A1 – Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung üb... (811.15)
    CH - ZG

    A1 – Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur

    811.15 -A1 Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom 29. April 2004 1) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 34 Abs. 1 und § 41 Bst. i der Kantonsverfassung 1) , beschliesst: § 1 Beitrittserklärung Der Kanton Zug tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom Juni 2003 bei. § 2 Inkrafttreten 1 Dieser Kantonsratsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 34 der Kantonsverfassung. 2 Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten. 3) 1) GS 28, 147 2) BGS 111.1 3) Inkrafttreten am 7. Juli 2004
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