Zuständigkeitsübertragungsverordnung Börsenrecht – BörsZustÜVO
    DE - Landesrecht Sachsen

    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich des Börsenrechts auf das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Börsenrecht – BörsZustÜVO)

    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung
    über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich des Börsenrechts auf das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
    (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Börsenrecht – BörsZustÜVO)
    Vom 5. Januar 2009
    Aufgrund von § 4 Abs. 6 Satz 2, § 6 Abs. 7 Satz 2, § 13 Abs. 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 14 Nr. 3, und § 22 Abs. 1 Satz 3 des
    Börsengesetzes
    (
    BörsG
    ) vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330, 1351), das durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089, 3137) geändert worden ist, wird verordnet:

    § 1 Übertragung von Ermächtigungen

    Die nachstehenden Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden im Umfang ihrer jeweils geltenden Fassung auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als Börsenaufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 Satz 1
    BörsG
    übertragen:
    die Ermächtigung nach § 4 Abs. 6 Satz 1
    BörsG
    ,
    die Ermächtigung nach § 6 Abs. 7 Satz 1
    BörsG
    ,
    die Ermächtigung nach § 13 Abs. 4 Satz 1, 3 und 4, auch in Verbindung mit § 14 Nr. 3
    BörsG
    , sowie
    die Ermächtigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 und 2
    BörsG
    .

    § 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

    1
    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
    2
    Gleichzeitig tritt die
    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts
    vom 17. Januar 2003 (SächsGVBl. S. 15) außer Kraft.
    Dresden, den 5. Januar 2009
    Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich
    Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Thomas Jurk
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren