Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

    Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
    vom 15. Juli 2010 ( GVBl.I/10, [Nr. 27] )
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
    § 1
    Dem vom Land Brandenburg am 16. Dezember 2009 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
    § 2
    (1)
    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    (2)
    Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 17 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
    Potsdam, den 15. Juli 2010
    Der Präsident des Landtages Brandenburg
    Gunter Fritsch
    zum Staatsvertrag
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