BBl 2024 2453
    CH - Bundesblatt

    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2025-2028

    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2025-2028
    vom 11. September 2024
    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
    gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 2009 ² , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. März 2024 ³ ,
    beschliesst:
    ¹ SR 101
    ² SR 442.1
    ³ BBl 2024 753
    Art. 1
    ¹ Für Finanzhilfen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2025-2028 wird ein Zahlungsrahmen von 2 900 000 Franken bewilligt.
    ² Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
    a.
    2025: +1,1 Prozent;
    b.
    2026: +1,0 Prozent;
    c.
    2027: +1,0 Prozent;
    d.
    2028: +1,0 Prozent.
    Art. 2
    Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
    Ständerat, 4. Juni 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol Nationalrat, 11. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
    Bundesrecht
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