Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
    DE - Landesrecht Bremen

    Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen

    Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen

    Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen

    Aufgrund

    § 29 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständige (BremPPV)

    vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 629) gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

    Änderung des Stundensatzes nach

    § 29 Absatz 5 Satz 5 BremPPV

    Das Monatsgrundgehalt eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt ab dem 1. Juli 2015 5 847,05 Euro. Multipliziert mit dem Faktor 1,70 Prozent ergibt sich nach

    § 29 Absatz 5 Satz 3 und 4 BremPPV

    dadurch ein Stundensatz von

    100,00 Euro.

    Bremen, den 26. Juni 2015
    Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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