Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

    Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
    vom 7. November 2001 ( GVBl.I/01, [Nr. 17] , S.239)
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
    § 1
    Dem in Berlin am 28. Juni 2001 und in Potsdam am 2. Juli 2001 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
    § 2
    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
    Potsdam, den 7. November 2001
    Der Präsident des Landtages Brandenburg
    Dr. Herbert Knoblich
    zum Staatsvertrag
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