Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

    Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
    vom 3. Juli 2024 ( GVBl.I/24, [Nr. 39] )
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Dem am 27. Februar 2024 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
    Potsdam, den 3. Juli 2024
    Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
    Dr. Ulrike Liedtke
    Anlagen
    1
    Anlage Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze 169.8 KB
    2
    Anlage zum Staatsvertrag 3.9 MB
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