Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien

    Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien
    vom 29. November 2023 ( GVBl.I/23, [Nr. 24] , S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/23, [Nr. 28] )
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Dem am 6. Juni 2023 vom Land Brandenburg unterzeichneten Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
    Potsdam, den 29. November 2023
    Die Präsidentin des Landtages Brandenburg In Vertretung
    Barbara Richstein
    zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien
    Anlagen
    1
    Siebter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien 447.3 KB
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