Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Netzanbindung des geplanten GuD-Kraftwerkes auf dem Gelände Auf den Delben 35, 28237 Bremen
    DE - Landesrecht Bremen

    Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Netzanbindung des geplanten GuD-Kraftwerkes auf dem Gelände Auf den Delben 35, 28237 Bremen

    Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Netzanbindung des geplanten GuD-Kraftwerkes auf dem Gelände Auf den Delben 35, 28237 Bremen

    Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) – Netzanbindung des geplanten GuD-Kraftwerkes auf dem Gelände Auf den Delben 35, 28237 Bremen

    Das Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die 2. Teilgenehmigung zum Anschluss des Kraftwerkes an das Stromnetz beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.1 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
    Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
    Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
    Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
    Bremen, den 9. Dezember 2011
    Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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