BBl 2024 2425
    CH - Bundesblatt

    Bundesbeschluss

    Bundesbeschluss
    über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID
    vom 12. September 2024
    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
    gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. November 2023 ² ,
    beschliesst:
    ¹ SR 101
    ² BBl 2023 2842
    Art. 1
    ¹ Für die Pilotierung und den Aufbau der E-ID-Vertrauensinfrastruktur wird zum Verpflichtungskredit für die Pilotphase E-ID-Vertrauensinfrastruktur und Wallet ein Zusatzkredit im Umfang von 15,3 Millionen Franken bewilligt.
    ² Für den Betrieb und die Weiterentwicklung der E-ID werden die folgenden Verpflichtungskredite bewilligt:
    a.
    für die E-ID-Vertrauensinfrastruktur ein Verpflichtungskredit im Umfang von 64,9 Millionen Franken;
    b.
    für die E-ID-Ausstellungsinfrastruktur ein Verpflichtungskredit im Umfang von 20,2 Millionen Franken.
    Art. 2
    ¹ Die Freigabe der Verpflichtungskredite nach Artikel 1 Absatz 2 erfolgt mit der Inbetriebnahme der E-ID.
    ² Der Bundesrat kann Kreditreste aus dem Zusatzkredit nach Artikel 1 Absatz 1 in die Verpflichtungskredite nach Artikel 1 Absatz 2 verschieben.
    Art. 3
    Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
    Nationalrat, 14. März 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ständerat, 12. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol
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    Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID
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