Botschaft über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2026-2029
Botschaft über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2026-2029
vom 20. Juni 2025
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2026-2029.
Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, den folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben:
| 2021 | P | 21.3791 | Covid-19. Auswirkungen auf die Vitalität des Netzwerks der internationalen Organisationen in der Schweiz und auf die Schweizer Gaststaatpolitik? (N 17.6.2021, Walder; N 1.10.2021; N 10.3.2022) |
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
| 20. Juni 2025 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
Übersicht
Der Bundesrat beantragt dem Parlament die erforderlichen Mittel, damit die Schweiz ihre Position als Gaststaat internationaler Organisationen und wichtiges Zentrum für globale Gouvernanz erhalten kann.
Die Botschaft betrifft den Zeitraum 2026-2029 und enthält die vorgesehenen Massnahmen zur Umsetzung der Ziele der Gaststaatpolitik. Dazu werden finanziellen Mittel in Höhe von 130,4 Millionen Franken benötigt. Zudem beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Gewährung eines zinslosen, innert 50 Jahren rückzahlbaren Darlehen des Bundes von 78 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zu genehmigen. Darüber hinaus werden für das Jahr 2026 gemäss dem Beschluss des Bundesrats vom Juni 2025 über das dringliche Massnahmenpaket für das internationale Genf zusätzliche Mittel beantragt. Dieses Paket umfasst einen zusätzlichen Betrag von 82,2 Millionen Franken, wovon 21,5 Millionen Franken in dieser Botschaft enthalten sind.
Die Rolle als Gaststaat ist Teil der Identität der Schweiz geworden. Im Ausland wird Genf als deren Symbol wahrgenommen. In drei weiteren Kantonen (Basel, Bern und Waadt) sind ebenfalls internationale Organisationen ansässig. Mit ihrer Dichte an internationalen Organisationen, offiziellen Vertretungen von Mitgliedstaaten und Nichtregierungsorganisationen sowie angesichts der Tausenden von internationalen Konferenzen, die hierzulande stattfinden, gehört die Schweiz zu den wichtigsten Zentren des Multilateralismus. Diese Position ist für die Schweiz ein wesentlicher strategischer Vorteil.
Die Gaststaatpolitik begünstigt die Interessenwahrung der Schweiz und leistet einen Beitrag zu einem zielgerichteten, kohärenten, wirksamen und effizienten Multilateralismus, der das Subsidiaritätsprinzip wahrt und sich an der Zukunft orientiert. Die Schweiz mit ihrer mittelgrossen und stark global ausgerichteten Volkswirtschaft setzt sich für ein wirksames multilaterales System und eine auf dem Völkerrecht beruhende Ordnung ein. Die Präsenz internationaler Akteure ist zudem von wirtschaftlicher Bedeutung - für die betreffenden Regionen und Städte ebenso wie für die ganze Schweiz.
Die Kürzungen der Beiträge einiger Geber an internationale Organisationen in Verbindung mit geopolitischen Spannungen markieren eine Phase des Umbruchs für das multilaterale System. Diese Kürzungen führen bereits zu Stellenabbau in internationalen Organisationen, darunter auch in Genf, sowie zu Verlagerungen ins Ausland. Dieses Phänomen könnte sich noch verstärken, wenn nicht umgehend Massnahmen ergriffen werden. Eine Reaktion in einigen Monaten könnte sich als zu spät erweisen.
Die UNO-Reform «UN80» trägt zu dieser Dynamik bei. Sie zielt darauf ab, die Effizienz des UNO-Systems durch Kostensenkungen und die Anpassung der Organisationsstrukturen zu stärken - Ziele, die die Schweiz unterstützt. Genf und New York sind besonders von Verlagerungen an kostengünstigere Standorte betroffen. In diesem Zusammenhang macht die Konkurrenz opportunistischer Staaten, die politisches Kapital und erhebliche finanzielle Mittel mobilisieren, die Situation umso besorgniserregender.
Diese Situation bringt grosse Unsicherheiten mit sich, und gleichzeitig bietet die aktuelle Dynamik auch die Chance für Reformen, welche den Prinzipien eines effizienten Multilateralismus entsprechen. Dank seiner sektorübergreifenden Expertise, seiner vielseitigen Akteure und seiner vor Ort verankerten Innovationszentren ist Genf gut positioniert, um eine Schlüsselrolle in dieser Entwicklung zu spielen.
Angesichts des epochalen Wandels, den wir derzeit erleben, ist eine analytische Distanz erforderlich, um die Lage zu verstehen und handeln zu können. Indem sie den etablierten internationalen Organisationen möglichst günstige Rahmenbedingungen garantiert, kann die Schweiz als Gaststaat auch die Risiken begrenzen, die mit den neuen Herausforderungen und der zunehmenden Konkurrenz durch andere Gaststaaten und -städte verbunden sind.
Die vorliegende Botschaft knüpft an die Botschaften zur Gaststaatpolitik 2016-2019 und 2020-2023 an und passt diese an die derzeitige unsichere Lage an. Sie definiert vier Handlungsfelder: Ansiedlung, Infrastruktur (insbesondere Immobilien), Partnerschaften und Gouvernanz der neuen Technologien. Der Schwerpunkt liegt auf einer verstärkten Ausrichtung der Subventionen auf die aktuellen Herausforderungen und auf einer flexiblen Nutzung der Ressourcen.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament für den Zeitraum 2026-2029 Finanzmittel in Höhe von 130,4 Millionen Franken für die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat. Darin enthalten ist ein Verpflichtungskredit von 7,8 Millionen Franken für die Finanzierung von Massnahmen im Bereich des Aussenschutzes von Gebäuden internationaler Organisationen, für den die Schweiz zuständig ist. Diese finanziellen Mittel umfassen auch einen Betrag von 21,5 Millionen Franken für das Jahr 2026 im Rahmen der vom Bundesrat beschlossenen dringlichen Massnahmen zur Stärkung der Attraktivität der Schweiz als Gaststaat im internationalen Wettbewerb und angesichts der aktuellen Lage Der Bund wird in diesem Sinne die Rückzahlung von Darlehen an internationale Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die dies beantragen, für zwei Jahre aussetzen. Diese Erleichterungen werden an eine Präsenz und verbindliche Verpflichtungen der internationalen Akteure zugunsten des internationalen Genfs geknüpft.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament zudem, einem zinslosen, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbaren Darlehen des Bundes in Höhe von 78 Millionen Franken an die FIPOI zuzustimmen. Es geht darum, die dringendsten Arbeiten an einem ersten Teil der Gebäude des internationalen Genfs in deren Besitz sicherzustellen. Der Kanton Genf wird sich zusätzlich mit 52 Millionen Franken in Form eines A-fonds-perdu-Beitrags beteiligen. Insgesamt werden damit 130 Millionen Franken via die FIPOI investiert. Diese finanzielle Unterstützung ist an gezielte Massnahmen geknüpft, unter anderem an einen zusätzlichen Beitrag des Bundes in Höhe von 2,8 Millionen Franken pro Jahr während mindestens zehn Jahren. Mittelfristig, d. h. über die Zeitspanne dieser Botschaft hinaus, sind Investitionen für die Renovation des restlichen Immobilienparks der FIPOI erforderlich. Der Umfang dieser finanziellen Mittel ist kaum abzuschätzen und wird von den Entwicklungen am Standort selbst sowie den entsprechenden Strategien abhängen.
Entgegen dem allgemeinen Trend bei den Bundesbeiträgen wird der jährliche Zahlungsrahmen des Kredits A231.0353 gegenüber der Planung 2024 für den Budgetzyklus 2026-2028 um 5 % oder rund 1,2 Millionen Franken erhöht. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten wird diese Erhöhung durch eine interne Neugewichtung der Prioritäten kompensieren. Diese Investition in Höhe von 130,4 Millionen Franken dient der Aufrechterhaltung der wesentlichen Aktivitäten des Gaststaates, insbesondere in Genf. Trotz dieser Erhöhung erfordern die Unsicherheiten im Multilateralismus und der zunehmende Druck auf das internationale Genf eine verstärkte Priorisierung, rasche Entscheidungen und gegebenenfalls zusätzliche Sofortmassnahmen.
Botschaft
1 Ausgangslage
Die Entscheidung einiger Geber, ihre Beiträge an internationale Organisationen zu kürzen, sowie anhaltende geopolitische Spannungen markieren eine Phase des Umbruchs für das multilaterale System und damit auch für das internationale Genf. Bestehende Tendenzen - fragile Finanzierung internationaler Organisationen, Angriffe auf Normen, politische Polarisierung - werden verschärft. Die normative Kohärenz einer auf Recht und gemeinsamen Werten basierenden internationalen Ordnung wird in Frage gestellt, und die Risiken einer dauerhaften Schwächung des Multilateralismus und damit auch des internationalen Genfs sind real.
Die von den Gebern angekündigten Kürzungen der Mittel haben bereits zu Budgetkürzungen und Stellenstreichungen in UN-Organisationen, darunter auch in Genf, geführt. Besonders betroffen sind die Bereiche globale Gesundheit und humanitäre Hilfe. Wenn nichts unternommen wird, könnte sich diese Situation weiter verschärfen.
Diese Dynamik zeigt sich insbesondere im Rahmen der Reforminitiative «UN80» der Vereinten Nationen, die darauf abzielt, die Effizienz durch Kostensenkungen zu steigern, Mandate zu priorisieren und die Organisationsstrukturen anzupassen - Ziele, die aus Sicht der Schweiz zu begrüssen sind. Das Streben nach nachhaltiger Effizienz könnte jedoch durch rasche Sparmassnahmen gefährdet werden.
Internationale Organisationen stehen daher vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits benötigen sie kurzfristig ausreichende Liquidität, andererseits sind langfristige strukturelle Massnahmen zur Kostensenkung unerlässlich. Diese werden unter Zeitdruck und ohne Berücksichtigung langfristiger Auswirkungen getroffen. Genf und New York werden besonders von Verlagerungen an kostengünstigere, oder als solch wahrgenommene, Standorte betroffen sein.
Die besondere Stellung des internationalen Genfs wird zudem durch eine zunehmend opportunistische und offenkundige Konkurrenz anderer Staaten aus allen Regionen, darunter auch einiger Nachbarländer, verstärkt. Diese Konkurrenten mobilisieren viel politisches Kapital und erhebliche finanzielle Mittel, um attraktive Angebote zu unterbreiten. Über die Auswirkungen auf das internationale Genf hinaus birgt diese Dynamik ein erhebliches Risiko der Fragmentierung des multilateralen Systems und einen Effizienzverlust der internationalen Organisationen sowie der Zusammenarbeit zwischen ihnen und anderen relevanten Akteuren.
Dank ihrer langjährigen Erfahrung ist Genf gut gerüstet für die Bewältigung dieser Herausforderungen. Sie kann namentlich auf eine Politik zählen, die sich auch während Krisen bewährt, wie es sich in der Covid-19-Pandemie gezeigt hat. Für ihr Handeln stützt sie sich deshalb auf solide Instrumente, die abhängig von den Umständen weiterentwickelt werden können. In diesem Zusammenhang ist eine erhöhte Flexibilität bei der Nutzung von Ressourcen unabdingbar, um die Chancen zu nutzen.
Genf ist dank seiner sektorübergreifenden Expertise, seinem Multi-Akteurs-Ansatz, seiner operativen Verankerung und seinen Innovationszentren gut positioniert, um eine zentrale Rolle bei der Anpassung des multilateralen Systems an die neuen Gegebenheiten zu spielen. Der Erfolg der Gaststaatpolitik hängt zunehmend von einer engen Koordination zwischen den Hebeln ab, über die die Schweiz als Mitgliedstaat, Geber- und Gastland verfügt, sowie von der Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden.
Die aktuelle Lage birgt jedoch ebenfalls ein grosses Risiko für das internationale Genf, das an den Rand gedrängt und in seiner Bedeutung geschwächt werden könnte. Vor diesem Hintergrund muss die Schweiz dringliche Massnahmen ergreifen, um den Wegzug wichtiger Akteure oder strategisch wichtiger internationaler Konferenzen zu verhindern. Aus diesem Grund wird der Gaststaatkredit für das Jahr 2026 deutlich erhöht und damit die 2025 eingeführten Massnahmen verlängert. Es ist in der Tat von entscheidender Bedeutung, unverzüglich zu handeln, um eine Dynamik zu bremsen, die erhebliche Folgen für den Gaststaat haben könnte.
1.1 Gaststaat 2024
1.1.1 Wichtige Kennzahlen
Die Schweiz beherbergt seit 160 Jahren internationale Organisationen und Konferenzen. Die Rolle als Gaststaat ist deshalb Teil ihrer Identität geworden. Die meisten Aktivitäten konzentrieren sich auf Genf. In drei weiteren Kantonen (Basel, Bern und Waadt) sind ebenfalls solche Organisationen ansässig. Mit der Präsenz von 46 internationalen Organisationen, mit Vertretungen von 183 Mitgliedstaaten und von zwei Beobachterstaaten der Vereinten Nationen (UNO) und mit rund 460 Nichtregierungsorganisationen (NGO) sowie jährlich rund 6500 Konferenzen für über 500 000 Teilnehmende in Genf ¹ gehört die Schweiz zu den wichtigsten Zentren der multilateralen Zusammenarbeit. Diese Position ist für die Schweiz von wesentlicher strategischer Bedeutung.
¹
www.eda.admin.ch/missions/mission-onu-geneve/fr/home/geneve-international/faits-et-chiffres.html
(fr)
1.1.2 Nutzen
Für die Schweiz ist ihre Gaststaatpolitik mit zahlreichen Vorteilen verbunden. Die internationalen Organisationen tragen zur Erarbeitung von Regeln für die internationale Ordnung bei. Mit ihrer offenen Volkswirtschaft profitiert die Schweiz von einer auf dem Völkerrecht beruhenden globalen Ordnung.
Diese Rolle als Gaststaat stärkt die Position der Schweiz als Mitglied- und Geberstaat ebenso wie ihren internationalen Ruf. Anlässe, die auf ein grosses Medienecho stossen, wie das Treffen der Präsidenten Joe Biden und Wladimir Putin von 2021, machen die Schweiz als Gaststaat und Brückenbauerin bekannt.
Schliesslich sind die Präsenz der internationalen Akteure und die Durchführung internationaler Konferenzen in der Schweiz auch von wirtschaftlicher Bedeutung. Die Ausgaben des internationalen öffentlichen Sektors in der Schweiz beliefen sich 2023 gemäss Schätzungen auf rund 4 Milliarden Franken pro Jahr. Gemäss der Erhebung 2023 des Amtes für Statistik des Kantons Genf trug das internationale Genf 11,4 Prozent zum Bruttoinlandprodukt (BIP) des Kantons und rund 1 Prozent zum BIP der Schweiz bei ² .
Über 32 000 internationale Bedienstete sind in internationalen Organisationen und ständigen Vertretungen in der Schweiz tätig. Gemäss einer aktuellen Studie ³ schafft jede Vollzeitstelle im internationalen öffentlichen Sektor rund 0,5 zusätzliche Arbeitsplätze in der Genferseeregion. Die aktuellen Entwicklungen könnten das Ausmass dieser Auswirkungen beeinflussen. Die Konzentration internationaler Institutionen in der Schweiz schafft eine positive Dynamik, die weitere Einrichtungen anzieht. Diese positiven Auswirkungen auf politischer und wirtschaftlicher Ebene müssen im Verhältnis zu den anfallenden Kosten betrachtet werden, die diese Akteure verursachen, insbesondere durch Steuerbefreiungen, von denen einige profitieren, und durch die Kosten im Zusammenhang mit ihrer Ansiedlung. Gemäss der oben genannten Studie beliefen sich die direkten Steuereinnahmen des Bundes im Jahr 2019 auf rund 124 Millionen Franken, während die direkten öffentlichen Aufwendungen auf 152,7 Millionen Franken geschätzt wurden (ohne Betreuungskosten). Die jährlichen Nettokosten des internationalen Genfs würden für den Bund somit rund 28,7 Millionen Franken betragen.
² Enquête annuelle 2023 de l’Office cantonal de la statistique du canton de Genève (OCSTAT):
https://statistique.ge.ch/domaines/apercu.asp?dom=06_06
.
³ Etude sur l’impact du secteur international à Genève - Fondation pour Genève, 2024:
www.fondationpourgeneve.ch/publication-de-letude-sur-limpact-du-secteur-international-a
-geneve
.
1.1.3 Entwicklung der Gaststaatpolitik
Die engen Zusammenhänge zwischen Gaststaat, Rahmenbedingungen und wirtschaftlicher Entwicklung kann anhand des nachfolgenden Beispiels veranschaulicht werden: Mit der Ansiedlung des Völkerbunds in Genf im Jahr 1920 beschloss der Kanton Genf den Bau des Flughafens Cointrin, um den Delegierten der internationalen Institutionen den Zugang zu erleichtern. Zwischen 1929 und 1938 wurde das Palais des Nations gebaut. Dies veranlasste weitere internationale Organisationen, sich am Ufer des Genfersees niederzulassen.
Um den wachsenden Anforderungen im Immobilienbereich gerecht zu werden, gründeten der Bund und der Kanton Genf im Jahr 1964 die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI), welche die internationalen Organisationen beim Bau und bei der Renovation von Liegenschaften begleitet. Zwischen 1969 und 1973 erstellte Genf das Centre international de Conférences Genève (CICG), das eine Pionierrolle für Konferenztechnologien übernahm. Das 1996 gegründete Centre d’Accueil de la Genève Internationale (CAGI) unterstützt ankommende internationale Mitarbeitende und vervollständigt das Genfer Dispositiv.
Auf rechtlicher Ebene wurden mit den in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen Sitzabkommen geschlossen, die den Status der Organisation sowie ihrer Mitarbeitenden und Delegierten definieren. Das Gaststaatgesetz vom 22. Juni 2007 ⁴ (GSG) und die Gaststaatverordnung vom 7. Dezember 2007 ⁵ (V-GSG, die beide am 1. Januar 2008 in Kraft traten, regeln die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge. Wenig später ergänzte die Verordnung vom 6. Juni 2011 ⁶ über die privaten Hausangestellten dieses Regelwerk. Im Jahr 2015 verabschiedete das Parlament eine erste Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2016-2019 ⁷ . Eine zweite Botschaft folgte für den Zeitraum 2020-2023 ⁸ . Die Gaststaatpolitik wird durch weitere Instrumente ergänzt, wie Botschaften zu Krediten für die Renovation oder den Bau von Gebäuden für internationale Organisationen sowie die Botschaft zu den drei Zentren ⁹ , die ebenfalls Instrumente der Schweizer Friedenspolitik sind. Hinzu kommen Beiträge an multilaterale Organisationen mit Sitz in Genf, die im Rahmen der Strategie zur internationalen Zusammenarbeit geleistet werden.
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstützen ebenso die Gaststaatpolitik durch direkte Finanzierungen im Sicherheitsbereich. Weitere Bundesämter tragen zur Finanzierung internationaler Organisationen bei, die in ihrem Themenbereich tätig sind, und vertreten die Schweiz dort als Mitgliedstaat. Die Gaststaatpolitik betrifft den Bund als Ganzes.
Insgesamt kann die Gaststaatpolitik als erfolgreich bezeichnet werden. Dank ihrer Neutralität, ihrem Pragmatismus und dem Vertrauen, das sie in den Bereichen Dialog und Friedenspolitik aufgebaut hat, bleibt die Schweiz einer der wichtigsten Pole des globalen Multilateralismus. Diese Position wird durch die enge Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden, den Kantonen und den Gemeinden sowie durch Synergien zwischen Wissenschaft, Diplomatie und Privatwirtschaft gestärkt.
⁴ SR 192.12
⁵ SR 192.121
⁶ SR 192.126
⁷ BBl 2014 9229
⁸ BBl 2019 2313
⁹
BBI
2022
3188
1.1.4 Bilanz 2020-2024
Die Covid-19-Pandemie war für den Sitzstaat eine unvorhersehbare Herausforderung. Die für die Beziehungen mit den internationalen Organisationen zuständigen Behörden begegneten ihr mit Resilienz. Sie begleiteten die internationale Gemeinschaft und informierten laufend über die Entwicklung der Situation. Die gewohnten Leistungen (Informationen, Legitimationskarten, Visa usw.) wurden praktisch ohne Unterbruch weiterhin erbracht. Der kostenlose Zugang zu Impfungen wurde sehr geschätzt. Die weitgehende Umstellung auf Telearbeit und das Abhalten von zahlreichen Sitzungen und Konferenzen gleichzeitig als Präsenz- und Online-Veranstaltungen wurde insgesamt erfolgreicher bewältigt als an anderen UNO-Standorten.
Im Zeitraum 2020-2024 haben sich neue internationale Akteure in der Schweiz niedergelassen und mehr als 100 Arbeitsplätze geschaffen, insbesondere:
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der Geneva Global Hub for Education in Emergencies , eine gemeinsame Initiative der Schweiz, multilateraler und akademischer Akteure sowie des IKRK zur Umsetzung eines Engagements, zu dem sich die Schweiz am Globalen Flüchtlingsforum von 2019 verpflichtete;
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das Zentrum für Politikforschung der Universität der Vereinten Nationen (UNU-CPR) im Jahr 2022;
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der Globale Fonds der Vereinten Nationen für Bildung in Notsituationen und Langzeitkrisen ( Education Cannot Wait ) im Jahr 2022;
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die Initiative Giga unter gemeinsamer Federführung von ITU und UNICEF, mit der sämtliche Schulen weltweit Zugang zum Internet erhalten sollen, im Jahr 2022;
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die Stiftung Fund for the Afghan People in Genf im Jahr 2022;
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eine Aussenstelle des Büros des Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Technologie, aus dem das UN Office for Digital and Emerging Technologies (ODET) hervorgegangen ist, im Jahr 2024;
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die XPRIZE-Stiftung, die sich für Genf entschieden hat, da sie dessen zentrale Rolle in der Wissenschaftsdiplomatie anerkennt, und betont hat, wie wichtig ein Standort in Europa für die Umsetzung ihrer integrativen Mission ist;
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die International Finance Facility for Education (IFFEd) im Jahr 2023;
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das Sekretariat des Santiago Network , das zum Büro der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos (UNDRR) gehört und die technische Unterstützung für Entwicklungsländer bei der Bewältigung von Verlusten und Schäden aufgrund des Klimawandels koordiniert, im Jahr 2024;
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ein Verbindungsbüro der NATO in Genf im Jahr 2024.
Zudem war die Schweiz Gastgeberin und Organisatorin zahlreicher Veranstaltungen, darunter:
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das Treffen von Präsident Joe Biden und Präsident Wladimir Putin im Juni 2021 in Genf;
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das vom Bundesamt für Statistik in Zusammenarbeit mit der UNO in Bern ausgerichtete UNO-Weltdatenforum 2021 (UNWDF);
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die Ukraine Recovery Conference (URC), die im Juli 2022 von der Schweiz und der Ukraine in Lugano organisiert wurde;
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das Globale Flüchtlingsforum 2023 in Genf;
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der vom UNO-Generalsekretär initiierte und von der ITU 2024 in Genf organisierte Weltgipfel AI for Good ;
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das auf hoher Ebene angesiedelte Forum des Weltgipfels über die Informations gesellschaft (WSIS+20) im Jahr 2024 in Genf;
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die Ukraine Mine Action Conference 2024 in Lausanne;
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etwa 20 Friedensgespräche unter der Schirmherrschaft der UNO im Rahmen der Dossiers Sudan, Libyen, Jemen und Syrien.
Zugleich wurden einige Dienststellen internationaler Organisationen ausgelagert (beispielsweise OCHA-Dienststellen nach Istanbul) und andere Gaststaaten als Standort für neue Einrichtungen und grosse Konferenzen gewählt (z. B. Doha, Riad, Stockholm und Luxemburg).
Die nachstehende Tabelle zeigt die mit den vier vom Staatssekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verwalteten Verpflichtungskrediten bezahlten Ausgaben für die Jahre 2020-2024. Der Kredit «Aufgaben der Schweiz als Sitzstaat» ist nach den strategischen Handlungsachsen (HA; HA 1: Stärkung des Gaststaatdispositivs; HA 2: Entwicklung des Genfer/Schweizer Diskussions- und Know-how-Netzwerks; HA 3: Universalisierung der staatlichen Vertretungen; HA 4: Förderung von Partnerschaften und koordiniertes Vorgehen; HA 5: Verbesserung der Kommunikation des internationalen Genfs und über das internationale Genf) der Botschaft 2020-2023 strukturiert.
Ausgaben 2020-2024 und Voranschlag 2025
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| Kredite | HA | Rechnung 2020 | Rechnung 2021 | Rechnung 2022 | Rechnung 2023 | Total 2020-2023 | Rechnung 2024 | Voranschlag 2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufgaben der Schweiz als Gastland internationaler Organisationen (A231.0353) | HA 1 HA 2 HA 3 HA 4 HA 5 | 14 737 267 5 997 230 513 148 0 220 080 | 15 280 838 4 705 413 456 428 0 347 439 | 18 059 414 4 548 463 694 672 0 260 000 | 16 069 158 6 350 631 741 034 0 251 162 | 64 146 677 21 601 737 2 405 282 0 1 078 681 | 16 672 943 7 000 312 792 239 0 276 561 | 17 749 200 6 000 000 700 000 0 100 000 |
| Total | 21 467 725 | 20 790 118 | 23 562 549 | 23 411 985 | 89 232 377 | 24 742 055 | 24 549 200 | |
| Aussenschutz der internationalen Organisationen (A231.0352) | 1 136 467 | 1 301 587 | 791 116 | 2 875 200 | 6 104 370 | 1 933 600 | 1 915 900 | |
| Total | 22 604 192 | 22 091705 | 24 353 665 | 26 287 185 | 95 336 747 | 26 675 655 | 26 465 100 | |
| Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (A231.0354) | 1 118 000 | 1 113 300 | 1 118 000 | 1 118 000 | 4 467 300 | 1 082 700 | 1 072 900 | |
| Sicherheitsdispositiv internationales Genf: Diplomatische Sicherheitsbrigade (A231.0355) | 1 000 000 | 994 000 | 1 000 000 | 1 000 000 | 3 994 000 | 966 700 | 958 000 | |
| Total | 24 722 192 | 24 199 005 | 26 471 665 | 28 405 185 | 103 798 047 | 28 725 055 | 28 496 000 |
1.2 Gaststaat 2030: Perspektiven
1.2.1 Ziele und Prioritäten
Mit dieser Botschaft schlägt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen vor, die darauf abzielen, die Rahmenbedingungen - von Immobilien bis hin zu Aufnahmediensten - zu verbessern, um die dauerhafte Präsenz internationaler Akteure zu gewährleisten, die die humanistischen Werte vertreten, auf denen die Gaststaatpolitik beruht. Neben den humanitären Institutionen legt der Bundesrat weiterhin einen Schwerpunkt auf die vorausschauende Wissenschaftsdiplomatie. Angesichts der Umwälzungen durch künstliche Intelligenz, Quantencomputing oder Technologien zur Erweiterung menschlicher Fähigkeiten ermöglicht dieser Ansatz, die bedeutenden wissenschaftlichen und diplomatischen Stärken der Schweiz zu mobilisieren, um Entwicklungen zu antizipieren, den Nutzen für die Menschheit zu maximieren und Risiken zu minimieren. In den letzten fünf Jahren hat sich Genf als wichtiger Akteur für die Annäherung zwischen Diplomatie und Wissenschaft etabliert, wobei es sich auf das Erbe des CERN stützt und von einer wachsenden internationalen Anerkennung profitiert.
Ausgehend davon werden für den Gaststaat drei allgemeine Ziele formuliert:
1.
Die Präsenz der einschlägigen internationalen Akteure auf Dauer sichern und so den Zusammenhalt des Ökosystems wahren.
2.
Die Ansiedlung neuer wichtiger Akteure auf der Ebene der globalen Gouvernanz fördern, um künftige Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere in den Bereichen digitale Gouvernanz und vorausschauende Wissenschaftsdiplomatie.
3.
Die Rahmenbedingungen anpassen, insbesondere die Infrastruktur.
Die dynamische Entwicklung des internationalen Genfs erfordert eine kontinuierliche Anpassung der Dienstleistungen der Gastbehörden. Angesichts geopolitischer, technologischer oder unvorhergesehener Entwicklungen wie der Pandemie und Herausforderungen wie der Schwächung des Multilateralismus muss der Gaststaat reaktionsfähig bleiben. Seine Politik stützt sich auf bewährte Instrumente - Ansiedlung, Infrastruktur über die FIPOI und Partnerschaften zur Stärkung der Synergien des Ökosystems -, auch in Krisenzeiten.
Zu diesem Zweck sollen konkret die nachstehenden Ziele verfolgt werden:
a.
Genf als Ort des Dialogs für alle Akteure und Staaten erhalten.
b.
Seine Rolle als normatives und operatives Zentrum stärken und dabei seine Expertise in den traditionellen Bereichen ausbauen.
c.
Die Rahmenbedingungen (Ansiedlung, Infrastruktur, Sicherheit) optimieren, mit besonderem Schwerpunkt auf der digitalen Transformation und der Cybersicherheit.
d.
Förderung neuer Formen der Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Privatsektor, philanthropischen Organisationen und multilateralen Zentren wie New York oder Wien.
e.
Konzentration der Finanzmittel auf Schlüsselinstrumente in Zeiten der Unsicherheit und Ausgleich der hohen Kosten in der Schweiz gegenüber der Konkurrenz anderer Gaststaaten.
2 Instrumente und Massnahmen 2026-2029: geplante Massnahmen und Kosten
In der Legislaturplanung 2023-2027 hat sich der Bundesrat die Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat zum Ziel gesetzt. Im Hinblick auf die Legislaturplanung, legt die Aussenpolitische Strategie 2024-2027 1⁰ die Stärkung der «Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Science Diplomacy und Umwelt» als eine Priorität fest. Einer der Schwerpunkte der nationalen Cyberstrategie schliesslich ist die Verbesserung des allgemeinen Rahmens für den Schutz des internationalen Genfs vor Cyberangriffen. 1¹
Ausgehend von diesen strategischen Dokumenten und den vorgenannten Zielen werden in dieser Botschaft die Massnahmen vorgestellt, die notwendig sind zur Stärkung der Schweizer Rolle als Gaststaat - im engeren Sinne - internationaler Organisationen. Diese Massnahmen sind nach vier Handlungsfeldern gegliedert: Ansiedlung, Infrastruktur, Partnerschaften, Gouvernanz der neuen Technologien .
Die aktuelle finanzielle Haushaltslage in der Schweiz erfordert eine strenge Finanzpolitik und strategische Entscheidungen.
2.1 Handlungsfeld 1: Ansiedlung
2.1.1 Ausgangslage
Dieses Handlungsfeld entspricht dem Gaststaatdispositiv, das über Jahrzehnte weiterentwickelt und angepasst wurde. Es enthält die verschiedenen Massnahmen, die der Gaststaat in diesem Rahmen ergreift, nämlich die finanziellen Zuschüsse, die er gewähren kann, und die Einrichtungen, die unterstützt werden, um die Standortbedingungen zu verbessern. Zudem umfasst es die Regelung der Vorrechte und Immunitäten sowie die Erleichterung der Verfahren zur Erlangung von Einreise- und Aufenthaltsvisa für die Schweiz.
2.1.2 Vorrechte und Immunitäten sowie Visaregelungen
Die Regelung der Vorrechte und Immunitäten durch die Schweiz ist Bestandteil des GSG und der V-GSG. Mehrere Staaten haben in den vergangenen Jahren Rechtsvorschriften erlassen, die mit dem GSG vergleichbar sind. Diese Regelung wird daher im geltenden Rechtsrahmen angepasst, um den jüngsten Entwicklungen Rechnung zu tragen oder der Konkurrenz entgegenzuwirken.
Die Umsetzung dieser Massnahmen hat keine finanziellen Auswirkungen.
2.1.3 Konferenzen und gute Dienste
Vor dem Hintergrund grosser geopolitischer Spannungen ist die Rolle der Schweiz als Ort der Begegnung nach wie vor relevant, obwohl die Konkurrenz zusehends erstarkt. Die Schweiz bietet besonders geeignete Rahmenbedingungen: Neutralität, Infrastruktur, Sicherheit sowie diplomatische Expertise und Expertise als Gaststaat. Sie übernimmt je nach Fall die Kosten für Unterkünfte, Konferenzräume, Sicherheitsmassnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden sowie Einreiseverfahren.
Zudem ist die Schweiz Gastgeberin zahlreicher traditionsreicher internationaler Konferenzen, etwa der jährlichen Konferenzen der Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Arbeitskonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) oder der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds. Diese Veranstaltungen ziehen jedes Jahr Tausende von Delegierten in die Schweiz an. Die Schweiz finanziert diese Anlässe mit, indem sie Konferenzsäle zur Verfügung stellt, und beteiligt sich je nach Fall an bestimmten Kosten.
Die Schweiz sollte sich weiterhin als Standort grosser internationaler Konferenzen positionieren, insbesondere im Zusammenhang mit thematischen Schwerpunkten, um in diesen Bereichen eine wichtige Akteurin zu bleiben.
Der Gaststaat arbeitet, gemeinsam mit den internationalen Organisationen, an einer Optimierung der Verwaltung der Konferenz- und Arbeitsräume dieser Organisationen.
Für die guten Dienste unter der Schirmherrschaft der UNO und für die Konferenzen internationaler Organisationen wird ein Betrag in Höhe von 1,52 Millionen Franken pro Jahr für den Zeitraum 2026-2029 beantragt. Zusätzliche Finanzmittel können von anderen Departementen entsprechend deren Themen und im Zusammenhang mit Sicherheitsmassnahmen bereitgestellt werden.
2.1.4 Universalisierung der staatlichen Vertretungen
Die Präsenz der Vertretungen aller Mitgliedstaaten (193) und Beobachterstaaten (2) der UNO in Genf hat nach wie vor Priorität. Diese Repräsentativität ist ein entscheidendes Argument für die Ansiedlung neuer internationaler Akteure und die Abhaltung internationaler Konferenzen. Die Universalisierung ist eine entscheidende Stärke für das internationale Genf und hat vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Gastländern an Bedeutung gewonnen.
Das EDA bietet den rund zehn noch nicht vertretenen Staaten regelmässig seine Unterstützung an. Auf der Grundlage dieses Angebots haben seit 2020 vier Staaten eine Vertretung eröffnet.
Ein Betrag von jährlich 700 000 Franken wird benötigt, um das bisherige Unterstützungsniveau sicherzustellen.
2.1.5 CAGI, IBWD und andere Stiftungen
Das CAGI und der International Bern Welcome Desk (IBWD) haben den Auftrag, internationalen Akteuren und deren Mitarbeitenden die Ansiedlung in der Schweiz zu erleichtern und sie bei den entsprechenden Schritten zu unterstützen. Sie sind zentrale Instrumente der Gaststaatpolitik.
Das CAGI erhält finanzielle Unterstützung von mehr als 30 nationalen und lokalen, öffentlichen und privaten Einrichtungen, darunter auch vom Bund. Dank der jüngsten Erhöhung der Beiträge von Kanton und Stadt Genf konnte es weiter gestärkt werden. Derzeit sind Anstrengungen im Gange, die Effizienz des CAGI zu steigern, insbesondere durch den Ausbau seines digitalen Angebots.
Zudem finanziert die Schweiz den IBWD sowie Stiftungen im Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen. Um die Sichtbarkeit der Gaststaatpolitik innerhalb der Schweiz zu erhöhen, ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit bestehenden Stiftungen, etwa der Fondation pour Genève, Foraus oder anderen, zu prüfen.
Dazu wird für den Zeitraum 2026-2029 ein Betrag von 1 Million Franken pro Jahr beantragt.
2.1.6 Andere Aktivitäten im Bereich des Gaststaatdispositivs
Mietzuschüsse sind eine Massnahme, die darauf abzielt, das hohe Preisniveau auszugleichen und internationale Organisationen in der Schweiz zu halten, die für das Ökosystem strategisch wichtig sind. Zudem kann die Schweiz Subventionen bei der Ansiedlung neuer Einrichtungen vergeben.
In digitaler Hinsicht hat zudem der Cyberangriff auf das IKRK im Januar 2022 die Dringlichkeit der Lage im Bereich Datenschutz verdeutlicht. Auf Ebene der Rahmenbedingungen sind Investitionen erforderlich, um geeignete Massnahmen zum verstärkten Schutz internationaler Organisationen vor Cyberangriffen zu ergreifen. In Anbetracht der hohen Investitionen anderer Gaststaaten müssen optimale Bedingungen für die Akteure in diesem Bereich geschaffen werden, beispielsweise bezüglich des Zugangs zu zuverlässigen Datenzentren. Parallel zu diesen Strukturmassnahmen wird die Digitalisierung thematisch auch in Handlungsfeld 4 im Zusammenhang mit ihrer globalen Gouvernanz aufgegriffen.
Diese Ausgabenposten tragen allesamt massgeblich dazu bei, auf Dauer eine Gaststaatpolitik zu gewährleisten, die insbesondere im aktuellen Kontext Wirkung zeigt und wettbewerbsfähig ist. Nachstehend sind die für dieses Handlungsfeld insgesamt benötigten finanziellen Ressourcen, gegliedert nach Unterthemen, aufgeführt.
Finanzielle Mittel 2026-2029
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| Finanzplan 2026 | Finanzplan 2027 | Finanzplan 2028 | Finanzplan 2029 | Total | |
|---|---|---|---|---|---|
| Universalisierung | 700 000 | 700 000 | 700 000 | 700 000 | 2 800 000 |
| Friedenskonferenzen unter der Schirmherrschaft der UNO Konferenzen von internationalen Organisationen | 1 520 000 | 1 520 000 | 1 520 000 | 1 520 000 | 6 080 000 |
| Vereine/Stiftungen Ansiedlung neuer Organisationen Mietzuschüsse | 1 000 000 700 000 3 000 000 | 1 000 000 1 000 000 3 000 000 | 1 000 000 1 200 000 3 000 000 | 1 000 000 1 400 000 3 000 000 | 4 000 000 4 300 000 12 000 000 |
| Digitales | 1 000 000 | 1 000 000 | 1 000 000 | 1 000 000 | 4 000 000 |
| Total | 7 920 000 | 8 220 000 | 8 420 000 | 8 620 000 | 33 180 000 |
2.2 Handlungsfeld 2: Infrastruktur
2.2.1 Ausgangslage
Die Schweiz muss eine moderne und flexible Büro- und Konferenzinfrastruktur bereitstellen, die dem Bedarf derzeitiger und potenzieller Mieter gerecht wird. Die Unterstützung erfolgt in Form von Gebäuden der FIPOI mit einem Wert von rund 1 Milliarde Franken oder von Darlehen zur Finanzierung von Neubau- oder Renovationsvorhaben für Gebäude im Eigentum der internationalen Organisationen. Den Partnern und Begünstigten wird nahegelegt, ihren Bedarf im Zusammenhang mit den technologischen Entwicklungen entsprechend den von der FIPOI vorgesehenen Rahmenbedingungen zu planen. Der Gaststaat unterstützt neue Formate wie die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und bemüht sich, diese nach Möglichkeit bei der Entwicklung von Immobilienprojekten zu berücksichtigen. Dadurch können sämtliche Räumlichkeiten, beispielsweise die Konferenzräume von Bund, Kantonen, internationalen Organisationen, Hochschulen, privaten Unternehmen usw., besser ausgelastet werden.
Zugleich gilt es, die wichtigsten internationalen Konferenzen in der Schweiz zu halten, was eine Modernisierung zur Wahrung der Standortattraktivität erfordert. Damit die FIPOI weiterhin geeignete Räumlichkeiten anbieten kann, sind Renovationen ihres Gebäudeparks nötig, die sich über den Zehnjahreszeitraum 2026-2035 erstrecken werden. Die Covid-19-Pandemie hat die Arbeitsweise und den Umgang miteinander für immer verändert, ebenso im multilateralen Sektor. Die Anforderungen der internationalen Organisationen und der übrigen Akteure im internationalen Genf an Arbeitsräume (Grösse, technische Ausstattung usw.) werden sich weiter verändern, auch in Bezug auf Cybersicherheit und Datenmanagement. In diesem Bereich wächst der Konkurrenzdruck aus anderen Ländern. Einige Staaten, etwa Luxemburg und Spanien, haben in den letzten Jahren erhebliche Beträge in die Infrastruktur investiert.
Parallel dazu prüft das CERN den Bau eines neuen Teilchenbeschleunigers ( Future Circular Collider ). Dabei handelt es sich um eine in raumplanerischer Hinsicht sehr ambitionierte wissenschaftliche Infrastruktur, und die entsprechenden Machbarkeitsstudien erfordern eine aktive Begleitung durch den Gaststaat
2.2.2 Unterstützung von Immobilienprojekten der internationalen Organisationen
Die Schweiz unterstützt die Entwicklung einer modernen Infrastruktur für die internationalen Organisationen seit vielen Jahren. Das wichtigste Instrument der Immobilienpolitik der Schweiz als Gaststaat ist die FIPOI, über die sie Darlehen für den Neubau und die Renovation von Gebäuden vergibt. Seit 2015 wurden Darlehen in Höhe von insgesamt rund 900 Millionen Franken gewährt, davon 678 Millionen zulasten des Bundes. Sie kamen den folgenden internationalen Organisationen zugute: IFRC, IKRK, ILO, WHO, UNOG (Palais des Nations), ITU und IOM in Genf sowie OTIF in Bern. Weitere vor 2015 durch die FIPOI gewährte Darlehen sind noch ausstehend. Die Kosten dieser Bauvorhaben belaufen sich auf insgesamt 1,6 Milliarden Franken. Die Renovation des Büros der UNO in Genf, d. h. des Palais des Nations, kommt weniger schnell voran als geplant, was sich auf die verfügbaren Kapazitäten an Konferenzräumen auswirkt. Das nächste potenzielle Neubau- oder Renovationsprojekt der kommenden Jahre betrifft das Hauptgebäude des Weltpostvereins (WPV) in Bern. Diese Darlehensgesuche werden dem Parlament mit einer separaten Botschaft zur Genehmigung unterbreitet. Die betroffenen Kantone beteiligen sich an der Finanzierung durch die Übernahme von mindestens 30 Prozent des Darlehens. Die internationalen Organisationen haben die Darlehen stets fristgerecht zurückgezahlt. Die Schweiz verfolgt die finanzielle Lage, in der sich einige internationale Organisationen befinden, mit erhöhter Aufmerksamkeit.
2.2.3 Sicherheit der internationalen Organisationen
Entsprechend seinen internationalen Verpflichtungen gewährleistet der Gaststaat den Aussenschutz der auf seinem Hoheitsgebiet ansässigen internationalen Organisationen. Dazu sind neben den rein polizeilichen Massnahmen auch Investitionen in die Infrastruktur erforderlich. Der Bund finanziert diese Massnahmen gemeinsam mit dem Kanton Genf nach folgendem Verteilschlüssel: 65 Prozent Bund, 35 Prozent Kanton. Der Bund steuert somit rund 2 Millionen Franken pro Jahr bei.
Im digitalen Bereich und zur Wahrung der Attraktivität des internationalen Genfs werden geeignete Massnahmen in Betracht gezogen, um den Schutz der internationalen Organisationen vor Cyberangriffen zu verstärken. Diese Aspekte werden in Handlungsfeld 4: Digitales näher erläutert.
2.2.4 Konferenzinfrastruktur
Damit in Genf weiterhin grosse internationale Konferenzen stattfinden können, werden das CICG und das Konferenzzentrum Varembé (CCV), die der FIPOI gehören, bestimmten institutionellen Partnern, insbesondere den internationalen Organisationen, zu finanziellen Vorzugsbedingungen zur Verfügung gestellt. Diese Massnahme wird durch einen Zuschuss ermöglicht. Gemäss einer Vereinbarung mit der WTO beteiligt sich die Schweiz zudem an den Unterhaltskosten des Centre William Rappard (CWR), in dem die WTO ihren Sitz hat, und des gleichnamigen Konferenzraums (SWR). Derzeit laufen Gespräche mit der WTO über die Abtretung des von ihr exklusiv genutzten Konferenzraums, um die Kosten für den Bund zu senken.
Für dieses Handlungsfeld werden finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt rund 11 Millionen Franken jährlich, gegliedert nach folgenden Unterthemen, benötigt.
Finanzielle Mittel 2026-2029
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| FP 2026 | FP 2027 | FP 2028 | FP 2029 | Total | |
|---|---|---|---|---|---|
| Unterhalt Sicherheitsmassnahmen Aussenschutz | 193 700 | 195 600 | 197 600 | 197 600 | 784 500 |
| Betriebskosten CICG und CCV Beitrag an FIPOI SWR CWR | 6 200 000 2 800 000 700 000 1 100 000 | 6 200 000 2 800 000 700 000 1 100 000 | 6 200 000 2 800 000 700 000 1 100 000 | 6 200 000 2 800 000 700 000 1 100 000 | 24 800 000 11 200 000 2 800 000 4 400 000 |
| Subtotal | 10 993 700 | 10 995 600 | 10 997 600 | 10 997 600 | 43 984 500 |
| Aussenschutz der internationalen Organisationen (A231.0352) | 1 925 900 | 1 945 000 | 1 964 400 | 1 964 400 | 7 799 700 |
| Total | 12 919 600 | 12 940 600 | 12 962 000 | 12 962 000 | 51 784 200 |
| Zu Informationszwecken | FP 2026 | FP 2027 | FP 2028 | FP 2029 | |
| Darlehen Immobilienstiftung FIPOI an internationale Organisationen (A235.0108) | 30 038 161 | 41 257 928 | 40 920 828 | 26 065 188 |
2.2.5 Darlehen an die FIPOI zur Finanzierung prioritärer Renovationen über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026-2035)
Als Mitbegründer ist der Bund dafür zuständig, die Qualität des Gebäudeparks der FIPOI zu gewährleisten, der den internationalen Organisationen zur Verfügung steht. Wie relevant die strategische Ausrichtung der FIPOI ist, wurde bei einer Umfrage unter den Akteuren des internationalen Genfs im Jahr 2024 bestätigt. Diese Evaluationen werden fortgesetzt. Die neue Immobilienstrategie der FIPOI muss dennoch die budgetären Einschränkungen des Bundes und die Veränderungen aufgrund von Entwicklungen innerhalb des Multilateralismus berücksichtigen, insbesondere die Kürzung von gewissen Beiträgen und deren Konsequenzen, aber auch den Wegzug von internationalen Organisationen und die damit verbundene Reduktion der Anzahl Mitarbeiter in der Region Genf.
Neue Investitionen sind notwendig, damit Genf wettbewerbsfähig bleibt und der Gebäudepark der FIPOI, der zwölf Objekte umfasst, modernisiert werden kann. Der Stiftungsrat hat vier prioritäre Renovationsprojekte für den Zeitraum 2026-2035 identifiziert. Vor diesem Hintergrund gilt es zunächst, die dringendsten Renovationen (CICG, Sitz des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge [UNHCR], Internationales Handelszentrum und Verwaltungszentrum Varembé) vorzunehmen.
Gemäss den Analysen, welche die FIPOI im Einvernehmen mit ihren Gründern (Bund und Kanton Genf) durchgeführt hat, belaufen sich die Kosten für die vier vorgenannten Renovationsprojekte auf rund 200 Millionen Franken. Da sich die Projekte noch in einem frühen Stadium befinden, bestehen weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe der Kosten. Aufgrund ihrer begrenzten finanziellen Ressourcen verfügt die FIPOI nicht über ausreichende Mittel, um diese Arbeiten allein zu finanzieren. Ab 2027 ist eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 130 Millionen Franken, davon 15 Millionen Franken Reserven, welche ausschliesslich für Unerwartetes vorgesehen sind, unter Beteiligung der Gründer erforderlich. Der Kanton leistet einen A-fonds-perdu-Beitrag von 52 Millionen Franken, wodurch sich die Schuldenlast der FIPOI nach Abschluss der Renovationsarbeiten verringern wird. Der Bund wird 78 Millionen Franken in Form eines zinslosen, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbaren Darlehens beisteuern.
Die Gewährung dieser finanziellen Unterstützung und ihre Rückzahlung durch die FIPOI sind an gezielte und unerlässliche Massnahmen zur Stärkung der Eigenständigkeit des Geschäftsmodells der FIPOI geknüpft (vgl. nachstehende Tabelle), so werden zusätzliche Einnahmen aus der Vermietung der Domaine de la Pastorale und eine Ergebnisverbesserung aus dem CICG, Mieten, Parkplätzen und Verkäufen einkalkuliert. Darüber hinaus sieht der Bund während mindestens zehn Jahren eine zusätzliche Subvention von jährlich mindestens 2,8 Millionen vor. (Dieser Finanzbeitrag soll bis mindestens 2035 ausgerichtet werden und muss in diesem Umfang aufrechterhalten werden, damit die Finanzierung der prioritären Renovationen des Gebäudeparks der FIPOI zwischen 2026 und 2035 unterstützt werden kann. Angesichts des Finanzbedarfs für den Rest des Immobilienbestands der FIPOI, könnte sich dieser Betrag in den nachfolgenden Botschaften ab 2030 noch erhöhen.). In den letzten Jahren sind die Subventionen zurückgegangen, während die Leistungen auf dem gleichen Niveau geblieben sind. Diese zusätzliche Subvention soll dazu beitragen, das finanzielle Gleichgewicht bei einem ähnlichen Leistungsniveau aufrechtzuerhalten.
Die gezielten Massnahmen, die der Stiftungsrat der FIPOI am 21. März 2025 genehmigte, und ihre Auswirkungen auf die Liquidität der Stiftung im Zeitraum 2026-2035 sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich und stellen die Situation zum Zeitpunkt der Verfassung dieser Botschaft dar.
Bei allfälligen Mehrkosten könnten die vier Renovationsprojekte vor ihrer Umsetzung gezielt angepasst werden, um die tatsächlichen Kosten im Rahmen des vorgesehenen Finanzrahmens und eines Design-to-Cost-Ansatzes zu begrenzen. Die zehnjährige Laufzeit dieser Projekte wird dem Stiftungsrat zusätzlichen Spielraum für Anpassungen sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen der FIPOI bieten.
Überblick über die Finanzierungslösungen (in Mio. Fr.)
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| Art der Massnahmen | Auswirkungen auf die Liquidität 2026-2035 | Jährliche Auswirkungen auf die Liquidität | |
|---|---|---|---|
| Finanzierung von Gründern | Darlehen Bund | 78 | -1,6 |
| A-fonds-perdu-Beitrag des Kantons Genf | 52 | ||
| Gezielte Massnahmen | Verkauf von Immobilien | 18,1 | -0,9 |
| Erhöhung der Zuschüsse des Bundes | 28 | 2,8 | |
| Einkommen aus der Domaine de la Pastorale | 6 | 0,6 | |
| Verbesserung des Ergebnisses (Mieten, CICG/CCV, Parkplätze, Verkauf) | 10 | 1 | |
| Anpassung der Mieten nach Renovationen | 19,1 | 1,9 | |
| Total | 211,2 | 3,85 | |
Ein solches Konzept, das vier verschiedene, über einen Zehnjahreszeitraum angelegte Renovationen sowie durch externe Faktoren beeinflusste Massnahmen, etwa den Verkauf von Gebäuden, beinhaltet, ist mit Risiken verbunden. Die jeweiligen Verantwortlichkeiten sowie die geplanten Korrekturmassnahmen zur Steigerung der Einnahmen oder Senkung der Kosten wurden von den Gründern genehmigt.
Der Stiftungsrat der FIPOI wird die Durchführung der Renovationen und gezielten Massnahmen überwachen, auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der Risikopolitik des Bundes. ¹2 Die Risiken müssen anhand eines realistischen Szenarios identifiziert und evaluiert werden. Gegebenenfalls muss der Stiftungsrat geeignete Massnahmen ergreifen, um die gesetzten Ziele zu erreichen.
Diese Massnahmen und insbesondere das Bundesdarlehen beruhen auf einem Entscheid, der sicherstellen soll, dass der Gaststaat den Akteuren des internationalen Genfs in einer für die Zukunft des Multilateralismus entscheidenden Phase eine funktionierende und moderne Konferenz- und Immobilieninfrastruktur anbieten kann.
Ausserdem konnten in den letzten Jahren die acht weiteren Immobilien der FIPOI nicht ausreichend renoviert und unterhalten werden, aufgrund von mangelnden Mitteln. Mittelfristig, über den Zeitraum dieser Botschaft hinaus, wird es notwendig sein, in deren Renovation zu investieren. Die Höhe der notwendigen Mittel ist von starken Unsicherheiten geprägt und wird von Entwicklungen vor Ort und von diesbezüglich umgesetzten Strategien abhängig sein. Je nachdem könnte eine zusätzliche Finanzierung notwendig sein.
Die Dokumente im Anhang ¹3 beinhalten ausführliche Informationen zu diesem Kredit, insbesondere hinsichtlich der oben genannten Finanzierungslösungen. Siehe auch Unterkapitel 3.1.1 Finanzielle Auswirkungen.
¹2
www.efv.admin.ch
> Themen > Finanzpolitik, Grundlagen > Risikomanagement und Versicherungspolitik
¹3 Anhang: Notiz der FIPOI vom 10. Juni 2025 bezüglich der Immobilienstrategie.
2.3 Handlungsfeld 3: Partnerschaften
2.3.1 Ausgangslage
Der Multilateralismus ist nicht länger allein Sache der Staaten, und der Gaststaat muss die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren fördern. Dazu gehören der Privatsektor, philanthropische Stiftungen und die Wissenschaft, NGO und spezialisierte Akteure wie die drei Genfer Zentren (GCSP, GICHD, DCAF). Neue Formen der Zusammenarbeit müssen ermittelt und unterstützt werden, um die Synergien zu steigern. Sie stellen auch Chancen dar im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen.
Die Gaststaatpolitik hat einen Effekt, der über denjenigen der Begünstigten des GSG hinausgeht. Tatsächlich gibt es zahlreiche Einrichtungen wie NGO oder internationale Sportverbände im Kanton Waadt, die sich um diese Begünstigten herum gebildet haben. Die allgemeinen Rahmenbedingungen der Schweiz, insbesondere ihr stabiles Rechts- und Politiksystem, ihre erstklassige Infrastruktur, die Konzentration von führenden Organisationen des Privatsektors und im Bereich der Wissenschaft auf kleinem Raum sowie ihr Ruf als multilateraler Akteur, sind Vorteile für die Ansiedlung verschiedener Einrichtungen und kommen der gesamten Schweiz zugute.
Obwohl das internationale Genf der tragende Pfeiler der Gaststaatpolitik ist, spielen auch andere Städte wie Lausanne, Bern und Basel eine wichtige Rolle. Die «olympische Hauptstadt» Lausanne beherbergt zwei Begünstigte des GSG, darunter der Hauptsitz des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) sowie 70 internationale Sportverbände. Der Mehrheit der grossen internationalen Sportverbände haben ihren Sitz in der Schweiz, davon die meisten im Kanton Waadt. Diese Einheiten geben der Schweiz eine starke Sichtbarkeit auf der internationalen Bühne durch ihre Präsenz und Sportanlässe, welche sie veranstalten. Darüber hinaus generieren sie erhebliche wirtschaftliche Vorteile und schaffen Arbeitsplätze. Der Kanton Waadt ist ein treffendes Beispiel für das Konzept des Gaststaats im erweiterten Sinne. Zusammenfassend gesagt bieten die internationalen Sportverbände und das internationale Sportwesen im Allgemeinen eine Soft Power , welche wichtige Fortschritte ermöglichen kann, beispielsweise in diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten oder im Bereich der Achtung der Menschenrechte.
In dieser Hinsicht ist die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Gastkantonen und -städten, insbesondere Genf, Basel, Bern und Waadt, von besonderer Bedeutung.
2.3.2 Zusammenarbeit und Massnahmen der Kantons- und Gemeindebehörden
Der Bund steht im regelmässigen institutionellen Dialog mit den Lokalverwaltungen. Besonders intensiv ist der Austausch mit den Genfer Behörden. Dies entspricht den Zielen einer Optimierung der Rahmenbedingungen und eines fokussierten Einsatzes von Subventionen.
Der Kanton Genf beschloss einen aussenpolitischen Aktionsplan für den Zeitraum 2023-2028 ¹4 und nahm einen Bericht des Staatsrates über das internationale Genf ¹5 an, der die Steigerung der Attraktivität des internationalen Genfs und die Anpassung seiner Infrastruktur und Rahmenbedingungen vorsieht. Er trägt zu den Standortbedingungen bei, indem er Infrastruktur zur Verfügung stellt (kostenlose Bereitstellung von Gebäuden, Darlehen für Immobilienprojekte internationaler Organisationen, Grundstücke). Zudem beteiligt er sich wie weiter oben erwähnt an der Finanzierung von Projekten zum Aussenschutz der internationalen Organisationen. Er gewährt Mietzuschüsse für die ständigen Missionen der am wenigsten entwickelten Länder sowie für einige NGO (rund 1,9 Mio. Fr. pro Jahr). Als Mitbegründer des CAGI beteiligt sich der Kanton an dessen Finanzierung (etwa 740 000 Fr. jährlich). Im Budget 2025 wurde ein Kantonsbeitrag von 730 000 Franken für die Unterstützung von Konferenzen eingestellt, und für dasselbe Jahr ist ein Betrag von 200 000 Franken für die Cybersicherheit vorgesehen. Der Kanton leistet Beiträge an andere Projekte, etwa an die Stiftung Geneva Science and Diplomacy Anticipator (GESDA; 300 000 Fr. pro Jahr), Global Cities Hub (75 000 Fr. jährlich) oder Kommunikationsprojekte (z. B. rund 80 000 Fr. pro Jahr an die Stiftung EDUKI oder rund 57 000 Fr. pro Jahr für die Website des internationalen Genfs, die internationale Veranstaltungen im Kanton auflistet) sowie an Empfänge internationaler Organisationen (rund 298 000 Fr. jährlich). Der Gesamtbetrag dieser Subventionen ohne Aussen- und Gebäudeschutz beläuft sich auf rund 7 Millionen Franken pro Jahr. Diese Unterstützung findet ihren Niederschlag auch in öffentlichen Dienstleistungen (z. B. Sicherheitsmassnahmen und Hilfe der Polizei, Finanzierung akademischer Einrichtungen, Zugang zu öffentlichen Schulen usw.), von denen die im Kanton tätige und wohnhafte internationale Gemeinschaft profitiert.
Des Weiteren haben der Kanton Genf und die Fondation Hans Wilsdorf soeben, unter Vorbehalt der Validierung im Grossen Rat, die Fondation pour l’adaptation de la Genève Internationale (FAGI) ins Leben gerufen, die mit einem Budget von 50 Millionen Franken ausgestattet ist und die internationalen Organisationen und NGO in der aktuellen Krise unterstützen soll.
Die Stadt Genf beschloss zudem im Januar 2024 eine Strategie der Aussenbeziehungen ¹6 ,die Massnahmen zur Stärkung und Förderung des internationalen Genfs beinhaltet. Sie beteiligt sich finanziell an GESDA und an Einrichtungen wie dem CAGI, erleichtert die Verankerung der internationalen Organisationen und der NGO und erbringt zahlreiche öffentliche Leistungen zugunsten des internationalen Genfs (Veranstaltungen und Ausstellungen). Darüber hinaus ist sie gemeinsam mit dem Kanton Genf Gründungsmitglied des Global Cities Hub und fördert neue Formen des Multilateralismus durch die Unterstützung der Städtediplomatie.
In Genf wird der institutionelle Dialog insbesondere über die Ständige Gemischte Arbeitsgruppe (Groupe permanent conjoint, GPC) geführt. Diese Zusammenarbeit wird durch die Gemeinsame Erklärung der Gaststaatbehörden des internationalen Genfs aus dem Jahr 2019 ¹7 vertieft.
Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Waadt erfolgt im Zusammenhang mit dem dortigen Sitz des IOK, der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und der Internationalen Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume (IUCN). Die hauptsächlich im Kanton Waadt vertretenen internationalen Sportverbände sind keine institutionellen Begünstigten im Sinne des GSG und gelangen daher nicht in den Genuss der Standortbedingungen, einschliesslich finanzieller Unterstützung, die im Rahmen der Gaststaatpolitik angeboten werden. Sie sind jedoch Bestandteil der Gaststaatpolitik im weiteren Sinne, nämlich im Bereich des Sports, der im Wesentlichen durch das VBS koordiniert wird.
Zudem fanden im Kanton Waadt Friedensgespräche unter der Schirmherrschaft der UNO statt, beispielsweise 2020 für Libyen und 2021 für den Jemen.
In Bern, dem Sitz des WPV und der OTIF, richtete der Bund 2021 in Zusammenarbeit mit den Kantonsbehörden und der Stadt Bern den IBWD als Anlaufstelle für die bei internationalen Organisationen, Botschaften und internationalen Unternehmen tätige internationale Gemeinschaft ein. Darüber hinaus haben sich der Kanton und die Stadt Bern an der Seite des Bundes für die Renovation des Sitzes der OTIF eingesetzt. Diese Verknüpfungen sollen durch die Einrichtung eines regelmässigen institutionellen Dialogs gestärkt werden.
Mit dem Kanton Basel-Stadt, wo die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) ihren Sitz hat, sollen vertiefte Gespräche über ein Konzept zur Stärkung des Kantons und der Stadt als Gastgeber geführt werden.
Die Massnahmen der letzten Jahre werden weitergeführt.
¹4 Plan d’action de politique extérieure 2023-2028, République et canton de Genève -
www.ge.ch/document/plan-action-politique-exterieure-du-conseil-etat-2023-2028
.
¹5 Rapport du Conseil d’État au Grand Conseil sur la Genève internationale (RD 1498)
https://ge.ch/grandconseil/data/texte/RD01498.pdf
.
¹6 Stratégie des relations extérieures de la Ville de Genève (2024) -
www.geneve.ch/publication/strategie-relations-exterieures-geneve-2
.
¹7
www.dfae.admin.ch
> mission ONU Genève > actualités > news > 2019 > déclaration conjointe
2.3.3 Privatsektor und Philanthropie
Der Privatsektor in der Schweiz ist sehr international ausgerichtet. Dies gilt namentlich für den Finanz- und den Pharmasektor. Die Stärkung der Beziehungen zu anderen Akteuren und der Zusammenarbeit mit diesen, insbesondere über die Stiftung «Fondation pour Genève», gewinnt an Bedeutung.
Die Initiative Building Bridges ist ein hervorragendes Beispiel für die Einbeziehung des Privatsektors in die Diskussionen. Die Initiative wurde gemeinsam vom Bund, den Genfer Behörden, der Finanzwelt und den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um den Übergang zu einem globalen Wirtschaftsmodell im Einklang mit den Sustainable Development Goals (SDG) zu beschleunigen. Sie soll den Brückenschlag zwischen verschiedenen Akteuren der Finanzwelt, Regierungen und der internationalen Entwicklungszusammenarbeit sowie zwischen den unterschiedlichen Weltregionen ermöglichen. In anderen Bereichen wie globale Gesundheit und Digitalisierung besteht noch ein grosses Potenzial zur Vertiefung der bereits etablierten Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. In dieser Rubrik ist keinerlei finanzielle Unterstützung vorgesehen.
Auch philanthropische Kreise sollen angesprochen werden, um Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit zu prüfen, wie es der Kanton mit der Fondation Hans Wilsdorf bei der Gründung der FAGI getan hat.
2.3.4 Wissenschaft und Plattformen
Die in Genf ansässigen Akteure aus dem Hochschulbereich arbeiten eng mit ihren internationalen Partnern zusammen. Die Forschungs- und Innovationszentren internationaler Organisationen, Schweizer Universitäten und die Thinktanks spielen dabei eine entscheidende Rolle. Die Unterstützung des Bundes für die Schaffung eines Zentrums für Politikforschung der UNU-CPR in Genf ab 2020 ist Teil dieses Konzepts. Die Präsenz des Zentrums fördert auch die Zusammenarbeit zwischen den UNO-Amtssitzen in New York und Genf.
Die institutionalisierten Dialoge des Bundes mit der Universität Genf (UNIGE) und dem Geneva Graduate Institute (GGI) werden weiter ausgebaut. Auch mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne finden regelmässige Gespräche statt, und das EDA wird künftig von der 2025 formalisierten Partnerschaft mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich profitieren können.
Seit 2013 haben die Gaststaatbehörden verschiedene Plattformen geschaffen, die den Wissensaustausch sowie Synergien und Partnerschaften zwischen internationalen Akteuren, einschliesslich Hochschuleinrichtungen, Privatsektor und NGO, stärken sollen. Die Plattformen fördern einen inklusiven Multilateralismus und machen das im internationalen Genf vorhandene Fachwissen sichtbar, indem sie das internationale Genf näher mit anderen Zentren der globalen Gouvernanz und der Praxis vernetzen. Ein Beispiel dafür ist die zentrale Rolle der Geneva Peacebuilding Platform (GPP) im Bereich der Friedensförderung.
Ziel ist es, die Unterstützung für Plattformen, die für die Stärkung des Ökosystems und des Wettbewerbs relevant und entscheidend sind, weiterzuführen und gleichzeitig neue Partnerschaften in flexibleren Formaten zu fördern, um die Effizienz in diesem Bereich zu steigern. Die für diese Position beantragten Mittel für den Zeitraum 2026-2029 belaufen sich auf 2,6 Millionen Franken pro Jahr.
2.3.5 Nichtregierungsorganisationen
NGO sind wichtige Akteure im multilateralen System. Durch ihre Arbeit wird die Beteiligung der Zivilgesellschaft gestärkt und Fachwissen eingebracht. Ihre Präsenz in Krisengebieten und ihre Kontakte zu lokalen Akteuren machen sie zu wichtigen Partnern bei der Umsetzung der Programme internationaler Organisationen. Die hohe Konzentration von NGO in Genf ist ein wesentlicher Bestandteil des Ökosystems. Genf bietet den NGO einen Zugang zu den formellen Gremien der internationalen Organisationen, beispielsweise zum Menschenrechtsrat.
Die Unterstützung der NGO durch geeignete Rahmenbedingungen stammt hauptsächlich vom Kanton Genf, der einigen von ihnen Mietzuschüsse gewährt. Das CAGI bietet über einen spezialisierten Dienst ebenfalls Unterstützung an.
Im gegenwärtigen Kontext sind NGO die am empfindlichsten betroffenen Einrichtungen. Der Kanton Genf sieht einen Betrag von 10 Millionen Franken vor, um NGO in den aktuell ungewissen Zeiten zu unterstützen. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Unterstützung, unabhängig von der FAGI. Die Stadt Genf hat ihrerseits 2 Millionen Franken dafür bereitgestellt. In dieser Rubrik ist keinerlei finanzielle Unterstützung vorgesehen.
2.3.6 Jüngere Generationen
Damit die entscheidende Rolle junger Menschen sichtbar gemacht werden kann, braucht es eine angepasste Sprache, unterstützt durch gezielte Veranstaltungen und Botschaften. Der Young Activists Summit ist ein gutes Beispiel dafür. An dieser vom Bund sowie dem Kanton und der Stadt Genf unterstützten jährlichen Veranstaltung werden junge Menschen geehrt, die inspirierende Antworten auf Herausforderungen unserer Zeit gefunden haben. Im Jahr 2023 erreichte der Summit über die sozialen Netzwerke mehr als 19 Millionen junge Menschen auf der ganzen Welt. Mehrere der Preisträgerinnen und Preisträger erlangen globale Sichtbarkeit und einen Status als zukünftige Führungspersönlichkeiten. In dieser Rubrik ist keinerlei finanzielle Unterstützung vorgesehen.
2.3.7 Andere Gaststaaten: Zusammenarbeit
Der Bund tauscht sich mit mehreren Ländern über die Gaststaatpolitik aus. Dieser Austausch findet unter dem Blickwinkel der Zusammenarbeit und des Wettbewerbs statt. Eine engere Zusammenarbeit könnte sich bei bestimmten Themen oder in bestimmten Bereichen wie der Digitalisierung als sinnvoll erweisen.
Finanzielle Mittel 2026-2029
Tabelle vergrössern
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| Finanzplan 2026 | Finanzplan 2027 | Finanzplan 2028 | Finanzplan 2029 | Total | |
|---|---|---|---|---|---|
| Plattformen | 2 600 000 | 2 600 000 | 2 600 000 | 2 600 000 | 10 400 000 |
| Total | 2 600 000 | 2 600 000 | 2 600 000 | 2 600 000 | 10 400 000 |
2.4 Handlungsfeld 4: Gouvernanz der neuen Technologien
2.4.1 Ausgangslage
Die internationale Gemeinschaft ist mit einer beispiellosen Beschleunigung des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts konfrontiert, der unsere Wirklichkeit verändern dürfte. Diese Entwicklungen bergen Chancen und Risiken zugleich. Beispielsweise könnten sie die Menschheit in die Lage versetzen, zentrale Herausforderungen - etwa in den Bereichen Klimawandel und globale Gesundheit - zu bewältigen. Grösstes Risiko ist deren möglicher Missbrauch und eine gefährliche Machtkonzentration in den Händen einiger weniger Personen. Die Auswirkungen, die Nutzung und die umsichtige Reglementierung dieser Umwälzungen erfordern Antizipation, die durch die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und multilateraler Diplomatie ermöglicht wird. Genf ist ideal positioniert, um diese Zusammenarbeit zu fördern und dafür zu sorgen, dass in der Schweiz auch weiterhin innovative Lösungen für globale Herausforderungen entwickelt werden.
Vor diesem Hintergrund fördert die Schweiz die Rahmenbedingungen für multilaterale Institutionen, die den Schwerpunkt auf wissenschaftliche Erkenntnisse legen und sich für die multilaterale Zusammenarbeit auf der Grundlage verlässlicher Daten einsetzen.
2.4.2 Gouvernanz der neuen Technologien
Die Schweiz, insbesondere Genf, beherbergt internationale Einrichtungen, welche zahlreiche Themenbereiche abdecken, von Gesundheit über humanitäre Hilfe bis hin zu Umwelt, Menschenrechten, Telekommunikation, internationalem Handel und vielen anderen. Diese einzigartige Dichte und Vielfalt internationaler Akteure machen sie zu einem idealen Standort, um künftige wissenschaftliche und technologische Entwicklungen zu antizipieren und ihre Gouvernanz in den Dienst der Menschheit zu stellen.
Dies erfordert ein Ökosystem, in dem Wissenschaft und Diplomatie eng zusammenarbeiten. Die wissenschaftliche Exzellenz der Schweiz in Verbindung mit ihrer grossen diplomatischen Tradition bietet der Welt einzigartige Handlungsmöglichkeiten - wie die seit nunmehr siebzig Jahren bestehende und weitreichende Ausstrahlung des CERN beweist. Die Erfahrungen der letzten fünf Jahre haben international grosses Interesse geweckt, und diese erneute Zusammenarbeit hat zu bemerkenswerten Innovationen geführt, wie beispielsweise dem Open Quantum Institute (OQI) zur Demokratisierung dieser Technologie.
Das enorme Potenzial neuer Technologien - künstliche Intelligenz, Quantencomputing, Human Enhancement, - kann dazu beitragen, die grossen Herausforderungen der Agenda 2030 wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt oder Meerespolitik zu bewältigen. Diese Technologien bergen jedoch auch Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer militärischen Nutzung oder ihrer Konzentration in den Händen einer kleinen Gruppe von Akteuren. Diese Risiken sind umso besorgniserregender, als es keine angemessene, menschenzentrierte Gouvernanz gibt. Daher ist es notwendig, ihre Entwicklung zu antizipieren, um rechtzeitig einen geeigneten Rahmen für die Gouvernanz festzulegen.
In diesem Zusammenhang hat die Gründung der Stiftung GESDA durch den Bund und den Kanton Genf im Jahr 2019 es der Schweiz ermöglicht, sich als führender Akteur im Bereich der antizipierenden Wissenschaftsdiplomatie zu positionieren. Ihr Flaggschiffprodukt, der Science Breakthrough Radar, ist eine jährliche Publikation, die wichtige neue wissenschaftliche und technologische Trends identifiziert und Prognosen für die nächsten 5, 10 und 25 Jahre zu 40 Themen in fünf Wissenschaftsplattformen liefert. Dabei stehen vier Schwerpunkte im Vordergrund: Wissenschaft, Diplomatie, Auswirkungen und Gesellschaft. Seit 2021 haben mehr als 2100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 87 Ländern dazu beigetragen. Ihre Analysen zielen darauf ab, die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu erfassen, und umfassen insbesondere die Aktivitäten von mehr als 30 000 Unternehmen, Patente in über 50 Gerichtsbarkeiten, mehr als 10 Millionen Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken und 1,3 Millionen Presseartikel um. Insgesamt wurden 348 erwartete Durchbrüche identifiziert.
Im Jahr 2023 hat GESDA das OQI ins Leben gerufen, das für eine dreijährige Pilotphase am CERN angesiedelt ist. Es untersucht Anwendungen der Quanteninformatik im Dienste der SDG, indem es Forschende, Industrie und internationale Organisationen miteinander vernetzt und gleichzeitig den Zugang zu dieser Technologie erweitert und die Kapazitäten weltweit stärkt. Im Jahr 2024 startete GESDA ausserdem das Anticipation Gateway, bestehend aus einem globalen Studienprogramm, einem öffentlichen Portal und einer Beobachtungsstelle für Antizipation, mit dem wissenschaftliche Durchbrüche demokratisiert werden sollen. Im Jahr 2025 beginnt die Umsetzung des Global Curriculum for Anticipatory Leadership, das weltweit Führungskräfte für die Herausforderungen neuer Technologien schulen soll.
Im Rahmen ihres Mandats im UNO-Sicherheitsrat setzte die Schweiz das Fachwissen von GESDA ein, um die Auswirkungen wissenschaftlicher Entwicklungen auf Frieden und Sicherheit auf die Tagesordnung des Rates zu setzen. In einer unter Schweizer Führung ausgehandelten Präsidialerklärung wurde erstmals die Rolle der Wissenschaft zur Erfüllung des Mandats des Sicherheitsrates anerkannt und der Wille bekundet, wissenschaftliche Fortschritte systematischer in die Arbeit des Rates einzubeziehen.
Mit diesen Aktivitäten konnte die Schweiz aufzeigen, welchen Beitrag die Wissenschaft zu diplomatischen Anstrengungen leisten kann, insbesondere im Rahmen der guten Dienste, der Friedensförderung und der globalen Gouvernanz, und gleichzeitig den Bezug zum internationalen Genf stärken.
Die Schweiz finanziert auch das Geneva Science-Policy Interface (GSPI), eine bei der UNIGE angesiedelte neutrale und unabhängige Plattform, die Synergien und Kooperationen zwischen der Forschungsgemeinschaft und politischen Akteuren des internationalen Genfs fördern soll. Die Plattform bietet den Stakeholdern aus Wissenschaft, Hochschulkreisen und internationalen Organisationen Beratung an. Das Modell des GSPI ermöglicht die Schaffung effektiver Kooperationen an der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik auf der Grundlage eines breiten Netzwerks.
Gemäss dem Digital Atlas 2023 der Geneva Internet Platform (GIP) werden 50 Prozent der weltweiten Digitalpolitik in Genf verhandelt. Genf ist Sitz wichtiger Normierungsorganisationen (ITU, ISO, IEC, WMO), globaler Veranstaltungen zur digitalen Gouvernanz (AI for Good, WSIS-Forum) und des Internationalen Rechenzentrums (ICC) der Vereinten Nationen. Das ICC ist ein wichtiger Pfeiler für Cybersicherheit und Digitalisierung innerhalb der UNO.
Genf verfügt über gute Voraussetzungen, sich als Zentrum für globale Gouvernanzfragen im Bereich KI zu etablieren. Der Bund unterstützt auch die Schaffung von Synergien zwischen Akteuren im Bereich der neuen Technologien und der KI. Er finanziert mehrere Projekte mit Signalwirkung, wie die GIP der DiploFoundation, die eine wichtige Rolle im Ökosystem spielen.
Für diese Rubrik wird ein Budget von 3,38 Millionen Franken pro Jahr beantragt. Die Finanzierung der GIP erfolgt mit Mitteln aus dem Budget für Plattformen im Handlungsfeld 3. Die Finanzmittel für die Ansiedlung neuer Einrichtungen und die Durchführung von Konferenzen in diesem Bereich werden aus den entsprechenden Budgets in Handlungsfeld 1 (Ansiedlung) bereitgestellt.
Der Bundesrat strebt an, dass diese Instrumente den Anteil der Eigenfinanzierung erhöhen können. Er wird deshalb seine Beteiligung 2027 erneut überprüfen. Die Finanzierungen für 2028 und 2029 müssen zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt werden.
2.4.3 Verwandte Themen
Umwelt
Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik ist auch in der Umweltdiplomatie von entscheidender Bedeutung. Viele wichtige Akteure in diesem Bereich sind in Genf tätig, darunter der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC), der den Stand der wissenschaftlichen Forschung zum Klimawandel für politische Entscheidungsträger aufbereitet. Zu nennen sind auch andere Organisationen wie die Weltorganisation für Meteorologie und das UNDRR. Die Ansiedlung der Sekretariate der künftigen Plastikkonvention und des neuen Science Policy Panel über Chemikalien, Abfall und die Vermeidung von Umweltverschmutzung würde dieses Themenfeld weiter stärken.
Die Finanzierung der Unterstützung für die Ansiedlung neuer Einrichtungen und die Organisation von Konferenzen in diesen Bereichen erfolgt mit Mitteln aus den entsprechenden Budgets im Handlungsfeld 1 (Ansiedlung).
Finanzielle Mittel 2026-2029
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| Finanzplan 2026 | Finanzplan 2027 | Finanzplan 2028 | Finanzplan 2029 | Total | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gouvernanz der neuen Technologien | 3 380 000 | 3 380 000 | 3 380 000 | 3 380 000 | 13 520 000 |
| Total | 3 380 000 | 3 380 000 | 3 380 000 | 3 380 000 | 13 520 000 |
2.5 Dringliche Massnahmen 2026
Gemäss dem vom Bundesrat beschlossenen dringlichen Massnahmenpaket für die Jahre 2025 und 2026, im Zusammenhang mit den Entwicklungen im Bereich des internationalen Genfs, werden in dieser Botschaft ausserordentliche Finanzmittel für 2026 beantragt. Die Massnahmen werden von Fall zu Fall mit Auflagen verbunden. Diese Massnahmen sind alle von grosser strategischer Bedeutung und ermöglichen gleichzeitig ein rasches Handeln mit grosser Wirkung.
1.
Immobilien: Dieser Posten hat erhebliche Auswirkungen auf die Finanzen der internationalen Organisationen. Um diese Belastung zu verringern, und internationale Organisationen in der Schweiz zu verankern, werden folgende dringliche Massnahmen ergriffen:
a.
Aussetzung der Rückzahlung von Darlehen des Bundes an internationale Organisationen, unter der Bedingung, dass die für das internationale Genf wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsplätze während zehn Jahren in Genf verbleiben. Diese Massnahme führt zu einem Einnahmeausfall von 20 Millionen Franken für den Bund im Jahr 2026;
b.
Erhöhung der Mietzuschüsse für internationale Organisationen um 5 Millionen Franken.
2.
Konferenzen: Die finanziellen Auswirkungen einer internationalen Konferenz sind von grundlegender Bedeutung. Die folgenden Massnahmen zielen darauf ab, die Attraktivität des Gaststaates als Veranstaltungsort für internationale Konferenzen in einer Zeit zu stärken, in der ein sehr intensiver Wettbewerb um die Ausrichtung solcher Veranstaltungen herrscht. Darüber hinaus verringern sie die finanzielle Belastung internationaler Organisation durch solche Veranstaltungen.:
a.
zusätzliche gezielte Unterstützung in Höhe von 5 Millionen Franken für strategisch wichtige internationale Konferenzen in Genf und für die Teilnahme von Delegationen;
b.
Erhöhung der Zuschüsse zur Deckung der Gesamtkosten für Konferenzen internationaler Organisationen im CICG um 5 Millionen Franken;
c.
Erhöhung des Budgets für die Ansiedlung von Vertretungen der letzten zehn nicht in Genf vertretenen Staaten um 1,6 Millionen Franken. Die universelle Vertretung der Staaten ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
3.
Strategische Partnerschaften: Die strategisch wichtig gewordenen Herausforderungen der Cybersicherheit, bei denen die Schweiz auf dem neuesten Stand bleiben muss, sowie die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Forschung stärken die Attraktivität der Schweiz als Standort:
a.
Unterstützung internationaler Organisationen, die ihre Daten in bestehenden Rechenzentren in der Schweiz speichern möchten, mit einem Betrag von 5 Millionen Franken;
b.
Erhöhung der finanziellen Unterstützung für die in Genf ansässigen UNO-Forschungsinstitute, die sich auf diesen Zukunftsbereich spezialisiert haben (UNITAR, UNRISD und UNIDIR). Diese Massnahme ermöglicht es Genf, sich als Standort für einen sich weiter entwickelnden Cluster im Bereich Forschung und Innovation zu positionieren. Die Finanzierung dieser Forschungsinstitute hängt vom Kredit A231.0342 «Beiträge der Schweiz an die UNO» ab, der nicht Gegenstand dieser Botschaft ist.
Finanzielle Mittel 2026
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| FP 2026 | |
|---|---|
| Mietzuschuss | 5 000 000 |
| CICG-Zuschuss | 4 900 000 |
| Konferenzen internationaler Organisationen | 5 000 000 |
| Universalisierung der staatlichen Vertretungen | 1 600 000 |
| Cybersicherheit | 5 000 000 |
| Total | 21 500 000 |
2.6 Evaluationskriterien
Die Evaluationskriterien der Botschaft 2020-2023 wurden präzisiert und durch zusätzliche Indikatoren im Zusammenhang mit den neuen Prioritäten ergänzt. Diese Kriterien liefern die quantifizierbaren Elemente, die für eine buchhalterische Sicht auf den Erfolg der Gaststaatpolitik erforderlich sind. Zu berücksichtigen ist aber auch die Relevanz der internationalen Akteure, die sich in der Schweiz niederlassen, denn diese ist entscheidender als die reine Zahl der Akteure. Des Weiteren ist dem Beitrag dieser Akteure zu den vorrangigen Themen des Gaststaats (Digitalisierung, Gouvernanz der neuen Technologien, Umwelt) Rechnung zu tragen. Angesichts der aktuell ungewissen Zeiten könnten einige Kriterien bis 2028 noch angepasst werden.
-
Kriterium 1: Anzahl internationaler Akteure und Konferenzen in der Schweiz. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Indikatoren berücksichtigt:
-
Zunahme der Zahl der Veranstaltungen und der Neuansiedlungen von Akteuren in den Bereichen Digitalisierung, Science Diplomacy und Umwelt in Genf, entsprechend dem Ziel 11 der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 der Schweiz;
-
Erhaltung oder Zunahme der Anzahl internationaler Organisationen mit Sitz in der Schweiz;
-
Erhaltung oder Zunahme der Anzahl dauerhafter Arbeitsplätze bei internationalen Organisationen, insbesondere von Stellen mit strategischer Funktion und Entscheidungsgewalt (Stellen der Kategorie P, D oder höher, gemäss der UN-Typologie);
-
Zunahme der Anzahl internationaler Konferenzen in Genf, wobei zu beachten ist, dass die Durchführung von Konferenzen von zahlreichen Faktoren abhängt, auf die die Gaststaatpolitik keinen Einfluss hat. Dieser Indikator, der mit den vorherigen korreliert, liefert im Sinne eines Trends einen Anhaltspunkt für die Attraktivität des internationalen Genfs. Die rasche Entwicklung hybrider Konferenzformate hat einen nicht zu unterschätzenden Einfluss. Diese Formate ermöglichen zwar eine inklusive Teilnahme, führen aber auch dazu, dass weniger Menschen physisch anwesend sind.
-
Kriterium 2: Zunahme oder Erhalt der Anzahl UNO-Mitgliedstaaten, die in Genf vertreten sind. Zurzeit sind 183 der 193 UNO-Mitgliedstaaten in Genf vertreten.
-
Kriterium 3: Bessere Sichtbarkeit und Wahrnehmung des Gaststaats durch die direkt betroffenen Akteure und die breite Öffentlichkeit.
Der Bund wird die Umsetzung der in der vorliegenden Botschaft vorgesehenen Massnahmen im Jahr 2028 anhand dieser Kriterien evaluieren.
1⁰
www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/publikationen.html/content/publikationen/de/eda/
schweizer-aussenpolitik/Aussenpolitische-Strategie-2024-2027
1¹
www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/strategie/cyberstrategie-ncs.html
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
3.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Um die oben beschriebenen Massnahmen umzusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Gaststaat zu erhalten, wird mit der vorliegenden Botschaft eine Aufstockung des Gaststaatkredits um 5 Prozent, d. h. um rund 1,2 Millionen Franken pro Jahr im Vergleich zur Planung des Budgetzyklus 2024 für die Jahre 2026-2028, beantragt. Für die dringlichen Massnahmen 2026 wird eine ausserordentliche Erhöhung um 21,5 Millionen Franken ohne Kompensation beantragt, die den Zahlungsrahmen ergänzt.
Die Erhöhung des Zahlungsrahmens ist erforderlich, um ein angemessenes Leistungsniveau aufrechtzuerhalten und somit die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweiz als Gaststaat sicherzustellen.
Die für die Vierjahresperiode 2026-2029 beantragten Mittel belaufen sich auf insgesamt 130,4 Millionen Franken, bestehend aus einem Zahlungsrahmen von 122,6 Millionen Franken und einem Verpflichtungskredit von 7,8 Millionen Franken. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über sämtliche Mittel nach Handlungsfeld und Kredit.
Zahlungsrahmen (in Mio. Fr.)
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| In der Botschaft beantragte Mittel | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | Total | |
| Handlungsfeld 1 Handlungsfeld 2 Handlungsfeld 3 Handlungsfeld 4 Dringliche Massnahmen 2026 | 7,9 11,0 2,6 3,4 21,5 | 8,2 11,0 2,6 3,4 | 8,4 11,0 2,6 3,4 | 8,6 11.0 2,6 3,4 | 33,1 44,0 10,4 13,6 |
| Total Zahlungs rahmen | 46,4 | 25,2 | 25,4 | 25,6 | 122,6 |
Die Gewährung eines zinslosen, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbaren Darlehens an die FIPOI zur Durchführung von vier prioritären Renovationsprojekten wird für den Bund eine finanzielle Gesamtbelastung von 78 Millionen Franken zur Folge haben. Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, einen Verpflichtungskredit in entsprechender Höhe zugunsten dieser Projekte zu bewilligen. Die Rückzahlung ist bis spätestens 2077 vorgesehen.
Die erforderlichen Mittel werden über den Kredit A235.0108 «Darlehen Immobilienstiftung FIPOI» gewährt. Die Staffelung der Auszahlungen muss noch diskutiert werden und wird nicht vor 2027 erfolgen. Um eine gewisse Kohärenz zu gewährleisten, könnten sie wie folgt gestaffelt werden: 26 Millionen Franken im Jahr 2027, 26 Millionen Franken im Jahr 2028 und 26 Millionen Franken im Jahr 2029.
Budgetplanung 2026-2029 (in Mio. Fr.)
Zum Vergleich sind in der folgenden Tabelle die mit dieser Botschaft beantragten Mittel pro Kredit und basierend auf einer Aufstockung des Voranschlagskredits A231.0353 um rund 1,2 Millionen Franken pro Jahr für den Zeitraum 2026-2029, d. h. um rund 5 Prozent im Vergleich zur Planung des Budgetzyklus 2024 für die Jahre 2026-2028, aufgeführt.
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| 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | Total | Finanzplan | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufgaben der Schweiz als Gastland internationaler Organisationen (A231.0353) | 24,9 | 25,2 | 25,4 | 25,6 | 101,1 | 96,2 | 4,9 (+5 %) |
| Infrastrukturleistungen und bauliche Sicherheitsmassnahmen (A231.0352) | 1,92 | 1,95 | 1,96 | 1,97 | 7,8 | 7,8 | 0 |
| Total der beantragten Mittel | 26,82 | 27,15 | 27,36 | 27,57 | 108,9 | 104 | 4,9 |
Im Jahr 2026 wird der Zahlungsrahmen für dringlichen Massnahmen um 21,5 Millionen Franken erhöht. Dies ist in dieser Tabelle nicht aufgeführt.
3.1.2 Personelle Auswirkungen
Die Umsetzung, Weiterentwicklung und Überwachung der Massnahmen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Das Personal des EDA im Bereich der Umsetzung der Schweizer Gaststaatpolitik ist auf drei Organisationseinheiten aufgeteilt.
-
Die Sektion Sitzstaat und internationale Organisationen der Abteilung UNO im Staatssekretariat des EDA steuert die Gaststaatpolitik des Bundes. Sie koordiniert die Aktivitäten der Bundes- und Kantonsbehörden und sorgt dafür, dass die internationalen Organisationen unter optimalen Bedingungen arbeiten können. Die Sektion, die 6,4 Vollzeitäquivalente (VZÄ) umfasst (Stand Mitte 2024), ist auch für die Umsetzung der in dieser Botschaft vorgesehenen Massnahmen zuständig.
-
Die Sektion Diplomatisches und konsularisches Recht der Direktion für Völkerrecht (DV) ist im Rahmen der Umsetzung des GSG, seiner Verordnung und der Verordnung über private Hausangestellte für grundsätzliche Fragen der Gaststaatpolitik im Zusammenhang mit der Rechtsstellung der internationalen Organisationen, der ständigen Missionen und ihres Personals sowie von Konferenzdelegierten in der Schweiz zuständig. In ihre Zuständigkeit fällt auch die Erarbeitung von Abkommen über Vorrechte und Immunitäten, die den Status der internationalen Organisationen in der Schweiz regeln. Die Sektion umfasst 4,45 VZÄ (Stand Mitte 2024).
-
Die Sitzstaatabteilung der Schweizer Mission in Genf bietet Hilfe bei allen praktischen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Präsenz internationaler Organisationen, ständiger Missionen und ihres Personals in der Schweiz stellen, etwa bei Fragen zur Umsetzung des Systems der Vorrechte, Immunitäten und anderen Erleichterungen, zu Immobilien, zur Sicherheit, zur Bewirtschaftung der Legitimationskarten des EDA, einschliesslich der Statusvergabe, sowie zu Visaerleichterungen für Delegierte, diplomatisches Personal und internationale Bedienstete. Sie spielt eine Vermittlerrolle zwischen der in Genf ansässigen internationalen Gemeinschaft und den Gaststaatbehörden. Die Abteilung umfasst 28,6 VZÄ (Stand Mitte 2024).
Die personellen Ressourcen zur Umsetzung der Gaststaatpolitik beliefen sich per Mitte 2024 auf insgesamt 39,45 VZÄ. Die Personalkosten betrugen im Jahr 2023 rund 6,3 Millionen Franken (inkl. Arbeitgeberaufwand). Für die Umsetzung, die Weiterentwicklung und die Kontrolle der Massnahmen im Zeitraum 2026-2029 wird kein zusätzliches Personal benötigt.
3.1.3 Inflation
Die dem Zahlungsrahmen und dem Verpflichtungskredit zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden in Artikel 4 des Bundesbeschlusses ausgewiesen. Den Teuerungsannahmen liegt der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Februar 2025 von 107,4 Punkten zugrunde, wobei sich dieser Indexstand auf die Indexreihe «Dezember 2020 = 100 Punkte» bezieht. Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils an die neueste Teuerungsannahmen angepasst (Mo 16.3705 Dittli).
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Der Kanton Genf wurde regelmässig über den Inhalt dieser Botschaft in Kenntnis gesetzt.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Steigerung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Gaststaatpolitik wird sich auf die Wirtschaft der Region Genf und ebenso der gesamten Schweiz auswirken. Dabei geht es namentlich um die Ausgaben der internationalen Organisationen, der ständigen Missionen und der NGO sowie von deren Mitarbeitenden und die daraus resultierenden Steuereinnahmen für die Volkswirtschaft (vgl. Ziff. 1.1.2).
Die Stärkung der Gouvernanz der neuen Technologien, der Cybersicherheit sowie die Anpassung der Aufnahmeeinrichtungen sind unerlässlich, um eine mögliche Abwanderung internationaler Organisationen zu verhindern, die zu einem Verlust direkter, indirekter und induzierter Arbeitsplätze sowie zu einem Rückgang der Ausgaben und Investitionen im Zusammenhang mit der Präsenz internationaler Mitarbeiter führen würde.
Das Darlehen des Bundes an die FIPOI hat keine direkten wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Instandhaltung der in Genf vorhandenen Basisinfrastruktur trägt zur Stärkung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genfs bei. Schweizer Unternehmen können sich an den Ausschreibungen der FIPOI beteiligen, was einen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen für die Region mit sich bringen dürfte.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu den Strategien des Bundesrates
4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage wurde in der Botschaft vom 24. Januar 2024 zur Legislaturplanung 2023-2027 ¹8 und im Bundesbeschluss vom 6. Juni 2024 über die Legislaturplanung 2023-2027 ¹9 angekündigt. Die Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat gehört zu den Zielen der Legislaturplanung 2023-2027 (Ziel 14).
¹8 BBl 2024 525
¹9 BBl 2024 1440
4.2 Verhältnis zu den Strategien des Bundesrates
Gemäss dem Ziel 11 der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 des Bundesrates soll die Schweiz die Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genfs insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Science Diplomacy und Umwelt sowie durch die Bereitstellung einer modernen Infrastruktur in Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf stärken.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung (BV) 2⁰ .
Gemäss Artikel 18 GSG können finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen durch den Bund gewährt werden, wenn diese darauf abzielen, die Voraussetzungen für die Aufnahme, die Arbeit, die Integration und die Sicherheit der Begünstigten nach Artikel 19 GSG in der Schweiz zu verbessern, die Bekanntheit der Schweiz als Gaststaat zu fördern, Schweizer Kandidaturen im Hinblick auf die Aufnahme von Begünstigten nach Artikel 2 GSG zu fördern oder Aktivitäten im Bereich der Gaststaatpolitik zu fördern. Um in Artikel 18 vorgeschriebenen Ziele zu verfolgen, kann der Bund gemäss Artikel 20 GSG einmalige oder wiederkehrende Beiträge gewähren, internationale Konferenzen in der Schweiz finanzieren, einmalige oder wiederkehrende Sachleistungen erbringen wie die Bereitstellung von Personal, Räumlichkeiten oder Material, oder privatrechtliche Vereine oder Stiftungen gründen und sich an solchen beteiligen. Die entsprechenden Ausgaben werden somit gestützt auf Artikel 20 Buchstaben a und c-f GSG getätigt. Der Artikel 20 Buchstabe b GSG sieht zudem vor, dass der Bund der FIPOI zinslose, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbare Baudarlehen gewähren kann.
Gemäss Artikel 27 Absatz 1 V-GSG kann der Bundesrat unter dem Vorbehalt der Genehmigung des beantragten Verpflichtungskredits nach Artikel 22 GSG durch die eidgenössischen Räte über finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen entscheiden.
2⁰ SR 101
5.2 Erlassform
Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 2¹ ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.
2¹ SR 171.10
5.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen die Artikel 1 und 3 des Entwurfs des Bundesbeschlusses (Genehmigung des Zahlungsrahmens) der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da die Bestimmung neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich zieht.
5.4 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung
Für die im Rahmen der vorliegenden Botschaft beantragten Finanzierungsbeschlüsse gelten die Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 2² (SuG). Gemäss Artikel 5 SuG prüft der Bundesrat die vom Bund gewährten Finanzhilfen und Abgeltungen periodisch. In seinem Subventionsbericht vom 30. Mai 2008 ²3 hat der Bundesrat den Grundsatz aufgestellt, dass er Subventionen, deren Finanzierungsbeschlüsse dem Parlament im Rahmen von Sonderbotschaften vorgelegt werden, wie dies bei der vorliegenden Botschaft der Fall ist, systematisch überprüft (siehe Art 5 Abs. 2 Bst. a SuG).
5.4.1 Bedeutung der Finanzhilfen für die Realisierung der angestrebten Ziele
Laut Artikel 54 BV sind die auswärtigen Angelegenheiten Sache des Bundes. Die Gaststaatpolitik bildet einen wesentlichen Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik. Im Rahmen ihrer langjährigen Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen, ausländischer Vertretungen und internationaler Konferenzen gewährt die Schweiz diesen - im Einklang mit dem Völkerrecht - Vorrechte und Immunitäten. Ein weiteres Element der Gaststaatpolitik besteht darin, diese internationalen Einrichtungen mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen und so die Gaststaatrolle der Schweiz zu fördern.
Im Bereich der Gaststaatpolitik sind finanzielle Anreize zentral, um die Ansiedlung neuer und den Verbleib und den Ausbau bestehender internationaler Organisationen in der Schweiz zu begünstigen, wie dies in Kapitel 3 dargelegt wurde. Durch die Finanzbeiträge, die im Rahmen des GSG gewährt werden, kann die Schweiz ihre Position als Gaststaat gegenüber der internationalen Konkurrenz behaupten und stärken. Finanzhilfen sind subsidiär geleistete Beiträge in Form von Subventionen und Beiträgen, die von Fall zu Fall geprüft werden. Diese Finanzhilfen werden gewährt, wenn sie die Kriterien nach den Artikeln 18-23 GSG und der V-GSG erfüllen und für die Förderung der Gaststaatpolitik der Schweiz relevant sind.
Die Kantone und die Gemeinden, insbesondere der Kanton und die Stadt Genf, sind ebenfalls von der Stärkung der Gaststaatpolitik der Schweiz betroffen. So teilen sich Bund und Kanton zum Beispiel die Kosten für die Einrichtungen des Aussenschutzes der internationalen Organisationen (siehe Handlungsfeld 2).
Die Umsetzung des Schutzes von Personen und Gebäuden obliegt der Polizei. Die polizeilichen Sicherheitsmassnahmen fallen in der Schweiz in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Nebst der Unterstützung durch das EDA zugunsten der Infrastrukturen für den äusseren Sicherheitsbereich bezahlt das EJPD eine Pauschalentschädigung an den Kanton Genf zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Bundesgesetz vom 21. März 1997 ²4 zur Einführung von Massnahmen zur Sicherstellung der internen Sicherheit (BWIS).
Sicherheitsmassnahmen
Mit der Finanzierung von Sicherheitsmassnahmen will die Schweiz den Akteuren des internationalen Genfs im Rahmen ihrer Gaststaatpolitik angemessene Sicherheitsbedingungen bieten.
²4 SR 120
5.4.2 Verfahren und Steuerung der Beitragsgewährung
Gesuche um Finanzhilfen werden eingehend auf ihre Berechtigung, ihre Machbarkeit, ihre Relevanz und ihre Vereinbarkeit mit den Zielen der Gaststaatpolitik geprüft. Für jede Finanzhilfe von mehr als 5000 Franken (ohne Empfänge) ist ein Vertrag abzuschliessen, der klare Angaben über die Höhe, die Zahlungsbedingungen sowie die vom Begünstigten zu erbringenden Leistungen enthält. Für jede gesprochene Finanzhilfe muss ein Tätigkeits- und Finanzbericht eingereicht werden, anhand dessen evaluiert werden kann, ob die erbrachten Leistungen dem Vertrag entsprechen.
Gebäude und Sicherheitsmassnahmen
Nach der Prüfung und der Genehmigung der Gesuche wird die Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen für die Gebäude von internationalen Organisationen (Unterhalt und Bau) in Vereinbarungen zwischen den internationalen Organisationen und der FIPOI einerseits und zwischen der FIPOI und dem EDA andererseits geregelt. Alle Anfragen im Sicherheitsbereich werden in Zusammenarbeit mit FEDPOL, welches vom EDA bei technischen Fragen und Fragen des Bauwesens konsultiert werden kann, eingehend geprüft, um abzuklären, ob sie sinnvoll und machbar sind, und einzeln bewilligt.
FIPOI, CICG und CWR
Finanzbeiträge an die FIPOI und an Infrastrukturen wie das CICG und das CCV sowie die SWR und das CWR sind Verpflichtungen, die der Bund im Rahmen seiner Gaststaatpolitik eingeht. Der Beitrag an die Betriebskosten des CICG wird für einen Zeitraum von vier Jahren festgelegt und basiert auf einem Vorschlag der FIPOI. Der Bund ist mit drei Personen im Stiftungsrat der FIPOI vertreten, der überprüft, ob das CICG die Mittel haushälterisch einsetzt. Finanzbeiträge für die Bereitstellung und den Unterhalt der Infrastruktur (Konferenzzentren und -säle) sind Gegenstand von Verträgen zwischen dem EDA und der FIPOI. Dasselbe gilt für den Finanzbeitrag zugunsten der FIPOI.
5.4.3 Art und zeitlicher Rahmen der Finanzhilfen
Allgemein sollen diese Massnahmen, die einmalig oder wiederkehrend ausgerichtet werden können, die Gaststaatpolitik der Schweiz fördern. Die Art und der zeitliche Rahmen der Finanzhilfen sind von den unterstützten Projekten abhängig. Gewisse Finanzhilfen bestehen ausschliesslich in einer Starthilfe, namentlich solche für Einrichtungen, die sich neu in der Schweiz niederlassen. Ob ein Projekt unterstützt wird oder nicht, hängt davon ab, ob es für die Förderung der Gaststaatpolitik von Interesse ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen erfüllt sind. Die im GSG vorgesehenen Aktivitäten sind Daueraufgaben des Bundes. Wiederkehrende Finanzhilfen werden regelmässig kontrolliert, wie dies in den Verträgen zwischen dem EDA und den Begünstigten festgehalten ist. Laut Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b V-GSG entscheidet das EDA über wiederkehrende finanzielle Beiträge und Sachleistungen für eine Maximaldauer von 4 Jahren und bis höchstens 2 Millionen Franken pro Jahr. Gemäss Artikel 27 Absatz 1 V-GSG entscheidet der Bundesrat über finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen, deren voraussichtliche Kosten bei einmaligen Leistungen 3 Millionen Franken und bei wiederkehrenden Leistungen 2 Millionen Franken pro Jahr übersteigen. Laut Artikel 22 GSG hat der Bundesrat die zur Umsetzung der Gaststaatpolitik erforderlichen finanziellen Mittel im Voranschlag aufzuführen. Bei Verpflichtungen, deren Finanzierung über ein Voranschlagsjahr hinausgeht, ist ein Verpflichtungskredit einzuholen. Die Förderung des internationalen Genfs ist eine langfristige Aufgabe. Somit ist eine dauerhafte Ausgabenkontrolle erforderlich, weshalb dem Parlament ein Zahlungsrahmen für den Zeitraum 2026-2029 zur Genehmigung vorgelegt wird.
2² SR 616.1
²3 BBl 2008 6229
Bundesrecht
Botschaft über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2026-2029
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