Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage
    DE - Landesrecht Bremen

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage

    Die Gesellschaft zur Erzeugung erneuerbarer Energien mbH hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Schiffdorf, Flur: 41, Flurstück: 25, 27574 Bremerhaven, eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben. Bei der Windkraftanlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
    Wegen der räumlichen Nähe der beantragten Anlage zu den bereits vorhandenen Anlagen im Gebiet Bremerhaven-Lehe, östlich der Autobahn handelt es sich um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG. Es wurde daher eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
    Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
    Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
    Bremerhaven, den 4. April 2011
    Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren