VO zur Ermächtigung im Hufbeschlagrecht
    DE - Landesrecht Sachsen

    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ermächtigung des Staatsministeriums für Soziales zum Erlass einer Zuständigkeitsverordnung im Bereich des Hufbeschlagrechts

    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung
    zur Ermächtigung des Staatsministeriums für Soziales zum Erlass einer Zuständigkeitsverordnung im Bereich des Hufbeschlagrechts
    Vom 5. Januar 2009
    Aufgrund von § 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Beschlag von Hufen und Klauen (
    Hufbeschlaggesetz
    HufBeschlG
    ) vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900) wird verordnet:

    § 1 Übertragung der Ermächtigung

    Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 8 Abs. 4
    HufBeschlG
    zur Bestimmung der zuständigen Behörden wird dem Staatsministerium für Soziales übertragen.

    § 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

    1
    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
    2
    Gleichzeitig tritt die
    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Geschäftsführung des Prüfungsauschusses für die Hufbeschlagprüfung
    vom 7. Juli 1992 (SächsGVBl. S. 308) außer Kraft.
    Dresden, den 5. Januar 2009
    Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich
    Die Staatsministerin für Soziales Christine Clauß
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