wahrung der psychischen Gesundheit und zur Versorgungssicherstellung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (insb. Studierende) aufzuführen.
Eine Minderheit der Kommission (Umbricht Pieren, Chevalley, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Huber, Keller Peter) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Postulatsbericht vom 4. September 2024 «Wie steht es um die psychische Gesundheit in der Schweiz und wie kann sie zur Bewältigung künftiger Krisen gestärkt werden? Erkenntnisse aus der Covid-Pandemie»
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2021 M 21.3453 | Wissenschaftliche Begleitung von Long-Covid-Fällen (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die sogenannten Long-Covid-Fälle systematisch zu erforschen und zu begleiten. Er wird weiter beauftragt, die entsprechenden Programme zu initiieren.
Eine Minderheit der Kommission (de Courten, Aeschi Thomas, Glarner, Rösti) beantragt, die Motion abzulehnen.
Die Abschreibung dieser Motion wurde von beiden Räten in der Sommer- und Herbstsession 2024 abgelehnt. Dem Bund fehlen für die vollständige Umsetzung der Motion die Kompetenzen. So fallen die medizinische Begleitung von Long-Covid-Fällen in den Aufgabenbereich der Gesundheitseinrichtungen und die Erarbeitung von entsprechenden Diagnose- oder Therapieempfehlungen in die Zuständigkeit ärztlicher Fachgesellschaften. Aufgrund der angespannten Situation des Bundeshaushaltes verfügt der Bundesrat zudem über keine Möglichkeit, die Forschung im Bereich der Post-Covid-19-Erkrankung gezielt zu fördern. Aufgrund der Finanzperspektiven sieht der Bundesrat keine Möglichkeit, die Motion in den kommenden Jahren umzusetzen.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Bundesamt für Sozialversicherungen
| 2019 P 19.4380 | Menschen mit Behinderung. Zugang zu modernen Hilfsmitteln sicherstellen (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Anpassungen notwendig sind, damit die von der Invaliden- und Unfallversicherung abgegebenen Hilfsmittel dem technologischen Fortschritt entsprechen, sofern die Mehrkosten für das einzelne Hilfsmittel dem tatsächlichen Mehrwert für die versicherte Person entsprechen. Dabei soll insbesondere auch die Einführung eines Preissetzungsverfahrens für Hilfsmittel (analog der Spezialitätenliste für Medikamente des Bundesamtes für Gesundheit, BAG) geprüft werden.
Postulatsbericht vom 26. Juni 2024 «Menschen mit Behinderung. Zugang zu modernen Hilfsmitteln sicherstellen».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2020 M 19.3702 | Einkauf in die Säule 3a ermöglichen (Erich Ettlin) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 82 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die entsprechenden Verordnungsbestimmungen dahingehend abzuändern, dass Personen mit einem AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeiträge in die Säule 3a einzahlen konnten, die Möglichkeit erhalten, dies nachzuholen, und es vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen im Einkaufsjahr abziehen können (sog. 3a-Einkauf). Die Einkaufsmöglichkeiten sollen dabei zeitlich und finanziell eingeschränkt werden, wie in der Begründung erläutert.
Der Bundesrat hat am 6. November 2024 die Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) verabschiedet (SR 831.461.3 ; AS 2024 622). Sie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2021 P 19.4407 | Wie gelingt eine tatsächliche Arbeitsintegration von Menschen mit einem lange dauernden Gesundheitsschaden durch die Invalidenversicherung? (Yvonne Feri) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt:
1.
einen Bericht über die längerfristige Wirkung von IV-Eingliederungsmass nahmen auf die Einkommenssituation der versicherten Personen vorzulegen und
2.
basierend auf dem Bericht in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Akteuren Massnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen / gesundheitlichen Belastungen dank einer tatsächlichen Arbeitsintegration oder einer Rente nicht in prekären finanziellen Situationen leben müssen.
| 2022 P 22.3237 | Invalidenversicherung. Die Wiedereingliederung fördern (Johanna Gapany) |
Eingereichter Text:
Um den Austausch über die Best-Practices unter den kantonalen Ämtern zu verbessern, wird der Bundesrat ersucht, in einem Bericht Massnahmen zu prüfen, die die Wiedereingliederung von IV-Rentenbezügerinnen und -bezügern in den Arbeitsmarkt erleichtern. Zu untersuchen sind insbesondere folgende Punkte:
-
die kantonalen Unterschiede bei der Behandlung der Rentengesuche, und zwar auf der Grundlage der eingereichten Gesuche. Die Gründe für die Unterschiede sind zu analysieren und Empfehlungen zu formulieren.
-
die kantonalen Unterschiede bei den Eingliederungsmassnahmen; auch hier sollen die eingereichten Gesuche als einzige Grundlage dienen. Zu ermitteln sind die Gründe für diese Unterschiede und die Best-Practices der Kantone. Zudem sind die verschiedenen, von den Kantonen angewendeten Eingliederungsinstrumente zu evaluieren.
-
schweizweite Einführung einer Nomenklatur, nach der die zu einer Rente berechtigenden psychischen Krankheiten einheitlich bezeichnet werden;
-
wenn sinnvoll, Einführung eines Pauschalbeitrags für die Eingliederungsmassnahmen, der nach der Anzahl der Personen berechnet wird, die von einer IV-Stelle begleitet werden;
-
Förderung von Instrumenten wie das ressourcenorientierte Profil der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (REP);
-
Bestätigung der Ergebnisse der Studie von Avenir Suisse.
Postulatsbericht vom 20. Dezember 2024 «Berufliche Eingliederung in der Invalidenversicherung. Evaluation von Praxis und Wirkung sowie Prüfung von Optimierungsmassnahmen».
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 P 20.4141 | Für eine bessere soziale Absicherung der Selbstständigerwerbenden (Benjamin Roduit) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine umfassende Untersuchung über die Modalitäten der sozialen Absicherung der Selbstständigerwerbenden (Einzelunternehmer/innen, Arbeitgeber/innen, mitarbeitende Ehegatten/Ehegattinnen, Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung …) durchzuführen. Insbesondere sollen Lücken ermittelt werden, die sich besonders in Krisen offenbaren, und in Abstimmung mit den Sozialpartnern sollen angemessene Massnahmen vorgeschlagen werden.
Postulatsbericht vom 6. Dezember 2024 «Soziale Absicherung der Selbständigerwerbenden».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3220 | BVV 3. Mehr Flexibilität bei der Erbfolgeplanung (Philippe Nantermod) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, die Möglichkeit einer Änderung der Reihenfolge der begünstigten Personen nach Artikel 2 der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zu untersuchen. Namentlich geht es um die Möglichkeit, den überlebenden Ehegatten oder die überlebende Ehegattin als begünstigte Person bei der beruflichen Vorsorge oder der 3. Säule auszuschliessen, wenn die betroffenen Parteien dazu einwilligen.
Postulatsbericht vom 7. Juni 2024 «Analyse zur Flexibilisierung der Begünstigtenordnung in der Säule 3a».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 M 22.3377 | Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bis zum 30. Juni 2023 eine Bemessungsgrundlage zu implementieren, welche bei der Ermittlung des Einkommens mit Invalidität mittels statistischer Werte realistische Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung berücksichtigt. Er trägt dabei den Umstand Rechnung, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung auch bei Hilfstätigkeiten auf tiefstem Kompetenzniveau gewisse Arbeiten nicht ausführen können und dass das Lohnniveau auch bei ihnen zumutbaren Tätigkeiten tiefer ist als bei gesunden Personen.
Bei der Überarbeitung der Bemessungsgrundlagen, die sich auf anerkannte statistische Methodik und auf den Stand der Forschung abstützt, berücksichtigt der Bundesrat das neue lineare Rentensystem, die Weiterentwicklung der Invaliditätsbemessung und damit auch die neuen Regelungen auf Stufe Verordnung per 1. Januar 2022. Er bezieht den Lösungsvorschlag von Riemer-Kafka/Schwegler mit ein, so wie er das mehrfach in Aussicht gestellt hat.
Er legt die finanziellen Konsequenzen der Bearbeitung vor Konsultation der entsprechen Verordnungsänderungen offen und konsultiert die zuständigen Fachkommissionen vor der Inkraftsetzung.
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2023 die Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV; SR 831.201 ; AS 2023 635) verabschiedet. Die Änderung der IVV ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Der Bundesrat wird sowohl die Neuerungen bei der Invaliditätsgradbemessung im Rahmen der Änderung vom 19. Juni 2020 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (SR 831.20 ; AS 2021 705) als auch die Neuerungen im Rahmen der Umsetzung der vorliegenden Motion (Pauschalabzug) evaluieren. Diese Evaluationen brauchen jedoch Zeit, da erst nach etwa 3 Jahren verwertbare Daten vorliegen.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
| 2019 M 18.4411 | Private Kontrollbeauftragte. Verstärkt gegen Betrugsfälle im Bereich der geschützten Bezeichnungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorgehen (Géraldine Savary) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in der Gesetzgebung die Möglichkeit vorzusehen, dass Branchen- und Produzentenorganisationen mit dem Bundesamt zusammenarbeiten, das für die Überwachung und den Schutz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit geschützter Bezeichnung zuständig ist, um Missbrauch und unlauterem Wettbewerb aller Art entgegenzuwirken.
Der Bundesrat hat am 1. November 2023 die Änderung der GUB/GGA-Verordnung (SR 910.12 ; AS 2023 697) verabschiedet. Diese ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d der GBB/GGA-Verordnung ermöglicht es den Branchen, die dies wünschen, im Pflichtenheft vorzusehen, dass die Verpflichtung zur Kontrolle der Aufbereitung, Vorverpackung und Etikettierung durch eine oder mehrere Zertifizierungsstellen kontrolliert werden können.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2019 P 19.3483 | Verfalls- statt Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln (Nadine Masshardt) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln durch ein Verfallsdatum ersetzt werden kann. Allenfalls könnte die Massnahme auch in den vom Bundesrat auszuarbeitenden Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung aufgenommen werden.
Auf die Einführung eines Verfallsdatums wird verzichtet. In der EU sind keine Bestrebungen vorhanden, das Mindesthaltbarkeitsdatum durch ein Verfallsdatum zu ersetzen. Würde nur die Schweiz das Verfallsdatum einführen, würde dies zu einem Handelshemmnis führen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat aber einen «Leitfaden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Datierung von Lebensmitteln» (abrufbar unter: www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Lebensmittelsicherheit > Kennzeichnung > Informationen auf der Lebensmitteletikette > Weitere Informationen > Links > Leitfaden von Nov. 2021 sowie 2. Auflage von 2023) erstellen lassen und zusammen mit dem Informationsschreiben 2021/9 «Abgabe von Lebensmitteln nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)» (abrufbar unter: www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Rechts- und Vollzugsgrundlagen > Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen > Informationsschreiben) im November 2021 publiziert. Im Rahmen des Aktionsplans des Bundesrates zur Reduktion der Lebensmittelverluste analysieren die Unternehmen im Rahmen der Leitfäden von 2024 zur branchenübergreifenden Vereinbarung zur Reduktion von Lebensmittelverlusten (abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Abfall > Abfallwegweiser > Biogene Abfälle > Abfallarten > Lebensmittelverluste) systematisch, ob in ihrem Sortiment der «Leitfaden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Datierung von Lebensmitteln» eingehalten wird.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2021 M 19.3624 | Konsum von lokal angebautem Obst und Gemüse fördern (Benjamin Roduit) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die in der Schweiz und den EU-Ländern geltenden Best Practices hinsichtlich des Konsums von lokal angebautem Obst und Gemüse zu verbreiten.
Die geplante Informationskampagne des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit mehreren Verbänden (Schweizerischer Gemüseproduzentenverband, Schweizerischer Obstverband und Schweizerischer Bauernverband) kam aus mangelndem Interesse der Verbände nicht zustande. Das BLV hat daher seine Informationstätigkeit via die Website www.5amTag.ch verstärkt.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 M 21.3403 | Kein Schwanzcoupieren ohne Betäubung (Meret Schneider) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Tierschutzverordnung dahingehend anzupassen, dass das routinemässig praktizierte Coupieren von Schafen auch vor dem 7. Lebenstag der Tiere nur noch unter Schmerzausschaltung durchgeführt werden darf.
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 eine Änderung der Tierschutzverordnung verabschiedet (SR 455.1 ; AS 2025 21). Nach Artikel 19 Absatz 2 ist nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren bei Schafen das Kürzen des Schwanzes verboten. Die Änderung ist am 1. Februar 2025 in Kraft getreten.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Bundesamt für Justiz
| 2016 M 11.3767 | Keine Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte (Natalie Rickli) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine dahingehende Änderung von Artikel 64 des Strafgesetzbuches vorzulegen, dass Hafturlaube und «Ausgänge» für Verwahrte ausgeschlossen sind.
| 2016 M 16.3002 | Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern (Kommission für Rechtsfragen Nationalrat) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Berücksichtigung der Konkordate Kriterien und Mindeststandards für einen einheitlichen Vollzug der Strafen von gefährlichen Tätern festzulegen.
| 2016 M 16.3142 | Sicherheitslücke im Jugendstrafrecht schliessen (Andrea Caroni) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, damit gegenüber Jugendlichen, deren jugendstrafrechtliche Schutzmassnahmen wegen Erreichen der Altersgrenze beendet werden müssen (Art. 19 Abs. 2 des Jugendstrafgesetzes, JStG), die nötigen Massnahmen angeordnet bzw. weitergeführt werden können, wenn dies wegen schwerwiegender Nachteile für die Sicherheit Dritter notwendig ist.
| 2018 M 17.3572 | Längeres Prüfungsintervall nach drei negativen Prüfungen der Verwahrung (Bernhard Guhl) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 64b Absatz 1a des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) dahingehend anzupassen, dass die zuständige Behörde erst wieder nach drei Jahren oder auf begründeten Antrag eine bedingte Entlassung zu prüfen hat, wenn bei einem Straftäter das jährliche Gutachten zur Prüfung einer bedingten Entlassung (Art. 64b Abs. 2b) dreimal in Folge negativ ausgefallen ist.
Der Bundesrat beantragte mit der Botschaft vom 2. November 2022 zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug) (BBl 2022 2991) die Abschreibung der drei Motionen. Die Vorlage 1 wurde in der Schlussabstimmung vom 13. Juni 2024 abgelehnt. Nach der Ablehnung hat die RK-NR die parlamentarische Initiative 24.464 «Massnahmen im Sanktionenvollzug» eingereicht, mit der sie eine umfassende Revision im Bereich des Sanktionenvollzugs anstossen will. Die Anliegen der Motionen sollen mit dieser Initiative erneut aufgegriffen werden. Sie will aber gegenüber der abgelehnten Vorlage weitergehende gesetzgeberische Massnahmen umsetzen. Nach dem Eintreten des Parlaments auf die Vorlage 1 und der Schlussabstimmung dazu erachtet der Bundesrat die Anliegen der Motionen als erfüllt bzw. gegenstandslos.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2017 M 16.3752 | Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz (FDP-Liberale Fraktion) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und das Inkrafttreten der EU-Daten schutzgrundverordnung (DSGVO) mit der EU eine Vereinbarung zur Koordinierung der Anwendung des jeweils geltenden Datenschutzrechts durch die zuständigen Datenschutzbehörden anzustreben und entsprechende Sondierungsgespräche zu führen, mit dem Ziel, die Probleme aus der fehlenden territorialen Abgrenzung der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit bei einer parallelen Geltung der DSGVO und des DSG für die Wirtschaft und die Aufsichtsbehörden der Schweiz und der EU zu lösen.
Für die Gespräche mit der EU wollte der Bundesrat die Evaluation des schweizerischen Datenschutzniveaus durch die Europäische Kommission abwarten, weil die Erfolgschancen eines Kooperationsabkommens mit der EU davon abhängen, dass die Europäische Kommission der Schweiz weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau attestiert. Der Bericht der Europäischen Kommission wurde im Januar 2024 publiziert. Vor diesem Hintergrund hat die Schweiz mit der EU-Kommission Kontakt aufgenommen und im Sommer 2024 erste Diskussionen geführt. Die Europäische Kommission hat das Interesse der Schweiz an einer Koordinierung zur Kenntnis genommen. Sie hat nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Verhandlungen zu einem allfälligen gemeinsamen Abkommen aufgenommen werden könnten, jedoch scheint dies im Augenblick keine Priorität für die Kommission darzustellen. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion. Dies schliesst hingegen nicht aus, dass die entsprechenden Gespräche in Zukunft wieder aufgenommen werden, sobald die Europäische Kommission bereit dafür ist.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2018 P 18.3080 | Zu hohe Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs? (Philippe Nantermod) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, die Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs zu untersuchen und insbesondere zu prüfen, ob die Prinzipien der Kostendeckung und der Äquivalenz befolgt werden und ob eine Senkung der Gebührenansätze wünschenswert ist.
Zudem soll die Möglichkeit, kantonale Gebührensätze zuzulassen, geprüft werden.
Postulatsbericht vom 31. Mai 2024 «Anpassung der Gebühren im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2020 P 20.3009 | Überprüfung der Regeln zur Gesamtstrafenbildung (Kommission für Rechtsfragen Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt:
-
Zu prüfen, ob die geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches in den Konstellationen gemäss Artikel 46 StGB und 49 StGB schuldangemessene Sanktionen ermöglichen.
-
Mögliche Alternativen zum geltenden Recht mit ihren Vor- und Nachteilen und allfälligen weiteren Folgen aufzuzeigen.
Postulatsbericht vom 6. Dezember 2024 «Überprüfung der Regeln zur Gesamtstrafenbildung».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2020 P 20.3440 | Präzisierung des Schutzbereichs in Artikel 185 Absatz 1 der Bundesverfassung (Pirmin Schwander) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert aufzuzeigen, wie er den Schutzbereich von Artikel 185 Absatz 3 Bundesverfassung definiert und daraus seine Notrechtskompetenzen begründet. Insbesondere soll klargestellt werden, ob immer ein sicherheitspolitisches Anliegen vorliegen muss oder auch andere politische Ziele alleine genügen.
| 2023 P 23.3438 | Anwendung von Notrecht (Kommission für Rechtsfragen Nationalrat) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts in einem Bericht aufzuzeigen. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden:
-
inwiefern die beiden Art. 184 und 185 BV als Rechtsgrundlage genügen;
-
inwiefern die Mitwirkung des Parlaments verbessert werden kann.
Postulatsbericht vom 19. Juni 2024 «Anwendung von Notrecht».
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2021 P 20.4399 | Für ein modernes Bundesgerichtsgesetz (Andrea Caroni) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie das Bundesgerichtsgesetz (BGG) dergestalt modernisiert werden kann, dass die Belastung des Bundesgerichts und der Rechtsschutz optimiert werden.
Postulatsbericht vom 24. Januar 2024 «Revisionsbedarf Bundesgerichtsgesetz». Die Ergebnisse des Postulatsberichts bilden Gegenstand der Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes (SR 173.110 ). Der Bundesrat hat dazu im Dezember 2024 die Vernehmlassung eröffnet (abrufbar unter www.fedlex.ch > Vernehmlassungen > laufende Vernehmlassungen > EJPD > 2024/36).
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2021 P 20.4448 | Evaluation des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführungen (Yvonne Feri) |
Eingereichter Text: Ich bitte den Bundesrat, eine Evaluation des Bundesgesetzes über Kindesentführungen (BG -KKE) und der Bearbeitung von Kindesentführungsfällen durch die Bundesbehörden durchzuführen.
Postulatsbericht vom 28. August 2024 «Evaluation des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführungen und der Bearbeitung von Kindesentführungsfällen durch die Bundesbehörden».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2021 P 21.4141 | Evaluation der Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts mit Fokus auf die Obhuts- und Besuchsrechtsregelung (Andri Silberschmidt) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Evaluation der erst- und zweitinstanzlichen Gerichtspraxis zum revidierten Unterhaltsrecht (in Kraft seit 1.1.2017) mit Fokus auf die Obhuts- und Besuchsrechtsregelung zu erstellen. Diese Evaluation soll in einer repräsentativen Auswahl von Kantonen untersuchen, wie häufig Formen alternierender Obhut a) in absoluten Zahlen, b) in strittigen Fällen und c) im Verhältnis zur Gesamtzahl der Scheidungs- und Trennungsurteile, in welchen minderjährige Kinder betroffen sind, angeordnet wurde. In der Evaluation soll ersichtlich sein, wie alt die Kinder sind/waren und welche Anträge die Eltern gestellt haben. Ebenso muss klar herausgelesen werden, welche Betreuungsanteile Väter respektive Mütter abdecken. Neben den Auswirkungen der Gesetzesrevision auf die Praxis ist auch abzuklären, ob und allenfalls, wie sich die bundesgerichtliche Rechtsprechung dazu auf die erst- und zweitinstanzlichen Urteile ausgewirkt hat.
Postulatsbericht vom 24. April 2024 «Alternierende Obhut: Evaluation der Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 20.3046 | Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt. Das Schweizer Bürgerrecht als Bedingung für Zivilstandsbeamtinnen und -beamte ist nicht mehr zeitgemäss (Marionna Schlatter) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung der Zivilstandsverordnung (ZStV) dahingehend zu prüfen, ob die Bedingung des Schweizer Bürger rechts zur Ausübung des Berufs der Zivilstandsbeamtin oder des Zivilstandsbeamten beizubehalten ist.
Mit der Revision der Zivilstandsverordnung (SR 211.112.2 , AS 2024 335) vom 26. Juni 2024 wurde das Bürgerrechtserfordernis für Zivilstandsbeamtinnen und -beamte gestrichen. Dies, nachdem der Bundesrat die betreffende Frage im Rahmen einer Vernehmlassung zur Diskussion gestellt hatte und sich die Rückmeldungen überwiegend für eine Streichung ausgesprochen hatten.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postualts als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 M 21.3180 | Vollständig digitale Unternehmensgründung sicherstellen (Andri Silberschmidt) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Gründung eines Unternehmens ohne Medienbruch - also vollständig digital - möglich sein soll.
Seit dem 1. Januar 2013 sind alle Handelsregisterämter zur Annahme elektronischer Anmeldungen und zur digitalen Datenerfassung und Weiterverarbeitung im Handelsregisterverbund verpflichtet und ausgerüstet.
Zudem schafft das im Juni 2023 verabschiedete Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG; BBl 2023 1523) neu die Möglichkeit, dass die Urkundsperson das Original der öffentlichen Urkunde - und damit auch die Gründungsurkunde eines Unternehmens - vollständig digital erstellen kann. Mit dem DNG sollen zudem schweizweit einheitliche Regeln für den digitalen Geschäftsverkehr zwischen Urkundspersonen und Handelsregisterbehörden eingeführt werden. Das bedeutet, dass die vom Notar erstellen Unterlagen grundsätzlich vollständig digital, d. h. ohne Medienbruch, beim Handelsregisteramt eingereicht werden können. Die Arbeiten zum Erlass der erforderlichen Ausführungsbestimmungen sowie zur Schaffung des digitalen Urkundenregisters sind aufgegleist. Das DNG wird gemeinsam mit den Ausführungsbestimmungen in Kraft treten (frühestens 2029). Dem Anliegen der Motion wurde mit der Verabschiedung des DNG und der laufenden Erarbeitung der erforderlichen Ausführungsgesetzgebung Rechnung getragen.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 P 21.4422 | Prüfung einer Modernisierung der GmbH (Andri Silberschmidt) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie eine teilliberierte Gründung einer GmbH oder alternativ eine Senkung des Startkapitals ermöglicht werden kann. Er prüft dabei angemessene Vorschriften zum Schutz des Rechtsverkehrs, insbesondere der Gläubigerinteressen, sowie auch den Mehrwert und den Rechtsvergleich mit dem Ausland.
Postulatsbericht vom 24. April 2024 «Prüfung einer Modernisierung der GmbH».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3010 | Referenden zu dringlich erklärten Bundesgesetzen und Verhältnis zum Erneuerungsverbot gemäss Artikel 165 Absatz 4 der Bundesverfassung. Klärungsbedarf (Staatspolitische Kommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, was es für Folgen hat, wenn -wie bei der Referendumsabstimmung vom 13. Juni 2021 (Covid -19-Gesetz) - der Ansatz verfolgt wird, dass dringlich erklärte nachträgliche Änderungen an einem dringlich erklärten Grunderlass gleichzeitig wie dieser ausser Kraft treten, wenn dieser in der Referendumsabstimmung abgelehnt wird. Zu erläutern ist insbesondere das Verhältnis dieses Ansatzes zum Erneuerungsverbot gemäss Artikel 165 Absatz 4 BV. Der Bericht soll zudem Lösungen präsentieren, wie die mit diesem Ansatz verbundene Rechtsunsicherheit verringert werden kann, und insbesondere darlegen, welche Bestimmungen als vom Grunderlass abhängig und welche als unabhängig zu betrachten sind.
Postulatsbericht vom 15. März 2024 «Referenden zu dringlich erklärten Bundesgesetzen und Verhältnis zum Erneuerungsverbot gemäss Artikel 165 Absatz 4 der Bundesverfassung».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Bundesamt für Polizei
| 2022 P 21.4598 | Auslegeordnung Terrorismus- und Extremismusbekämpfung (Min Li Marti) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Ebenen und Organe für welche Formen von Terrorismus- und Extremismus bekämpfung zuständig sind und welche gesetzlichen Grundlagen dafür jeweils gegeben sind. Dabei geht es um die Abgrenzung von Zuständigkeiten und Kompetenzen beispielsweise von Bundespolizei und kantonalen Polizeien, Bundespolizei und Nachrichtendienst, sowie zur Strafjustiz.
Postulatsbericht vom 31. Mai 2024 «Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus - Aufgabenteilung zwischen Behörden».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3017 | Stärkung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Kryptowährungen (Sicherheitspolitische Kommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass die Strafverfolgungsbehörden des Bundes sich in enger Zusammen arbeit mit den kantonalen Behörden die Technologie beschaffen, die notwendig ist, um Kryptowährungen zu analysieren und Transaktionen in Blockchain-Systemen zu rückzuverfolgen, z. B. bei Lösegeldzahlungen oder bei anderen Betrugsfällen, bei denen diese Technologie eingesetzt wird.
Der Bericht führt auch aus, ob dazu die Rechtsgrundlagen angepasst werden müssen und wenn ja, wie diese anzupassen sind.
Die Minderheit der Kommission (Hurter Thomas, Addor, Cattaneo, Fiala, Heimgartner, Hess Erich, Riniker, Tuena, Walliser, Zuberbühler) beantragt, das Postulat abzulehnen.
| 2022 P 22.3145 | Wie fit sind die Kantone in der Cyber-Strafverfolgung? (Andri Silberschmidt) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) eine Auslegeordnung über den Zustand der kantonalen Cyber-Strafverfolgung zu erarbeiten. Der vollständige Bericht mit den Ergebnissen der einzelnen Kantone wird nicht veröffentlicht. Es soll ein Bericht mit Inhalten veröffentlicht werden, der weder die Polizeitaktik der einzelnen Kantonspolizeien, noch die Reputation einzelner Kantone gefährdet.
Postulatsbericht vom 19. Juni 2024 «Wie fit sind die Kantone in der Cyber Strafverfolgung?».
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 M 22.3369 | Verbesserter Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel (Kommission für Rechtsfragen Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen neuen Nationalen Aktionsplan Menschenhandel (NAP) zu erstellen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Evaluation des NAP 2017-2020.
Das Anliegen der Motion wurde umgesetzt. Für die Jahre 2023-2027 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 den dritten Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel gutgeheissen (abrufbar unter: www.fedpol.admin.ch > Aktuell > Medieninformationen > 16.12.2022). Der NAP gegen Menschenhandel 2023-2027 wurde von fedpol mit Beteiligung von Expertinnen und Experten des Bundes, der Kantone und Städte, der Zivilgesellschaft sowie der Sozialpartner erarbeitet. Basierend auf den Evaluationsergebnissen des zweiten Aktionsplans (2017-2020) umfasst der dritte NAP 44 Aktionen zu 7 strategischen Zielen.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Staatssekretariat für Migration
| 2014 M 11.3832 | Asylbewerber. Rückübernahmeabkommen von Algerien umsetzen lassen (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass Algerien das Durchführungsprotokoll zum bereits 2007 in Kraft getretenen Rückübernahmeabkommen endlich unterzeichnet und Rückführungen zulässt. Sollte dies auf diplomatischem Wege nicht innert einem Jahr durchführbar sein, so sind Gegenmassnahmen zu treffen.
Das Rückübernahmeabkommen mit Algerien funktioniert: Abgewiesene algerische Staatsangehörige werden von den algerischen Behörden formell identifiziert und Ersatzreisedokumente werden entsprechend ausgestellt. Im Rahmen intensiver Gespräche konnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) konkrete Optimierungsmassnahmen mit den algerischen Behörden vereinbaren. Das SEM ist nun in der Lage, Rückführungen via europäische Flughäfen mit Linienflügen nach Algier durchzuführen. Für die kompliziertesten Fälle sind seit 2023 auch Sonderflüge ab der Schweiz möglich - dies, obwohl das Abkommen zwischen der Schweiz und Algerien von 2006 nur Rückführungen auf Linienflügen vorsieht. Diese Entwicklungen schlagen sich in der Statistik nieder: Während vor der Pandemie die Zahl der Ausreisen 2018 bei 153 und 2019 bei 164 lag, hat sie sich seitdem vervielfacht (2022: 466, 2023: 480, Ende Oktober 2024: 350). Diese Zahlen umfassen sowohl die freiwilligen Ausreisen als auch die Zwangsrückführungen.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2017 M 16.4151 | Monitoring über die Wirkung der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative (Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, ein Monitoring zu den konkreten Auswirkungen der Umsetzung vom Artikel 121a der Bundesverfassung auf die Zuwanderung durchzuführen und bei ausbleibender Wirkung dem Parlament weitere arbeitsmarktbezogene Massnahmen oder Abhilfemassnahmen zu unterbreiten.
Abschreibung beantragt mit Bericht des Bundesrates vom 15. März 2024 «Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials (Umsetzung Art. 121 a BV)» (abrufbar unter: www.sem.admin.ch > Das SEM > Medien > Medienmitteilungen > 15.3.2024).
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2021 M 21.3964 | Lücken in der Integrationsagenda Schweiz füllen. Chancengerechtigkeit für alle Jugendlichen in der Schweiz (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt:
1.
die Kantone bei der Umsetzung und Finanzierung von Massnahmen zur Förderung der Berufsbildungsfähigkeit von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-/EFTA- und Drittstaaten zu unterstützen;
2.
zu diesem Zweck auch das Pilotprogramm «Integrationsvorlehe Plus» zu evaluieren, aufgrund der Erfahrungen bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen sowie die entsprechenden Bundesbeiträge an die Kantone zu verstetigen; und
3.
gemeinsam mit den Kantonen Massnahmen vorzusehen, um die Erreichbarkeit der Zielgruppe durch eine systematische Erstinformation sowie bedarfsgerechte Beratungs- und Abklärungsangebote (Potenzialanalysen) zu verbessern.
Zur Umsetzung der Motion und für die Weiterführung der Integrationsvorlehre (INVOL) ab 2024 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) gemeinsam mit einer breit aufgestellten Begleitgruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Sozialpartnern und der Wirtschaft) Grundlagen erstellt, wobei Erkenntnisse aus der laufenden Programmevaluation berücksichtigt sind. Auf Basis dieser Grundlagen und der kantonalen Eingaben hat das SEM per Sommer 2024 mit 20 teilnehmenden Kantonen Subventionsverträge zur Umsetzung des verstetigten Bundesprogramms inklusive neuer, vorgelagerter Massnahmen abgeschlossen. Als Neuerungen werden spät Zugewanderte mittels der INVOL vorgelagerter Massnahmen bereits kurz nach ihrer Einreise in die Schweiz systematisch informiert, triagiert und bei einem mutmasslichen Ausbildungsbedarf zu einer Berufsberatung angemeldet. Nach einer Beratung sowie vorbereitenden Sprach- und Grundkompetenzkursen können sie, sofern diese Massnahme geeignet ist, an einer INVOL zur Vorbereitung auf eine Berufslehre teilnehmen.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 M 22.3392 | Erweiterte Härtefallregelung zum Zugang zu beruflichen Ausbildungen (Staatspolitische Kommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass der Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers erleichtert wird.
Eine Minderheit der Kommission (Steinemann, Bircher, Buffat, Fischer Benjamin, Glarner, Marchesi, Pfister Gerhard, Romano, Rutz Gregor) beantragt, die Motion abzulehnen.
Mit Annahme der Motion im Dezember 2022 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, den Zugang von Personen mit rechtwidrigem Aufenthalt in der Schweiz (Sans-Papiers) und von abgewiesenen Asylsuchenden zur beruflichen Grundausbildung zu erleichtern. Die Änderung von Artikel 30 a der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201 , AS 2024 206) trat am 1. Juni 2024 in Kraft.
Die Änderung bezieht sich auf zwei Fristen, die in Artikel 30 a Absatz 1 Buchstabe a VZAE geregelt sind: Die erforderliche Mindestdauer des ununterbrochenen obligatorischen Schulbesuchs in der Schweiz wird von fünf auf zwei Jahre herabgesetzt, und die Frist zur Einreichung des Härtefallgesuchs im Hinblick auf eine berufliche Grundausbildung von Personen mit rechtwidrigem Aufenthalt in der Schweiz (Sans-Papiers) und von abgewiesenen Asylsuchenden nach der obligatorischen Schulzeit wird von einem auf zwei Jahre erhöht (Art. 30 a Abs. 1 Bst. a VZAE). Die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Härtefallbewilligung, die sich aus dem Asylgesetz (Art. 14 Abs. 2; SR 142.31 ), dem Ausländer- und Integrationsgesetz (Art. 30 Abs. 1 Bst. b; SR 142.20 ) und der VZAE (Art. 30 a Abs. 1 Bst. b-f, Abs. 2-3 und Art. 31) ergeben, bleiben unverändert.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Generalsekretariat
| 2022 P 21.3636 | Sanierung der durch die Armee belasteten Standorte. Wie sieht der Zeitplan aus? (Baptiste Hurni) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht mit detaillierten Zahlen zu den durch die Armee belasteten Standorten in der Schweiz (im Sinne der Altlasten-Verordnung) und insbesondere mit Daten über die Anzahl der betroffenen Standorte, das Ausmass ihrer Belastung sowie die Risiken für die Menschen und die Biodiversität vorzulegen. Zudem sollen die Anstrengungen zur Sanierung dieser Standorte, die bis heute unternommen wurden, und vor allem der Zeitplan für die zukünftigen Sanierungen erläutert werden.
Postulatsbericht vom 26. Juni 2024 «Belastete Standorte des VBS. Stand, Vorgehen und Planung der Altlastenbearbeitung im VBS».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3006 | Auslegeordnung zur Bedrohung der Schweiz durch Desinformationskampagnen (Sicherheitspolitische Kommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht darzulegen, inwiefern die Schweiz von Beeinflussungsaktivitäten bzw. Desinformationskampagnen betroffen ist. Des Weiteren sind Massnahmen vorzuschlagen, wie der Bedrohung zu entgegnen ist.
Eine Minderheit der Kommission (Glanzmann, Addor, Binder, Büchel Roland, Candinas, Gmür Aloïs, Heimgartner, Hess Erich, Tuena, Walliser, Zuberbühler) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Postulatsbericht vom 19. Juni 2024 «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.4081 | Übergeordnete Cyber-Teststrategie im VBS (Marcel Dobler) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie eine übergeordnete, umfassendes Cyber Test-Strategie 2023-2030 entwickelt und eingeführt werden kann, welche die zivilen, militärischen und föderalen Bereiche privater und staatlicher Natur abdeckt. Der Zweck dieser Strategie ist es, mittel und langfristig die Resilienz zu erhöhen, KnowHow aufzubauen, die Zusammenarbeit verschiedener Bereiche zu verbessern und zu trainieren. Anzusiedeln ist die verantwortliche Organisation im VBS, welche schon heute im Rahmen seiner Aufgaben für die Umsetzung der NCS die Übungskonzepte erstellt.
Postulatsbericht vom 6. Dezember 2024 «Cyberübungen in der Bundesverwaltung und der Armee».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2023 P 23.3131 | Nato-Kooperation im Verteidigungsbereich verstärken, ohne dem Bündnis beizutreten! (Josef Dittli) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie - ohne Bündnisbeitritt und unter Wahrung des Neutralitätsrechts - eine vertiefte, institutionalisierte Kooperation im Verteidigungsbereich mit der NATO erreicht werden kann.
Der Bericht soll die verschiedenen Möglichkeiten der Verteidigungskooperation aufzeigen, sowie Antworten geben, welche Mehrwerte die Schweiz in eine solche Kooperation einbringen kann und welches die möglichen Forderungen und Erwartungen der NATO gegenüber der Schweiz sind.
Auch soll dargelegt werden, welches die vorausgesetzten militärischen Fähigkeiten für die verschiedenen möglichen Projektteilnahmen sind (inkl. Abschätzung der damit verbundenen Kosten).
Der allfällige gesetzgeberische Handlungsbedarf ist aufzuzeigen.
Postulatsbericht vom 31. Januar 2024 «Verteidigungsfähigkeit und Kooperation».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2024 P 22.3368 | VBS. Subsidiarität und Cybersicherheit (Sicherheitspolitische Kommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht darzulegen, wie der Subsidiaritätsbegriff im VBS neu geprüft wird und wie dieser insbesondere in der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsdienstleistungen im Cyberbereich anzuwenden ist.
Die Lage in der Ukraine zeigt, dass der Sicherheitsbegriff breiter aufgefasst werden muss, insbesondere im Cyberbereich. Bei einer Verschlechterung der Lage können schnell verschiedene Bereiche betroffen sein: Wirtschaft, Gesellschaft, Verteidigung, Versorgung und weitere. Um den vielschichtigen Gefahren effektiv zu begegnen, müssen auf Bundesebene die vorhandenen Kompetenzen gezielt eingesetzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Das VBS verfügt über Kompetenzen sowohl im zivilen wie im militärischen Bereich. Eine Trennung von militärischen und zivilen Kompetenzen ist nicht mehr zukunftsfähig.
Postulatsbericht vom 20. September 2024 «VBS. Subsidiarität und Cybersicherheit».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2024 M 23.3594 | Keine Verteuerung der Munition für die Schützen, keine Schwächung des Wehrwillens (Werner Salzmann) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, keine Änderungen der Schiessverordnung VBS (SR 512.311) per 1. Januar 2024 vorzunehmen und somit den Preis für die Munition GP 11, welche für das Sturmgewehr 57, den Karabiner und das Langgewehr verwendet werden, nicht zu erhöhen.
Auf die Änderung der Schiessverordnung des VBS (SR 512.311 ) wurde verzichtet.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Gruppe Verteidigung
| 2021 P 21.3448 | Zukunft der Armeeapotheke (Beat Rieder) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht darzulegen, welche möglichen zukünftigen Aufgabenfelder der Armeeapotheke übertragen werden könnten unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Covid 19 Pandemie. lnsbesondere sollte diese umfassende Auslegeordnung die Aspekte Profil und Aufgaben, Kompetenzen, Systeme, Ressourcenbedarf, Prozesse, Organisationsstruktur und Landesversorgung umfassen.
Postulatsbericht vom 14. August 2024 «Zukunft der Armeeapotheke».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2023 P 23.3000 | Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz (Sicherheitspolitische Kommission Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch wie möglich, aber spätestens bis August 2023, in einem Bericht darzulegen, wie die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz angesichts der Rückkehr von bewaffneten Konflikten wie dem Ukraine-Krieg gestärkt werden kann.
Insbesondere sind folgende Fragen zu beantworten:
1.
Wie sieht eine zukünftige, wieder auf den Kernauftrag der Verteidigung ausgerichtete Armee, bezüglich Militärdoktrin, Fähigkeiten, Strukturen, Ausbildung, Systeme, Personal, Immobilien und Betriebskosten aus?
2.
Mit welchen kurz- bis mittelfristigen Massnahmen plant der Bundesrat die Verteidigungsfähigkeit der Armee zu erhöhen?
3.
Wie kann der Armee in Anbetracht der finanziellen Situation des Bundes sowie des Umfangs, der in den nächsten Jahren ausserdienstzustellenden Systeme, finanzielle Planungssicherheit gewährt werden?
4.
Untergeordnet unter dem sicherheitspolitischen Bericht fehlt der Schweiz eine Sicherheits- und Verteidigungsstrategie. Diese soll unter anderem aufzeigen wie, neben der Armee, das Widerstandsoperationskonzept (Resistance Operating Concept - ROC) der Schweiz im Verteidigungsfall erhalten (psycho logische Massnahmen, Medienberichterstattung, Cyberraum, etc.), und die Resilienz der Schweiz gestärkt werden kann.
Eine Minderheit der Kommission (Gmür-Schönenberg, Juillard, Vara, Zopfi) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Postulatsbericht vom 31. Januar 2024 «Verteidigungsfähigkeit und Kooperation».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz
| 2022 P 22.3007 | Fähigkeiten zur Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren (Sicherheitspolitische Kommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht eine Übersicht der für die Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren benötigten Fähigkeiten aufzuzeigen, welche durch den Bevölkerungsschutz, die Armee oder den Zivildienst erbracht werden müssen, um die Sicherheit in der Schweiz zu gewährleisten.
Postulatsbericht vom 26. Juni 2024 «Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz. Analyse und Beurteilung notwendiger Fähigkeiten und Identifikation des Handlungsbedarfs».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Bundesamt für Sport
| 2020 M 20.4331 | Misshandlungen im Schweizer Sport. Schaffung einer unabhängigen nationalen Anlauf- oder Meldestelle (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige nationale Anlauf- oder Meldestelle aufzubauen, bei der sich Athletinnen und Athleten unter Wahrung ihres Persönlichkeitsschutzes melden können bei jeglichen Missständen im Bereich Sport, sei dies bei physischer und psychischer wie auch sexueller Gewalt, Mobbing oder Machtmissbrauch.
Eine Minderheit der Kommission (Stark, Gmür-Schönenberger, Noser) beantragt, die Motion abzulehnen.
| 2020 M 20.4341 | Misshandlungen im Schweizer Sport. Schaffung einer unabhängigen nationalen Anlauf- oder Meldestelle (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Nationalrat) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige nationale Anlauf- oder Meldestelle aufzubauen, bei der sich Athletinnen und Athleten unter Wahrung ihres Persönlichkeitsschutzes melden können bei jeglichen Missständen im Bereich Sport, sei dies bei physischer und psychischer wie auch sexueller Gewalt, Mobbing oder Machtmissbrauch.
Eine Minderheit der Kommission (Umbricht Pieren, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Tuena, Wasserfallen Christian) beantragt, die Motion abzulehnen.
Unabhängig von den Vorkommnissen, welche die beiden Kommissionen zur Einreichung der beiden Motionen bewegt haben, beschlossen die zuständigen Instanzen des Schweizer Sports, die bestehenden Meldestellen der verschiedenen Sportverbände in einer unabhängigen nationalen Meldestelle zu vereinen. Am 1. Januar 2022 wurde die unabhängige nationale Meldestelle in Betrieb genommen, welche bei der Stiftung Swiss Sport Integrity (ehemals Antidoping Schweiz) angesiedelt ist. Ethikverstösse werden durch die Stiftung verfolgt. Das Melde- und Sanktionssystem basiert auf der Ethik-Charta Sport, die einen übergeordneten Wertekatalog darstellt. Mit einer Revision der Sportförderungsverordnung (SpoFöV; SR 415.01 , Änderung vom 25. Januar 2023, AS 2023 57) ist die Ausrichtung von Finanzhilfen an Sportorganisationen von deren Anstrengungen zugunsten des fairen und sicheren Sports abhängig. Die Anpassungen legen fest, welchen minimalen Anforderungen diese Anstrengungen zu genügen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Anliegen der Bekämpfung von Ethikverstössen zielführend und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit verfolgt wird. Gleichzeitig legt die SpoFöV fest, dass der Dachverband des Schweizer Sports für die Schaffung und den Betrieb einer unabhängigen Meldestelle zur Untersuchung von Fehlverhalten und Missständen und einer unabhängigen Disziplinarstelle zur Sanktionierung von Verfehlungen im Sport zu sorgen hat.
Die Meldestelle sieht sich regelmässig mit einer grossen Anzahl Meldungen konfrontiert, die weit über der ursprünglichen Erwartung liegt. Diese Tatsache zeigt gleichzeitig sowohl die Wichtigkeit des Betriebs einer solchen Stelle auf wie auch die Glaubwürdigkeit, die diese Meldestelle offensichtlich bei Personen geniesst, die von mutmasslichen Ethikverstössen betroffen sind. Am 1. Juni 2024 hat zudem das Schweizer Sportgericht seine Arbeit aufgenommen. Dieses Sportgericht, organisiert in der Rechtsform einer unabhängigen Stiftung, löst die bisher als Organ von Swiss Olympic funktionierende Disziplinarkammer ab und entscheidet über die ihm von der Meldestelle überwiesenen Fälle.
Gestützt auf diese Entwicklung kann das Anliegen der Motionen als erfüllt beurteilt werden.
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2021 P 21.3022 | Mitsprache bei Olympischen Spielen und anderen Mega-Events (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten und notwendige rechtliche Anpassungen vorzuschlagen zur besseren Mitsprache der Bevölkerung und des Parlaments bei der Organisation und Unterstützung von Olympischen Spielen in der Schweiz und anderen Mega-Events.
Postulatsbericht vom 27. September 2024 «Mitsprache bei Olympischen Spielen und anderen Mega-Events».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2021 P 21.3971 | Zukunftsorientierte Breitensportförderung (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie durch subsidiäre Finanzhilfen des Bundes und Beratung innovative Sportanlagen sowie bewegungs- und sportfreundliche öffentliche Räume für den Breitensport gefördert und unterstützt werden könnten. Im Bericht soll insbesondere aufgezeigt werden:
-
wie die Situation im Breitensport unter Berücksichtigung der verschiedenen Akteure und Angebote aktuell ist;
-
welches die langfristigen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie auf das Sport- und Bewegungsverhalten der Schweizer Bevölkerung sind;
-
welcher Bedarf an innovativen Sportanlagen und an Massnahmen zur bewegungs- und sportfreundlichen Gestaltung öffentlicher Räume zur Förderung des Breitensports besteht;
-
welche Szenarien zur Förderung des Breitensports mittels Finanzhilfen an Anlagen und allenfalls weiterer Massnahmen bestehen;
-
welche Voraussetzungen und Kriterien für eine Mitfinanzierung durch den Bund zu erfüllen wären;
-
welche Rechtsgrundlagen erforderlich wären und welcher Anpassungsbedarf an den geltenden bestehen würde;
-
und soweit möglich eine Abschätzung des Finanzbedarfs für eine entsprechende Sportanlagenförderung.
Postulatsbericht vom 6. Dezember 2024 «Zukunftsorientierte Breitensportförderung».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 21.4521 | Für eine ausgewogene finanzielle Unterstützung, die die Teilnahme an Sportgrossanlässen ermöglicht (Elisabeth Baume-Schneider) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über die verschiedenen Arten der Unterstützung von Sportlerinnen und Sportlern, die die Schweiz an Sportgrossanlässen wie den Olympischen Spielen, den Paralympics oder Weltmeisterschaften vertreten. Um die Studie gezielt zu fokussieren, wird vorgeschlagen, darin nur die Kategorien 1-3 der von Swiss Olympic erstellten Einstufung der Sportarten zu behandeln. Dieses Steuerungsinstrument wird in Sportkreisen anerkannt und ermöglicht eine effiziente Zuteilung der verschiedenen Ressourcen. Der Bericht soll insbesondere die folgenden Punkte behandeln:
-
die verschiedenen Arten der Unterstützung, insbesondere finanzieller Art, die für Athletinnen und Athleten vorgesehen sind, die in Nationalmannschaften oder als Einzelpersonen in einer Sportart aktiv sind;
-
etwaige Unterschiede bei Prämien, Pauschalen oder Preisgeldern, die an Frauen und die an Männer gezahlt werden;
-
die Frage, ob es angebracht ist, neue Instrumente zu entwickeln, um eine «sozioökonomische Auswahl» von Talenten zu verhindern.
Postulatsbericht vom 6. Dezember 2024 «Für eine ausgewogene finanzielle Unterstützung, die die Teilnahme an Sportgrossanlässen ermöglicht».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Bundesamt für Cybersicherheit
| 2022 P 21.4512 | Massnahmen für einen besseren Schutz gegen Ransomware-Angriffe (Edith Graf-Litscher) |
Eingereichter Text: Cyberangriffe über Verschlüsselungstrojaner (so genannte Ransomware) sind eine der grössten Cyberbedrohungen unserer Wirtschaft und Verwaltung geworden. Solche Angriffe sind für Cyberkriminelle attraktiv, weil es ihnen mit vergleichsweise wenig Aufwand gelingt, Systeme zu verschlüsseln und weil einzelne Unternehmen und Organisationen viel Lösegeld bezahlen, um die Verschlüsselung rückgängig zu machen.
Für die Sicherheit der Bevölkerung und den Wirtschaftsstandort Schweiz ist es von grosser Bedeutung, dass der Schutz vor Ransomware gestärkt wird. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, in einem Bericht darzulegen, über welche Massnahmen dies erreicht werden kann. Er soll dabei insbesondere folgende Massnahmen prüfen:
1.
Einführung von verbindlichen Vorgaben für Organisationen mit öffentlichem Auftrag für den grundlegenden Schutz vor Ransomware-Angriffen.
2.
Einführung einer Meldepflicht bei Lösegeldzahlungen sowie einer Verpflichtung, Behörden in die Verhandlungen mit den Kriminellen einzubeziehen.
3.
Stärkung des Austausches von Informationen über versuchte und erfolgreiche Ransomware-Angriffe zwischen dem Bund, den Strafverfolgungsbehörden der Kantone, den privaten Security Incident Response Firmen und den Versicherungen.
Postulatsbericht vom 13. November 2024 «Massnahmen gegen Ransomware-Angriffe» (abrufbar unter: www.ncsc.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 13.11.2024).
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Eidgenössisches Finanzdepartement
Generalsekretariat
| 2016 P 15.4112 | Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle. Prüfung der Kriterien für die Unterstellung von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung (Olivier Feller) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, nach welchen Kriterien verwaltungsexterne Träger öffentlicher Aufgaben der Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) zu unterstellen sind.
Postulatsbericht vom 13. Dezember 2024 «Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle. Prüfung der Kriterien für die Unterstellung von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2023 P 23.3439 | Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse (Kommission für Rechtsfragen Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird dazu aufgefordert, eine rechtliche Auslegeordnung vorzunehmen, um mögliche Verantwortlichkeiten von früheren und aktiven Führungsorgane der Credit Suisse aus Sicht des Staates und von Privaten für den vorliegenden Fall abzuklären. Diese Auslegeordnung soll sowohl zivil-, straf- und öffentlich -rechtliche Grundlagen berücksichtigen.
Bericht des Bundesrates vom 10. April 2024 «Bankenstabilität einschliesslich Evaluation gemäss Artikel 52 des Bankengesetzes».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
| 2022 P 21.3893 | Schlanke Werkzeuge, um höchste Finanzmarktkader besser in die Pflicht zu nehmen (Gerhard Andrey) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen, welche Anpassungen der FINMA-Werkzeuge nötig wären, um Anreize zu stärkerer individueller Verantwortungsübernahme der höchsten Kader der Finanzinstitute zu schaffen und um die individuellen Verantwortlichkeiten der Führungsorgane zuzuordnen. Dies mit dem Ziel, die Vertrauenswürdigkeit in den Schweizer Finanzmarkt zu stärken und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
| 2023 P 21.4628 | Wirksame Sanktionen der Finma gegen fehlbare Finanzinstitute (Prisca Birrer-Heimo) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie der FINMA ermöglicht werden kann, zusätzlich zu den bestehenden Aufsichtsinstrumenten Bussen und/oder weitere Sanktionen gegen fehlbare Finanzinstitute und verantwortliche Personen zu verhängen.
Fehlbare Finanzinstitute fügen ihrer Kundschaft, dem Wirtschaftsstandort Schweiz und der gesamten Gesellschaft erheblichen Schaden zu. Um dies zu verhindern, braucht die Aufsichtsbehörde FINMA ein griffiges Instrumentarium, damit Verstösse wirksam geahndet werden können. Zwar stehen der FINMA bereits heute Aufsichtsinstrumente wie ein Berufs- oder Tätigkeitsverbot oder die Einziehung von Vermögenswerten zur Verfügung. Es zeigt sich jedoch, dass diese Instrumente gegen fehlbare Finanzinstitute respektive verantwortliche Personen selten zur Anwendung kommen. Es ist deshalb sinnvoll und nötig zu prüfen, wie das Instrumentarium der FINMA wirkungsvoll und kohärent um Bussen und/oder weitere Sanktionen gegen fehlbare Finanzinstitute und/oder verantwortliche Personen ergänzt werden kann, so wie dies die meisten ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und in der Schweiz die Wettbewerbskommission bereits kennen.
| 2023 P 23.3440 | Faktische Anwendbarkeit der Too-big-to-fail-Regulierung auf internationale Grossbanken (Kommission für Rechtsfragen Nationalrat) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, im Lichte der Ereignisse um die Rettung der Credit Suisse die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der too-big-to-fail Gesetzgebung für internationale Grossbanken zu untersuchen und in einem Bericht darzulegen. Insbesondere soll durchleuchtet werden, ob die Notfallplanung, die auf die Rettung der für die Schweiz systemrelevanten Funktionen abzielt, im Kontext der internationalen Systemstabilität ein taugliches Mittel darstellt.
| 2023 P 23.3441 | Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (23.007). Aus Sicht der Finanzkommission des Ständerates zu prüfende Fragen (Finanzkommission Ständerat) |
Eingereichter Text:
Die Finanzkommission des Ständerates beriet an einer ausserordentlichen Sitzung vom 30. März 2023 die Vorlage zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (23.007 sn) vor. Bei der Diskussion stellten sich viele Fragen, welche dem Bundesrat in einem «Mantelpostulat» zur Stellungnahme an der ausserordentlichen Session vom 11. bis 13. April 2023 übermittelt werden.
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende thematisch gegliederte Fragen zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten:
a.
Verbindliche Erklärung des Bundesrates, dass er der Bundesversammlung einen Erlassentwurf mit dem Ziel unterbreitet, die «Too big to fail»-Regulierung so zu verbessern, dass diese in jedem Fall - gleichgültig der Ursachen, die zum möglichen Bankuntergang führen - greift. Der Erlassentwurf soll insbesondere Bestimmungen enthalten, mit welchen die «Too big to fail»-Banken verpflichtet werden können, ihre ausländischen Niederlassungen bzw. die systemrelevanten Bankteile zu veräussern oder stillzulegen;
b.
Ausarbeitung einer Vorlage zur Änderung des Bankengesetzes mit dem Ziel, die von systemrelevanten Grossbanken ausgehenden Risiken für die Bundesfinanzen und die Schweizer Volkswirtschaft drastisch zu reduzieren. Der Prüfauftrag an den Bundesrat umfasst insbesondere folgende Themenkomplexe:
-
Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften,
-
Gesetzliche Beschränkung der variablen Lohnbestandteile bei Mitgliedern von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollorganen,
-
Einfluss der Digitalisierung,
-
Beschränkung von Leerverkäufen bzw. von deren Attraktivität,
-
Bussenkompetenz der FINMA,
-
Unterschiedliche Kapitalanforderungen je nach Risikogehalt eines Bankgeschäftes;
c.
Einführung eines Trennbankensystems und deren Folgen (Chancen wie Risiken) für den Bankenplatz Schweiz und für die Finanzstabilität;
d.
Wettbewerbssituation der neuen UBS in Bezug auf die Schweiz und Massnahmen des Bundesrates, damit der Wettbewerb - trotz der Bankenfusion - gewährleistet wird;
e.
Voraussetzungen für die Weiterführung der Credit Suisse (Schweiz) AG als selbstständige Einheit innerhalb des Konzerns der UBS Group AG;
f.
Untersuchung der Handlungsweise, der Verantwortung, der Haftungsbedingungen und der Vergütungen der Führungsverantwortlichen (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) und Darlegung, wie diese zur Rechenschaft gezogen werden können.
| 2023 P 23.3442 | Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (23.007). Aus Sicht der Finanzkommission des Nationalrates zu prüfende Fragen (Finanzkommission Nationalrat) |
Eingereichter Text:
Die Finanzkommission des Nationalrates beriet an ihrer Sitzung vom 30./31. März 2023 die Vorlage zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (23.007 sn) vor. Bei der Diskussion stellten sich viele Fragen, welche dem Bundesrat in einem «Mantelpostulat» zur Stellungnahme an der ausserordentlichen Session vom 11. bis 13. April 2023 übermittelt werden.
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende thematisch gegliederte Fragen zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten:
a.
Inventur (Schwere, Eintretenswahrscheinlichkeit, Zeitraum) der juristischen, ordnungspolitischen und finanziellen Auswirkungen (Schäden, Risiken und Chancen) der mit Hilfe von Garantien des Bundes vollzogenen Integration der Credit Suisse in die UBS;
b.
Einordnung der hypothetischen Auswirkungen einer rein temporär staatlichen Bewältigung der CS -Krise;
c.
Reduktion der von den systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken für die Bundesfinanzen und die Schweizer Volkswirtschaft;
d.
Auszahlungsverbot von variablen Vergütungen an das obere Management der fusionierten Banken in denjenigen Jahren, in denen eine Garantie des Bundes zur Verlustabsicherung ganz oder teilweise ausbezahlt wird;
e.
Gesetzliche Beschränkung der variablen Lohnbestandteile bei Mitgliedern von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollorganen bzw. bei anderen Personalkategorien von systemrelevanten Banken;
f.
Möglichkeiten von Verantwortlichkeitsklagen gegen die Organe der Credit Suisse;
g.
Generelle Einforderung von Nachhaltigkeitszielen, wie sie sich der Bund selber gibt bzw. welche der Bund international ratifiziert hat, im Falle von ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen;
h.
Erhöhung der Eigenkapitalquote der systemrelevanten Banken;
i.
Einführung eines Trennbankensystems bei systemrelevanten Banken mittels Abspaltung der Investment- von der Geschäftsbank.
| 2023 P 23.3443 | Zukunft des Finanzplatzes Schweiz (Kommission für Wirtschaft und Abgaben Nationalrat) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche regulatorischen Handlungsoptionen nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS für systemrelevante Banken in Betracht gezogen werden können und wie diese in Bezug auf ihre Wirkung einzuschätzen sind. Dies insbesondere zu folgenden Bereichen:
1.
Mögliche Abspaltungen der Inlandbank und/oder des internationalen Investmentgeschäfts sowie anderer risikoreicher Geschäftssparten;
2.
Anpassungen der Too-Big-To-Fail-Gesetzgebung und der Eigenkapitalvorschriften;
3.
Striktere Vorgaben oder ein allfälliges Verbot des Eigenhandels;
4.
Neue Regelung der Vergütungssysteme, namentlich betreffend Boni;
5.
Risikodifferenzierte Abgeltung durch systemrelevante Banken für die real existierende implizite Staatsgarantie;
6.
Verstärkung der Kompetenzen und Pflichten der Finma, einschliesslich der Sanktionskompetenz sowie Grössen- und Risikodifferenzierung;
7.
Strengere Haftungsregelungen für Verantwortungsträger;
8.
Mögliche Anpassungen der Einlagensicherung und deren Einflüsse;
9.
Internationale Entwicklungen und «best practices» anderer wichtiger Finanzplätze.
| 2023 P 23.3446 | Die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Situation eines Bankruns und weitere Sachverhalte überprüfen und anpassen (Kommission für Wirtschaft und Abgaben Nationalrat) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wieso die Regulierung von Too big to fail bei der Rettung der CS nicht angewendet wurde und welche Änderungen in der Too big to fail-Gesetzgebung vorzunehmen sind, damit sich ein solches Ereignis bei einer systemrelevanten Bank infolge eines Bankruns nicht wiederholt. Zudem ist die Too big to fail-Regulierung daraufhin zu überprüfen, ob weitere Sachverhalte denkbar sind, welche zum Sturz einer systemrelevanten Bank führen, die von der aktuellen Too big to fail-Gesetzgebung nicht erfasst sind.
| 2023 P 23.3447 | Analyse der allfällig massgebenden Faktoren des Credit-Suisse-Versagens (Kommission für Wirtschaft und Abgaben Nationalrat) |
Eingereichter Text:
Damit die richtigen Massnahmen getroffen werden können zur Vermeidung künftiger Staatshaftung, wird der Bundesrat beauftragt, eine oder mehrere Studien in Auftrag zu geben, die weiteren Ursachen nachgehen, die zum Kollaps der Credit Suisse geführt haben könnten, sowie zur Destabilisierung der Finanzmärkte beitragen.
Insbesondere sind folgende Fragen zu klären:
-
Die Rolle der steigenden Zinsen spezifisch bei der Credit Suisse und generell auf die aktuelle Destabilisierung der Finanzmärkte.
-
Art (wie etwa Verwendungszweck, Leverage) und Beschaffenheit (wie etwa Fristigkeiten, Zinshöhe) der Kredite, die die Credit Suisse vergeben hat und das Volumen der jeweiligen Kreditkategorie. Einbezogen soll auch das sogenannte «Margin Trading» sein.
-
Die Rolle des spekulativen Handels mit Derivativen (u. a Kredit-Derivative (Credit Default Swaps, CDS) gegen die Credit Suisse (mit und ohne Leerverkäufe), sowie generell auf die Stabilität der Finanzmärkte z. B. Ausfall einer grossen Gegenpartei).
-
Die Rolle von Handels-Algorithmen und Hochfrequenzhandel.
-
Die Rolle der Ratingagenturen auch im Hinblick auf den generellen Einfluss auf die Finanzmarkt-Stabilität.
-
Die Rolle der Revisionsstellen und deren Prüfgegenstände.
-
Weitere Risiken, die sich aufgrund der Produkte-Struktur der Credit Suisse ergeben.
Bericht des Bundesrates vom 10. April 2024 «Bankenstabilität einschliesslich Evaluation gemäss Artikel 52 des Bankengesetzes» (abrufbar unter: www.efd.admin.ch > Finanzplatz > Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität > Dossier).
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Eidgenössische Finanzverwaltung
| 2022 P 21.4337 | Langfristiges Management der gebundenen Ausgaben (Finanzkommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die gebundenen Ausgaben des Bundes zu erstellen, in dem er insbesondere Folgendes darlegt:
a.
die Bereiche der gebundenen Ausgaben, die schneller wachsen als die Bundeseinnahmen;
b.
mögliche Massnahmen, mit denen dafür gesorgt werden kann, dass die Ausgaben in diesen Bereichen nicht schneller wachsen als die Bundeseinnahmen, und die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahmen auf Bund und Kantone einerseits sowie Wirtschaft und Gesellschaft andererseits;
c.
die Rechtsbestimmungen, die zum Ergreifen dieser Massnahmen geändert werden müssten.
Eine Minderheit der Kommission (Schneider Schüttel, Egger Kurt, Friedl Claudia, Gmür Alois, Gysi Barbara, Munz, Wettstein, Wyss) beantragt, das Postulat abzulehnen.
| 2023 P 23.3605 | Einfacherer Haushaltsausgleich durch Flexibilisierung gebundener Ausgaben (Erich Ettlin) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zur Flexibilisierung gebundener Aufgaben zu prüfen und die Vor- und Nachteile darzustellen.
Postulatsbericht vom 1. Mai 2024 «Langfristiges Management und Flexibilisierung der stark gebundenen Ausgaben»
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Eidgenössische Steuerverwaltung
| 2022 P 21.3440 | Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer (Beat Rieder) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine Finanzmarkttransaktionssteuer in der Schweiz aufgebaut sein müsste, um die AHV mittel- und langfristig zu finanzieren.
Postulatsbericht vom 9. Oktober 2024 «Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3384 | Potenzial für die Schweizer KMU-Wirtschaft bei einem Anschluss an den EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der MWST prüfen (Kommission für Wirtschaft und Abgaben Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten, welche Vor- und Nachteile für die Schweiz bei einer Teilnahme am EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der Mehrwertsteuer bei elektronischen Gütern und Dienstleistungen resultieren können. Insbesondere soll das Potenzial für neue digitale Dienstleistungen, die mögliche Entlastung für Schweizer KMU, notwendige Anpassungen gesetzlicher Grundlagen sowie die Bedeutung eines allfälligen Souveränitätsverlusts beleuchtet werden.
Eine Minderheit der Kommission (Friedli Esther, Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Matter Thomas, Tuena) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Postulatsbericht vom 31. Mai 2024 «Potenzial für die Schweizer KMU-Wirtschaft bei einem Anschluss an den EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der MWST».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3396 | Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden (Kommission für Wirtschaft und Abgaben Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu den in der Motion 19.4635 «Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden» erläuterten Zusammenhängen zu erstellen. Der Bericht sollte folgende Aspekte umfassen:
-
Er soll eine Auslegeordnung zur schweizerischen Besteuerungspraxis im Vergleich mit den internationalen Usanzen machen.
-
In dieser Auslegeordnung soll insbesondere auf den Unterschied zwischen den Konsequenzen der Direktbegünstigten- und der Dreieckstheorie für die betroffenen Gesellschaften eingegangen werden.
-
Die Auslegeordnung soll auch das Missbrauchsrisiko des Dividendenstrippings darlegen.
-
Die sich aus der Auslegeordnung ergebenden Probleme für die betroffenen Gesellschaften sind deutlich zu identifizieren.
-
Mögliche Lösungen für diese Probleme sind vorzuschlagen, wobei auch die Konsequenzen der Lösungen darzustellen sind, namentlich ihre Folgen auf die Steuererträge des Bundes.
Postulatsbericht vom 13. Dezember 2024 «Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
| 2021 M 19.3975 | Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs (Finanzkommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die unter Berücksichtigung der neuen technischen Möglichkeiten (Quickzoll) unilateral die Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs verbessert, insbesondere über die Senkung der Wertfreigrenze und/oder die Anpassung der Wertfreigrenze an die Bagatellgrenze des Herkunftslandes (länderspezifische Wertfreigrenzen).
Eine Minderheit (Meyer Mattea, Brélaz, Egger Thomas, Gschwind, Hadorn, Müri, Schneider Schüttel, Schwander) beantragt die Ablehnung der Motion.
Am 7. Oktober 2024 wurde die Wertfreigrenze mittels Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag (SR 641.204 ; AS 2024 572) per 1. Januar 2025 von 300 auf 150 Franken pro Person gesenkt.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Bundesamt für Bauten und Logistik
| 2021 M 20.4338 | Die Covid-19-Erfahrungen nutzen, um das Arbeiten beim Bund nachhaltiger zu gestalten (Finanzkommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Weiterentwicklung der Arbeitsplätze für das Bundespersonal die positiven wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Effekte durch mehr dezentrales Arbeiten - insbesondere in Co -Working-Räumen und zu Hause - als wesentliche Kriterien einzubeziehen.
Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung sollen die Auswirkungen des Arbeitens für den Bund auf den Klimaschutz und den Erhalt der Biodiversität, insbesondere im Zusammenhang mit den Pendlerströmen und der regionalen Entwicklung einbezogen werden.
Der Bundesrat erarbeitet dazu einen verbindlichen Umsetzungsplan und Zielgrössen.
| 2021 P 20.4369 | Arbeitsplätze des Bundes dank Digitalisierung verstärkt dezentralisieren (Hansjörg Knecht) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Massnahmen zu treffen sind, um Arbeitsplätze der Bundesverwaltung durch die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung zu dezentralisieren. Dabei ist insbesondere auch auf moderne Möglichkeiten der Arbeitsplatzgestaltung wie beispielsweise «Shared-Workspaces» und «Co -Working-Spaces» einzugehen, mit dem Ziel, Büroflächen zu reduzieren und somit die Kosten zu senken. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwiefern der Bund als Arbeitgeber für spezialisiertes Personal durch die Anwendung neuer Arbeitsplatzmodelle an dezentralen Standorten attraktiver werden kann.
| 2023 M 20.4727 | Der Bund als Vorbild beim Anbieten von dezentralen Arbeitsplätzen (Martin Candinas) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt eine Strategie vorzulegen, die Ziele und Massnahmen vorgibt, damit die Arbeitsplätze der Bundesverwaltung breiter und proportionaler über alle Kantone verteilt sind. Weiter soll geprüft werden, wie die Bundesverwaltung als Arbeitgeber attraktiver werden kann für Menschen, die in ländlichen Regionen wohnhaft sind oder in Zukunft wohnen wollen.
Bericht des Bundesrates vom 13. Dezember 2024 «Nachhaltige Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung».
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen und des Postulats als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 P 22.3658 | Das Anti-Mafia-Zertifikat, ausgestellt vom italienischen Staat, soll auch für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz Pflicht werden (Marco Romano) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit und die Notwendigkeit zu prüfen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, damit der Bund und die bundeseigenen Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen von den Teilnehmerfirmen und von den Subunternehmen, deren Hauptsitz (Stammhaus) in Italien liegt, verlangen können, das italienische Anti-Mafia-Zertifikat vorzulegen. Um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, ist denkbar, dass die Pflicht nur bei öffentlichen Ausschreibungen mit einem erheblichen finanziellen Volumen bestehen soll. Geprüft werden soll auch die Möglichkeit für die Kantone, diese Pflicht ebenfalls einzuführen.
Postulatsbericht vom 6. Dezember 2024 «Das Anti-Mafia-Zertifikat, ausgestellt vom italienischen Staat, soll auch für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz Pflicht werden».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Staatssekretariat für Wirtschaft
| 2020 M 19.3033 | Offensive zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung ein umfassendes Revitalisierungspaket zur Steigerung der Standortattraktivität und zur Diversifizierung der Absatzmärkte vorzulegen.
| 2019 M 19.3043 | Offensive zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz (Hannes Germann) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung ein umfassendes Revitalisierungspaket zur Steigerung der Standortattraktivität und zur Diversifizierung der Absatzmärkte vorzulegen.
In Erfüllung der Motionen hat der Bundesrat 2022 zwölf Vorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz präsentiert. Der Abschreibungsantrag dieser Motion wurde von den Räten 2023 abgelehnt, da die Mehrheit der zwölf Vorhaben des Bundesrates zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz Anfang 2023 noch nicht umgesetzt waren. Per Ende Dezember 2024 hat der Bundesrat bei zehn von zwölf Massnahmen eine Botschaft verabschiedet. Das Parlament ist bei einer Mehrheit der zwölf Vorhaben in beiden Kammern auf die Vorlage eingetreten. Der Bundesrat will die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch über die zwölf Vorhaben hinaus verbessern. In seinem Bericht vom 22. Mai 2024 «Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft 2024» (abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Publikationen und Dienstleitungen > Publikationen > Strukturwandel und Wachstum > Wachstum) hat er deshalb eine wirtschaftspolitische Agenda für die laufende Legislatur mit verschiedensten weiteren Vorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts verabschiedet (vgl. Kapitel 5).
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2020 P 20.3132 | Wirtschaftliche Folgen der Corona-Krise (Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wir beauftragt, dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten, der folgende Fragen beantwortet:
1.
Welche wirtschaftlichen Auswirkungen (BIP, Beschäftigung, spezifische Branchen, Steuererträge, etc.) hatte die Corona-Krise bereits und wird sie voraussichtlich noch haben?
2.
Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hatten die angeordneten Massnahmen und werden sie voraussichtlich noch haben?
3.
Wie hat der Bundesrat bei diesen Massnahmen die Abwägung zwischen gesundheitspolitischem Nutzen und wirtschaftlichem Schaden vorgenommen und wie nimmt er sie aktuell vor?
4.
Welche zusätzlichen kurzfristigen Massnahmen oder Änderungen von Massnahmen fasst der Bundesrat ins Auge?
5.
Welche mittel- und langfristigen Lehren sollte die Schweiz, sollten Bundesrat und Parlament, aus der Krise ziehen?
Postulatsbericht vom 26. Juni 2024 «Wirtschaftliche Folgen der Corona-Krise».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 20.3265 | Studie über die Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf die Infrastrukturen mit dem Ziel, positive Veränderungen zu implementieren (Isabelle Pasquier-Eichenberger) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Auswirkungen der neuen Arbeitsformen auf die Infrastrukturen zu untersuchen und einen Bericht vorzulegen, um die positiven Auswirkungen auf die Gemeinschaft zu implementieren. Untersucht werden sollen insbesondere folgende Aspekte:
1.
Auf welche Art und in welchem Ausmass könnten neue Formen der Arbeit, des Studiums und der Versorgung, die während der Pandemie entwickelt wurden, dauerhaft implementiert werden, um die Infrastrukturen zu entlasten und um mobilitätsbedingte externe Kosten zu reduzieren?
2.
Welche Rahmenbedingungen sollen umgesetzt werden, um die Weiterführung der Telearbeit für Unternehmen, Verwaltungen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit entsprechender Absicht zu fördern?
3.
Wie können die Infrastrukturen optimiert werden, sodass die Telearbeit attraktiver und effizienter wird?
4.
Welche Folgen sind für die Gemeinschaft zu erwarten?
Postulatsbericht vom 8. Mai 2024 «Auswirkungen neuer Arbeitsformen».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 M 20.3531 | Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen (Andrea Caroni) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Dabei soll er den bürokratischen Aufwand tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten.
| 2022 M 20.3532 | Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen (Beat Rieder) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Dabei soll er den bürokratischen Aufwand tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten.
Der Bundesrat hat in Erfüllung der Motionen am 13. September 2024 einen neuen Leitsatz in die Liste der Corporate-Governance-Leitsätze des Bundes (abrufbar unter www.efv.admin.ch > Themen > Finanzpolitik Grundlagen > Corporate Governance) aufgenommen. Gemäss dem neuen Leitsatz 15a dürfen Bundesunternehmen über keine relevanten Wettbewerbsvorteile verfügen, wenn sie ausserhalb der ihnen im Rahmen des Service public übertragenen Aufgaben Dienstleistungen am Markt erbringen.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 P 20.3950 | Versorgungssicherheit. Metalle der seltenen Erden. Ressourcenstrategie (Elisabeth Schneider-Schneiter) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Zusatzbericht zum Bericht vom 14. Dezember 2018 in Erfüllung des Postulates 12.3475, aufzuzeigen, wie die Schweiz langfristig die von der Schweizer Industrie benötigten Ressourcen an Metallen der Seltenen Erden sichern kann, wie er die Abhängigkeit reduzieren kann und welche Aussenwirtschaftspolitik er dazu verfolgt. Der Bericht soll aufzeigen, welche Massnahmen im Bereich Forschung vorgesehen sind, mit dem Ziel der Substituierung der kritischen Rohstoffe durch weniger kritische. Gleichzeitig soll der Bericht aufzeigen, wie die Recycling-Wirtschaft dahingehend unterstützt werden kann, dass eine bessere Wiederverwertbarkeit dieser Stoffe möglich wird.
Postulatsbericht vom 13. Dezember 2024 «Versorgung der Schweizer Industrie mit mineralischen Rohstoffen für die Energiewende».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 M 21.3278 | Der Schweizer Tourismus braucht ein schnelles, wirksames und auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Unterstützungsprogramm (Damien Cottier) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, basierend auf den bestehenden Instrumenten rasch ein wirksames Unterstützungsprogramm einzuführen, das die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus in der Zukunft gewährleistet und sicherstellt , dass die verschiedenen Akteure die notwendigen Investitionen tätigen können. Das Impulsprogramm soll stark auf Nachhaltigkeit und Innovation ausgerichtet sein.
Der Bundesrat hat am 1. September 2021 ein Recovery-Programm für den Schweizer Tourismus beschlossen. Ziel war es, die touristische Erholung im Nachgang zur Covid-19-Pandemie gezielt zu begleiten und zu unterstützen. Schwerpunkte bildeten die Wiederbelebung der Nachfrage und der Erhalt der Innovationsfähigkeit. Hierfür erhielt Schweiz Tourismus in den Jahren 2022 und 2023 zusätzliche Bundesmittel im Umfang von 30 Millionen Franken, wovon die Hälfte für die finanzielle Entlastung der Tourismuspartner von Schweiz Tourismus eingesetzt wurde. Des Weiteren wurde die Förderung von innovativen Projekten im Tourismus mittels Innotour befristet für den Zeitraum 2023-2026 ausgeweitet. Im Rahmen von Innotour wurde der Beitrag des Bundes an innovative Projekte von maximal 50 Prozent auf maximal 70 Prozent erhöht. Hierfür wurden mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (SR 935.22 , AS 2023 366) die Innotour-Mittel im Zeitraum 2023-2026 um insgesamt 20 Millionen Franken aufgestockt. Um der Projektförderung der neuen Regionalpolitik zusätzlichen Schub zu verleihen, hat der Bund den Kantonen in den Jahren 2022 und 2023 über eine Ergänzung der Programmvereinbarungen 10 Millionen Franken zusätzlich aus dem Fonds für Regionalentwicklung ohne ergänzende Auflagen zur Verfügung gestellt.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 P 22.3870 | Spekulation mit Nahrungsmitteln (Aussenpolitische Kommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, welcher aufzeigt, welchen Einfluss die Spekulation mit Nahrungsmitteln auf die Preise der Grundnahrungsmittel hat. Der Bericht soll mindestens folgende Punkte abdecken:
-
Die Massnahmen, welche nach der letzten Nahrungsmittelkrise 2008 empfohlen wurde und deren Umsetzung in der Schweiz.
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Die G7 Landwirtschaftsminister kommen zum Schluss, dass sie die Märkte, die das Lebensmittelsystem beeinflussen, einschliesslich der Terminmärkte, genau beobachten müssen, um vollständige Transparenz zu gewährleisten. Ein solches Monitoring ist auch in der Schweiz nötig. Entsprechend sollte die Transparenz für derivative Finanzgeschäfte und den physischen Handel mit Agrarrohstoffen (Lager- und Frachtkapazitäten von CH-Händlern) erhöht werden. Der Bericht soll die möglichen Massnahmen aufzeigen, welche die Transparenz erhöhen.
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Den Spielraum, welche die Schweiz hat, um die Transparenz zu erhöhen.
Eine Minderheit der Kommission (Büchel, Aebi, Farinelli, Geissbühler, Grüter, Köppel, Page, Portmann, Silberschmidt) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Postulatsbericht vom 20. November 2024 «Spekulation mit Nahrungsmitteln».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3872 | Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht im Bereich des Arbeitnehmerschutzes (Aussenpolitische Kommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht im Bereich des Arbeitnehmerschutzes zu prüfen und vorzulegen. In diesem Bericht soll aufgezeigt werden, welche Anpassungen im Schweizer Recht notwendig wären, wenn man es an das europäische Recht angleichen wollte. Zu guter Letzt soll dargelegt werden, in welchen Bereichen eine solche Angleichung den Arbeitnehmerschutz verbessern und in welchen sie ihn verschlechtern würde.
Eine Minderheit der Kommission (Portmann, Aebi, Büchel, Farinelli, Geissbühler, Gössi, Grüter, Köppel, Page, Schillinger) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Postulatsbericht vom 4. September 2024 «Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht im Bereich des Arbeitnehmerschutzes».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2023 M 21.4161 | Preisbekanntgabeverordnung. Selbstvergleich vereinfachen (Christa Markwalder) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Preisbekanntgabeverordnung (PBV; SR 942.211) wie folgt zu ändern:
Die Vorschriften über die irreführende Preisbekanntgabe (Art. 16 Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 PBV) sind so zu vereinfachen, dass der Selbstvergleich insbesondere bei Saisonware wie Bekleidung, Schuhe, Sportartikel usw. zeitlich uneingeschränkt praktiziert werden kann, wenn die Ware unmittelbar vorher mindestens während vier Wochen zum höheren Preis tatsächlich angeboten wurde.
Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2024 die entsprechende Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV; SR 942.211 , AS 2024 621) verabschiedet. Im Sinne der Motion wurden die Vorschriften über die irreführende Preisbekanntgabe beim Selbstvergleich (Art. 16 Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 PBV) so geändert, dass ein Vergleichspreis zeitlich uneingeschränkt und für alle nachträglichen, aufeinanderfolgenden Preissenkungen praktiziert werden kann, wenn die Ware oder Dienstleistung vorher mindestens während 30 aufeinanderfolgenden Tagen tatsächlich zu diesem höheren Preis (Vergleichspreis) angeboten worden ist. Die entsprechende Änderung der PBV ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2023 P 22.3405 | Folgen des Krieges in der Ukraine. Langfristige strategische Abhängigkeiten evaluieren und reduzieren (Sozialdemokratische Fraktion) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen in einem Bericht die langfristigen strategischen Abhängigkeiten der Schweiz zu evaluieren. In einem ersten Schritt sind kritische Infrastrukturen, Branchen und Produkte zu evaluieren, bei denen für die Schweiz eine strategische Abhängigkeit besteht, insbesondere von Staaten ausserhalb Europas. Dabei sind insbesondere die strategischen Abhängigkeiten in den Bereichen Energie, kritische Rohstoffe, Halbleiter, Gesundheit und Medikamentenversorgung, Digitalisierung und Nahrungsmittelversorgung einzubeziehen. In einem zweiten Schritt sollen sowohl autonome Handlungsoptionen zur Reduktion der Abhängigkeit als auch solche in Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerinnen und Partnern aufgezeigt werden.
| 2024 P 23.3543 | Systematische Versorgungsstrategie für essenzielle und kritisch-strategische Güter (Samira Marti) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zum Bericht «Essentielle Güter. Wirtschaftliche Abhängigkeit verringern» (Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion 20.3268 Häberli-Koller) einen umfassenden Zusatzbericht zu den direkten und indirekten Abhängigkeiten der Schweiz von essentiellen (nach Art. 4 LVG) und kritisch-strategischen (bspw. Halbleitern) Gütern zu verfassen. Dieser soll namentlich beinhalten:
-
eine Auflistung der für die Bevölkerung und Wirtschaft essentiellen und kritisch-strategischen Güter, analog zur EU-Kommission, die ihrerseits 137 Importgüter entsprechend kategorisiert hat;
-
eine systematische Analyse der heutigen Versorgungsstrategie und deren Risiken für jedes dieser kategorisierten Güter, sowohl die direkten als auch die indirekten Abhängigkeiten;
-
eine gesamtwirtschaftliche Resilienzstrategie, die Handlungsoptionen zur Reduktion der direkten und indirekten Abhängigkeiten für jedes dieser Güter auflistet;
-
und ein systematischer internationaler Vergleich mit den industriepolitischen Entwicklungen anderer Staaten, insbesondere der europäischen Union und der USA.
Postulatsbericht vom 15. Mai 2024 «Handelsabhängigkeiten der Schweiz» sowie Bericht des Bundesrates vom 22. Mai 2024 «Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft 2024» (abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Publikationen und Dienstleitungen > Publikationen > Strukturwandel und Wachstum > Wachstum).
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2023 M 22.3921 | Zeitlich befristete Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes im Falle einer Strom- und/oder Gasmangellage (Andrea Gmür-Schönenberger) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung 1 zum Arbeits gesetz (ArGV1) so anzupassen, dass die Arbeitszeiten im Fall einer Energiemangellage (Strom ab Stufe 2 / Gas ab Stufe 3) rasch und befristet flexibilisiert werden können. Dabei sind folgende Anpassungen der ArGV 1 vorzunehmen:
-
Eine Energiemangellage wird als «dringendes Bedürfnis für Nacht- oder Sonntagsarbeit» definiert (Art. 27 Abs. 1 ArGV1)
-
Im Fall einer Strommangellage soll die Sonntagsarbeit aus wirtschaftlich unentbehrlichen Gründen bewilligt werden können (im Sinne von Art. 19 Abs. 2 ArG).
Sollte der Bundesrat der Ansicht sein, dass die vorstehenden Anpassungen bzw. Flexibilisierungen nur mit einer Revision des Arbeitsgesetzes umsetzbar sind, so legt er dem Parlament eine entsprechende dringliche Revision des Arbeitsgesetzes vor.
Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 die entsprechende Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1; SR 822.111 ; AS 2024 105) verabschiedet: Gemäss Artikel 27 Absatz 1bis ArGV 1 kann den Betrieben bei behördlich angeordneten Massnahmen zur Verhinderung oder Bewältigung einer Gas- oder Strommangellage eine zeitlich befristete Bewilligung für Nacht- oder Sonntagsarbeit gewährt werden. Die Änderung ist am 1. April 2024 in Kraft getreten.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2023 M 22.4447 | Sichern des metallischen Materialkreislaufs in der Schweiz (Roberto Zanetti) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Sicherung des Produktions- und Recyclingstandorts Schweiz ein Massnahmenpaket zu verabschieden, das die Marktungleichgewichte abfedert, welche durch die massive Energie- und Industriepolitik der EU zugunsten der Stahl- und Aluminiumindustrie entstanden sind. Gleichlange Spiesse müssen herrschen und die Wertschöpfungskreisläufe in der Schweiz gesichert werden.
Der Bundesrat hat am 22. Mai 2024 zahlreiche Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die energieintensive Industrie vorgestellt und seither beschlossen:
-
Am 19. Juni 2024 hat der Bundesrat die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate verlängert, um die Unternehmen bei konjunkturellen Herausforderungen zu unterstützen.
-
Der Bundesrat engagiert sich gegen Protektionismus und Überkapazitäten u. a. im OECD-Stahlkomitee, um Marktverzerrungen zu beseitigen. Dank Interventionen bei der EU-Kommission wurden die EU-Stahlschutzmassnahmen abgeändert, womit Schweizer Stahlexporte nicht mehr betroffen sind.
-
Die Energiekosten werden gesenkt, dank einer Senkung des Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz (WACC), der Senkung des Tarifs für die Stromreserve und der Prüfung eines Opt-Out der Stromreserve.
-
Ab 2025 stehen zusätzliche Investitionsbeiträge gemäss dem geänderten CO
2
-Gesetz (SR 641.71 ; Botschaft vom 16. September 2022 zur Revision des CO
2
-Gesetzes für die Zeit nach 2024, BBl 2022 2651) und Investitionsbeiträge gemäss dem Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (SR 814.310 ) zur Beschleunigung der Dekarbonisierung zur Verfügung.
Am 20. Dezember 2024 hat das Parlament eine dringliche Änderung des Stromversorgungsgesetzes (SR 734.7 , AS 2024 787) zur Reduktion der Netzentgelte für Stahl- und Aluwerke während vier Jahren verabschiedet. Im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes berät das Parlament zudem eine Befreiung der energieintensiven Unternehmen von der Stromreserve, wenn sich diese an der Verbrauchsreserve beteiligen.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2023 P 23.3013 | Ergänzungsbericht zur aussenwirtschaftlichen Strategie (Aussenpolitische Kommission Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Ergänzungsbericht zur aussenwirtschaftlichen Strategie zu verfassen, der die wirtschaftspolitischen Auswirkungen des US-Inflation Reduction Act und des europäischen Industrieplans für den grünen Deal (Netto-Null-Industrie-Gesetz, Europäischer Souveränitätsfonds, etc.) beleuchtet. Der Bericht soll insbesondere die positiven und negativen Auswirkungen und möglichen strategische Antworten für die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik und für die schweizerische Standort- und Klimaschutzpolitik darlegen.
Eine Minderheit der Kommission (Büchel, Aebi, Aeschi, Grüter, Tuena) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Der Bundesrat hat im Bericht vom 22. Mai 2024 «Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft 2024» (abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Publikationen und Dienstleitungen > Publikationen > Strukturwandel und Wachstum > Wachstum) die Auswirkungen der industriepolitischen Initiativen im Ausland auf die Schweiz analysiert, mögliche Handlungsoptionen und deren Vor- und Nachteile beleuchtet und eine wirtschaftspolitische Agenda zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgelegt.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2024 P 23.3753 | Standortattraktivität für die Zukunft sichern (Petra Gössi [Walti Beat]) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche alternative Ansätze zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Schweiz als Standort verfolgt werden können, um den geringeren Handlungsspielraum nach der Einführung der OECD-Mindeststeuer zu kompensieren.
Der Bundesrat hat im Bericht vom 22. Mai 2024 «Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft 2024» (abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Publikationen und Dienstleitungen > Publikationen > Strukturwandel und Wachstum > Wachstum) die Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer analysiert und eine wirtschaftspolitische Agenda zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgelegt.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
| 2019 P 18.3959 | Stärkung der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung (Christian Wasserfallen) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen:
1.
wie eine nationale Strategie der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung (BSLB) entwickelt werden kann;
2.
wie die Eigeninitiative der für die BSLB zuständigen Kantone gefördert werden kann;
3.
wie der Bund selbst aktiv werden könnte und welche gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden müssten.
1.
Die Schweizerische Konferenz für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SK BSLB) hat von 2018 bis 2021 eine nationale Strategie der Berufs-, Studien- und Laufbahn und einen Aktionsplan zur Umsetzung entwickelt.
2.
Mit den Arbeiten zu Viamia, die vom Bund finanziell und organisatorisch gefördert wurden (siehe Antwort zu Frage 3), konnten verschiedene Aspekte der BSLB gemeinsam weitergebracht werden. Damit konnten zum Beispiel die Visibilität der BSLB in den Kantonen erhöht und die Wahrnehmung der BSLB positiv verändert werden. Die finanzielle Förderung von innovativen Projekten und besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse erfolgt gemäss den Artikeln 54 und 55 des Berufsbildungsgesetzes (SR 412.10 ). 2023 hat der Bund beispielsweise die Studie «Definition von Laufbahngestaltungskompetenzen über diverse Bildungsstufen und Laufbahnphasen» im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung finanziell unterstützt.
3.
2019 initiierte der Bund im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen die Entwicklung und Umsetzung von Viamia, einer kostenlosen beruflichen Standortbestimmung für Personen über 40 Jahre. Er unterstützte die Kantone bei der Umsetzung des Projekts 2019-2024. Das Parlament hat im September 2024 im Rahmen der Beratung der Botschaft vom 21. Februar 2024 zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025-2028 (BBl 2024 900) entschieden, die Bundesfinanzierung für Viamia noch für ein weiteres Jahr fortzuführen. Ab 2026 soll die Finanzierung gemäss den gesetzlichen Vorgaben ausschliesslich in den Händen der, gemäss Artikel 51 Berufsbildungsgesetz, für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zuständigen Kantone sein.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3390 | Für Chancengleichheit und die Förderung des akademischen Nachwuchses (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem detaillierten Bericht eine Bestandsaufnahme zu den Themen Prekarität, Gleichstellung und akademischer Nachwuchs (die alle zusammenhängen) im Mittelbau aller Schweizer Hochschulen vorzunehmen. Er prüft insbesondere, ob eine beträchtliche Anzahl stabiler Stellen für Postdoc-Forschende geschaffen werden kann, und beantwortet im Rahmen der BFI Botschaft 2025-28 in erster Linie folgende Fragen:
-
Mit welchen Massnahmen kann konkret und wirksam gegen die Prekarität im Mittelbau der Hochschulen vorgegangen und gleichzeitig die Gleichstellung in der akademischen Nachwuchspolitik gefördert werden?
-
Gedenkt der Bundesrat, die Empfehlungen aus mehreren Berichten, in denen eine Bestandsaufnahme zur Prekarität im Mittelbau der Schweizer Hochschulen vorgenommen und der Handlungsbedarf in diesem Bereich aufgezeigt wurde, zu befolgen?
-
Inwieweit kann sich die Schweiz am angelsächsischen Modell orientieren, das eine andere Strukturierung der akademischen Stellen vorsieht?
-
Welche Gesetzesänderungen und anderen Massnahmen sollten auf Bundes- und Kantonsebene ins Auge gefasst werden, um die Anzahl der Stellen für akademisches Personal neu zu strukturieren sowie verschiedene Arten von stabilen Stellen (Tenure-Track-Professuren, Lehr- und Forschungsbeauftragte, Third Space usw.) zu schaffen und diese dauerhaft zu sichern? Bis wann könnten diese Änderungen und anderen Massnahmen umgesetzt werden?
-
Wie könnten diese Stellenstabilisierungen am besten finanziert werden? Ist eine Finanzierung über die Grundfinanzierung der Hochschulen am sinnvollsten oder gäbe es andere Möglichkeiten?
-
Welche Massnahmen könnten die Bundesbehörden ergreifen, um die Kantone dazu zu bewegen, sich den Bemühungen anzuschliessen und eine andere Verteilung zwischen stabilen und prekären Stellen vorzusehen?
Eine Minderheit der Kommission (Wasserfallen Christian, de Montmollin, Gafner, Haab, Herzog Verena, Huber, Keller Peter, Nantermod, Tuena, Umbricht Pieren) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Postulatsbericht vom 27. März 2024 «Für Chancengleichheit und die Förderung des akademischen Nachwuchses».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3393 | Kompetenzen von Geflüchteten erfassen und nutzen (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, in welcher Form und mit welcher Systematik gegenwärtig Daten zum Bildungspotential und Bildungsstand geflüchteter Personen in der Schweiz erfasst werden und wo Lücken bestehen. Des Weiteren enthält der Bericht Angaben darüber, welche Kompetenzen seitens der Geflüchteten für welche Bildungsstufen vorhanden sind, und wie diese im Sinne einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt genutzt werden können. Schliesslich soll der Bericht den Handlungsbedarf aufzeigen und mögliche Massnahmen/Strategie zur Schaffung besserer statistischer Daten für diese Thematik vorschlagen, damit sichergestellt wird, dass allfällige Wissenslücken in Zukunft geschlossen werden können (z. B. mittels systematischer Datenerhebung, Sonderauswertungen, Verknüpfung von Daten aus dem ZEMIS mit Daten des BFS etc.).
Eine Minderheit der Kommission (Keller Peter, Gafner, Haab, Herzog Verena, Huber, Tuena, Umbricht Pieren) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Postulatsbericht vom 13. Dezember 2024 «Datenlage zu den Kompetenzen von Geflüchteten».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3877 | Analyse der Standards im Bereich der schulischen Sexualaufklärung in der Schweiz (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht vorzulegen, welcher erstens aufzeigt, wie die Sexualaufklärung in der Schweiz in der Praxis umgesetzt wird, zweitens darlegt, was der Bund, die Kantone und die interkantonalen Gremien tun, um die Einhaltung der nationalen Standards sicherzustellen, und drittens Auskunft darüber gibt, ob die sprachregionalen Lehrpläne in diesem Bereich zu einer Vereinheitlichung geführt haben. Der Bericht soll sich auf den Expertenbericht zum Postulat Regazzi 14.4115 stützen. Im Bericht des Bundesrates sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
-
Wie wird die Sexualaufklärung in den verschiedenen Kantonen und Sprachregionen quantitativ und qualitativ in der Praxis umgesetzt?
-
Wie viele Stunden werden während der obligatorischen Schulzeit der Sexual aufklärung gewidmet?
-
Über welche Ausbildung verfügen die Lehrkräfte, die Sexualaufklärung unterrichten?
-
Gibt es Qualitätsvorgaben für das pädagogische Material zur Sexualaufklärung?
-
Eignet sich dieses pädagogische Material auch dafür, die Problematik der sexuellen Gewalt zu behandeln?
-
Welche finanziellen Mittel werden für die Sexualaufklärung aufgewendet?
-
Hat der Deutschschweizer «Lehrplan21» zu einer Harmonisierung der Sexual aufklärung in der deutschsprachigen Schweiz beigetragen?
-
Welche Rolle spielen ausserschulische Leistungserbringer bei der Sexualaufklärung?
-
Mit welchen Massnahmen können die nationalen Standards erreicht werden?
Postulatsbericht vom 13. Dezember 2024 «Schulische Sexualaufklärung in der Schweiz».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Bundesamt für Landwirtschaft
| 2021 M 17.3314 | Aussergewöhnliche Frostschäden im Weinbau und an Obstkulturen (Jacques Bourgeois) |
Eingereichter Text: Nachdem der Frost jüngst sehr grosse Schäden angerichtet hat, insbesondere an Reben- und Obstkulturen, ersuche ich den Bundesrat:
a.
in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen die entstandenen Schäden zu schätzen;
b.
mit Hilfe der betroffenen Kantone und mit Unterstützung der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren kurz- und mittelfristige Massnahmen zu umreissen;
c.
Härtefällen Rechnung zu tragen.
Die Stiftung Fondssuisse (Schweizerischer Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden) hat beschlossen, die vom Frost 2017 stark betroffenen Landwirtschaftsbetriebe mit Beiträgen als Ausgleich für die ausserordentlichen Einkommensverluste zu unterstützen. Die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe erhielten rund 20 Millionen Franken.
Gemäss Artikel 86 b des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1 ), der durch die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) eingeführt wurde, kann der Bund neu Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Versicherungen ausrichten, um die Risikoabsicherung gegenüber wetterbedingten Ertragsschwankungen zu verbessern. Der Bundesrat hat diese Bestimmung am 6. November 2024 im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspaketes 2024/AP22+ mit der neuen Verordnung über die Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen (SR 918.1 , AS 2024 654) umgesetzt. Die Verordnung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2021 M 21.3374 | Sozialversicherungsschutz für Bauernfamilien. Lage der auf dem Betrieb arbeitenden Ehepartnerinnen und Ehepartner unverzüglich verbessern (Simone de Montmollin) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich das Landwirtschaftsgesetz so zu ändern, dass der Sozialversicherungsschutz von auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehegattinnen und -gatten verbessert wird und die Risiken bei Krankheit, Unfall oder Invalidität namentlich für die Bäuerinnen reduziert werden.
Die entsprechende Rechtsgrundlage im Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1 ) wurde mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) geschaffen (Art. 70 a Abs. 1 Bst. i). Der Bundesrat hat am 6. November 2024 im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspaketes 2024/AP22+ mit der Änderung der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13 , AS 2024 686) den Sozialversicherungsschutz für die mitarbeitenden Ehegattinnen und Ehegatten als Voraussetzung für die Direktzahlungen aufgenommen und die entsprechenden Bestimmungen per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 M 21.3004 | Anpassung der Suisse-Bilanz und deren Grundlagen an die effektiven Verhältnisse (Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, parallel zur Umsetzung des Absenkpfades Nährstoffe in der Pa. Iv. 19.475 und hinsichtlich der vom Bundesrat vorgesehenen Einführung der Offenlegungspflicht der Futtermittel- und Düngerlieferungen im Rahmen der Agrarpolitik die Suisse-Bilanz und deren Grundlagen an die effektiven Verhältnisse anzupassen. Dabei ist die Praxis einzubeziehen. In der Suisse-Bilanz und deren Grundlagen müssen unter anderem der Standort, das Ertragspotential der Kulturen und der Futterverzehr besser berücksichtigt und an die Realität in der Praxis angepasst werden. Dabei ist der Toleranzbereich der Suisse-Bilanz beizubehalten und die Grundlagen zur Düngung sind auf Praxisbetrieben zu überprüfen. In der Suisse-Bilanz sind zudem die Möglichkeiten für die Berücksichtigung von Lagerveränderungen zu schaffen.
Zusätzliche Praxisvertreter wurden in die Gremien für die Weiterentwicklung der Suisse-Bilanz und der Grundlagen der Düngung aufgenommen. Die Aktualisierung der Suisse-Bilanz und der Düngungsnormen erfolgen fortlaufend. Die von der Branche dringend geforderten Anpassungen wurden vorgenommen und Agroscope hat der Branche für die künftige Weiterentwicklung einen detaillierten Fahrplan vorgestellt. Aktualisierte Normen werden laufend in die Suisse-Bilanz integriert. Dabei wird auch auf Versuche auf Praxisbetrieben abgestützt. Eine Möglichkeit zur Berücksichtigung von Lagerveränderungen konnte geschaffen werden: Eine Übertragung von Nährstoffen wird ab 1. Januar 2027 mit der digitalisierten Nährstoffbilanz auf das Folgejahr ermöglicht. Der Bundesrat hat am 6. November 2024 im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspaketes 2024/AP22+ die Anpassung entsprechender rechtlicher Grundlagen verabschiedet (AS 2024 671, AS 2024 686).
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 M 21.3804 | Änderung der Landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung im Zusammenhang mit Meliorationen (Martin Schmid) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über den landwirtschaftlichen Produktionskataster und die Ausscheidung von Zonen (SR 912.1) so anzupassen, dass im Zusammenhang mit Meliorationen (Strukturverbesserungsmassnahmen) und/oder Gewässerrevitalisierungsprojekten ein Abtausch zwischen landwirtschaftlicher Nutzfläche und Sömmerungsfläche gesetzlich zugelassen wird, sofern die landwirtschaftliche Nutzfläche gesamthaft flächenmässig nicht zunimmt.
Der Bundesrat hat am 6. November 2024 die Änderung der Landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung (SR 912.1 , AS 2024 637) im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspaketes 2024/AP22+ verabschiedet. Sie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Im Rahmen von landwirtschaftlichen Gesamtmeliorationen soll ab 2025 beispielsweise bei Gewässerrevitalisierungen eine flexiblere Planung der Neuzuteilung von Landumlegungen ermöglicht werden, indem ein flächengleicher Abtausch zwischen Flächen im Sömmerungsgebiet und landwirtschaftlichen Nutzflächen möglich ist.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 P 21.4585 | Einkommen der Bauernfamilien (Christine Bulliard-Marbach) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen detaillierten Bericht vorzulegen zur effektiven Einkommenssituation der Bauernfamilien, auch im Vergleich mit den Referenzeinkommen im Sinne von Artikel 5 LwG. Der Bericht soll insbesondere eine Analyse der Stundenlöhne, einen Vergleich der Stundenvergütungen aller Personen, die an der Wertschöpfungskette der Nahrungsmittelproduktion beteiligt sind, sowie die Rolle der Einkünfte aus Nebenerwerben umfassen, insbesondere solcher, die von den Partnerinnen und Partnern erwirtschaftet werden. In seiner Beurteilung soll der Bundesrat alle Einkommenskategorien sowie den Strukturwandel und seine Auswirkungen berücksichtigen. Er soll ausserdem die Auswirkungen der derzeitigen agrarpolitischen Massnahmen auf die Einkommen in allen Regionen des Landes analysieren, insbesondere in der Bergzone. Er soll Wege zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens aufzeigen, um den Fortbestand und die Resilienz der Familienbetriebe als Grundlage unserer Landwirtschaft zu gewährleisten.
Postulatsbericht vom 1. März 2024 «Einkommen der Bauernfamilien».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2024 M 22.3022 | Förderung von Schweizer Wein stärken (Kommission für Wirtschaft und Abgaben Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Mittel zur Förderung von Schweizer Weinen auf 9 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen, sofern sie Nachhaltigkeits- und Qualitätskriterien erfüllen.
Eine Minderheit der Kommission (Bertschy, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Marti Samira, Schneeberger, Ryser, Wasserfallen Christian, Wermuth) beantragt, die Motion abzulehnen.
In Voranschlag und Finanzplanung sind 9 Millionen Franken für die Absatzförderung von Schweizer Wein eingeplant.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2024 M 22.3819 | Die neue Massnahme von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche wieder aufheben (Jean-Pierre Grin [Nicolet]) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, angesichts der gegenwärtigen Nahrungsmittelkrise die Vorschrift von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche, die ab 2024 gelten soll, wieder aufzuheben.
| 2023 M 23.3846 | Verschiebung der Einführung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau um ein Jahr (Esther Friedli [Nicolet]) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird gebeten, die Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau vom 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2025 zu verschieben. Für mehr Effizienz und Akzeptanz sollen sinnvolle zusätzliche bereits bestehende Massnahmen geprüft und angerechnet werden. Damit können unerwünschte Nebeneffekte vermieden werden.
Der Bundesrat hat am 6. November 2024 im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspaketes 2024/AP22+ mit der Änderung der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13 ; AS 2024 686) die Aufhebung der Einführung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau per 1. Januar 2025 beschlossen.
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Bundesamt für Zivilluftfahrt
| 2022 P 21.3973 | CO2-neutrales Fliegen bis 2050 (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, wie ein CO
2
-neutra les Fliegen bis 2050 ermöglicht werden kann.
Eine Minderheit der Kommission (Rüegger, Egger Mike, Graber, Haab, Page, Wobmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Postulatsbericht vom 21. Februar 2024 «CO
2
-neutrales Fliegen bis 2050».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2023 P 22.4580 | Entwicklung und Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz (Katja Christ) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Statusbericht über die Entwicklung und die Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz zu verfassen und Massnahmen aufzuzeigen, wie diese sicher und effizient in das bestehende Luftfahrtsystem integriert werden können.
Postulatsbericht vom 20. Dezember 2024 «Entwicklung und Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Bundesamt für Energie
| 2021 M 20.3485 | Biomasseanlagen in der Schweiz nicht gefährden, sondern erhalten und ausbauen (Daniel Fässler) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten bzw. Massnahmen zu ergreifen, damit Biomasseanlagen (Holz und Biogas) auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen wertvollen Leistungen von Biomasseanlagen (erneuerbarer Strom, erneuerbare Wärme, erneuerbare Treibstoffe, Klimaschutz, Naturdünger, geschlossene Nährstoffkreisläufe und andere Umweltleistungen) sind in einem interdisziplinären Ansatz die verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen (u. a. Energie-, Gasversorgungs-, CO
2
- und Landwirtschaftsrecht) so anzupassen, dass in der Schweiz der Weiterbetrieb der bestehenden Biomasseanlagen gewährleistet und ein rascher Zubau effektiv und effizient unterstützt wird.
Das Parlament hatte die Abschreibung der Motion in der Sommersession 2022 abgelehnt. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen unterbreitet bzw. Massnahmen ergriffen, damit Biomasseanlagen (Holz und Biogas) auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können. Dank den vorgenommenen Anpassungen im Energiegesetz (SR 730. 0, AS 2022 729; AS 2024 679) und im CO
2
-Gesetz (SR 641.71 , AS 2024 376) sowie den vorgesehenen Änderungen im Raumplanungsgesetz (SR 700 , BBl 2023 2301) können Biomasseanlagen besser finanziell gefördert und einfacher ausserhalb der Bauzonen realisiert werden. Die Forderungen der Motion sind deshalb auf Seiten der Energie- und Klimagesetzgebung erfüllt. Offen blieben jedoch die Forderungen an zusätzliche Fördermassnahmen auf Seiten der Landwirtschaft in Bezug auf die Abgeltung der Leistungen von Biogasanlagen zur Steigerung der Humusbildung sowie zur Reduktion des Nährstoffabbaus in den Böden. Die Frist für die Behandlung der Motion wurde bis zur Wintersession 2024 verlängert. Gemäss den Erkenntnissen aus dieser Arbeitsgruppe können die Arbeiten als abgeschlossen eingestuft werden.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2021 P 20.4561 | Wasserkraftwerke und Stauseen für die Fotovoltaik nutzen (Rocco Cattaneo) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, auf nationaler Ebene eine Untersuchung durchzuführen über das Potenzial, das mit der Nutzung der Oberflächen von Wasserkraftwerken und Stauseen für die Produktion von Sonnenstrom verbunden ist. Untersucht werden soll auch, ob allenfalls allfällige Gesetzesänderungen erforderlich sind. In jüngster Zeit wurden auf der Albigna-Staumauer im Bergell (GR) und auf dem Wasserspiegel des Lac des Toules im Wallis Photovoltaikanlagen erstellt. Diese Anlagen sind praktische Beispiele dafür, wie sinnvoll eine solche Nutzung ist.
Postulatsbericht vom 20. November 2024 «Wasserkraftwerke und Stauseen für Photovoltaik nutzen».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 M 20.4406 | Grüne Wasserstoffstrategie für die Schweiz (Gabriela Suter) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Strategie für nachhaltigen, grünen Wasserstoff auszuarbeiten. Die Strategie soll aufzeigen, wie der Einsatz von grünem Wasserstoff zur Klimaneutralität der Schweiz beitragen kann und wie er sich bis in die Jahre 2035, 2050 und danach entwickeln könnte. Ein Schwerpunkt soll auf der Importstrategie für grünen Wasserstoff liegen.
| 2023 M 22.3376 | Strategie für Wasserstoff in der Schweiz (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Ständerat) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Förderung der Entwicklung und zur Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit Wasserstoff vorzuschlagen. Diese Massnahmen können in Form von finanziellen Beiträgen oder nicht-finanziellen Massnahmen zur Förderung der Herstellung, Einfuhr, Lagerung oder Verteilung von Wasserstoff aus CO
2
-neutralen Produktionsverfahren erfolgen.
Die Motionen wurden mit der vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 verabschiedeten nationalen Wasserstoffstrategie (abrufbar unter:www.bfe.admin.ch > Versorgung > Wasserstoff und Power-to-X) umgesetzt. Die Strategie enthält das Leitbild und die Ziele des Bundesrates zu Wasserstoff und Power-to-X-Derivaten. Weiter schlägt sie Massnahmen für den Aufbau des inländischen Wasserstoffmarktes und die Anbindung an den europäischen Markt vor.
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 P 21.3870 | Beteiligung der Schweiz am Aufbau einer europäischen Solarindustrie (Gabriela Suter) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Schweiz bisher die Bestrebungen zum Wiederaufbau einer europäischen Photovoltaikindustrie unterstützt hat, wie dies zukünftig noch verstärkt getan werden könnte und welche ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dies hätte.
Postulatsbericht vom 7. Juni 2024 «Beiträge der Schweiz an den Aufbau einer europäischen Solarindustrie».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 21.3974 | Analyse des Wasserkraftpotenzials der Gletscherschmelze (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zum durch die Gletscherschmelze generierten Wasserkraftpotenzial vorzulegen. Im Bericht soll er gestützt auf das neue Inventar des Wasserforschungsinstituts Eawag das Potenzial der Wasserkraftproduktion aufzeigen ebenso wie die Massnahmen, die zur Nutzung des Potenzials der Gletscherseen zu ergreifen sind.
Postulatsbericht vom 6. Dezember 2024 «Analyse des Wasserkraftpotenzials der Gletscherschmelze».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 21.4561 | Energieverschwendung beim Betrieb ohne Nutzen (Kurt Egger) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht das Potenzial des Energieverbrauchs des «Betriebs ohne Nutzen» zu erfassen sowie Massnahmenvorschläge und Anreizmechanismen zur dessen Vermeidung zu unterbreiten.
Postulatsbericht vom 13. November 2024 «Energieverschwendung beim Betrieb ohne Nutzen».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3569 | V2X- («vehicle to grid») und Smart-Charging-Technologien. Batterien von Elektrofahrzeugen nutzen, um Energie zu speichern und Stromnetze auszugleichen (Adèle Thorens Goumaz) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Batterien von Elektrofahrzeugen als Lösung für die Energiespeicherung und den Ausgleich des Stromnetzes genutzt werden können, um die allgemeine Stabilität der Stromversorgung zu verbessern und sogar während einem begrenzten Zeitraum das Risiko einer Stromlücke zu begrenzen. Der Bericht soll den Wissensstand und die bisherigen Erfahrungen auf diesem Gebiet in der Schweiz und im Ausland, das Potenzial einer solchen Lösung sowie mögliche technische, finanzielle, gesetzgeberische und mit der Umsetzung verbundene Hindernisse darstellen. Ausserdem sollen Möglichkeiten dargelegt werden, wie diese Hindernisse überwunden werden können.
Postulatsbericht vom 13. Dezember 2024 «V2X- («vehicle to grid») und Smart-Charging-Technologien. Batterien von Elektrofahrzeugen nutzen, um Energie zu speichern und Stromnetze auszugleichen» (abrufbar unter www.bfe.admin.ch > News und Medien > Medienmitteilungen > 13.12.2024).
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Bundesamt für Strassen
| 2020 M 20.3080 | Elektrofahrräder. Gesetzgebung an die Verwendung im Tourismus anpassen (Philippe Nantermod) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung zu ändern, um die Verwendung von Elektrofahrrädern für unter 14-Jährige in Begleitung einer erwachsenen Person zu erlauben. Der Bundesrat kann die Verwendung auf Orte mit schwachem Verkehrsaufkommen beschränken.
Die Motion wurde im Rahmen der gesetzlichen Revision «Verkehrsflächen für den Langsamverkehr» umgesetzt (Informationen abrufbar unter: www.astra.admin.ch > Fachleute und Verwaltung > Fahrzeuge und Gefahrgut > Bundesrat fördert den Langsamverkehr). Die Vernehmlassung fand vom 28. Juni bis am 18. Oktober 2023 statt. Die entsprechenden Anpassungen wurden in der Vernehmlassung grossmehrheitlich abgelehnt; insbesondere von 18 Kantonen. Hauptgrund für die Ablehnung war die Befürchtung einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit im Fall einer Umsetzung der Motion. Langsame E-Bikes sind schneller und schwerer als Fahrräder, und die unter 14-Jährigen verfügen noch über zu wenig Fahrerfahrung, um diese Fahrzeuge sicher zu lenken. Die flankierenden Massnahmen können dieses Risiko nicht kompensieren.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2021 P 19.4631 | Ein sicheres und schnelles Velo-Nationalstrassennetz zwischen den Schweizer Agglomerationen (Rocco Cattaneo) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Entwicklung eines sicheren und schnellen Velo-Nationalstrassennetzes zwischen den Schweizer Agglomerationen zu prüfen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte erläutert werden: konkrete Vorschläge für mögliche Routen, die Aufteilung der Zuständigkeit zwischen Bund und Kantonen bei der Planung und Umsetzung, die Finanzierungsmethoden, die Umsetzungsfristen sowie die Bewertung der Vorteile für die Umwelt, die sich aus der Nutzung einer solchen Infrastruktur ergeben. Die Machbarkeitsstudie soll bis Ende 2020 vorliegen.
Postulatsbericht vom 10. April 2024 «Die Bedeutung von Velobahnen im Verkehrssystem der Schweiz».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 M 20.4478 | Gleich lange Spiesse bei Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen (Josef Dittli) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Strassengüterverkehr für gleich lange Spiesse zu sorgen. Hierfür hat er die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen auf Fahrer von Lieferwagen ab 2,5 Tonnen im gewerbsmässigen Strassengütertransport analog zu den bestehenden Bestimmungen im Schwerverkehr und unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU auszudehnen. Parallel dazu sind für diese Fahrzeuge die Ausrüstungsvorschriften der EU bezüglich dem digitalen Fahrtschreiber im grenzüberschreitenden Verkehr auch für die Schweiz zu übernehmen.
Der Bundesrat hat zur Umsetzung der Motion am 28. August 2024 Änderungen der Chauffeurverordnung (SR 822.221 ; AS 2024 482) verabschiedet, welche am 1. Juli 2026 in Kraft treten werden.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 P 22.4044 | Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Umgang mit Ausweichverkehr (Simon Stadler) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie das Verkehrsmanagement im alpenquerenden Verkehr, insbesondere auf der Gotthardachse und San Bernardino-Achse, verbessert werden kann. Der Bericht soll u. a. aufzeigen:
1.
Verbesserung der heutigen Massnahmen auf den alpenquerenden Routen;
2.
Zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsmanagements und zur Entlastung der Anwohner vom Ausweichverkehr auf den alpenquerenden Routen;
3.
Zusammenarbeit mit SBB und BLS zur Entlastung der Strassenachsen durch attraktive Angebote und besseres Ausschöpfen der Angebote auf der Schiene;
4.
Verbesserung der Datengrundlagen für ein wirksames Verkehrsmanagement;
5.
Verbesserung der Information der Verkehrsteilnehmen.
Postulatsbericht vom 8. Mai 2024 «Ausweichverkehr entlang der Nord-Süd-Achsen im Alpenraum: Massnahmen des Bundesrates».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Bundesamt für Kommunikation
| 2020 P 20.4066 | Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr. Was brauchen wir in Zukunft? (Barbara Schaffner) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Grundversorgungsauftrag der Post im Zahlungsverkehr weiterhin erforderlich ist und, wenn ja, nötigenfalls Massnahmen vorzulegen, um den Auftrag auf die künftigen Erfordernisse auszurichten. Dabei sind unter anderem folgende Punkte zu berücksichtigen:
1.
Absehbare Entwicklung (Volumen, Kosten, Kostendeckungsgrad), insbesondere mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung.
2.
Vor- und Nachteile marktnäherer Lösungen (z. B. Ausschreibung von Leistungsaufträgen).
3.
Auswirkungen der Umwandlung von Poststellen in Agenturen auf den Zahlungsverkehr gemäss Grundversorgungsauftrag
4.
Lösungen in vergleichbaren Ländern, namentlich in Europa. Sofern diese keinen Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr kennen: Gründe für den Verzicht.
5.
Etwaiger gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Das Bundesamt für Kommunikation hat zu den im Postulat aufgeworfenen Fragen ein Gutachten erstellen lassen. Die Fragen werden darin beantwortet bzw. im Rahmen der Revision der Postgesetzgebung angegangen. Das Gutachten vom 23. Juli 2021 wurde zusammen mit dem Bericht des UVEK zur künftigen Ausgestaltung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten vom 14. Juni 2024 veröffentlicht (beide Dokumente abrufbar unter: www.bakom.admin.ch > Post und Presseförderung > Evaluation).
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 21.3781 | Strategie für eine zukunftsgerichtete Medienförderung jetzt aufgleisen (Katja Christ) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:
1.
Welche Modelle der staatlichen Medienförderung führt unsere 4. Gewalt nachhaltig in die Zukunft, ohne dabei überholte Strukturen weiter zu zementieren, nur auf bestimmte Kanäle abzustellen oder bestimmte Geschäftsmodelle vorzuschreiben.
2.
Er soll dabei verschiedene ganz unterschiedliche Möglichkeiten prüfen, diese einander sowie dem aktuellen Modell gegenüberstellen. Die Modelle müssen jeweils die oben genannten Eckwerte berücksichtigen. Zudem sollen dabei Vor- und Nachteilen aufgezeigt werden.
3.
Er soll transparent darlegen, welches oder welche der Modelle er bevorzugt und weshalb.
4.
Er soll beantworten, ob dafür eine Anpassung der Verfassung zwingend ist und falls nicht, ob er eine solche trotzdem befürwortet und wieso.
Postulatsbericht vom 21. Februar 2024 «Strategie für eine zukunftsgerichtete Medienförderung jetzt aufgleisen».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Bundesamt für Umwelt
| 2018 M 17.3636 | Dringender Handlungsbedarf beim System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Prinzip «Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit» beim System der Rücknahme und des Recyclings von Elektro altgeräten zeitnah umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass auch Online-Händler das System in der Schweiz nicht mehr unterlaufen.
Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2021 eine Revision der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG, SR 814.620 , AS 2021 633) verabschiedet. Diese sieht vor, den Geltungsbereich der VREG im Rahmen einer Departementsverordnung zu erweitern. Zur Umsetzung der Motion mussten die Ergebnisse der parlamentarischen Initiative 20.433 UREK-NR «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» abgewartet werden. Das Parlament hat am 15. März 2024 eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ; AS 2024 648) verabschiedet. Mit den Artikeln 32 a bis ff. USG sollen künftig auch Online-Versandhandelsunternehmen, welche in der Schweiz Produkte in Verkehr bringen, in das Finanzierungssystem über die Erhebung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr eingebunden werden. Gemäss Artikel 32 a ter USG kann der Bundesrat private Branchenorganisationen künftig unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen und auch Nichtmitglieder der Branchenorganisation dazu verpflichten, einen finanziellen Beitrag an die Branchenorganisation zu entrichten.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2018 P 18.4095 | Folgen der Ausbreitung von Grossraubtieren auf die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen von Heim- und Sömmerungsbetrieben (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Ständerat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Folgen der Ausbreitung von Grossraubtieren in der Schweiz auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Berggebietes darzulegen.
Untersucht werden sollen die Gründe allfälliger Veränderung oder der Aufgabe der Bewirtschaftung von Heim- und Alpbetrieben. Dabei soll der Faktor Grossraubtier in Bezug gesetzt werden zu anderen Ursachen des landwirtschaftlichen Strukturwandels, wie z. B. agrarpolitischen Massnahmen oder gesellschaftlichen Veränderungen. Der Bundesrat soll den notwendigen Handlungsbedarf bezeichnen und allfällige Massnahmen vorschlagen. Insbesondere sollen bei betroffenen Betrieben oder Weideflächen die Möglichkeiten zum Schutz vor Grossraubtieren inklusive des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses möglicher Herdenschutzmassnahmen untersucht werden.
Der Bericht soll weiter darlegen, wie sich diese Änderungen der Bewirtschaftung des Berggebietes auf die Landschaft, den Tourismus und die Biodiversität auswirken können.
Die aufgrund des Postulats in Auftrag gegebenen beiden Studien wurden 2023 bzw. 2024 veröffentlicht (Schläpfer, F., Lobsiger, M., & Bosshard, A. (2023): Landwirtschaft im Berg- und Sömmerungsgebiet: Entwicklungen, regionalökonomische Zusammenhänge und Wirkungen der Agrarpolitik. Kalaidos Fachhochschule Schweiz und BSS; www.kalaidos-fh.elsevierpure.com > Projekte; Mink, S., Loginova. D., Mann. S. (2024): Wolves’ contribution to structural change in grazing systems among swiss alpine summer farms: The evidence from causal random forest. In: Journal of Agricultural Economics, 75, (1), 201-217; www.agroscope.admin.ch > Publikationen > Publikationssuche). Zudem wurde die Jagdverordnung (JSV; SR 922.01 ) in den Jahren 2021 (AS 2021 418), 2023 (AS 2023 286) und 2024 (AS 2025 12) revidiert. Die Fragestellung des Postulats ist in die verschiedenen Revisionen eingeflossen. Die Änderung der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13 ; AS 2023 743) trägt ergänzend zu den Revisionen der JSV zu einer weiteren Entlastung der Landwirtschaft im Bergebiet bei.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2019 M 18.3712 | Weniger Plastikmüll in Gewässern und Böden (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den betroffenen Branchen Massnahmen zu ergreifen, mit denen die Verwendung von Plastikverpackungen und Einwegkunststoffprodukten innert nützlicher Frist erheblich reduziert und so die durch diese Produkte verursachte Umweltverschmutzung verringert werden kann. In diesem Zusammenhang ist dafür zu sorgen, dass so viel Plastik wie möglich ersetzt wird. Zu diesem Zwecke sind Forschung und Innovation zu fördern.
Eine Minderheit (Müri, Brunner Toni, Imark, Rösti, Tuena, Wobmann) beantragt die Ablehnung der Motion.
Zur Umsetzung der Motion mussten die Ergebnisse der parlamentarischen Initiative der 20.433 UREK-NR «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» abgewartet werden. Das Parlament hat am 15. März 2024 eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ; AS 2024 648) verabschiedet. Darin sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, welche zu einer Reduktion von Plastikmüll in Gewässern und Böden führen dürften. Es wird eine nationale Litteringbusse eingeführt (Art. 31 b i. V. m. Art. 61 USG). Weiter kann der Bundesrat basierend auf Artikel 35 i USG neu Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten und Verpackungen festlegen. Zurzeit werden die entsprechenden Umsetzungsbestimmungen erarbeitet. Am 23. September 2022 hat der Bundesrat den Bericht «Kunststoffe in der Umwelt» in Erfüllung der Postulate 18.3196 Thorens Goumaz, 19.3496 Munz, 19.3818 Flach und 19.4355 CVP-Fraktion gutgeheissen. Den Bericht «Reifenabrieb als grösste Quelle von Mikroplastik. Massnahmen zur Verminderung» in Erfüllung des Postulates 19.3559 Schneider Schüttel hat der Bundesrat am 23. August 2023 gutgeheissen.
Die Wirtschaft hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Verwendung von Plastikprodukten und Einwegkunststoffprodukten zu verringern (z. B. Kostenpflicht für Einwegplastiksäckchen, Projekt «ERDE» - ein nationales Sammelsystem für Erntekunststoffe, Sammelsysteme für expandiertes Polystyrol (EPS) sowie für weitere Kunststoffe).
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2020 M 19.4100 | Wirksame Massnahmen gegen Littering (Jacques Bourgeois) |
Eingereichter Text: Ich beauftrage den Bundesrat, die Gesetzgebung anzupassen, um wirkungsvolle Fördermassnahmen gegen Littering (Wegwerfen von Abfall in die Umwelt), insbesondere von Plastik, Aludosen, Zigarettenpackungen und -stummeln, ergreifen zu können, bei denen zwischen dem urbanen und dem ländlichen Raum unterschieden wird.
| 2020 M 19.4296 | Recyclingbaustoffe. Vorbildfunktion des Bundes (Peter Schilliger [Christian Wasserfallen]) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzung zu schaffen, dass Bauten im Hoch-, Tief- und Strassenbau des Bundes, der Kantone und Gemeinden, wenn immer technisch möglich und sinnvoll, mit sekundären Baustoffen geplant und erstellt werden. Damit kann der Bund eine Vorbildfunktion übernehmen und einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zum Recycling von Baustoffen leisten. Zudem können so einheitliche Standards beim Einsatz von Recyclingbaustoffen etabliert werden, die ihren Einsatz durch private Bauherren vereinfachen bzw. attraktiver machen.
Das Parlament hat am 15. März 2024 im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative 20.433 UREK-NR 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ; AS 2024 648) verabschiedet. Mit Artikel 31 b Absatz 7 in Verbindung mit Artikel 61 USG besteht neu eine explizite nationale Regelung zum «Littering». In Artikel 35 j Absatz 2 USG wird die Vorbildrolle des Bundes beim ressourcenschonenden Bauen festgehalten. Ferner müssen der Bund und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Kantone für die Schonung der natürlichen Ressourcen besorgt sein (Art. 10 h Abs. 1 USG).
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2020 M 19.4615 | Den Verkauf invasiver Neophyten verbieten (Claudia Friedl) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtliche Diskrepanz zwischen Verkauf von invasiven Neophyten und deren Bekämpfung aufzulösen und den Verkauf invasiver Neophyten zu verbieten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. März 2024 eine Änderung der Freisetzungsverordnung (FrSV; SR 814.911 , AS 2024 116) verabschiedet. Die Änderung der FrSV ist am 1. September 2024 in Kraft getreten.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2020 P 20.3477 | Aufzeigen der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen der Bodenstrategie Schweiz (Thierry Burkart) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat hat am 8. Mai seine Bodenstrategie verabschiedet, die bis 2050 den Netto-Null-Verbrauch der Ressource Boden festschreibt. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen über die konkreten, ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen der in der Bodenstrategie verabschiedeten Zielsetzungen sowie der vorgesehenen Massnahmen, die zur Zielerreichung vorgesehen sind. Dabei ist auch darzulegen, ob Anpassungen anderer Strategien des Bundes, wie Sachpläne usw. erforderlich und vorgesehen sind und welche Gesetzesanpassungen sich ergeben, um die festgelegten Zielsetzungen zu erreichen. Weiter ist aufzuzeigen, welche Anpassungen an der föderalen Architektur der Schweiz notwendig sind und welche Kompetenzverschiebungen sich innerhalb der drei Staatsebenen konsequenterweise aufdrängen.
Postulatsbericht vom 26. Juni 2024 «Wirtschaftliche, soziale und ökologische Folgen der Bodenstrategie».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2021 M 21.3293 | Erforschung und Innovation des Werkstoffs Holz für den Einsatz im Infrastrukturbau als Dekarbonisierungs-Beitrag (Jakob Stark) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und den einschlägigen Normenkommissionen die Möglichkeiten zur Dekarbonisierung des Infrastrukturbaus zu erforschen. Insbesondere ist zu prüfen bzw. anzustreben, Stahlbeton durch CO
2
-speichernde Materialien zu ergänzen bzw. zu ersetzen. Dabei soll die Erforschung und Innovation des Werkstoffs Holz für den breiten Einsatz im Infrastrukturbau im Vordergrund stehen. Es ist eine entsprechende Forschungs- und Umsetzungs-Strategie auszuarbeiten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 die Umsetzungs- und Forschungsstrategie zur Dekarbonisierung des Infrastrukturbaus mit Fokus auf Holz genehmigt (abrufbar unter www.bafu.admin.ch > Publikationen, Medien > Medienmitteilungen > 6.12.2024).
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 P 21.4224 | Rechtliche Konsequenzen bei absichtlicher Verkürzung der Lebensdauer von Produkten (Florence Brenzikofer) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht darüber zu erstatten, wie die Rechtsordnung dahingehend anzupassen ist, dass die vorsätzliche und eventualvorsätzliche Verkürzung der Produktlebensdauer («geplante Obsoleszenz») rechtlich geahndet werden kann.
Postulatsbericht vom 26. Juni 2024 «Rechtliche Konsequenzen bei absichtlicher Verkürzung der Lebensdauer von Produkten».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 21.4225 | Aufarbeitung der Umweltbelastungen rund um in Betrieb stehende und ehemalige Kehrichtverbrennungsanlagen (Gabriela Suter) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen das Ausmass der Umweltbelastungen, die durch den Betrieb der Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) in den letzten 50 Jahren resultiert sind, umfassend aufarbeiten zu lassen. Dabei sind die Zeiträume nach dem Einsatz von verschiedenen Filtertechnologien zu unterscheiden (ohne Filter, Nassfilter etc.). Der Bundesrat soll einen Bericht vorlegen, in dem er unter anderem beantwortet, welche Emissionen und Immissionen in den verschiedenen Betriebsphasen überwacht bzw. nicht überwacht wurden und welche Auswirkungen dies auf die Umwelt hat(te).
Der Bericht soll klären, welche Aufgaben (Emissions- und Immissionsmessungen, Dokumentierung und Kommunikation der Ergebnisse, Vollzugskontrollen) welchen Behörden oblag und wie deren Umsetzung aus heutiger Sicht beurteilt wird. Insbesondere interessieren die Rollen des Bundes, der Kantone und der einzelnen KVA-Betreiber.
Zudem soll im Bericht der aktuelle rechtliche Rahmen analysiert und Empfehlungen zu allfälligen gesetzlichen Anpassungen formuliert werden.
Postulatsbericht vom 30. Oktober 2024 «Aufarbeitung der Umweltbelastungen rund um in Betrieb stehende und ehemalige Kehrichtverbrennungsanlagen».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 M 21.4333 | Forschung und Entwicklung von Negativemissionstechnologien fördern (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur CO
2
-Abscheidung und CO
2
-Sequestrierung zu fördern, damit möglichst zeitnah negative Emissionen im industriellen Massstab durchgeführt werden können.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 beschlossen, per 1. Januar 2025 das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR 814.310 ) und die Klimaschutz-Verordnung (SR 814.310. 1 ) in Kraft zu setzen. Mit dem KlG werden bis 2030 neuartige Technologien und Prozesse zur Verminderung von Treibhausgasemissionen sowie zur Anwendung von Negativemissionstechnologien gefördert. Ausserdem haben das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Umwelt sowie Innosuisse bestehende Förderinstrumente (insb. SWEET und Innosuisse Flagship-Initiative) eingesetzt, um die Forschung und Entwicklung zur Verminderung von schwer vermeidbaren Treibhausgasemissionen und im Bereich der Negativemissionstechnologien zu fördern.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 P 22.3880 | Eine nachhaltige Finanzierungslösung für die Abgabe von Lebensmitteln durch Wohltätigkeitsorganisationen (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Akteure, insbesondere diejenigen aus den Bereichen Einzelhandel und Wohltätigkeitsorganisationen, zusammenzubringen, um eine nachhaltige Finanzierungslösung für die Sammlung und Abgabe unverkaufter Lebensmittel zu prüfen, die auf dem Verursacherprinzip beruht. Das Modell sollte klare Zielvorgaben für die Steigerung der Lebensmittelabgabe enthalten. Im Bericht sind zudem die gesetzlichen Hindernisse aufzulisten, welche die Abgabe bestimmter Lebensmittel verhindern.
Eine Minderheit der Kommission (Huber, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Tuena, Wobmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.
| 2022 P 22.3881 | Handlungsfeld Detailhandel zum Aktionsplan Food Waste (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Nationalrat) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie die Vernichtung konsumierbarer Lebensmittel insbesondere von Fleisch- und Fischwaren im Detailhandel verringert werden könnte und welche Schritte er diesbezüglich konkret unternehmen wird. Denkbar wären kommunikative Massnahmen wie Gespräche mit Detailhändlern, um mögliche Lösungen wie das Einfrieren und die Abgabe an Freiwilligenorganisationen, sowie den gesetzlichen Spielraum in Bezug auf Haltbarkeitsdaten aufzuzeigen.
Eine Minderheit der Kommission (Huber, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Tuena, Wobmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.
| 2022 P 22.3882 | Handlungsfeld Koordination zum Aktionsplan Food Waste (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Nationalrat) |
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Schaffung einer Koordinationsstelle, die sich mit der Verteilung von abgelaufenen, aber zum Konsum geeigneten Lebensmitteln befasst, zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen könnte. Grossverteiler, die abgelaufenen Lebensmittel abgeben möchten, sollen sich melden könnten, um an entsprechende Freiwilligenorganisationen und NGO’s weitervermittelt zu werden.
Eine Minderheit der Kommission (Huber, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Tuena, Wobmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Postulatsbericht vom 30. Oktober 2024 «Lebensmittelverluste: Handlungsfelder Spenden und Detailhandel».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
Bundesamt für Raumentwicklung
| 2019 P 19.3299 | Smarte Industrie- und Gewerbezonen. Für eine verbesserte Planung der Industrie- und Gewerbezonen (Claude Béglé) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Kantone dazu ermutigt werden können, für die Gemeinden Anreize zu schaffen, damit diese die Planung ihrer Industrie- und Gewerbezonen optimieren und besser auf die gegenwärtigen Herausforderungen abstimmen: Bedürfnisse der Unternehmen, Energie sparen, Reduktion des Strassenverkehrs, Schutz des Bodens.
Heute ermöglichen die digitalen Mittel und die Grundsätze der smarten Stadt, die Singapur breit nutzt, ganzheitliche Herangehensweisen, die folgenden Aspekten Rechnung tragen: regionale Entwicklung, wirtschaftliche Prioritäten, optimale Nutzung der bestehenden oder der zu bauenden Infrastrukturen (Verdichtung), Lebensqualität und Umweltschutz.
Es geht darum, Anreize zu schaffen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt werden, ohne aber die Oberhoheit der Gemeinden über die Raumplanung zu beschneiden.
Postulatsbericht vom 13. Dezember 2024 «Smarte Industrie- und Gewerbezonen. Für eine verbesserte Planung der Industrie- und Gewerbezonen».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2021 P 20.3938 | Auswirkungen der Zulassung von pferdegestützten Therapien in der Landwirtschaftszone (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, aufzuzeigen, welche Auswirkungen die Zulassung der pferdegestützten Therapien in der Landwirtschaftszone haben würde. Zudem bitten wir um eine Berichterstattung, ob analog zu den pferdegestützten Therapien weitere Angebote mit Therapietieren bestehen, welche nach heutiger Rechtsprechung in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform sind, dort jedoch sinnvollerweise anzusiedeln sind und auch angeboten werden.
Die Änderung vom 29. September 2023 des Raumplanungsgesetzes (SR 700 ; AS 2023 2488) sieht vor, dass das neue Planungsinstrument des Gebietsansatzes thematisch offen ausgestaltet sein soll (Art. 8 c i. V. m. Art. 18bis). Mit dieser thematisch offenen Ausgestaltung soll erreicht werden, dass das neue Planungsinstrument dort zur Verfügung steht, wo besondere kantonale und regionale Bedürfnisse bestehen, die im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen nicht realisiert werden könnten. Bestehen bei den pferdegestützten Therapieformen entsprechende ausgewiesene Bedürfnisse, steht mit dem Gebietsansatz somit neu ein Instrument zur Verfügung, das es - wenn die entsprechenden gesetzlichen und planerischen Voraussetzungen erfüllt sind - erlaubt, solchen Bedürfnissen angemessen Rechnung zu tragen. Damit erübrigen sich weitergehende Abklärungen zur Zulässigkeit von pferdegestützten Therapien und von weiteren Angeboten mit Therapietieren in der Landwirtschaftszone.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 M 11.3285 | Erleichterung der Nutzung ungenutzter Gebäude in der Landwirtschaftszone zu Wohnzwecken und für den Agrotourismus (Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Raumplanungsgesetzgebung so anzupassen, dass ungenutzte, erschlossene landwirtschaftliche Gebäude (auch Scheunen) in der Landwirtschaftszone leichter zu Wohnzwecken und für den Agrotourismus umgenutzt werden können.
Die Änderung vom 29. September 2023 des Raumplanungsgesetzes (SR 700 ; AS 2023 2488) sieht vor, dass der sogenannte Gebietsansatz grundsätzlich auch für die Umnutzung von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten zur Wohnnutzung zur Verfügung steht (Art. 8 c Abs. 2). Der Gebietsansatz steht darüber hinaus auch zur Verfügung, um Anliegen des Agrotourismus besser Rechnung tragen zu können. Mehr lässt das geltende Verfassungsrecht (Grundsatz, das Baugebiet vom Nichtbaugebiet zu trennen [Trennungsgrundsatz]) nicht zu.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 M 21.4334 | Verjährung der Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ausserhalb der Bauzonen (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Nationalrat) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament gesetzliche Grundlagen zu unterbreiten, um bei widerrechtlich erstellten Bauten ausserhalb der Bauzonen die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nach 30 Jahren verwirken zu lassen.
Eine Minderheit der Kommission (Schneider Schüttel, Bäumle, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Girod, Klopfenstein Broggini, Munz, Nordmann, Pult, Suter) beantragt, die Motion abzulehnen.
Die Änderung vom 29. September 2023 des Raumplanungsgesetzes (SR 700 ; AS 2023 2488) enthält neu eine Bestimmung, wonach bei illegalen Bauten und Anlagen der Anspruch des Gemeinwesens auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nach 30 Jahren verjährt (Art. 25 Abs. 5).
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.
| 2022 P 21.4452 | Touristischen Verkehr definieren (Josef Dittli) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, zusammen mit der Wissenschaft und Praxis eine Definition für den touristischen Verkehr zu erarbeiten und diesen in Zukunft systematisch zu erfassen.
Postulatsbericht vom 6. Dezember 2024 «Touristischen Verkehr definieren».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
| 2022 P 22.3638 | Verkehrsdrehscheiben und Veloinfrastruktur im ländlichen Raum stärken (Matthias Michel) |
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie Verkehrsdrehscheiben und Veloinfrastruktur auch in ländlichen Regionen finanziell und auf andere Weise unterstützt werden können.
Postulatsbericht vom 4. September 2024 «Verkehrsdrehscheiben und Veloinfrastruktur im ländlichen Raum stärken».
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.
Bundesrecht
Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2024. Auszug: Kapitel I
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