BBl 2024 1628
    CH - Bundesblatt

    Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in den Jahren 2022-2025

    Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in den Jahren 2022-2025
    vom …
    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
    gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 ² , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 2024 ³ ,
    beschliesst:
    ¹ SR 101
    ² SR 910.1
    ³ BBl 2024 1626
    Art. 1
    Für eine verstärkte Finanzierung der landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen wird zum Verpflichtungskredit nach Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 3. Juni 2021 ⁴ über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022-2025 ein Zusatzkredit von 30 Millionen Franken bewilligt.
    ⁴ BBl 2021 1537
    Art. 2
    Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
    Bundesrecht
    Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in den Jahren 2022-2025 (Entwurf)
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren