Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Gröpelinger Heerstraße/Waller Heerstraße -
    DE - Landesrecht Bremen

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Gröpelinger Heerstraße/Waller Heerstraße -

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Gröpelinger Heerstraße/Waller Heerstraße -

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Gröpelinger Heerstraße/Waller Heerstraße -

    Es ist geplant, die Spannbetonmaste der Straßenbahnstrecke Linie 2 und 10 in der Gröpelinger Heerstraße/Waller Heerstraße auf einer Länge von etwa 3,83 km auszutauschen. Die neuen Stahlmaste werden mit der öffentlichen Beleuchtung und der Lichtsignalanlage kombiniert. Die Umbaumaßnahmen erfolgen innerhalb des vorhandenen öffentlichen Straßenraums.
    Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
    Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter
    www.bau.bremen.de
    im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
    Bremen, den 22. Dezember 2014
    Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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