Notifikation einer Nummernwiderrufsverfügung
Notifikation einer Nummernwiderrufsverfügung
Das Bundesamt für Kommunikation hat am 30. September 2025
in Sachen Dennis Decker, vormals: Breitsteinweg 35, 4704 Niederbipp, zurzeit unbekannten Aufenthalts betreffend Widerruf zugeteilter Adressierungselemente verfügt:
1.
Die mit Verfügung vom 19. September 2013 an Herr Dennis Decker zur Nutzung zugeteilte Einzelnummer 0800 009999 wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.
2.
Einer allfälligen Beschwerde gegen vorliegende Widerrufsverfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
3.
Die Sunrise GmbH wird angewiesen, die Einzelnummer 0800 009999 innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung ausser Betrieb zu nehmen.
4.
Die Verwaltungsgebühren für diese Verfügung betragen 420 Franken und werden an Herr Dennis Decker auferlegt. Sie werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Fälligkeit.
5.
Es wird festgestellt, dass Herr Dennis Decker die mit der Rechnung Nr. 846090674 vom 3. März 2025 erhobenen jährlichen Verwaltungsgebühren 2025 betreffend die Einzelnummer 0800 009999 von 54 Franken zuzüglich allfälliger Verzugszinsen schuldig ist.
6.
Diese Verfügung wird im Bundesblatt notifiziert.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit Eröffnung im Bundesblatt schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde ist einzureichen an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.
Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.
Bundesamt für Kommunikation
Die nicht fristgerechte Bezahlung von Verwaltungsgebühren löst Verzugszinsen aus. Nach unbenutztem Ablauf der 20-tägigen Nachfrist wird die EFV mit der Eintreibung der Forderung beauftragt.
Die Verfügung kann von der Adressatin/dem Adressaten angefordert werden bei:
Bundesamt für Kommunikation
Nummerierung und Adressierung
Zukunftstrasse 44
2501 Biel
Telefon +41 (0)58 460 55 11
| 7. Oktober 2025 | Bundesamt für Kommunikation |
Bundesrecht
Fernmeldegesetz. Notifikation einer Nummernwiderrufsverfügung
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