Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2024 2461

CH - Bundesblatt

BBl 2024 2461

Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2024

Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2024
vom 19. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Armeebotschaft 2024 des Bundesrates vom 14. Februar 2024 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2024 563
Art. 1 Beschaffung
Der Beschaffung von Armeematerial 2024 wird zugestimmt.
Art. 2 Bewilligung von Verpflichtungskrediten
Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt:
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Mio. Fr.
a. Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2024 800
b. Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2024 2000
c. Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2024 720
Art. 3 Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten
¹ Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.
² Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
Art. 4 Delegation der Spezifikationsbefugnis
Die Spezifikationsbefugnis für die Verpflichtungskredite wird an das VBS delegiert.
Art. 5 Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 3. Juni 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol Nationalrat, 19. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Bundesrecht
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