Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Forschungswindkraftanlage nördlich des Stahlwerkgeländes -
    DE - Landesrecht Bremen

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Forschungswindkraftanlage nördlich des Stahlwerkgeländes -

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Forschungswindkraftanlage nördlich des Stahlwerkgeländes -

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Errichtung und Betrieb einer Forschungswindkraftanlage nördlich des Stahlwerkgeländes –

    Die Forschungs-WEA Bremen GmbH Co. KG, Überseering 7, 27580 Bremerhaven, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb einer Forschungswindkraftanlage vom Typ REpower 3.XM104 mit 128 m Nabenhöhe, 180 m Gesamthöhe und 3,4 MW Leistung im Werderland nördlich des Stahlwerkgeländes in Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
    Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
    Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
    Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
    Bremen, den 31. Mai 2011
    Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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