BBl 2024 1317
    CH - Bundesblatt

    Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Walenstadt; Stabilisierung Betonschutzwände und Rückbau altes Scheibendepot

    Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Walenstadt; Stabilisierung Betonschutzwände und Rückbau altes Scheibendepot
    vom 4. Juni 2024
    Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 3. November 2023 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Stabilisierung der Betonschutzwände sowie den Rückbau des alten Scheibendepots unter Auflagen genehmigt.
    Eröffnung
    Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
    https://www.vbs.admin.ch/de/plan genehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
    einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
    Rechtsmittelbelehrung
    Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
    12. Juni 2024 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
    Bundesrecht
    Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Walenstadt; Stabilisierung Betonschutzwände und Rückbau altes Scheibendepot
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