Botschaft zu den zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2025
Botschaft zu den zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2025
(Immobilienbotschaft zivil 2025)
vom 14. Mai 2025
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses ¹ über die zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2025.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
| 14. Mai 2025 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
Übersicht
Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft zugunsten der folgenden Immobilienvorhaben die nachstehenden Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 511,8 Millionen Franken:
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| Verpflichtungskredite | Mio. Fr. |
|---|---|
| Zivile Bauten | |
| Bern, Sanierung Verwaltungsgebäude Bollwerk | 17,1 |
| Bern, Sanierung Rechenzentrum PRIMUS | 45,7 |
| Bern, Sanierung Verwaltungsgebäude Taubenstrasse 16 | 92,7 |
| Giffers, Sanierung Bundesasylzentrum | 19,8 |
| Posieux, Sanierung Forschungs- und Verwaltungsgebäude | 27,9 |
| St. Margrethen, Neubau Interventionszentrum | 87,6 |
| Weitere Immobilienvorhaben 2025 | 160,0 |
| Total Verpflichtungskredite zivile Bauten | 450,8 |
| Zumieten | |
| Bern, Stauffacherstrasse 65, Gebäude 14, Zumiete Büroräume | 33,7 |
| Wabern, Quellenweg 6, Zumiete Büroräume | 27,3 |
| Total Verplichtungskredite | 511,8 |
Botschaft
¹ BBl 2025 1690
1 Vorbemerkungen
1.1 Grundsätze
Generelle Immobilienpolitik
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) legt in seinem Immobilienmanagement den Handlungsschwerpunkt auf die Wert- und Funktionserhaltung des von ihm betreuten Immobilienportfolios mit einem Anschaffungswert von rund 8,1 Milliarden Franken. Es verwendet dafür einen wesentlichen Teil der verfügbaren Voranschlagskredite.
Die Immobilienpolitik nimmt Rücksicht auf die finanzielle Situation des Bundes. Priorisiert wurden Sicherheits- und Sofortmassnahmen, laufende Bauprojekte und Projekte mit vertraglichen Verpflichtungen, Instandhaltungen des bestehenden Kernportfolios sowie Projekte, deren Umsetzung zu einer wirtschaftlichen Entlastung führen.
Nachhaltigkeit
Das BBL legt bei allen Bauvorhaben grossen Wert auf nachhaltiges Bauen und unterstützt damit die Ziele der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundesrates sowie die Energiestrategie 2050, die Klimastrategie 2050, die Strategie Biodiversität, die Strategie Baukultur und das Landschaftskonzept Schweiz. Es werden Gebäude erstellt, die über ihren gesamten Lebenszyklus hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen und somit die Auswirkungen auf künftige Generationen berücksichtigen.
Die Neu- und Umbauten werden unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert. Bei Projekten in der Schweiz wird der Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) als Planungsgrundlage verwendet und die Anforderungen fallweise differenziert. Gemäss der Initiative des Bundes Vorbild Energie und Klima wird, wo dies möglich ist, bei Neubauten eine Zertifizierung nach SNBS oder Minergie-P/A/ECO angestrebt. Dabei wird die maximal mögliche Nutzung erneuerbarer Energien anvisiert, und es werden alle geeigneten Flächen mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet.
Damit nimmt das BBL eine Vorbildrolle im nachhaltigen Immobilienmanagement wahr, sei es im Bereich der Reduktion der Treibhausgasemissionen, der Förderung der Kreislaufwirtschaft, des Ausbaus der Photovoltaik, der Steigerung der Energieeffizienz oder des Umgangs mit dem kulturellen Erbe.
1.2 Steuerung der Bauvorhaben
Grosse Bauvorhaben erfordern oft lange baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren, deren Dauer aufgrund möglicher Einsprachen und Rekurse nicht immer absehbar ist. Die Realisierung der Bauprojekte hängt nicht nur von den Verpflichtungskrediten und den Baubewilligungen ab, sondern auch von den verfügbaren Voranschlagskrediten.
Die Kosten für Vorstudien und Projektierungen der mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Bauvorhaben wurden gemäss Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung vom 5. Dezember 2008 ² über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) aus den früher bewilligten Verpflichtungskrediten abgetreten.
² SR 172.010.21
1.3 Unterbringungskonzept flexible Arbeitsformen
Der Bundesrat genehmigte am 2. Dezember 2022 das Unterbringungskonzept flexible Arbeitsformen (UK). Dieses gilt für Büroflächen der zivilen Bundesverwaltung in der Schweiz, ohne die standort- oder produktionsgebunden Arbeitsplätze. Es baut auf den Grundsätzen des Unterbringungskonzept 2024 auf und schafft im Grossraum Bern auf den Campus-Arealen Nord, Süd, Ost, West sowie Zentrum die optimalen Voraussetzungen für flexible Arbeitsformen. Ausserhalb des Raums Bern werden die Grundsätze sinngemäss angewandt. Die Büroarbeitsplätze in der Schweiz werden für die flexiblen Arbeitsformen optimiert und durch strategisch platzierte unpersönliche Arbeitsplätze an Zentrumslagen (Hub) im Raum Genf, Tessin und Zürich erweitert. Diese Hub-Arbeitsplätze stehen exklusiv den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung zur Verfügung und verfügen über alle Servicefunktionen von bundeseigenen Verwaltungsbauten, wie Netzanbindung, Kopie- und Druckerzone oder Materialausgabe.
Kollektive Arbeitsplätze (Desksharing) unterstützen die Vorhaben der Bundesverwaltung zur Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitsformen. Desksharing wird in Kombination mit Konzepten für die flexible Nutzung von Büroflächen (Multispace-Konzept) eingeführt. Diese werden den veränderten Anforderungen an individuellem und teamorientiertem Arbeiten gerecht und ermöglichen, die Büroflächen optimal zu nutzen. Dabei werden die Entwicklungen im Bereich mobil-flexibles Arbeiten, einschliesslich Homeoffice, berücksichtigt.
Mit dem UK sollen bis 2036 die Büroflächen und damit sowohl der Energieverbrauch wie auch der Unterbringungsaufwand um mindestens 17 Prozent pro Vollzeitstelle reduziert werden. Dabei wird ein Desksharing-Verhältnis von maximal 0,8 Arbeitsplätze pro Vollzeitstelle angestrebt. Dies ermöglicht eine entsprechende Verkleinerung des Portfolios im Bereich der Büroverwaltungsgebäude in der Schweiz. Vorgesehen ist, Mietobjekte aufzugeben und ungeeignete Gebäude im Eigentum des Bundes zu verkaufen oder im Baurecht abzugeben. Damit entfallen sowohl der entsprechende Funktionsaufwand als auch die Investitionen in gross-zyklische Instandsetzungen.
1.4 Ausweis der Honorarleistungen
Auf Wunsch der Finanzkommissionen werden die Aufwände für Honorarleistungen bei den nachfolgend spezifizierten Projekten separat ausgewiesen. In den Kapiteln «Finanzielle Auswirkungen» zu den Projekten werden unter der Überschrift «Investitionen» die Honorare für die Ausführungsphase sowie unter der Überschrift «Abgrenzung» die Honorare für die Vorstudien und Projektierungen einzeln dargestellt.
2 Verpflichtungskredite für zivile Bauten
2.1 Bern: Sanierung Verwaltungsgebäude Bollwerk
| Benutzer: | Bundesverwaltung |
| «Bern, Sanierung Verwaltungsgebäude Bollwerk»: 17,1 Mio. Fr. (Projekt-Nr. 2007.021) |
2.1.1 Ausgangslage
Die beiden Liegenschaften Bollwerk 27 und 29 wurden 1903 erbaut. Das damalige Hotel National (Nr. 27) und das anschliessende Wohn- und Geschäftshaus (Nr. 29) prägten das Bild des neuen Bahnhofviertels der Bundeshauptstadt wesentlich mit. 1908 erwarb der Bund die Gebäude für die Bundesverwaltung. Sie wurden letztmals 1997 bis 1999 gesamtsaniert und werden aktuell von der Berner Alpenbahn-Gesellschaft Bern-Lötschberg-Simplon (BLS) AG gemietet. Diese konzentriert ab 2025 ihre Bürostandorte in Bern am Europaplatz und verlängert somit den Mietvertrag nicht. Nach dem Auszug der Mieterin sollen die beiden Gebäude für eine bundeseigene Nutzung bereitgestellt werden.
Das Projekt ist Bestandteil des vom Bundesrat am 2. Dezember 2022 genehmigten UK und somit von strategischer Bedeutung, um die entsprechenden Ziele erreichen zu können (siehe Ziffer 1.3).
2.1.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Die in einem Verwaltungsgebäude zusammenhängenden Liegenschaften Bollwerk 27 und 29 sind im Bauinventar der Stadt Bern als schützenswert registriert. Nach 25 Jahren Gebrauch soll das Gebäude saniert und dem Stand der Technik angepasst werden. Die Sanierungsmassnahmen umfassen im Wesentlichen die Gebäudetechnikanlagen, den Brandschutz, die Sicherheitsanforderungen sowie die Instandhaltungsmassnahmen im Innen- und Aussenbereich. Der Store des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) im Erdgeschoss ist nicht Teil des Projektes und bleibt während der Sanierung in Betrieb.
Nutzung und Raumprogramm
Das sanierte Verwaltungsgebäude weist eine Kapazität von 240 Büroarbeitsplätzen auf. Im Erdgeschoss sind mehrere Sitzungszimmer und eine Cafeteria vorgesehen. In den vier Obergeschossen und im Dachgeschoss gibt es zeitgemässe Arbeitsplätze für flexible Arbeitsformen.
Standards
Das Gebäude wird, unter Einhaltung der denkmalpflegerischen Anforderungen, energetisch verbessert und unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert.
Spezielle Herausforderungen
Der öffentliche Grund rund um die beiden Gebäude wird ab 2027 vollständig für das Projekt Zukunft Bahnhof Bern genutzt. Entsprechend müssen alle Arbeiten, die ein Baugerüst erfordern, vorgängig erfolgen.
2.1.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
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| - Projektierung | 2024-2025 |
| - Ausführung | 2026-2028 |
| - Inbetriebnahme | 2028 |
2.1.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Mit der Sanierung wird das Objekt in einen neuen Lebenszyklus überführt. Dank flexiblen Arbeitsformen und Desksharing können die Verwaltungseinheiten in Räumlichkeiten mit hoher Flächeneffizienz untergebracht werden. Der Flächenverbrauch wird um 40 Prozent reduziert. Dies senkt sowohl die Unterbringungskosten als auch die Umweltauswirkungen.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund 348 000 Franken veranschlagt, basierend auf Ansätzen von 60 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche.
Investitionen
Basierend auf dem Vorprojekt mit Kostenschätzung werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
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| Fr. | |
|---|---|
| - Investitionen nach Baukostenplan 1-6 | 12 700 000 |
| - Erstausstattung | 2 200 000 |
| - Zwischentotal | 14 900 000 |
| - davon Honorare 1,1 Mio. Fr. | |
| - Kostenungenauigkeit 15 % | 2 200 000 |
| Verpflichtungskredit «Bern, Sanierung Verwaltungsgebäude Bollwerk» | 17 100 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude
Indexstand: Oktober 2024 = 118,4 (Basis Oktober 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 1,6 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
2.2 Bern: Sanierung Rechenzentrum PRIMUS
| Benutzer: | BIT sowie Informatik Service Center des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements |
| «Bern, Sanierung Rechenzentrum PRIMUS»: 45,7 Mio. Fr. (Projekt-Nr. 2009.037) |
2.2.1 Ausgangslage
Das bestehende Rechenzentrum (RZ) PRIMUS ist neu primärer Standort der Region Bern im Rechenzentrumverbund der zentralen Bundesverwaltung.
Das viergeschossige Gebäude aus den 1960er Jahren wurde ursprünglich als Lagerhaus konzipiert. Das Parlament genehmigte mit dem zivilen Bauprogramm 2006 ³ den Verpflichtungskredit für den Umbau des Lagergebäudes zu einem sekundären RZ für eine konzentrierte Katastrophenvorsorge, der in den Jahren 2006 bis 2008 erfolgte. Dabei wurde die Gebäudehülle überholt und partiell der neuen Nutzung angepasst sowie die haustechnischen Anlagen komplett ersetzt. Der Standort ist derzeit für eine Betriebsdauer bis 2030 ausgelegt. Danach werden Komponenten der Haustechnik ihren Lebenszyklus erreicht haben und müssen ersetzt werden.
Gestützt auf eine umfassende Analyse von Varianten sowie einer breiten Konsultation hat der Delegierte für Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) entschieden, den Betrieb des RZ PRIMUS bis mindestens Ende 2044 unter Optimierung des Energieverbrauches und der Verfügbarkeit sicherzustellen.
³ Siehe dazu die Botschaft vom 17. August 2005 über das zivile Bauprogramm 2006 ( BBl 2005 5133 ).
2.2.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Das Projekt umfasst alle notwendigen baulichen Massnahmen, um den Lebenszyklus des Gebäudes zu erneuern und den Betrieb sicherzustellen. Im Wesentlichen werden die Haustechnik erneuert, bei der Sicherheit und Verfügbarkeit der Systemräume die Klassifizierung nach dem amerikanischen Uptime Institute von Tier II auf Tier III erhöht sowie die Gebäudehülle ertüchtigt und die Erdbebensicherheit an die aktuellen Normen angepasst.
Die Energieeffizienz und Umweltauswirkungen der Haustechnik werden mit einem neuen Energiekonzept optimiert und damit der Energieverbrauch sowie die Treibhausgasemissionen wesentlich gesenkt. Neu wird mit Grundwasser gekühlt. Die Prozesswärme des RZ kann weiterhin für die beiden benachbarten bundeseigenen Verwaltungsbauten als Heizwärme genutzt werden.
Nutzung und Raumprogramm
Die bisherige Mischnutzung mit Büros und Ausstellungsräumen wird aufgehoben. Dies erhöht die Sicherheit und schafft den notwendigen Raum für die Erhöhung der Verfügbarkeit, die energetischen Optimierungen und eine Ausbaureserve für die künftige Integration ziviler IKT-Betreiber der Bundesverwaltung.
Standards
Mit der Erhöhung der Klassifizierung von Tier II auf Tier III wird die Ausfallzeit von Systemräumen von 22 auf 1,6 Stunden pro Jahr gesenkt. Dies ermöglicht hoch verfügbare Applikationen am Standort zu betreiben. Die Redundanzen sind räumlich getrennt und die Wartungen werden abwechselnd, ohne Auswirkung auf den Betrieb vollzogen.
Neben der Verfügbarkeit der Systemräume wird das RZ bezüglich Umweltauswirkung und Energieeffizienz wesentlich verbessert sowie unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert.
Spezielle Herausforderungen
Aktuell erfüllt das Rechenzentrum die Klassifizierung Tier II und hat so eine Teilredundanz auf der gesamten Versorgungskette. Um die entsprechenden Risiken im Gebäudebetrieb tief zu halten, werden die bisherigen Mischnutzungen vor Baubeginn aus dem Gebäude ausgelagert und während der Sanierung temporäre Ersatzsysteme der Haustechnik eingesetzt. Die Leistungserbringer IKT reduzieren die entsprechenden Risiken, indem die Systeme mit hohen Verfügbarkeitsanforderungen vor Baubeginn migriert werden und weiterhin eine Katastrophenvorsorge an einen anderen Standort betrieben wird.
Die benachbarten Gleisanlagen und die Personenunterführung der BLS werden voraussichtlich ab 2028 gleichzeitig mit der Sanierung des RZ umgebaut.
2.2.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
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| - Projektierung | 2023-2025 |
| - Ausführung | 2026-2029 |
| - Inbetriebnahme | 2029 |
2.2.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Die Möglichkeit, den Lebenszyklus des Bestandes zu erneuern, erlaubt es, einen Ersatzneubau zu einem späteren Zeitpunkt auszulösen. Dies führt zu einer erheblichen Entlastung des Finanzhaushalts in den kommenden Jahren, da seitens Leistungserbringer IKT keine hohen Umzugs- und Migrationskosten anfallen und die bestehenden Ressourcen weiterhin genutzt werden können.
Die ausgewiesenen Investitionskosten entsprechen der Vorgabe des marktorientierten Mietermodells. Damit sind Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeit der Investitionen sichergestellt.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund 1 509 000 Franken veranschlagt, basierend auf Ansätzen von 170 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche.
Investitionen
Basierend auf dem Projekt mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
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| Fr. | |
|---|---|
| - Investitionen nach Baukostenplan 1-6 | 41 500 000 |
| - Zwischentotal | 41 500 000 |
| - davon Honorare 4,1 Mio. Fr. | |
| - Kostenungenauigkeit 10 % | 4 200 000 |
| Verpflichtungskredit «Bern, Sanierung Rechenzentrum PRIMUS» | 45 700 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude
Indexstand: Oktober 2024 = 118,4 (Basis Oktober 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 3,4 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
2.3 Bern: Sanierung Verwaltungsgebäude Taubenstrasse 16
| Benutzer: | Bundesverwaltung |
| «Bern, Sanierung Verwaltungsgebäude Taubenstrasse 16»: 92,7 Mio. Fr. (Projekt-Nr. 2012.164) |
2.3.1 Ausgangslage
Der Bund verfügt mit dem Areal Taubenhalde in Bern über einen Standort in unmittelbarer Nähe zur Bundesmeile. Die drei bestehenden Verwaltungsbauten sowie das Parkhaus sind seit rund 50 Jahren in Betrieb. Während der gesamten Nutzungsdauer wurden keine wesentlichen Sanierungen durchgeführt. Das Verwaltungsgebäude an der Taubenstrasse 16 ist das erste der vier Gebäude, das saniert und in den nächsten Lebenszyklus überführt werden soll.
Das Bauvorhaben ist ein Schlüsselprojekt des UK und somit von strategischer Bedeutung (siehe Ziffer 1.3). Es ist Voraussetzung für weitere Projekte und somit notwendig für die Umsetzung des Unterbringungskonzeptes.
2.3.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Die Bauteile, die ihre Lebensdauer erreicht haben und die baulichen Schwachstellen werden nachhaltig und unter Berücksichtigung der Charta für kreislauforientiertes Bauen gesamtheitlich saniert. Die Gebäudestruktur wird angepasst, um das Multispace-Konzept und damit flexible Arbeitsformen mit Desksharing umsetzen zu können. Damit wird die Anzahl Arbeitsplätze um 230 oder mehr als ein Drittel bei gleicher Fläche erhöht.
Nutzung und Raumprogramm
Das zehngeschossige Verwaltungsgebäude weist eine Kapazität von 860 Büroarbeitsmöglichkeiten mit entsprechenden Nebenräumen auf.
Im Untergeschoss befindet sich die Cafeteria, in der halböffentlichen Zone im Erdgeschoss sind der Sitzungszimmerpool sowie Hub-Arbeitsplätze angeordnet. In den sieben Obergeschossen sind die Arbeitsplätze und kleinere Besprechungsräume für die verschiedenen Verwaltungseinheiten sowie nutzungsspezifische Anforderungen untergebracht. Im Attikageschoss hat es verschiedene Sitzungszimmer.
Um moderne Formen der Zusammenarbeit zu unterstützen und kollektive Arbeitsplätze zu ermöglichen, wird das bewährte Multispace-Konzept realisiert. Dieses sieht neben offenen und geschlossenen Räumen eine Auswahl an zusätzlichen Sonderflächen für aufgabenorientiertes Arbeiten vor, wie beispielsweise Rückzugsräume oder Kommunikationsflächen. Den Mitarbeitenden stehen so je nach Aufgabe geeignete Arbeitsflächen zur Verfügung.
Standards
Die Sanierung erfolgt nach den SNBS. Dabei werden tiefe Treibhausgasemissionen sowohl beim Bau wie im Betrieb angestrebt und die Charta für kreislauforientiertes Bauen berücksichtig. Zudem wird das Gebäude unter Beachtung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert.
Spezielle Herausforderungen
Der Betrieb der anderen Gebäude auf dem Areal Taubenhalde ist während der Bauphase zu gewährleisten. Diese sind unterirdisch sowohl logistisch wie auch technisch verbunden.
Die Baustelle inmitten der Stadt bedingt spezielle Vorkehrungen und ist logistisch herausfordernd.
2.3.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
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| - Projektierung | 2021-2025 |
| - Ausführung | ab 2026 |
| - Inbetriebnahme | ab 2029 |
2.3.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Verschiedene Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung werden an einem Standort zusammengeführt. Damit werden Synergien sowohl im Nutzer- als auch im Gebäudebetrieb erzielt und die Ressourcen effizienter genutzt. Die bisherigen Standorte der Verwaltungseinheiten werden anschliessend aufgegeben oder für andere Zwecke genutzt.
Mit der Einführung von Desksharing und flexiblen Arbeitsformen reduziert sich der Flächenverbrauch um rund 20 Prozent. Dies senkt sowohl die Unterbringungskosten als auch die Umweltauswirkungen.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten werden mit der Sanierung von 66 auf 50 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche gesenkt und liegen künftig bei rund 1,2 Millionen Franken.
Investitionen
Basierend auf dem Bauprojekt mit Kostenschätzung werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
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| Fr. | |
|---|---|
| - Investitionen nach Baukostenplan 1-6 | 78 400 000 |
| - Erstausstattung | 6 100 000 |
| - Zwischentotal | 84 500 000 |
| - davon Honorare 6,9 Mio. Fr. | |
| - Kostenungenauigkeit 10 % | 8 200 000 |
| Verpflichtungskredit «Bern, Sanierung Verwaltungsgebäude Taubenstrasse 16» | 92 700 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude
Indexstand: Oktober 2024 = 118,4 (Basis Oktober 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 8,5 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
2.4 Giffers: Sanierung Bundesasylzentrum
| Benutzer: | Staatssekretariat für Migration (SEM) |
| «Giffers, Sanierung Bundesasylzentrum»: 19,8 Mio. Fr. (Projekt-Nr. 8232.004) |
2.4.1 Ausgangslage
Das Parlament hat die mit der Botschaft des Bundesrates vom 3. September 2014 ⁴ zur Neustrukturierung des Asylbereichs die Änderungen des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 ⁵ (AsylG) am 25. September 2015 ⁶ angenommen. Das Schweizer Stimmvolk hat am 5. Juni 2016 dieser Vorlage zugestimmt. ⁷ Der Bundesrat hat am 8. Juni 2018 beschlossen, dass das revidierte AsylG auf den 1. März 2019 abschliessend in Kraft gesetzt wird. ⁸
2016 erwarb der Bund das ehemalige Institut «Guglera» in Giffers (FR), um es als Bundesasylzentrum mit 300 Schlafplätzen zu nutzen. Der Gebäudekomplex besteht aus drei Gebäudeteilen; einem Haupttrakt und einer Turnhalle, die 1968 erbaut wurden, sowie einer Erweiterung aus dem Jahre 1989. Die Anlage wurde von 2017 bis 2018 in ein Bundesasylzentrum umgebaut und minimal instandgesetzt, damit der Betrieb rechtzeitig mit der Inkraftsetzung des revidierten AsylG per 1. Januar 2019 aufgenommen werden konnte.
Für einen langfristigen Betrieb sind Instandsetzungsmassnahmen erforderlich, insbesondere an der Gebäudehülle, den Sanitäranlagen, den Lüftungs- und Elektroinstallationen sowie im Bereich der Personen- und Brandsicherheit.
⁴ BBl 2014 7991
⁵ SR 142.31
⁶ BBl 2015 7181
⁷ BBl 2016 6779
⁸ AS 2018 2855 ; vgl. für frühere Teilinkraftsetzungen dieser Änderung des AsylG ( AS 2016 3101 ; 2017 6171 ).
2.4.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Die Sanierung soll die Nutzung für die nächsten 20 Jahre sicherstellen. Dazu gehören unter anderem die Instandsetzung der Gebäudehülle, die Anpassung der Sicherheits- und technischen Installationen an aktuelle Standards und Normen sowie die Sanierung der Sanitäranlagen für die Asylsuchenden.
Nutzung und Raumprogramm
Die Gebäude werden weiterhin als Bundesasylzentrum genutzt. Sie sind mit 300 Schlaf- und 20 Arbeitsplätzen ausgestattet. Bei einer ausserordentlichen Zunahme an Asylgesuchen, können zusätzlich 50 Schlafplätze geschaffen werden.
Standards
Das Gebäude wird, wo notwendig, energetisch saniert und unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert.
Spezielle Herausforderungen
Da unter Betrieb gebaut wird und die Sicherheit der Bewohnenden jederzeit gewährleistet sein muss, ist ein komplexer Baustellenablauf mit längerer Bauzeit erforderlich.
2.4.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
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| - Projektierung | 2025-2026 |
| - Ausführung | 2026-2029 |
| - Inbetriebnahme | 2029 |
2.4.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Die Gebäude zeigen deutliche Zeichen der Zeit und weisen erhebliche Mängel auf. Mit der Sanierung wird der Aufwand für den Betrieb und den laufenden Unterhalt reduziert und es sind in den nächsten 20 Jahren keine grösseren Umbauten notwendig.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund
1 226 000
Franken veranschlagt, basierend auf Ansätzen von 123 Franken pro Quadratmeter.
Investitionen
Basierend auf dem Bauprojekt mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
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| Fr. | |
|---|---|
| - Investitionen nach Baukostenplan 1-6 | 18 000 000 |
| - Zwischentotal | 18 000 000 |
| - davon Honorare 1,3 Mio. Fr. | |
| - Kostenungenauigkeit 10 % | 1 800 000 |
| Verpflichtungskredit «Giffers, Sanierung Bundesasylzentrum» | 19 800 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude
Indexstand: Oktober 2024 = 118,4 (Basis Oktober 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 1,9 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
2.5 Posieux: Sanierung Forschungs- und Verwaltungsgebäude
| Benutzer: | Agroscope |
| «Posieux, Sanierung Forschungs- und Verwaltungsgebäude»: 27,9 Mio. Fr. (Projekt-Nr. 5225.135) |
2.5.1 Ausgangslage
Agroscope ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Forschung und Entwicklung im Agrar-, Ernährungs- und Umweltbereich und ist als dieses dem Bundesamt für Landwirtschaft angegliedert. Durch seine Forschungsarbeit leistet Agroscope einen bedeutenden Beitrag für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft sowie eine intakte Umwelt.
In seinem Grundsatzentscheid zur zukünftigen «Standortstrategie Agroscope» legte der Bundesrat im November 2018 fest, dass Agroscope aus einem zentralen Forschungscampus in Posieux (FR), je einem regionalen Forschungszentrum in Changins (VD) und Reckenholz (ZH), sowie dezentralen Versuchsstationen bestehen soll. Am 8. Mai 2020 verabschiedete er die entsprechende Detailplanung. Die Standortstrategie setzt insbesondere in Posieux die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur voraus.
Das Gesamtkonzept Infrastruktur des Campus Posieux baut auf dem Bestand und den Ersatzneubauten auf. In Etappen soll mit Neubauten und Sanierungen die bestehende Infrastruktur an die neuen Bedürfnisse angepasst werden. Der Standort Posieux ist zukünftig der Hauptsitz der Geschäftsleitung Agroscope sowie seiner Stabsstellen. Zudem werden hier die Laborinfrastrukturen konzentriert und es wird ein zentraler Forschungscampus gebildet, mit inhaltlichen Schwerpunkten in der tierbezogenen sowie in der Lebensmittel- und Ernährungsforschung.
Mit den Immobilienbotschaften des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) für die Jahre 2020 und 2021 ⁹ genehmigte das Parlament die Verpflichtungskredite für die beiden Projekte «Miete und Erstausstattung Laborneubau» sowie «Ersatzneubau Verpflegungs- und Konferenzgebäude». Als weiteren Meilenstein soll nun das bestehende, als Büro- und Laborgebäude gemischt genutzte Hauptgebäude saniert und umgebaut werden, damit die Büroarbeitsplätze zentralisiert werden können.
⁹ Immobilienbotschaft EFD 2020 vom 20. Mai 2020 ( BBl 2020 4739 ) und Immobilienbotschaft EFD vom 19. Mai 2021 ( BBl 2021 1262 ).
2.5.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Die heutigen Labore werden ab dem zweiten Quartal 2026 in das neue Forschungsgebäude auf dem Campus umziehen. Dies ermöglicht das viergeschossige, 1971 erbaute Gebäude nach mehr als 50 Nutzungsjahren zu sanieren und zu einem Verwaltungsgebäude umzunutzen.
Nutzung und Raumprogramm
Das viergeschossige Verwaltungsgebäude hat eine Kapazität von 240 Büroarbeitsplätzen für rund 300 Mitarbeitende. Das flexible Raumkonzept und das bewährte Multispace-Konzept lassen bei veränderten Bedürfnissen Anpassungen zu und ermöglichen flexible Arbeitsformen und Desksharing.
Um nachhaltig mit der Ressource Boden umzugehen, entsteht auf dem Dach ein innovatives Gewächshaus für die Algenforschung. Deren Ziele sind die Substitution von proteinreichen, oft importierten Futtermitteln, insbesondere Soja, und die Entfernung von CO
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aus der Atmosphäre mittels Photosynthese.
Standards
Die Sanierung erfolgt nach den Standards Minergie P-ECO und SNBS. Das Gebäude wird unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert. Die Treibhausgasemissionen beim Bau werden minimiert, indem rund 72 Prozent der vorhandenen Bausubstanz wiederverwendet wird.
Spezielle Herausforderungen
Die Bauarbeiten erfolgen unter Betrieb des Areals und weiteren Bauvorhaben an den Areal-Infrastrukturen. Dies stellt besondere Anforderungen an die Baustellenlogistik und bedingt Massnahmen zur Verminderung von Vibrationen, Stromunterbrüchen, Lärm- und Staubemissionen.
2.5.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
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| - Projektierung | 2024-2025 |
| - Ausführung | 2026-2028 |
| - Inbetriebnahme | 2029 |
2.5.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Das Projekt ist Teil der im Detailkonzept vom 8. Mai 2020 beschriebenen baulichen Massnahmen, um die mittelfristigen Effizienzgewinne der strukturellen Reformen von Agroscope zu ermöglichen.
Die Sanierung und Umnutzung erfolgt nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und berücksichtigt wirtschaftliche Lebenszykluskosten. Die Investitions- und Betriebskosten werden optimiert, indem ein hoher Anteil der vorhandenen Bausubstanz weiterverwendet und das Flachdach für die Algenforschung genutzt wird.
Mit der Einführung von Desksharing und flexiblen Arbeitsformen reduziert sich der Flächenverbrauch um 17 Prozent. Dies senkt sowohl der Unterbringungskosten als auch die Umweltauswirkungen.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten der Büroflächen werden mit rund 360 000 Franken veranschlagt, basierend auf Ansätzen von 60 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche.
Investitionen
Basierend auf dem Bauprojekt mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
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| Fr. | |
|---|---|
| - Investitionen nach Baukostenplan 1-6 | 24 100 000 |
| - Erstausstattung | 1 300 000 |
| - Zwischentotal | 25 400 000 |
| - davon Honorare 2,5 Mio. Fr. | |
| - Kostenungenauigkeit 10 % | 2 500 000 |
| Verpflichtungskredit «Posieux, Sanierung Forschungs- und Verwaltungsgebäude» | 27 900 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude
Indexstand: Oktober 2024 = 118,4 (Basis Oktober 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 2,8 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
2.6 St. Margrethen: Neubau Interventionszentrum
| Benutzer: | Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) |
| «St. Margrethen, Neubau Interventionszentrum»: 87,6 Mio. Fr. (Projekt-Nr. 8274.002) |
2.6.1 Ausgangslage
Das BAZG befindet sich in einem umfassenden Digitalisierungs- und Transformationsprozess, dessen Kern das Programm DaziT ist. Dabei sollen die Zoll-, Abgabenerhebungs- und Kontrollprozesse bis Ende 2026 vereinfacht, optimiert und digitalisiert werden. Die Digitalisierung erfordert eine neue Kontrollstrategie mit unterschiedlichen Kontrollfiltern. Die daraus hervorgehenden statischen, mobilen und nachgelagerten sowie risikobasierten Einsatzformen führen zu veränderten Anforderungen an die Betriebsimmobilien des BAZG.
Der Bundesrat hat am 27. April 2022 die Objektstrategie für Betriebsimmobilien zur Kenntnis genommen und das BAZG damit beauftragt, diese umzusetzen. Sie sieht verschiedene standardisierte Immobilientypen in sechs operativen Regionen der Schweiz sowie standortbezogene Synergien mit Partnern vor. Bis 2041 sollen so die Objekte und Grundstücke von 1057 auf 447 Objekte reduziert werden. Die Investitionen für die Umsetzung bis 2041 können über den entsprechenden Zeitraum durch Einsparungen im Betrieb und Verkaufserlöse kompensiert werden. Nach 2041 werden die Kosten für die Betriebsimmobilien nachhaltig reduziert.
Als Schlüssel-Immobilie soll in der Region Zoll Ost in St. Margrethen ein Interventionszentrum (IVZ) mit Stützpunkt entstehen. Dieses soll die bisherigen Infrastrukturen des BAZG in der Nähe des Strassenzoll-Übergangs und Güterbahnhofs ersetzen. Zudem werden mehrere bisher dezentrale Infrastrukturen zusammengeführt und die Kontrollinfrastruktur auf die heutigen Anforderungen ausgerichtet. Hierfür hat der Bund 2017 ein Grundstück von rund 21 500 Quadratmeter in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusswerks St. Margrethen erworben. Aufgrund der Nähe zur Autobahn und zur Landesgrenze liegt das Areal sowohl taktisch als auch verkehrstechnisch äusserst günstig. In unmittelbarer Nähe ist ab 2040 ein Anschluss an die Autobahn nach Österreich vorgesehen und im Bruggerhorn eine Gemeinschaftszollanlage mit Österreich geplant.
Die Kantonspolizei St. Gallen wird künftig mit einigen Einheiten am Standort des IVZ St. Margrethen vertreten sein. Die enge örtliche Zusammenarbeit zwischen dem BAZG und der Kantonspolizei St. Gallen ergibt wertvolle Synergien sowohl bei der Kontroll- als auch bei der Stützpunktinfrastruktur. So erwarten beide Nutzer erhebliche Verbesserungen bezüglich Fallübergaben, Lageanalysen, Fach- und Informationsaustausch, der Bewältigung der Migration oder für Aufgaben im Strassenverkehr.
Basierend auf dem Raumbedarf der beiden Organisationen wurde eine Nutzungsaufteilung von 61 Prozent für das BAZG und 39 Prozent für die Kantonspolizei St. Gallen festgelegt. Die Parteien prüften verschiedene Finanzierungsvarianten und haben sich darauf geeinigt, dass der Bund den Bau und die Finanzierung und der Kanton St. Gallen die Miete übernimmt, da der Bund die grösseren Nutzungsanteile beansprucht. Vorbehältlich der Zustimmung der eidgenössischen Räte und der Stimmbevölkerung des Kantons St. Gallen wurde ein festes Mietverhältnis über 20 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um je zehn Jahre vereinbart. Die jährlichen Mietkosten betragen rund 2,2 Millionen Franken und unterstehen dem obligatorischen Finanzreferendum des Kantons. Der kantonale Regierungsrat hat am 22. Oktober 2024 eine entsprechende Botschaft verabschiedet und dem kantonalen Parlament überwiesen. Der Kredit für die Mietkosten wird der Stimmbevölkerung des Kantons St. Gallen im Herbst 2025 zur Abstimmung unterbreitet.
2.6.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Die Anlage besteht aus einem dreiflügeligen, zweigeschossigen Baukörper. Ein Flügel dient der Kontrolle von Personen, Fahrzeugen und Waren, ein zweiter als Kunden- und Verwaltungszone und der dritte als Parkgarage für Dienstfahrzeuge sowie für Fahrzeuge von Mitarbeitenden im Schichtdienst. Der Aussenraum ist entsprechend in zwei Funktionsräume, eine Kontroll- und Kundenzone sowie einen Verwaltungsbereich, gegliedert.
Der Neubau ist statisch so dimensioniert, dass er bei Bedarf später aufgestockt werden kann.
Nutzung und Raumprogramm
Der nicht unterkellerte Neubau umfasst total 13 750 Quadratmeter Geschossfläche. Er beinhaltet hauptsächlich die Funktionen der Kontrollhalle mit Sicherheitszone, den Kundenbereich, die Bürozonen des BAZG und der Kantonspolizei St. Gallen, die Sport- und Garderobenräume sowie die Parkgarage für Dienstfahrzeuge mit dem Ausrüstungsbereich.
Standards
Der Neubau wird nach dem SNBS errichtet und erfüllt die Anforderungen an Minergie-ECO. Das Ziel sind tiefe Treibhausgasemissionen sowohl beim Bau wie im Betrieb. Die Charta für kreislauforientiertes Bauen ist berücksichtigt. Zudem wird der Neubau unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert.
2.6.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
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| - Projektierung | 2023-2025 |
| - Ausführung | 2026-2029 |
| - Inbetriebnahme | Ende 2029 |
2.6.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Der Ausbau für den Bürobereich entspricht dem Standard für Büro- und Verwaltungsgebäude des Bundes, wobei die speziellen Sicherheitsanforderungen des BAZG und der Kantonspolizei St. Gallen berücksichtigt wurden.
Mit dem Interventionszentrum in St. Margrethen kann das BAZG rund 5 000 Quadratmeter an Flächen bei bestehenden Standorten reduzieren bzw. aufheben.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund 825 000 Franken veranschlagt, basierend auf Ansätzen von 60 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche.
Investitionen
Basierend auf dem Bauprojekt mit Kostenschätzung werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
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| Fr. | |
|---|---|
| - Investitionen nach Baukostenplan 1-6 | 76 500 000 |
| - Erstausstattung | 2 500 000 |
| - Zwischentotal | 79 000 000 |
| - davon Honorare 12,8 Mio. Fr. | |
| - Kostenungenauigkeit 10 % | 8 600 000 |
| Verpflichtungskredit «St. Margrethen, Neubau Interventionszentrum» | 87 600 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Ostschweiz, Hochbau
Indexstand: Oktober 2023 = 114,7 (Basis April 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 7,4 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
2.7 Weitere Immobilienvorhaben 2025
| Benutzer: | Zivile Bundesverwaltung im In- und Ausland |
| «Weitere Immobilienvorhaben 2025»: 160 Mio. Fr. (Projekt-Nr. 620.2025) |
2.7.1 Umschreibung des Verpflichtungskredits
Das Immobilienportfolio des BBL umfasst Immobilien zur Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung, der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen. Der Verpflichtungskredit «Weitere Immobilienvorhaben 2025» von 160 Millionen Franken wird für die folgenden nicht einzeln spezifizierten Vorhaben verwendet:
-
bauliche Massnahmen in Bereichen wie Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen von bis 10 Millionen Franken;
-
sämtliche nicht planbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufe und damit verbundene Liegenschaftssanierungen sowie bauliche Anpassungen;
-
Erstausstattungen von Neubauten und neu erworbenen Gebäuden sowie Ausstattungen neuer Arbeitsplätze von bis 10 Millionen Franken;
-
Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Areal- und Objektentwicklungen, Expertisen sowie weitere externe Beraterleistungen bis 10 Millionen Franken;
-
Projektierungen, Baugesuchsverfahren, Vorbereitung der Beschaffungen, Gebühren, Gutachten, Baugrunduntersuchungen und Sondagen sowie Bauprofile;
-
nicht versicherte Schäden an Liegenschaften;
-
nicht kalkulierbare Kosten infolge spezieller Situationen bei Vorhaben im Ausland.
Die Höhe des zu beantragenden Verpflichtungskredits wird unter Berücksichtigung der mehrjährigen Investitionsplanung jährlich überprüft.
2.7.2 Finanzielle Auswirkungen
Investitionen
Die Planung der Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Planungsstandes vom Januar 2025 werden folgende Vorhaben über den beantragten Verpflichtungskredit «Weitere Immobilienvorhaben 2025» verpflichtet:
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| Fr. | |
|---|---|
| EDA | 33 100 000 |
| Instandsetzungsmassnahmen | 14 700 000 |
| Um- und Neubauten | 10 200 000 |
| Projektierungen | 5 800 000 |
| Erstausstattungen | 2 400 000 |
| Kultur | 2 400 000 |
| Instandsetzungsmassnahmen | 2 200 000 |
| Käufe | 200 000 |
| Landwirtschaftliche Forschungsanstalten | 10 500 000 |
| Instandsetzungsmassnahmen | 10 100 000 |
| Projektierungen | 400 000 |
| Sport | 21 200 000 |
| Instandsetzungsmassnahmen | 13 300 000 |
| Um- und Neubauten | 6 300 000 |
| Projektierungen | 1 600 000 |
| Zoll | 22 800 000 |
| Instandsetzungsmassnahmen | 19 000 000 |
| Projektierungen | 3 800 000 |
| Übrige Bundesverwaltung | 70 000 000 |
| Instandsetzungsmassnahmen | 49 300 000 |
| Um- und Neubauten | 10 400 000 |
| Projektierungen | 4 500 000 |
| Erstausstattung | 5 800 000 |
| Weitere Immobilienvorhaben 2025 | 160 000 000 |
3 Verpflichtungskredite Zumieten
3.1 Bern, Stauffacherstrasse 65, Gebäude 14: Zumiete Büroräume
| Benutzer: | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Verteidigung) und BIT |
| «Bern, Stauffacherstrasse 65, Gebäude 14, Zumiete Büroräume»: 33,7 Mio. Fr. |
3.1.1 Ausgangslage
Die Büroräume an der Stauffacherstrasse 65, Gebäude 14, in Bern dienen primär der Unterbringung von Mitarbeitenden der Verteidigung (Kommando Cyber) und teilweise auch des EFD (BIT).
Es handelt sich um ein bestehendes Zumietobjekt mit rund 12 700 Quadratmeter Mietfläche. Die Räumlichkeiten werden weiterhin benötigt und es steht derzeitig kein geeignetes Eigentumsobjekt zur Verfügung. Eine künftige Unterbringung in eigenen Liegenschaften des Bundes ist abhängig von der laufenden Revision der Unterbringungsplanung Verteidigung.
3.1.2 Grundelemente des Mietvertrags
Grundsätzliches
Seit dem 1. Januar 2005 mietet der Bund, vertreten durch das BBL, die Liegenschaft von der Eigentümerin, der Ruag Real Estate. Der bestehende Mietvertrag läuft am 30. November 2027 aus und enthält ein einmaliges Optionsrecht für eine Verlängerung um fünf Jahre. Da die Räumlichkeiten länger benötigt werden, wurde am 1. März 2024 ein Nachtrag zum Mietvertrag mit drei Verlängerungsoptionen abgeschlossen. Die Mieterin kann diese Optionsrechte einseitig ausüben. Die Vermieterin hat keine Kündigungsrechte.
Dauer des Mietvertrags
Der Nachtrag zum Mietvertrag enthält drei Optionen über maximal neun Jahre; Option 1 mit einer Verlängerung um fünf Jahre sowie die Optionen 2 und 3 mit je einer Verlängerung um weitere zwei Jahre bis maximal am 30. November 2036.
Ausbau des Edelrohbaus und Mieterausbau
Die Räumlichkeiten wurden im Edelrohbau gemietet und per Mietbeginn am 1. Januar 2005 wurde der Mieterausbau realisiert.
Mietzinsanpassungen
Der Mietzins kann jedes Jahr dem Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden.
Nebenkosten
Die Nebenkosten sind quartalsweise im Voraus zahlbar. Die vereinbarten Akontozahlungen entsprechen 330 000 Franken pro Jahr und werden aufgrund der tatsächlichen Aufwendungen jährlich abgerechnet.
3.1.3 Termine
Die erste Option dauert vom 1. Dezember 2027 bis zum 30. November 2032 und muss bis am 28. Februar 2026 ausgelöst werden. Die Optionen 2 und 3 werden zu gegebener Zeit und bei Bedarf ausgelöst.
3.1.4 Finanzielle Auswirkungen
Unterbringungskosten
Der Mietzins inklusive Nebenkosten beläuft sich auf rund 3,6 Millionen Franken jährlich. Für die Mietdauer von neun Jahren über alle drei Optionen wird ein Verpflichtungskredit von 33,7 Millionen Franken beantragt.
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| Fr. | |
| - Mietkosten für Bern, Stauffacherstrasse 64, Gebäude 14 | 32 400 000 |
| - Teuerung 1 % (Annahme gemäss Mittelfristprognose Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO]) | 1 300 000 |
| Verpflichtungskredit «Bern, Stauffacherstrasse 64, Gebäude 14, Zumiete Büroräume» | 33 700 000 |
Massgebend für die Berechnung der Teuerung:
Landesindex der Konsumentenpreise
Indexstand: Oktober 2024 = 108,0 (Basis Dezember 2015 = 100)
3.2 Wabern, Quellenweg 6: Zumiete Büroräume
| Benutzer: | SEM |
| «Wabern, Quellenweg 6, Zumiete Büroräume: 27,3 Mio. Fr. |
3.2.1 Ausgangslage
Die Mehrheit der Büroarbeitsplätze des SEM sind in Wabern in vier Liegenschaften untergebracht. Zwei dieser Liegenschaften befinden sich im Eigentum des Bunds, die anderen werden zugemietet. Die Liegenschaft am Quellenweg 6 wird seit 1993 von der Pensionskasse Publica angemietet und vom SEM als Bürofläche genutzt. Das Objekt weist eine Mietfläche von rund 19 000 Quadratmeter auf. Gemäss der aktuellen Planung wird dieses Objekt über die Laufzeit des bestehenden Vertrages benötigt.
3.2.2 Grundelemente des Mietvertrags
Grundsätzliches
Der bestehende Mietvertrag läuft am 31. März 2028 aus und enthält ein einmaliges Optionsrecht für eine Verlängerung um fünf Jahre.
Dauer des Mietvertrags
Die fünfjährige Option dauert vom 1. April 2028 bis zum 31. März 2033.
Ausbau des Edelrohbaus und Mieterausbau
Die Räumlichkeiten wurden im Edelrohbau gemietet und der Mieterausbau bei Mietbeginn realisiert.
Mietzinsanpassungen
Der Mietzins kann jedes Jahr dem Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden.
Nebenkosten
Die Mieterin ist Alleinmieterin in diesem Gebäude. Deshalb sind die Nebenkosten nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Mieterin bezahlt die anfallenden Nebenkosten direkt.
3.2.3 Termine
Die Verlängerungsoption muss bis am 31. März 2026 ausgelöst werden.
3.2.4 Finanzielle Auswirkungen
Unterbringungskosten
Der Mietzins beläuft sich auf rund 5,1 Millionen Franken jährlich. Für die Mietdauer von fünf Jahren wird ein Verpflichtungskredit von 27,3 Millionen Franken beantragt.
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| Fr. | |
|---|---|
| - Mietkosten für Wabern, Quellenweg 6 | 25 500 000 |
| - Teuerung 1 % (Annahme gemäss Mittelfristprognose SECO) | 1 800 000 |
| Verpflichtungskredit «Wabern, Quellenweg 6, Zumiete Büroräume» | 27 300 000 |
Massgebend für die Berechnung der Teuerung:
Landesindex der Konsumentenpreise
Indexstand: September 2024 = 115,4 (Basis Mai 2000 = 100)
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
4.1.1 Personelle Auswirkungen
Die geplanten Vorhaben haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Personalbedarf der betroffenen Dienststellen.
4.1.2 Finanzielle Auswirkungen
Betriebskosten
Als Betriebskosten werden die jährlichen Ausgaben bezeichnet, die durch den bestimmungsgemässen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören die Ausgaben für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (Wartung, Instandhaltung) und die Kontroll- und Sicherheitsdienste sowie die Abgaben und Beiträge. Die Betriebskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.
Investitionen
Die Investitionen der beantragten Verpflichtungskredite für die zivilen Immobilien werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.
Übrige Kosten
Die Kosten für Informatikkomponenten und die Anbindung an IT-Netze werden, gemäss der Weisung vom 1. Januar 2009 über die Zusammenarbeit zwischen BBL und BIT in ihren Rollen als Leistungserbringer, einerseits vom BBL, andererseits aber auch von den IT-Leistungserbringern und -nutzern budgetiert und übernommen.
4.1.3 Auffangen der Teuerung bei Bauprojekten
Die Kostenungenauigkeit gemäss der Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins wird bei den einzelnen Vorhaben als Bestandteil des Verpflichtungskredits ausgewiesen (10 % bei Projekten mit Kostenvoranschlag und 15 % bei Vorprojekten mit Kostenschätzung).
Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Investitionsausgaben verstehen sich zudem inklusive Mehrwertsteuer. Den Berechnungen liegt der lokale Baupreisindex zugrunde. Es ist keine Teuerungsentwicklung in den ausgewiesenen Projektkosten berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehrkosten werden in der Regel mit folgenden Massnahmen aufgefangen:
-
Kostenbewirtschaftung innerhalb der einzelnen Verpflichtungskredite im Rahmen der budgetierten Kostenungenauigkeit (10 bzw. 15 %);
-
Kreditverschiebung zwischen den Verpflichtungskrediten gemäss Artikel 2 des beantragten Bundesbeschlusses.
Reichen diese Massnahmen nicht aus, so werden der Bundesversammlung Zusatzkredite nach Artikel 27 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 1⁰ (FHG) beantragt.
Als Teuerung gilt die Preisentwicklung zwischen dem in der Immobilienbotschaft ausgewiesenen Baupreisindex und dem Index zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten. Die gleiche Regelung gilt sinngemäss bei einer Anpassung des Mehrwertsteuersatzes.
1⁰ SR 611.0
4.2 Terminliche Auswirkungen
Bei den beantragten Projekten kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und der Realisierung termingerecht begonnen wird.
Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass sich einzelne Realisierungstermine aufgrund von Einsprachen und Rekursen in planungs- und baurechtlichen Auflage- oder Genehmigungsverfahren sowie bei der Ausschreibung der Arbeiten verschieben. Verzögerungen können überdies entstehen, wenn die Voranschlagskredite in den kommenden Jahren nicht genügen, um neben den laufenden Projekten auch neue Projekte zu finanzieren.
5 Stand der Verpflichtungskredite
Im Verzeichnis «Stand der Verpflichtungskredite» zur Staatsrechnung werden gemäss Artikel 26 FHG sämtliche laufenden und abgerechneten Verpflichtungskredite der Immobilienbotschaften ausgewiesen.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Rechtsgrundlagen
Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.
Im Weiteren sind massgebend:
-
die Artikel 21-27 FHG;
-
Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 2004 1¹ über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten;
-
Artikel 28 VILB.
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Bewilligung der beantragten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung (BV) ¹2 .
1¹ SR 611.051
¹2 SR 101
6.2 Form des Erlasses
Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 BV sowie von Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 ¹3 die Form eines einfachen, nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses zu geben.
¹3 SR 171.10
6.3 Ausgabenbremse
Die mit der vorliegenden Immobilienbotschaft beantragten Verpflichtungskredite (Art. 1 Entwurf des Bundesbeschlusses über die zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2025) sind nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV der Ausgabenbremse unterstellt. Sie bedürfen demnach der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.
Bundesrecht
Botschaft zu den zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2025. (Immobilienbotschaft zivil 2025)
Alternativer Titel
Immobilienbotschaft zivil 2025
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