Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen

    Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
    vom 3. Mai 2000 (GVBl.I/00, [Nr. 4], S.62)
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Dem in Bonn am 24. Juni 1999 unterzeichneten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
    Potsdam, den 3. Mai 2000
    Der Präsident des Landtages Brandenburg
    Dr. Herbert Knoblich
    zum Staatsvertrag
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