Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

    Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
    vom 29. November 2012 ( GVBl.I/12, [Nr. 39] , S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/15, [Nr. 25] )
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
    § 1
    Dem am 5. Mai 2011 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
    § 2
    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
    Potsdam, den 29. November 2012
    Der Präsident des Landtages Brandenburg
    Gunter Fritsch
    zum Abkommen
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