Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren

    Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
    vom 16. Oktober 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 21], S.423, ber. S. 493)
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
    § 1
    Dem am 6. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt.

    § 2

    Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
    § 3
    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Potsdam, den 16. Oktober 1992
    Der Präsident des Landtages Brandenburg
    Dr. Herbert Knoblich
    zum Abkommen
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