Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen (370.110)
    CH - SZ

    Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen

    (Vom 18. November 2020) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 7 Abs. 1 und § 16 Abs. 3 des Einführungsgesetzes über die Fami - lienzulagen vom 26. Juni 2008 2 , nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regie - rungsrates, beschliesst:

    § 1 Höhe der Familienzulagen

    1 Die Kinderzulage beträgt Fr. 230.-- pro Monat.
    2 Die Ausbildungszulage beträgt Fr. 280.-- pro Monat.

    § 2 Beitragssatz

    Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Schwyz beträgt 1.3 Prozent der bei - tragspflichtigen Einkommen.

    § 3 Inkrafttreten

    1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. 3
    2 Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsamm - lung aufgenommen.
    3 Mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wird der Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen vom 19. Oktober 2016 4 aufgehoben.
    1 GS 26-32.
    2 SRSZ 370.100.
    3
    4 GS 24-82.
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren