Gesetz zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Gesetz zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

    Gesetz zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
    vom 13. Februar 2004 ( GVBl.I/04, [Nr. 1] , S.2)
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Dem am 26. September 2003 unterzeichneten Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
    Potsdam, den 13. Februar 2004
    Der Präsident des Landtages Brandenburg
    Dr. Herbert Knoblich
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